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Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 39 / 66<br />

Belange der Wirtschaft<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> ist daran gelegen, die günstigen Standortbedingungen für<br />

gewerbliche Ansiedlungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet, die sich insbesondere aus der ausgesprochen<br />

vorteilhaften verkehrlichen Anbindung ergeben, für eine verstärkte Ansiedlung<br />

von Gewerbebetrieben zu nutzen, um dadurch eine Stärkung der mittelständisch geprägten<br />

Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur zu erzielen.<br />

Belange der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse – Immissionsschutz<br />

Der Schutz der Wohnbevölkerung gegenüber Bauflächen für eine gewerbliche Nutzung<br />

sowie Verkehrsimmissionen soll bei der vorliegenden Planung Berücksichtigung finden.<br />

Es sind hier bei der Bauflächenausweisung ausreichende Schutzabstände bzw. –maßnahmen<br />

zu berücksichtigen.<br />

5.3.4 Charakterisierung des städtebaulichen Entwicklungsansatzes<br />

Die Bauflächendarstellungen des <strong>Vorentwurf</strong> basieren auf einem Entwicklungskonzept als<br />

Leitlinie für die künftige gemeindliche Entwicklung, das sich durch die folgenden Einzelpunkte<br />

charakterisieren lässt:<br />

• Die im Rahmen der Restriktionsanalyse festgestellten Einschränkungs- und Ausschlussbereiche<br />

sollen nach Möglichkeit bei der Darstellung neuer Bauflächen Berücksichtigung<br />

finden; die Ausweisung von Bauflächen soll sich weitgehend auf Bereiche beschränken,<br />

die nicht von Restriktionen aus übergeordneten Planungsebenen oder anderen fachplanerischen<br />

Belangen betroffen sind.<br />

• Die Bauflächendarstellungen des geltenden Flächennutzungsplanes sollen weitestgehend<br />

beibehalten werden, auch wenn die betreffenden Bereiche zum Teil (noch) nicht<br />

durch eine bauliche Entwicklung in Anspruch genommen worden sind. Hierdurch ergeben<br />

sich zusätzlich zu den neuen Darstellungen Flächenreserven, die zur Deckung des<br />

anstehenden Bauflächenbedarfes benötigt werden. Eine Ausnahme hiervon bilden einzelne<br />

Flächen wie z.B. die Gemeinbedarfsfläche mit dem Nutzungszweck „Schwimmbad“,<br />

die künftig als Grünfläche dargestellt oder die Sonderbaufläche „Schießstand“, die<br />

künftig als gewerbliche Baufläche ausgewiesen wird.<br />

• Eine Bauflächenausweisung an nichtzentralen Standorten soll in Anlehnung an bestehende<br />

Siedlungsbereiche in Form einer Arrondierung und Abrundung der in vielen Bereichen<br />

„zerfaserten“ Siedlungsränder erfolgen. Auf diese Weise lassen sich auch bei einer<br />

Erweiterung des Siedlungsgebietes Bauflächenausweisungen erzielen, die im Zusammenhang<br />

mit den bestehenden Ortslagen ein kompaktes Siedlungsgefüge bilden.<br />

• Eine Erweiterung einzelner Bauflächendarstellungen an peripheren Standorten sollte nur<br />

im Ausnahmefall erfolgen, sofern sich aus der örtlichen Nachfragesituation ein eindeutiger<br />

Bedarf an einer Bereitstellung von Siedlungsflächen ergibt, um auch nachwachsenden<br />

Generationen einen Verbleib im Ort zu ermöglichen.<br />

C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc

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