Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 39 / 66<br />
Belange der Wirtschaft<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> ist daran gelegen, die günstigen Standortbedingungen für<br />
gewerbliche Ansiedlungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet, die sich insbesondere aus der ausgesprochen<br />
vorteilhaften verkehrlichen Anbindung ergeben, für eine verstärkte Ansiedlung<br />
von Gewerbebetrieben zu nutzen, um dadurch eine Stärkung der mittelständisch geprägten<br />
Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur zu erzielen.<br />
Belange der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse – Immissionsschutz<br />
Der Schutz der Wohnbevölkerung gegenüber Bauflächen für eine gewerbliche Nutzung<br />
sowie Verkehrsimmissionen soll bei der vorliegenden Planung Berücksichtigung finden.<br />
Es sind hier bei der Bauflächenausweisung ausreichende Schutzabstände bzw. –maßnahmen<br />
zu berücksichtigen.<br />
5.3.4 Charakterisierung des städtebaulichen Entwicklungsansatzes<br />
Die Bauflächendarstellungen des <strong>Vorentwurf</strong> basieren auf einem Entwicklungskonzept als<br />
Leitlinie für die künftige gemeindliche Entwicklung, das sich durch die folgenden Einzelpunkte<br />
charakterisieren lässt:<br />
• Die im Rahmen der Restriktionsanalyse festgestellten Einschränkungs- und Ausschlussbereiche<br />
sollen nach Möglichkeit bei der Darstellung neuer Bauflächen Berücksichtigung<br />
finden; die Ausweisung von Bauflächen soll sich weitgehend auf Bereiche beschränken,<br />
die nicht von Restriktionen aus übergeordneten Planungsebenen oder anderen fachplanerischen<br />
Belangen betroffen sind.<br />
• Die Bauflächendarstellungen des geltenden Flächennutzungsplanes sollen weitestgehend<br />
beibehalten werden, auch wenn die betreffenden Bereiche zum Teil (noch) nicht<br />
durch eine bauliche Entwicklung in Anspruch genommen worden sind. Hierdurch ergeben<br />
sich zusätzlich zu den neuen Darstellungen Flächenreserven, die zur Deckung des<br />
anstehenden Bauflächenbedarfes benötigt werden. Eine Ausnahme hiervon bilden einzelne<br />
Flächen wie z.B. die Gemeinbedarfsfläche mit dem Nutzungszweck „Schwimmbad“,<br />
die künftig als Grünfläche dargestellt oder die Sonderbaufläche „Schießstand“, die<br />
künftig als gewerbliche Baufläche ausgewiesen wird.<br />
• Eine Bauflächenausweisung an nichtzentralen Standorten soll in Anlehnung an bestehende<br />
Siedlungsbereiche in Form einer Arrondierung und Abrundung der in vielen Bereichen<br />
„zerfaserten“ Siedlungsränder erfolgen. Auf diese Weise lassen sich auch bei einer<br />
Erweiterung des Siedlungsgebietes Bauflächenausweisungen erzielen, die im Zusammenhang<br />
mit den bestehenden Ortslagen ein kompaktes Siedlungsgefüge bilden.<br />
• Eine Erweiterung einzelner Bauflächendarstellungen an peripheren Standorten sollte nur<br />
im Ausnahmefall erfolgen, sofern sich aus der örtlichen Nachfragesituation ein eindeutiger<br />
Bedarf an einer Bereitstellung von Siedlungsflächen ergibt, um auch nachwachsenden<br />
Generationen einen Verbleib im Ort zu ermöglichen.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc