Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 33 / 66<br />
wird dementsprechend auf 400 m² reduziert. Hierbei handelt es sich um eine Annahme, die<br />
sich aus der durchschnittliche Grundstücksgröße o.a. verdichteter Wohnformen ergibt.<br />
Anzahl Haushalte bei 2.500 EW Bruttobaufläche (400m²)<br />
2,17 EW/(Hh) 1.190 46,0 ha<br />
Es ergibt sich bei stärker verdichteter Bauweise mit höherem Anteil kleinere Wohneinheit ein<br />
Bauflächenbedarf von rd. 46,0 ha<br />
Zusammenfassend lässt sich ein Bauflächenbedarf zwischen 46,0 ha und 87,1 ha nachweisen.<br />
Dem o.a. Bruttobaulandflächenbedarf steht folgendes Angebot gegenüber:<br />
1. Erweiterungsflächenpotential (s. Leitbildkonzept) rd. 70,0 ha<br />
2. Flächenpotential echter Baulücken rd. 123 Baulücken<br />
(Baulückenerhebung 2013)<br />
3. Flächenpotential in zweiter Baureihe<br />
(als Baulücken im Innenbereich vorhandener Siedlungsquartiere)<br />
rd. 292 Baulücken<br />
(Baulückenerhebung 2013)<br />
4. Wohnbaugrundstücke in Altsiedlungsgebieten derzeit nicht quantifizierbar<br />
Dem rein rechnerisch ermittelten Bedarf von rd. 46 ha – 87,1 ha steht ein Flächenangebot<br />
von rd. 70 ha in künftigen Neubaugebieten gegenüber. Weitere Potentialflächen befinden<br />
sich innerhalb des besiedelten Bereichs. Hierbei handelt es sich einerseits um Baulücken,<br />
die zwar quantifizierbar sind, allerdings nur bedingt dem freien Markt für Wohnbauland zur<br />
Verfügung stehen. Andererseits gelten auch diverse Wohnbaugrundstücke in Altsiedlungsbereichen<br />
als Wohnbaulandpotentiale, deren Verfügbarkeit am Markt aber nicht vorhersehbar<br />
ist.<br />
Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Alt-Immobilien am Immobilienmarkt ist ggf. zu fördern, um<br />
auch diese Quartiere zu erneuern und zu vitalisieren. Umfang und Verfügbarkeit sowie die<br />
Marktchancen dieser Immobilien lassen sich aber nur bedingt in die Abschätzung künftiger<br />
Angebotspotentiale einbeziehen.<br />
Das generierbare Flächenpotential der Neubaugebiete umfasst rd. 70 ha und muss durch innerörtliche<br />
Potentialflächen ergänzt werden, wenn die o.a. Maximalvariante als Grundlage<br />
der Baulandflächenausweisung zugrunde gelegt wird. Dies ist städtebaulich sinnvoll und aus<br />
Sicht der <strong>Gemeinde</strong> auch gewollt und notwendig, um die vorhandenen Quartiere städtebaulich<br />
nachhaltig zu erneuern und mit Grund und Boden sparsam und effizient umzugehen.<br />
Das erforderliche Potential hierzu ist vorhanden.<br />
Bei der Abschätzung künftiger Bruttowohnbaulandflächen berücksichtigt die Minimalvariante<br />
gegenüber der Maximalvariante die Entwicklung kleinerer Haushalte mit durchschnittlich geringerem<br />
Bruttobaulandflächenbedarf, da die kleineren Haushalte auch andere Wohnformen<br />
bevorzugen. Der hier rein rechnerisch ermittelte Bedarf von ca. 46 ha Bruttowohnbauland<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc