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Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 3 / 66<br />

‣ Der Flächennutzungsplan<br />

unterscheidet drei unterschiedliche Arten von Nutzungsanforderungen und –<br />

ansprüchen:<br />

- „Darstellungen“ eigenverantwortlich festgelegter Nutzungsausweisungen (z.B.<br />

Ausweisung von Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen etc.),<br />

- „nachrichtliche Übernahmen“ rechtlicher Festlegungen anderer Planungsträger<br />

(Landschaftsschutzgebiete, planfestgestellte Verkehrswege, Überschwemmungsgebiete,<br />

Trinkwasserschutzgebiete etc.)<br />

- Kennzeichnungen und Hinweise diverser Fachdienste (z.B. Denkmale und Altlasten).<br />

Außerdem sind neben diesen fachspezifischen Planungsanforderungen weitere Fachplanungen<br />

in die vorbereitende Bauleitplanung eingestellt, die ihrerseits in spezifische, fachlich<br />

orientierte Planungsstrukturen eingebettet sind. Hierzu zählen u.a. der Landschaftsplan (soweit<br />

vorhanden) sowie verkehrliche und wasserwirtschaftliche Rahmenplanungen (wie z.B.<br />

der VEP - Verkehrsentwicklungsplan und der Generalentwässerungsplan einer Kommune.<br />

1.1.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

Zur Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> führt die <strong>Gemeinde</strong> gem. den Bestimmungen des Baugesetzbuches<br />

ein 2-stufiges Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durch. Der hiermit<br />

vorgelegte <strong>Vorentwurf</strong> fasst hinsichtlich der Darstellungen des neuen Flächennutzungsplanes<br />

zunächst zusammen:<br />

- Neuzeichnung des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich aller<br />

wirksamen Änderungsverfahren,<br />

- Übernahme aller nachrichtlicher Darstellungen und Hinweise aus der informellen<br />

Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange,<br />

- Darstellung der potentiellen neuen Bauflächen nach dem Stand der <strong>Vorentwurf</strong>sberatungen<br />

in den Ratsgremien der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Dieses erste Beteiligungsverfahren dient insoweit vornehmlich dazu, alle fachspezifischen<br />

Anforderungen der Träger öffentlicher Belange noch einmal abzufragen, um ggf. erforderliche<br />

Aktualisierungen vornehmen zu können. Es dient im Weiteren dazu, die fachspezifischen<br />

Anforderungen zu den neuen Bauflächendarstellungen abzufragen, um hier im Rahmen<br />

der dann anstehenden Entwurfsberatungen zur öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes<br />

alle gesamten Belange in die Abwägung einstellen zu können, um auf dieser<br />

Basis die dann endgültigen Bauflächendarstellungen festlegen zu können.<br />

Zum Entwurf der öffentlichen Auslegung wird dann ein zweites Beteiligungsverfahren der<br />

Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />

1.1.4 Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Besondere Bedeutung erlangt die Flächennutzungsplanung durch die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

sowie der öffentlichen Planauslegung gesetzlich vorgegebene Pflicht zur<br />

mehrfachen Beteiligung der Bürger. Demgegenüber entstehen aus dem <strong>FNP</strong> allerdings kei-

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