Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 3 / 66<br />
‣ Der Flächennutzungsplan<br />
unterscheidet drei unterschiedliche Arten von Nutzungsanforderungen und –<br />
ansprüchen:<br />
- „Darstellungen“ eigenverantwortlich festgelegter Nutzungsausweisungen (z.B.<br />
Ausweisung von Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen etc.),<br />
- „nachrichtliche Übernahmen“ rechtlicher Festlegungen anderer Planungsträger<br />
(Landschaftsschutzgebiete, planfestgestellte Verkehrswege, Überschwemmungsgebiete,<br />
Trinkwasserschutzgebiete etc.)<br />
- Kennzeichnungen und Hinweise diverser Fachdienste (z.B. Denkmale und Altlasten).<br />
Außerdem sind neben diesen fachspezifischen Planungsanforderungen weitere Fachplanungen<br />
in die vorbereitende Bauleitplanung eingestellt, die ihrerseits in spezifische, fachlich<br />
orientierte Planungsstrukturen eingebettet sind. Hierzu zählen u.a. der Landschaftsplan (soweit<br />
vorhanden) sowie verkehrliche und wasserwirtschaftliche Rahmenplanungen (wie z.B.<br />
der VEP - Verkehrsentwicklungsplan und der Generalentwässerungsplan einer Kommune.<br />
1.1.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
Zur Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> führt die <strong>Gemeinde</strong> gem. den Bestimmungen des Baugesetzbuches<br />
ein 2-stufiges Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durch. Der hiermit<br />
vorgelegte <strong>Vorentwurf</strong> fasst hinsichtlich der Darstellungen des neuen Flächennutzungsplanes<br />
zunächst zusammen:<br />
- Neuzeichnung des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich aller<br />
wirksamen Änderungsverfahren,<br />
- Übernahme aller nachrichtlicher Darstellungen und Hinweise aus der informellen<br />
Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange,<br />
- Darstellung der potentiellen neuen Bauflächen nach dem Stand der <strong>Vorentwurf</strong>sberatungen<br />
in den Ratsgremien der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Dieses erste Beteiligungsverfahren dient insoweit vornehmlich dazu, alle fachspezifischen<br />
Anforderungen der Träger öffentlicher Belange noch einmal abzufragen, um ggf. erforderliche<br />
Aktualisierungen vornehmen zu können. Es dient im Weiteren dazu, die fachspezifischen<br />
Anforderungen zu den neuen Bauflächendarstellungen abzufragen, um hier im Rahmen<br />
der dann anstehenden Entwurfsberatungen zur öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes<br />
alle gesamten Belange in die Abwägung einstellen zu können, um auf dieser<br />
Basis die dann endgültigen Bauflächendarstellungen festlegen zu können.<br />
Zum Entwurf der öffentlichen Auslegung wird dann ein zweites Beteiligungsverfahren der<br />
Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />
1.1.4 Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Besondere Bedeutung erlangt die Flächennutzungsplanung durch die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
sowie der öffentlichen Planauslegung gesetzlich vorgegebene Pflicht zur<br />
mehrfachen Beteiligung der Bürger. Demgegenüber entstehen aus dem <strong>FNP</strong> allerdings kei-