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Jahrgang 38 Donnerstag, 28. November 2013 Nummer 11

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Freden - 4 -<br />

Nr. <strong>11</strong>/<strong>2013</strong><br />

§ 2 - Kreditermächtigung<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen<br />

Festsetzung in Höhe von 0,00 EURO nicht verändert.<br />

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verpfl ichtungsermächtigungen wird gegenüber<br />

der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 EURO nicht verändert.<br />

§ 4 - Liquiditätskredite<br />

Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr <strong>2013</strong> Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen<br />

werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von<br />

247.000,00 EURO nicht verändert.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht geändert.<br />

Landwehr, 17. Oktober <strong>2013</strong><br />

gez. Hoffmann, Bürgermeisterin<br />

gez. Wecke, Gemeindedirektor<br />

2. Verkündung der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2013</strong> wird hiermit verkündet.<br />

Die nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch<br />

den Landkreis Hildesheim am 4.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> unter Az.: (910) 14/10 erteilt<br />

worden.<br />

Freden (Leine), 12.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong><br />

Gemeinde Landwehr<br />

gez. Wecke, Gemeindedirektor<br />

A 146<br />

2. Verkündung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit<br />

verkündet.<br />

Die nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den<br />

Landkreis Hildesheim am 5.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> unter Az.: (910) 14/10 erteilt worden.<br />

Freden (Leine), den 12.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong><br />

Gemeinde Landwehr<br />

gez. Wecke, Gemeindedirektor<br />

A 147<br />

Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Winzenburg<br />

für das Haushaltsjahr 20.14<br />

Aufgrund der §§ <strong>11</strong>2 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

in der Fassung vom 17.12.2010, Niedersächsisches GVBl,<br />

Seite 576, hat der Rat der Gemeinde Winzenburg in der Sitzung am 23.<br />

Oktober <strong>2013</strong> folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Landwehr<br />

für das Haushaltsjahr 2014<br />

Aufgrund der §§ <strong>11</strong>2 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

in der Fassung vom 17.12.2010, Nieders. GVBI. Seite 576, hat<br />

den Rat der Gemeinde Landwehr in der Sitzung am 17.10.<strong>2013</strong> folgende<br />

Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag<br />

1.1 der ordentlichen Erträge auf 4<strong>11</strong>.700,00 €<br />

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 442.800,00 €<br />

Saldo - 31.100,00 €<br />

1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0,00 €<br />

1,4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €<br />

Saldo +/- 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag<br />

2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 348.800,00€<br />

2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 333.900,00 €<br />

Saldo + 14.900,00 €<br />

2.1 Einzahlungen für Investitionen 0,00 €<br />

2.2 Auszahlungen Mt. Investitionen 0,00 €<br />

Saldo 0,00 €<br />

2.1 Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 €<br />

2.2 Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 5.200,00 €<br />

Saldo - 5.200,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Nachrichtlich: Gesamtbetrag<br />

- der Einzahlung des Finanzhaushaltes 348.800,00 €<br />

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 339.100,00 €<br />

Saldo + 9.700,00 €<br />

- Bestandsvortrag/Rücklagenentnahme 0,00 €<br />

§ 2 - Kreditermächtigung<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verpfl ichtungsermächtigungen wird auf 0,00 e<br />

festgesetzt.<br />

§ 4 - Liquiditätskredite<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen<br />

werden dürfen, wird auf 237.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

2014 wie folgt festgesetzt:<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 400 v. H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 400 v. H.<br />

Landwehr, den 17.10.<strong>2013</strong><br />

gez. Hoffmann, Bürgermeisterin<br />

gez. Wecke, Gemeindedirektor<br />

§ 2 - Kreditermächtigung<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt,<br />

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verpfl ichtungsermächtigungen wird auf 0,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 4 - Liquiditätskredite<br />

Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen<br />

werden dürfen, wird auf 4<strong>38</strong>.000,00€ festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) ihr die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

2014 wie folgt festgesetzt:<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400<br />

v. H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 400 V. H.<br />

Winzenburg, den 23. Oktober <strong>2013</strong><br />

gez. Hebner<br />

Bürgermeister<br />

gez. Wecke Gemeindedirektor<br />

2. Verkündung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit<br />

verkündet.<br />

Die nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch<br />

den Landkreis Hildesheim am 5.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> unter Az.: (910) 14/10 erteilt<br />

worden.<br />

Freden (Leine), den 12.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong><br />

Gemeinde Winzenburg<br />

Der Gemeindedirektor<br />

gez. Wecke<br />

A 148<br />

Neuer Standort Altglas- und Altpapiercontainer<br />

Aus organisatorischen Gründen wurden die Altglas- und Altpapiercontainer<br />

am REWE-Markt in der Bachstraße entfernt. Neuer Standort ist am<br />

Festplatz in Freden (Leine).<br />

Der Gemeindedirektor<br />

i.A. Münnecke

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