25.01.2014 Aufrufe

Jahrgang 38 Donnerstag, 28. November 2013 Nummer 11

Jahrgang 38 Donnerstag, 28. November 2013 Nummer 11

Jahrgang 38 Donnerstag, 28. November 2013 Nummer 11

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Freden - 7 -<br />

Nr. <strong>11</strong>/<strong>2013</strong><br />

Mit der Haushaltssatzung 2014 ist dem Rat der Samtgemeinde Freden<br />

(Leine) der Ergebnis- und Finanzplan für die Jahre bis 2017 vorzulegen.<br />

Der Ergebnis- und Finanzplan ist eine jährlich fortzuschreibende Vorschau<br />

auf die Aufwendungen und Auszahlungen und die Deckungsfähigkeiten<br />

der Finanzwirtschaft der Samtgemeinde.<br />

Nach § 9 (3) GemHKVO sind bei der Aufstellung des Ergebnis- und Finanzplanes<br />

die vom Minister des Innern bekannt gegebenen Orientierungsdaten<br />

und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.<br />

Die Samtgemeinde Freden (Leine) kann für die Jahre 2014 bis 2017 nach<br />

den vorliegenden ungünstigen Prognosen keinen ausgeglichenen Ergebnis-<br />

und Finanzplan vorlegen.<br />

Der Ergebnis- und Finanzplan ist dem Rat spätestens mit dem Entwurf<br />

der Haushaltssatzung vorzulegen. Beide Pläne wurden im übrigen von<br />

der Verwaltung bereits eingehend während der Haushaltsklausur am<br />

6.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> dem Rat der Samtgemeinde Freden (Leine) erläutert.<br />

Trotz Ausschöpfung aller Sparmöglichkeiten verbleibt im Ergebnishaushalt<br />

des Jahres 2014 ein Saldo von Minus 166.500,00 Euro. Die Endsummen<br />

der Einnahme betragen im Ergebnishaushalt 3.991.200,00 Euro.<br />

Diesen Gesamteinnahmen stehen Gesamtausgaben im Ergebnishaushalt<br />

von 4.157.700,00 Euro gegenüber.<br />

Die Berechnungsgrundlagen für die Samtgemeindeumlage können in<br />

der Haushaltssatzung festgesetzt werden. Dabei werden die Einwohnerzahlen<br />

vom 31.12.2012 zugrunde gelegt. Es ist nicht vorgesehen, den<br />

Betrag der Samtgemeindeumlage im Haushaltsjahr 2014 zu erhöhen. Die<br />

Summe soll wie im Vorjahr bei 1.308.500 Euro bleiben.<br />

Nachstehend die wesentlichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben<br />

der Samtgemeinde Freden (Leine) im Ergebnishaushalt im Vergleich<br />

zum Haushaltsjahr <strong>2013</strong>:<br />

Einnahmen:<br />

Die eigenen Zuwendungen und allgemeinen Umlagen der Samtgemeinde<br />

Freden (Leine) betragen<br />

3.326.300,00 EUR.<br />

Hinzu kommen weitere Einnahmen<br />

Erstattungen für den Bauhof<br />

151.600,00 EUR<br />

Erstattungen vom Jobcenter<br />

165.600,00 EUR<br />

Aufl ösung v. Sonderposten<br />

171.100,00 EUR<br />

Entgelte u. a.<br />

176.600,00 EUR<br />

zusammen<br />

= 3.991.200,00 EUR<br />

Den Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 4.157.700,00 EUR gegenüber:<br />

Personalaufwendungen<br />

1.510.700,00 EUR<br />

Sach- u. Dienstleistungen<br />

539.600,00 EUR<br />

Abschreibungen<br />

189.800,00 EUR<br />

Zuw. An Kindergarten<br />

357.200,00 EUR<br />

Zuw. An Mitgliedsgemeinden<br />

322.200,00 EUR<br />

Kreisumlage<br />

785.900,00 EUR<br />

Sonst. Zuweisungen<br />

175.400,00 EUR<br />

Zinsen<br />

93.000,00 EUR<br />

Sach- u . Geschäftskosten<br />

183.000,00 EUR<br />

Außerordentliche Aufwendungen<br />

900,00 EUR<br />

Investitionen<br />

Kreditaufnahmen sind im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 149.700,00<br />

EURO erforderlich.<br />

Investitionsausgaben sind für Beschaffungen bei der Feuerwehr und<br />

dem Bauhof im Wertbereich zwischen 150,00 und 1.000,00 EURO je<br />

Anschaffungsgut geplant. Das hierfür bereits Kreditaufnahmen ab einem<br />

Anschaffungswert von 150,00 EURO erforderlich werden können, ist ein<br />

Ausfl uss des neuen Haushaltsrechtes und der Tatsache, dass die Samtgemeinde<br />

Freden (Leine) einen unausgeglichenen Haushalt hat.<br />

Darüber hinaus entsteht der größte Investitionsaufwand für die Neuanschaffung<br />

eines Kommunalschleppers mit Anbaustreuer für den abgängigen<br />

20 Jahre alten Unimog. Hierfür sind <strong>11</strong>0.000,00 EUR eingeplant.<br />

Die geplanten Investitionen sind aus dem dem Haushaltsplan beigefügten<br />

Investitionsprogramm zu entnehmen. Größter Anschaffungsposten ist<br />

eine neue Tragkraftspritze für die Feuerwehr Everode. Die Beschaffung<br />

wird nicht über Kredite, sondern durch die Feuerschutzsteuer fi nanziert.<br />

Liquiditätskredite<br />

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§ 122 NKomVG) steigt gegenüber<br />

dem Vorjahr nicht. In der Haushaltssatzung 2014 ist ein Höchstbetrag<br />

von 4.100.000,00 Euro im § 4 eingesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpfl ichtungsermächtigungen sind nicht erforderlich.<br />

Verpfl ichtungsermächtigungen werden für das Haushaltsjahr 2014 deshalb<br />

nicht festgesetzt.<br />

Kreisumlage<br />

Die Kreisumlagezahlung wird 2014 bei einem Hebesatz von 55 v.H. wahrscheinlich<br />

785.900,00 Euro betragen.<br />

Schuldzinsen<br />

Die Zinsen für Liquiditätskredite werden im Jahre 2014 = 56.000,00 Euro<br />

betragen. Da der Kassenkredit fest bis Januar 2014 aufgenommen worden<br />

ist, ist im Januar 2014 wieder neu über Konditionen zu verhandeln.<br />

Berechnungsgrundlagen für die Samtgemeindeumlage 2014<br />

Die Berechnungsgrundlagen für die Samtgemeindeumlage 2014 müssen<br />

in der Haushaltssatzung festgesetzt werden.<br />

Die Berechnungsgrundlagen der Samtgemeindeumlage wurden aufgrund<br />

der amtlichen Einwohnerzahl vom 31.12.2012 errechnet.<br />

Die Berechnung der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2014<br />

ist dem Haushaltsplan 2014 in der Anlage beigefügt.<br />

Ergebnis- und Finanzplan <strong>2013</strong> - 2017<br />

Mit der Haushaltssatzung 2014 ist nach § <strong>11</strong>8 NKomVG dem Rat der<br />

Samtgemeinde Freden (Leine) der Ergebnis- und Finanzplan für die<br />

Jahre bis 2017 vorzulegen.<br />

Der Ergebnis- und Finanzplan ist eine jährlich fortzuschreibende Vorschau<br />

auf die Aufwendungen und Auszahlungen und die Deckungsfähigkeiten<br />

der Finanzwirtschaft der Samtgemeinde.<br />

Nach § 9 (3) GemHKVO sind bei der Aufstellung des Ergebnis- und Finanzplanes<br />

die vom Minister des Innern bekannt gegebenen Orientierungsdaten<br />

und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.<br />

Die Samtgemeinde Freden (Leine) kann für die Jahre 2014 bis 2017 nach<br />

den vorliegenden ungünstigen Prognosen keinen ausgeglichenen Ergebnis-<br />

und Finanzplan vorlegen.<br />

Der Ergebnis- und Finanzplan ist dem Rat spätestens mit dem Entwurf<br />

der Haushaltssatzung vorzulegen.<br />

Stellenplan - Anlage zum Haushaltsplan 2014<br />

Der Stellenplan für die Beschäftigten ist gemäß § <strong>11</strong>3 Abs. 2 NKomVG<br />

Teil des Haushaltsplanes. Bei der Aufstellung des Stellenplanes ist § 107<br />

Abs. 3 NKomVG zu beachten. Der Stellenplan muss sämtliche besetzten<br />

und unbesetzten Stellen enthalten.<br />

Der Stellenplan für die ständig Beschäftigten der Samtgemeinde Freden<br />

(Leine) ist dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.<br />

Veränderungen gegenüber <strong>2013</strong> haben sich darin ergeben, dass für die<br />

Kinderkrippe die Zeitanteile ab 14.12.<strong>2013</strong> neu festzusetzen waren, weil die<br />

als Erziehungsurlaubsvertretung beschäftigte Vertretung ihren Vertrag nicht<br />

verlängern wollte und die Stunden daher mit 1 Stunde auf die Krippenleitung<br />

und mit 14 Stunden auf eine bisherige Teilzeitbeschäftigte verteilt wurden.<br />

Die Stelle des hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters ist ab<br />

1.1.2014 nicht besetzt, weil der Samtgemeinderat beschlossen hat, auf<br />

eine Neuwahl eines Samtgemeindebürgermeisters/einer Samtgemeindebürgermeisterin<br />

für die Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2015 zu verzichten.<br />

Beteiligungsbericht nach § 151 NKomVG<br />

Einen Bericht gemäß § 151 NKomVG über die Beteiligung der Samtgemeinde<br />

Freden (Leine) an Unternehmen und Einrichtungen kann dem<br />

Haushaltsplan der Samtgemeinde Freden (Leine) für das Haushaltsjahr<br />

2014 gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindehaushalt- und Kassenverordnung<br />

nicht beigefügt werden, da die Samtgemeinde Freden (Leine)<br />

an Unternehmen und Einrichtungen im Sinne des § 151 NKomVG nicht<br />

beteiligt ist.<br />

Schlussbilanz<br />

Die Schlussbilanz 2010 ist vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und inzwischen<br />

vom Samtgemeinderat beschlossen worden.<br />

Die Schlussbilanzen 20<strong>11</strong> und 2012 werden im Laufe des Jahres 2014<br />

vorgelegt werden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Samtgemeinde Freden (Leine) beschließt die als Bestandteil<br />

dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung mit den vorgelegten<br />

Anlagen der Samtgemeinde Freden (Leine) für das Haushaltsjahr 2014.<br />

Mit dem gleichen Stimmenergebnis wird das zugrunde liegende Investitionsprogramm<br />

für die Jahre 2014 bis 2017 mit dem Inhalt und in der Form<br />

festgesetzt, wie es der Niederschrift als Bestandteil beigefügt ist.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Stimmenthaltungen<br />

Beschlussvorlage Nr. 167<br />

Zur Beratung und Beschlussfassung an den<br />

Samtgemeindeausschuss Sitzung am 27.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> TOP 16<br />

Samtgemeinderat Sitzung am 03.12.<strong>2013</strong> TOP <strong>11</strong><br />

Tagesordnungspunkt:<br />

Beschlussvorlage Nr. 167 zum Abschluss einer Vereinbarung zur Wahrnehmung<br />

u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung mit dem Landkreis<br />

Hildesheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe;<br />

Beschlussvorschlag zum Abschluss der Vereinbarung.<br />

Erläuterungen:<br />

In den letzten Jahren hat die Samtgemeinde Freden (Leine) die Aufgaben<br />

der Jugendhilfe (u.a. die Aufgaben der Kindertagesbetreuung) für den<br />

Landkreis Hildesheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

gem. § 69 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 13 Abs. 1 AG KJHG.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!