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Konsumräume

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„Gassenzimmer“, „Fixerstübli“, „safe injection rooms“, „drug consumption facilities“ und so<br />

weiter genannt.<br />

Die Leitlinien beziehen sich auf die folgenden Schwerpunkte von <strong>Konsumräume</strong>n:<br />

a. Planungs- und Umsetzungsprozess von <strong>Konsumräume</strong>n<br />

b. Unterschiedlichkeit konzeptioneller Ansätze<br />

c. Arbeitsweisen/-methodiken<br />

d. Innere Organisation und Vernetzung<br />

e. Kommunal-, ordnungs- und rechtspolitische Interessen an einem Gesundheitsraum<br />

f. <strong>Konsumräume</strong> im ländlichen/kleinstädtischen Bereich und Konsummöglichkeiten<br />

innerhalb anderer Versorgungsangebote innerhalb niedrigschwelliger Drogenhilfe.<br />

a. Planungs- und Umsetzungsprozess von <strong>Konsumräume</strong>n<br />

1. Notwendig ist eine Bedarfsanalyse gemeindenaher Drogenpolitik (kommunale<br />

Schwerpunktsetzung), Zielgruppenbestimmung, Szenestrukturanalyse und den sich<br />

daraus ergebenden Umsetzungsbedingungen für einen Drogenkonsumraum. Regionale<br />

Besonderheiten, Selbsthilfeintegration, Sicherheitspartnerschaft und Nutzerinteressen<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

2. Eine konzeptuelle Abstimmung mit der regionalen Drogenhilfestruktur und den<br />

Trägern anderer Versorgungsangebote ist erforderlich: AIDS-Hilfen,<br />

Drogenhilfeeinrichtungen, niedergelassene Ärzte, Methadonambulanzen, Sozialämter,<br />

Entzugs- und Therapieeinrichtungen, insbesondere auch regionale<br />

Koordinationsausschüsse im Drogenhilfebereich.<br />

3. Voraussetzung für die Einrichtung von <strong>Konsumräume</strong>n ist die Gewinnung von<br />

politischen und sozialen Bündnispartnern: parteipolitische Kontaktaufnahmen,<br />

permanente Öffentlichkeitsarbeit zur Notwendigkeit der Einrichtung von<br />

Drogenkonsumräumen, inhaltliche Bestimmung in Abgrenzung beispielsweise zu<br />

heroingestützten Behandlungsformen, Organisation von Pressekonferenzen und einem<br />

”Hearing” zur regionalen Drogenpolitiksituation. Darüber hinaus ist das Aufzeigen<br />

von Versorgungslücken notwendig und dies in enger Kooperation mit<br />

Drogenhilfeeinrichtungen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gesundheitsamt und so weiter.<br />

4. Bei der Planung und Umsetzung erscheint der Einbezug von Anwohnerschaft,<br />

Kaufmannschaft und Bürgerinitiativen erforderlich: eine klare sozialverträgliche<br />

Ausrichtung konzeptueller Grundlagen ist ebenso nötig wie eine inhaltliche<br />

Schwerpunktsetzung auf harm reduction. Von besonderer Wichtigkeit ist die<br />

Problematisierung, dass es sich bei der Einrichtung von <strong>Konsumräume</strong>n nicht um eine<br />

“Lösung” des Drogenproblems handelt (handeln kann), sondern um eine Minimierung<br />

der konsumbezogenen “Problemfülle” insbesondere für die Konsumenten. Das Ziel<br />

besteht in einer Vermeidung unzulässiger Erwartungshaltungen bezüglich der<br />

Einrichtung von Drogenkonsumräumen wie etwa der Auflösung der öffentlichen<br />

Drogenszenen, Reduktion der Beschaffungskriminalität, Verschwinden des<br />

öffentlichen Konsumgeschehens / Spritzenfunde.<br />

5. Die Teilnahme an kriminalpräventiven Räten und Runden Tischen und<br />

Ordnungspartnerschaften in der Kommune sollte obligatorisch sein.<br />

6. Hinsichtlich der jeweiligen kommunalen und regionalen Besonderheiten kann es<br />

sich um einen reinen Konsumraum und/oder um ein integratives Konzept bei<br />

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