Konsumräume
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„Gassenzimmer“, „Fixerstübli“, „safe injection rooms“, „drug consumption facilities“ und so<br />
weiter genannt.<br />
Die Leitlinien beziehen sich auf die folgenden Schwerpunkte von <strong>Konsumräume</strong>n:<br />
a. Planungs- und Umsetzungsprozess von <strong>Konsumräume</strong>n<br />
b. Unterschiedlichkeit konzeptioneller Ansätze<br />
c. Arbeitsweisen/-methodiken<br />
d. Innere Organisation und Vernetzung<br />
e. Kommunal-, ordnungs- und rechtspolitische Interessen an einem Gesundheitsraum<br />
f. <strong>Konsumräume</strong> im ländlichen/kleinstädtischen Bereich und Konsummöglichkeiten<br />
innerhalb anderer Versorgungsangebote innerhalb niedrigschwelliger Drogenhilfe.<br />
a. Planungs- und Umsetzungsprozess von <strong>Konsumräume</strong>n<br />
1. Notwendig ist eine Bedarfsanalyse gemeindenaher Drogenpolitik (kommunale<br />
Schwerpunktsetzung), Zielgruppenbestimmung, Szenestrukturanalyse und den sich<br />
daraus ergebenden Umsetzungsbedingungen für einen Drogenkonsumraum. Regionale<br />
Besonderheiten, Selbsthilfeintegration, Sicherheitspartnerschaft und Nutzerinteressen<br />
sind zu berücksichtigen.<br />
2. Eine konzeptuelle Abstimmung mit der regionalen Drogenhilfestruktur und den<br />
Trägern anderer Versorgungsangebote ist erforderlich: AIDS-Hilfen,<br />
Drogenhilfeeinrichtungen, niedergelassene Ärzte, Methadonambulanzen, Sozialämter,<br />
Entzugs- und Therapieeinrichtungen, insbesondere auch regionale<br />
Koordinationsausschüsse im Drogenhilfebereich.<br />
3. Voraussetzung für die Einrichtung von <strong>Konsumräume</strong>n ist die Gewinnung von<br />
politischen und sozialen Bündnispartnern: parteipolitische Kontaktaufnahmen,<br />
permanente Öffentlichkeitsarbeit zur Notwendigkeit der Einrichtung von<br />
Drogenkonsumräumen, inhaltliche Bestimmung in Abgrenzung beispielsweise zu<br />
heroingestützten Behandlungsformen, Organisation von Pressekonferenzen und einem<br />
”Hearing” zur regionalen Drogenpolitiksituation. Darüber hinaus ist das Aufzeigen<br />
von Versorgungslücken notwendig und dies in enger Kooperation mit<br />
Drogenhilfeeinrichtungen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gesundheitsamt und so weiter.<br />
4. Bei der Planung und Umsetzung erscheint der Einbezug von Anwohnerschaft,<br />
Kaufmannschaft und Bürgerinitiativen erforderlich: eine klare sozialverträgliche<br />
Ausrichtung konzeptueller Grundlagen ist ebenso nötig wie eine inhaltliche<br />
Schwerpunktsetzung auf harm reduction. Von besonderer Wichtigkeit ist die<br />
Problematisierung, dass es sich bei der Einrichtung von <strong>Konsumräume</strong>n nicht um eine<br />
“Lösung” des Drogenproblems handelt (handeln kann), sondern um eine Minimierung<br />
der konsumbezogenen “Problemfülle” insbesondere für die Konsumenten. Das Ziel<br />
besteht in einer Vermeidung unzulässiger Erwartungshaltungen bezüglich der<br />
Einrichtung von Drogenkonsumräumen wie etwa der Auflösung der öffentlichen<br />
Drogenszenen, Reduktion der Beschaffungskriminalität, Verschwinden des<br />
öffentlichen Konsumgeschehens / Spritzenfunde.<br />
5. Die Teilnahme an kriminalpräventiven Räten und Runden Tischen und<br />
Ordnungspartnerschaften in der Kommune sollte obligatorisch sein.<br />
6. Hinsichtlich der jeweiligen kommunalen und regionalen Besonderheiten kann es<br />
sich um einen reinen Konsumraum und/oder um ein integratives Konzept bei<br />
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