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Konsumräume

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– Eine genaue Dokumentation der Einrichtung bezüglich der injizierten Drogen, der<br />

Intervention bei Überdosierungen, der lebensrettender Interventionen und der<br />

Überweisungen in Behandlungseinrichtungen.<br />

– Überwachung und Unterstützung der Überweisungsprozesse, um eine Optimierung der<br />

Überweisungen zu erreichen.<br />

– Die Planung einer Kohortenstudie um die Auswirkungen des Konsumraums auf den<br />

Gesundheitszustand und das Wohlbefinden der Klienten zu erfassen.<br />

– Die Erkenntnisse der Einrichtung sollten besser zum Verständnis von Überdosierungen<br />

und der Sterblichkeit der Klienten genutzt werden.<br />

– Der Einsatz der Rettung in Fällen von Opiatüberdosis und Tod durch Überdosis sollte<br />

erfasst werden.<br />

– Die Kosten des Konsumraums und das Niveau der Akzeptanz der Einrichtung in der<br />

Gemeinschaft müssen beobachtet werden.<br />

8. Die Bedeutung der offiziellen drogenpolitischen Positionierung<br />

In den meisten Ländern, in denen <strong>Konsumräume</strong> eingerichtet wurden, repräsentieren sie<br />

entweder eine offizielle drogenpolitische Initiative oder werden zumindest von der<br />

drogenpolitischen Haltung der Regierung unterstützt. Eine Ausnahme bildet Australien, in<br />

dem das Experiment in Sydney zwar offiziell toleriert, aber aus höchsten Regierungskreisen<br />

auch kritisiert wird.<br />

Als Beispiel für eine Drogenpolitik, die offen und aktiv für diese Institutionen eintritt, kann<br />

die aktuelle drogenpolitische Position der deutschen Bundesregierung gelten.<br />

8.1. Die drogenpolitische Position der deutschen Bundesregierung<br />

Im Jahre 2000 brachte das Bundesministerium für Gesundheit seine Haltung klar zum<br />

Ausdruck:<br />

„Die Bundesregierung und die Mehrheit der Länder halten die Einrichtung von<br />

Drogenkonsumräumen an bestimmten Orten für dringend notwendig, um anders nicht<br />

erreichbaren intravenös Opiatabhängigen zunächst das Überleben und die Verringerung der<br />

erheblichen gesundheitlichen Risiken ihres Drogengebrauchs zu ermöglichen und darüber<br />

hinaus weitere Hilfen gegen ihre Opiatsucht anzubieten. Um dies auch im Einklang mit dem<br />

internationalen Suchtstoffrecht zu gewährleisten, sind Anpassungen der Rechtsvorschriften<br />

sowie bundeseinheitliche Rahmenvorschriften mit Qualitätsvorgaben für den Betrieb von<br />

Drogenkonsumräumen vorgesehen. Eine gesetzliche Grundlage für Drogenkonsumräume ist<br />

auch im Interesse der Betreiber sowie des darin beschäftigten Personals erforderlich. Denn<br />

der bisherige Betrieb einiger weniger Drogenkonsumräume war zwar mit den örtlich<br />

zuständigen Strafverfolgungs-, Ordnungs- und Gesundheitsbehörden abgestimmt worden,<br />

aber es war keine Anpassung an die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften erfolgt, die<br />

insbesondere das Verschaffen einer „Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von<br />

Betäubungsmitteln“ gemäß § 29 Abs.1 Satz 1 Nr.10 BtMG unter Strafe stellen. Das Gesetz<br />

schafft auch hierfür künftig Rechtssicherheit.“<br />

Zu den Ergebnissen der Bochumer Evaluationsstudie erklärte die Drogenbeauftragte der<br />

Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, am 13. Sept. 2002:<br />

"Die Ergebnisse der Studie zeigen eindeutig, dass Drogenkonsumräume erheblich dazu<br />

beitragen, die Drogentodesfälle zu reduzieren. Nur wer überlebt, kann letztlich aus der Sucht<br />

aussteigen. Deshalb hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass Überlebenshilfen für<br />

Heroinabhängige unterstützt und rechtlich abgesichert werden. Die wissenschaftliche Studie<br />

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