Konsumräume
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– Eine genaue Dokumentation der Einrichtung bezüglich der injizierten Drogen, der<br />
Intervention bei Überdosierungen, der lebensrettender Interventionen und der<br />
Überweisungen in Behandlungseinrichtungen.<br />
– Überwachung und Unterstützung der Überweisungsprozesse, um eine Optimierung der<br />
Überweisungen zu erreichen.<br />
– Die Planung einer Kohortenstudie um die Auswirkungen des Konsumraums auf den<br />
Gesundheitszustand und das Wohlbefinden der Klienten zu erfassen.<br />
– Die Erkenntnisse der Einrichtung sollten besser zum Verständnis von Überdosierungen<br />
und der Sterblichkeit der Klienten genutzt werden.<br />
– Der Einsatz der Rettung in Fällen von Opiatüberdosis und Tod durch Überdosis sollte<br />
erfasst werden.<br />
– Die Kosten des Konsumraums und das Niveau der Akzeptanz der Einrichtung in der<br />
Gemeinschaft müssen beobachtet werden.<br />
8. Die Bedeutung der offiziellen drogenpolitischen Positionierung<br />
In den meisten Ländern, in denen <strong>Konsumräume</strong> eingerichtet wurden, repräsentieren sie<br />
entweder eine offizielle drogenpolitische Initiative oder werden zumindest von der<br />
drogenpolitischen Haltung der Regierung unterstützt. Eine Ausnahme bildet Australien, in<br />
dem das Experiment in Sydney zwar offiziell toleriert, aber aus höchsten Regierungskreisen<br />
auch kritisiert wird.<br />
Als Beispiel für eine Drogenpolitik, die offen und aktiv für diese Institutionen eintritt, kann<br />
die aktuelle drogenpolitische Position der deutschen Bundesregierung gelten.<br />
8.1. Die drogenpolitische Position der deutschen Bundesregierung<br />
Im Jahre 2000 brachte das Bundesministerium für Gesundheit seine Haltung klar zum<br />
Ausdruck:<br />
„Die Bundesregierung und die Mehrheit der Länder halten die Einrichtung von<br />
Drogenkonsumräumen an bestimmten Orten für dringend notwendig, um anders nicht<br />
erreichbaren intravenös Opiatabhängigen zunächst das Überleben und die Verringerung der<br />
erheblichen gesundheitlichen Risiken ihres Drogengebrauchs zu ermöglichen und darüber<br />
hinaus weitere Hilfen gegen ihre Opiatsucht anzubieten. Um dies auch im Einklang mit dem<br />
internationalen Suchtstoffrecht zu gewährleisten, sind Anpassungen der Rechtsvorschriften<br />
sowie bundeseinheitliche Rahmenvorschriften mit Qualitätsvorgaben für den Betrieb von<br />
Drogenkonsumräumen vorgesehen. Eine gesetzliche Grundlage für Drogenkonsumräume ist<br />
auch im Interesse der Betreiber sowie des darin beschäftigten Personals erforderlich. Denn<br />
der bisherige Betrieb einiger weniger Drogenkonsumräume war zwar mit den örtlich<br />
zuständigen Strafverfolgungs-, Ordnungs- und Gesundheitsbehörden abgestimmt worden,<br />
aber es war keine Anpassung an die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften erfolgt, die<br />
insbesondere das Verschaffen einer „Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von<br />
Betäubungsmitteln“ gemäß § 29 Abs.1 Satz 1 Nr.10 BtMG unter Strafe stellen. Das Gesetz<br />
schafft auch hierfür künftig Rechtssicherheit.“<br />
Zu den Ergebnissen der Bochumer Evaluationsstudie erklärte die Drogenbeauftragte der<br />
Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, am 13. Sept. 2002:<br />
"Die Ergebnisse der Studie zeigen eindeutig, dass Drogenkonsumräume erheblich dazu<br />
beitragen, die Drogentodesfälle zu reduzieren. Nur wer überlebt, kann letztlich aus der Sucht<br />
aussteigen. Deshalb hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass Überlebenshilfen für<br />
Heroinabhängige unterstützt und rechtlich abgesichert werden. Die wissenschaftliche Studie<br />
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