Konsumräume
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Konsumräume
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6. Applikationstechniken und –voraussetzungen:<br />
- nach den Prinzipien des Safer-Use für alle Beteiligten, wobei geeignetes<br />
”Material” zur Verfügung gestellt werden muss.<br />
e. Kommunal-, ordnungs- und rechtspolitische Interessen an einem<br />
Gesundheitsraum<br />
1. Gesundheitsräume sind Ausdruck und Baustein von Drogenhilfe für Konsumenten.<br />
Die Rahmenbedingungen für Sicherheit und Bürgerakzeptanz müssen gewahrt sein.<br />
2. Rechtssicherheit, Rechtsklarheit müssen bestehen für<br />
- Mitarbeiter, Betreiber des Konsumraumes bei der täglichen Arbeit<br />
- Polizei bei Duldungspraktiken<br />
- Konsumenten beim Zugang und im Konsumraum<br />
- bei medizinischer Prävention innerhalb und außerhalb des Konsumraumes<br />
(Jugendliche, Substituierte, Gelegenheitskonsumenten)<br />
- Konsum in Einrichtungen der Drogen- und Jugendhilfe.<br />
3. Sicherheit<br />
Abgrenzung der Verantwortung für Sicherheit muss fair und ausgewogen sein.<br />
Klärung der Verantwortlichkeiten in fortlaufenden Kooperationstreffen aller<br />
Beteiligten (zum Beispiel Polizei, Kommune, Träger), wenn möglich unter<br />
Beteiligung der Nutzer.<br />
4. Gesundheitsräume sollten nicht als ordnungs- oder sozialpolitische Maßnahme<br />
funktionalisiert werden. Für den Betrieb eines Konsumraumes ist es erforderlich, auf<br />
eine Akzeptanz der Einrichtungen und der Konsumenten hinzuwirken.<br />
f. Gesundheitsräume im ländlichen/kleinstädtischen Bereich und<br />
Konsummöglichkeiten innerhalb anderer Versorgungsangebote<br />
1. Die Bundesgesundheitsbehörden werden aufgefordert, die Standards für den Betrieb<br />
von Gesundheitsräumen so zu gestalten, dass <strong>Konsumräume</strong> oder -gelegenheiten auch<br />
in bereits bestehenden Angeboten niedrigschwelliger Suchtkrankenhilfe – wie<br />
Notübernachtungen, Kontaktläden – eingerichtet und legal betrieben werden können.<br />
Selbstverständlich werden dabei die fachlich notwendigen Ansprüche an eine<br />
entsprechende Ausstattung der Räumlichkeit berücksichtigt.<br />
2. Die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes ermöglichen erweiterte Hilfen für<br />
Drogengebraucher; dies könnte in Großstädten die Einrichtung von <strong>Konsumräume</strong>n<br />
sein.<br />
Für die adäquate Umsetzung der angestrebten Ziele im ländlichen Bereich fehlen<br />
jedoch meist in der Praxis die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen.<br />
Zur Entwicklung von Alternativen für den ländlichen Raum werden neue, der<br />
ländlichen Struktur angepasste Konzepte benötigt.<br />
3. Jeder Drogengebraucher muss individuell nach seinen Bedürfnissen und seinen<br />
Möglichkeiten einen Zugang zu einem menschenwürdigen Konsum haben.<br />
In bestehenden Einrichtungen muss die Möglichkeit integriert werden, den<br />
Gebrauchern bedarfsorientiert den Konsum vor Ort, in dazu geeigneten und<br />
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