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Konsumräume

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6. Applikationstechniken und –voraussetzungen:<br />

- nach den Prinzipien des Safer-Use für alle Beteiligten, wobei geeignetes<br />

”Material” zur Verfügung gestellt werden muss.<br />

e. Kommunal-, ordnungs- und rechtspolitische Interessen an einem<br />

Gesundheitsraum<br />

1. Gesundheitsräume sind Ausdruck und Baustein von Drogenhilfe für Konsumenten.<br />

Die Rahmenbedingungen für Sicherheit und Bürgerakzeptanz müssen gewahrt sein.<br />

2. Rechtssicherheit, Rechtsklarheit müssen bestehen für<br />

- Mitarbeiter, Betreiber des Konsumraumes bei der täglichen Arbeit<br />

- Polizei bei Duldungspraktiken<br />

- Konsumenten beim Zugang und im Konsumraum<br />

- bei medizinischer Prävention innerhalb und außerhalb des Konsumraumes<br />

(Jugendliche, Substituierte, Gelegenheitskonsumenten)<br />

- Konsum in Einrichtungen der Drogen- und Jugendhilfe.<br />

3. Sicherheit<br />

Abgrenzung der Verantwortung für Sicherheit muss fair und ausgewogen sein.<br />

Klärung der Verantwortlichkeiten in fortlaufenden Kooperationstreffen aller<br />

Beteiligten (zum Beispiel Polizei, Kommune, Träger), wenn möglich unter<br />

Beteiligung der Nutzer.<br />

4. Gesundheitsräume sollten nicht als ordnungs- oder sozialpolitische Maßnahme<br />

funktionalisiert werden. Für den Betrieb eines Konsumraumes ist es erforderlich, auf<br />

eine Akzeptanz der Einrichtungen und der Konsumenten hinzuwirken.<br />

f. Gesundheitsräume im ländlichen/kleinstädtischen Bereich und<br />

Konsummöglichkeiten innerhalb anderer Versorgungsangebote<br />

1. Die Bundesgesundheitsbehörden werden aufgefordert, die Standards für den Betrieb<br />

von Gesundheitsräumen so zu gestalten, dass <strong>Konsumräume</strong> oder -gelegenheiten auch<br />

in bereits bestehenden Angeboten niedrigschwelliger Suchtkrankenhilfe – wie<br />

Notübernachtungen, Kontaktläden – eingerichtet und legal betrieben werden können.<br />

Selbstverständlich werden dabei die fachlich notwendigen Ansprüche an eine<br />

entsprechende Ausstattung der Räumlichkeit berücksichtigt.<br />

2. Die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes ermöglichen erweiterte Hilfen für<br />

Drogengebraucher; dies könnte in Großstädten die Einrichtung von <strong>Konsumräume</strong>n<br />

sein.<br />

Für die adäquate Umsetzung der angestrebten Ziele im ländlichen Bereich fehlen<br />

jedoch meist in der Praxis die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen.<br />

Zur Entwicklung von Alternativen für den ländlichen Raum werden neue, der<br />

ländlichen Struktur angepasste Konzepte benötigt.<br />

3. Jeder Drogengebraucher muss individuell nach seinen Bedürfnissen und seinen<br />

Möglichkeiten einen Zugang zu einem menschenwürdigen Konsum haben.<br />

In bestehenden Einrichtungen muss die Möglichkeit integriert werden, den<br />

Gebrauchern bedarfsorientiert den Konsum vor Ort, in dazu geeigneten und<br />

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