Konsumräume
Konsumräume
Konsumräume
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen 1999 eingebracht wurde, während in Bremen<br />
unter sozialdemokratischer Führung der Betrieb von <strong>Konsumräume</strong>n ein ungelöstes Problem<br />
ist. Dabei setzt sich eine Debatte innerhalb der SPD fort, die in den achtziger Jahren um die<br />
Einführung der Substitutionsbehandlung einsetzte. Der derzeit amtierende Bürgermeister von<br />
Bremen, Dr. Scherf verurteilte die Parteilinie, die Methadonprogramme zu unterstützen. In<br />
einer Diskussion, die im „Spiegel“ vom 1. Februar 1988 abgedruckt wurde, verkündete er<br />
seinem Kontrahenten und Parteifreund Dr. Heinemann: „Hermann, du wirst mit deinem<br />
Methadon dein Waterloo erleben...“.<br />
Die parteipolitische Auseinandersetzung ist am Schicksal des Gesetzes zur Zulässigkeit von<br />
Drogenkonsumräumen und zur Qualitätssicherung der Substitutionsbehandlung gut<br />
illustrierbar, das heute den Rahmen für das Betreiben der <strong>Konsumräume</strong> bietet, zunächst aber<br />
im Jahre 2000 am Bundesrat scheiterte.<br />
Der Bundesrat hat am 4. Februar 2000 dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und<br />
Bündnis 90/Die Grünen – der am 16. Dezember 1999 im Deutschen Bundestag mit den<br />
Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS gegen die Stimmen von<br />
CDU/CSU, verabschiedet worden war – die Zustimmung verweigert. (Es gab 33 Stimmen<br />
dafür, 35 Stimmen wären notwendig gewesen).<br />
Insbesondere die CSU/CDU-regierten Länder Bayern und Baden-Württemberg, Thüringen<br />
und Sachsen und Hessen verweigerten die Zustimmung und in den Bundesländern mit großen<br />
Koalitionen (Berlin, Brandenburg, Bremen) blockierte die CDU jeweils eine Zustimmung zu<br />
jenen Konsensusvorschlägen, die von den SPD-geführten Ressorts im Gesundheitsausschuss<br />
des Bundesrates zuvor erstellt worden waren.<br />
Einzige Ausnahme war das CDU-regierte Saarland, das den Gesetzentwurf unterstützt hat,<br />
weil es den Standpunkt akzeptierte, dass es hier um Hilfen für schwer verelendete<br />
Drogenabhängige gehe. In Saarbrücken bestand auch ein von allen Parteien getragener<br />
Drogenkonsumraum.<br />
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die Parlamentarische Staatssekretärin im<br />
Gesundheitsministerium, Christa Nickels, erklärte damals:<br />
"Wir werden nun ausloten müssen, ob und gegebenenfalls wie wir die zentralen Ziele des<br />
notwendigen Reformvorhabens trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates doch noch<br />
umsetzen können. Der Beschluss des Bundestages mit den Stimmen aller Fraktionen, mit<br />
Ausnahme der CDU/CSU, hat deutlich gemacht, dass es sehr viel Unterstützung für die<br />
Stärkung der Überlebenshilfe für Schwerstabhängige gibt.“<br />
Grundsätzlich verfolgt der Gesetzesentwurf die Zielsetzung der Bundesregierung,<br />
Gesundheitsschäden zu verringern und Überlebenshilfe zu leisten. Er erfüllte nach Auffassung<br />
der Bundesregierung gleichzeitig die völkerrechtlich verbindlichen internationalen<br />
Suchtstoffabkommen, die der gesundheitlichen Prävention Vorrang vor Strafverfolgung<br />
einräumen, wenn strenge Kontrolle gewährleistet und möglichem Missbrauch vorgebeugt<br />
wird.<br />
10. Die drogenpolitische Argumentation<br />
Weder die Professionalisierung und Standardisierung der Konsumraumangebote, noch die<br />
bisher erbrachten Evaluationsergebnisse haben bislang dazu geführt, dass jene Stimmen<br />
allerorts verstummt wären, die der Einrichtung von <strong>Konsumräume</strong>n vehement widersprechen.<br />
Erst kürzlich konnte diese Situation wieder beobachtet werden, als die australische Evaluation<br />
im Juli 2003 veröffentlicht wurde. Den Autoren schien das Experiment gelungen zu sein, sie<br />
berichteten über positive Resultate. Auch die Politiker von New South Wales zeigten sich<br />
48