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Konsumräume

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Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen 1999 eingebracht wurde, während in Bremen<br />

unter sozialdemokratischer Führung der Betrieb von <strong>Konsumräume</strong>n ein ungelöstes Problem<br />

ist. Dabei setzt sich eine Debatte innerhalb der SPD fort, die in den achtziger Jahren um die<br />

Einführung der Substitutionsbehandlung einsetzte. Der derzeit amtierende Bürgermeister von<br />

Bremen, Dr. Scherf verurteilte die Parteilinie, die Methadonprogramme zu unterstützen. In<br />

einer Diskussion, die im „Spiegel“ vom 1. Februar 1988 abgedruckt wurde, verkündete er<br />

seinem Kontrahenten und Parteifreund Dr. Heinemann: „Hermann, du wirst mit deinem<br />

Methadon dein Waterloo erleben...“.<br />

Die parteipolitische Auseinandersetzung ist am Schicksal des Gesetzes zur Zulässigkeit von<br />

Drogenkonsumräumen und zur Qualitätssicherung der Substitutionsbehandlung gut<br />

illustrierbar, das heute den Rahmen für das Betreiben der <strong>Konsumräume</strong> bietet, zunächst aber<br />

im Jahre 2000 am Bundesrat scheiterte.<br />

Der Bundesrat hat am 4. Februar 2000 dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und<br />

Bündnis 90/Die Grünen – der am 16. Dezember 1999 im Deutschen Bundestag mit den<br />

Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS gegen die Stimmen von<br />

CDU/CSU, verabschiedet worden war – die Zustimmung verweigert. (Es gab 33 Stimmen<br />

dafür, 35 Stimmen wären notwendig gewesen).<br />

Insbesondere die CSU/CDU-regierten Länder Bayern und Baden-Württemberg, Thüringen<br />

und Sachsen und Hessen verweigerten die Zustimmung und in den Bundesländern mit großen<br />

Koalitionen (Berlin, Brandenburg, Bremen) blockierte die CDU jeweils eine Zustimmung zu<br />

jenen Konsensusvorschlägen, die von den SPD-geführten Ressorts im Gesundheitsausschuss<br />

des Bundesrates zuvor erstellt worden waren.<br />

Einzige Ausnahme war das CDU-regierte Saarland, das den Gesetzentwurf unterstützt hat,<br />

weil es den Standpunkt akzeptierte, dass es hier um Hilfen für schwer verelendete<br />

Drogenabhängige gehe. In Saarbrücken bestand auch ein von allen Parteien getragener<br />

Drogenkonsumraum.<br />

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die Parlamentarische Staatssekretärin im<br />

Gesundheitsministerium, Christa Nickels, erklärte damals:<br />

"Wir werden nun ausloten müssen, ob und gegebenenfalls wie wir die zentralen Ziele des<br />

notwendigen Reformvorhabens trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates doch noch<br />

umsetzen können. Der Beschluss des Bundestages mit den Stimmen aller Fraktionen, mit<br />

Ausnahme der CDU/CSU, hat deutlich gemacht, dass es sehr viel Unterstützung für die<br />

Stärkung der Überlebenshilfe für Schwerstabhängige gibt.“<br />

Grundsätzlich verfolgt der Gesetzesentwurf die Zielsetzung der Bundesregierung,<br />

Gesundheitsschäden zu verringern und Überlebenshilfe zu leisten. Er erfüllte nach Auffassung<br />

der Bundesregierung gleichzeitig die völkerrechtlich verbindlichen internationalen<br />

Suchtstoffabkommen, die der gesundheitlichen Prävention Vorrang vor Strafverfolgung<br />

einräumen, wenn strenge Kontrolle gewährleistet und möglichem Missbrauch vorgebeugt<br />

wird.<br />

10. Die drogenpolitische Argumentation<br />

Weder die Professionalisierung und Standardisierung der Konsumraumangebote, noch die<br />

bisher erbrachten Evaluationsergebnisse haben bislang dazu geführt, dass jene Stimmen<br />

allerorts verstummt wären, die der Einrichtung von <strong>Konsumräume</strong>n vehement widersprechen.<br />

Erst kürzlich konnte diese Situation wieder beobachtet werden, als die australische Evaluation<br />

im Juli 2003 veröffentlicht wurde. Den Autoren schien das Experiment gelungen zu sein, sie<br />

berichteten über positive Resultate. Auch die Politiker von New South Wales zeigten sich<br />

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