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Stadtanzeiger Dezember 2013 - in der Stadt Oberlungwitz

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 12/<strong>2013</strong> • AMTLICHER TEIL<br />

Rückblick <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

In <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzung des <strong>Stadt</strong>rates am<br />

29. Oktober <strong>2013</strong> wurden folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

Zum TOP 1:<br />

Begrüßung, Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

sowie <strong>der</strong> ordnungsgemäßen<br />

Ladung<br />

– Die Son<strong>der</strong>sitzung wurde gemäß Beschluss<br />

Nr. 09/40/<strong>2013</strong> <strong>der</strong> 40. Sitzung<br />

vom 24.09.<strong>2013</strong> e<strong>in</strong>berufen.<br />

– Zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Sitzung waren e<strong>in</strong>schließlich<br />

Bürgermeister 13 Mitglie<strong>der</strong><br />

des <strong>Stadt</strong>rates anwesend, 4 <strong>Stadt</strong>räte<br />

entschuldigt und 1 <strong>Stadt</strong>rat unentschuldigt.<br />

– Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit<br />

des <strong>Stadt</strong>rates fest.<br />

– Die ordnungs- und fristgemäße Ladung<br />

zur Sitzung wurde ebenfalls festgestellt.<br />

– Als Unterschriftsleistende für die Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzung wurden<br />

die <strong>Stadt</strong>räte Werner Garten und Ulrich<br />

Große bestimmt.<br />

– Die Tagesordnung wurde bestätigt.<br />

Zum TOP 2:<br />

Zweite Lesung und Beschlussfassung<br />

zum Haushalt <strong>2013</strong><br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> gemäß<br />

Anlage zur Vorlage Nr. 01/29.10.<strong>2013</strong>.<br />

Zum TOP 3:<br />

Allgeme<strong>in</strong>es/Anfragen<br />

– Der Bürgermeister teilte mit, dass die<br />

E<strong>in</strong>ladung und dazugehörigen Unterlagen<br />

für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses<br />

am 05. November<br />

<strong>2013</strong> vor <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzung an die<br />

Verwaltungsausschussmitglie<strong>der</strong> verteilt<br />

wurden.<br />

– E<strong>in</strong> <strong>Stadt</strong>rat fragte, wann <strong>der</strong> Haushalt<br />

2014 vorgestellt wird.<br />

Die Vorstellung soll im Januar 2014 erfolgen,<br />

e<strong>in</strong>e Verabschiedung ist für<br />

März 2014 vorgesehen.<br />

Steffen Schubert<br />

Bürgermeister<br />

❐<br />

Die E<strong>in</strong>wohnermeldestelle <strong>in</strong>formiert<br />

Öffentliche Bekanntmachung – Wi<strong>der</strong>spruchsrecht zu Gruppenauskünften<br />

vor Wahlen – Landtagswahl 2014<br />

AUS DEM INHALT<br />

AMTLICHER TEIL<br />

Zum Ausklang des Jahres . . .Seiten 04 – 05<br />

Rückblick <strong>Stadt</strong>ratssitzung . .Seiten 07 – 08<br />

Das Ordnungsamt <strong>in</strong>formiert .Seiten 08 – 09<br />

Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 10<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

Familienmusical <strong>in</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> . . . .Seite 15<br />

Informationen <strong>der</strong><br />

Kirchgeme<strong>in</strong>den . . . . . . . . . . .Seiten 18 – 20<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst . .Seiten 22/23<br />

Nächster <strong><strong>Stadt</strong>anzeiger</strong>: 13. JANUAR 2014<br />

Redaktionsschluss ist am Dienstag, dem 17. <strong>Dezember</strong><br />

<strong>2013</strong>. Nach diesem Term<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gehende Manu -<br />

skripte können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Disketten, CD und Texte via E-Mail werden ebenfalls<br />

nur bis zum 17. <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong> entgegen genommen.<br />

Die Veröffentlichung <strong>der</strong> Texte erfolgt nur noch<br />

bei Vorlage <strong>der</strong> Manuskripte <strong>in</strong> elektronischer<br />

Form und vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden<br />

Platzes.<br />

2<br />

Gemäß § 33 Abs. 1 des Sächsischen<br />

Meldegesetzes (SächsMG) vom 04. Juli<br />

2006 (SächsGVBl. S. 388) darf die Meldebehörde<br />

Parteien, Wählergruppen und<br />

an<strong>der</strong>en Trägern von Wahlvorschlägen im<br />

Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen<br />

und kommunalen Vertretungskörperschaften<br />

<strong>in</strong> den sechs <strong>der</strong><br />

Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft<br />

aus dem Mel<strong>der</strong>egister über die<br />

<strong>in</strong> § 32 Abs. 1 Satz 1 SächsMG bezeichneten<br />

Daten von Gruppen von Wahlberechtigten<br />

erteilen, für <strong>der</strong>en Zusammensetzung<br />

das Lebensalter <strong>der</strong> Betroffenen<br />

bestimmend ist.<br />

Mitgeteilt werden dürfen dabei Vor- und<br />

Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige<br />

Anschriften. Der Tag <strong>der</strong> Geburt<br />

darf dabei nicht mitgeteilt werden.<br />

Die Empfänger dürfen die Mel<strong>der</strong>egisterauskünfte<br />

ohne E<strong>in</strong>willigung <strong>der</strong> Meldebehörde<br />

Dritten nicht zugänglich machen<br />

und nur für den Zweck verwenden, zu<br />

dessen Erfüllung sie ihm erteilt wurden.<br />

Die Daten s<strong>in</strong>d spätestens e<strong>in</strong>en Monat<br />

nach <strong>der</strong> Wahl zu löschen. Darauf hat die<br />

Meldebehörde den Empfänger bei <strong>der</strong><br />

Erteilung <strong>der</strong> Auskunft h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

Die Übermittlung <strong>der</strong> Daten erfolgt nicht,<br />

wenn <strong>der</strong> Betroffene für e<strong>in</strong>e Justizvollzugsanstalt,<br />

e<strong>in</strong> Krankenhaus,<br />

Pflegeheim o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e ähnliche E<strong>in</strong>richtung<br />

im S<strong>in</strong>ne des § 20 Abs. 1<br />

SächsMG gemeldet ist,<br />

wenn e<strong>in</strong>e Auskunftssperre gemäß §<br />

34 Abs. 1 SächsMG besteht o<strong>der</strong><br />

wenn <strong>der</strong> Betroffene <strong>der</strong> Auskunftserteilung,<br />

<strong>der</strong> Veröffentlichung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Übermittlung se<strong>in</strong>er Daten wi<strong>der</strong>spricht.<br />

Alle Wahlberechtigten für die Landtagswahl<br />

2014 können <strong>der</strong> Übermittlung<br />

ihrer Daten wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Bereits früher e<strong>in</strong>gelegte Wi<strong>der</strong>sprüche<br />

gelten fort, bis durch den Betroffenen e<strong>in</strong>e<br />

an<strong>der</strong>e Festlegung getroffen wird.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong> zur<br />

Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Oberlungwitz</strong>, Hofer Straße 203 <strong>in</strong> 09353<br />

<strong>Oberlungwitz</strong>, e<strong>in</strong>zulegen bzw. kann das<br />

Formular – Antrag auf E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er<br />

Übermittlungssperre – unter www.oberlungwitz.de<br />

verwendet werden.<br />

Schulze<br />

Fachabt. Melde- und<br />

Personenstandswesen<br />

Auslegung <strong>der</strong><br />

Jahresrechnung 2012<br />

Die Kassen- und Haushaltsrechnung <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2012 liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit vom<br />

09.12.<strong>2013</strong> bis zum 17.12.<strong>2013</strong><br />

im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer<br />

14, während <strong>der</strong> Dienststunden <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Oberlungwitz</strong>,<br />

Montag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />

Dienstag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />

und<br />

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />

Donnerstag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />

und<br />

13:00 Uhr bis 15:30 Uhr<br />

Freitag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aus.<br />

Schubert<br />

Bürgermeister<br />

❐<br />

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