Stadtanzeiger Dezember 2013 - in der Stadt Oberlungwitz
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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 12/<strong>2013</strong> • AMTLICHER TEIL<br />
Rückblick <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />
In <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzung des <strong>Stadt</strong>rates am<br />
29. Oktober <strong>2013</strong> wurden folgende Beschlüsse<br />
gefasst:<br />
Zum TOP 1:<br />
Begrüßung, Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />
sowie <strong>der</strong> ordnungsgemäßen<br />
Ladung<br />
– Die Son<strong>der</strong>sitzung wurde gemäß Beschluss<br />
Nr. 09/40/<strong>2013</strong> <strong>der</strong> 40. Sitzung<br />
vom 24.09.<strong>2013</strong> e<strong>in</strong>berufen.<br />
– Zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Sitzung waren e<strong>in</strong>schließlich<br />
Bürgermeister 13 Mitglie<strong>der</strong><br />
des <strong>Stadt</strong>rates anwesend, 4 <strong>Stadt</strong>räte<br />
entschuldigt und 1 <strong>Stadt</strong>rat unentschuldigt.<br />
– Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit<br />
des <strong>Stadt</strong>rates fest.<br />
– Die ordnungs- und fristgemäße Ladung<br />
zur Sitzung wurde ebenfalls festgestellt.<br />
– Als Unterschriftsleistende für die Nie<strong>der</strong>schrift<br />
<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzung wurden<br />
die <strong>Stadt</strong>räte Werner Garten und Ulrich<br />
Große bestimmt.<br />
– Die Tagesordnung wurde bestätigt.<br />
Zum TOP 2:<br />
Zweite Lesung und Beschlussfassung<br />
zum Haushalt <strong>2013</strong><br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> gemäß<br />
Anlage zur Vorlage Nr. 01/29.10.<strong>2013</strong>.<br />
Zum TOP 3:<br />
Allgeme<strong>in</strong>es/Anfragen<br />
– Der Bürgermeister teilte mit, dass die<br />
E<strong>in</strong>ladung und dazugehörigen Unterlagen<br />
für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses<br />
am 05. November<br />
<strong>2013</strong> vor <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzung an die<br />
Verwaltungsausschussmitglie<strong>der</strong> verteilt<br />
wurden.<br />
– E<strong>in</strong> <strong>Stadt</strong>rat fragte, wann <strong>der</strong> Haushalt<br />
2014 vorgestellt wird.<br />
Die Vorstellung soll im Januar 2014 erfolgen,<br />
e<strong>in</strong>e Verabschiedung ist für<br />
März 2014 vorgesehen.<br />
Steffen Schubert<br />
Bürgermeister<br />
❐<br />
Die E<strong>in</strong>wohnermeldestelle <strong>in</strong>formiert<br />
Öffentliche Bekanntmachung – Wi<strong>der</strong>spruchsrecht zu Gruppenauskünften<br />
vor Wahlen – Landtagswahl 2014<br />
AUS DEM INHALT<br />
AMTLICHER TEIL<br />
Zum Ausklang des Jahres . . .Seiten 04 – 05<br />
Rückblick <strong>Stadt</strong>ratssitzung . .Seiten 07 – 08<br />
Das Ordnungsamt <strong>in</strong>formiert .Seiten 08 – 09<br />
Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 10<br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
Familienmusical <strong>in</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> . . . .Seite 15<br />
Informationen <strong>der</strong><br />
Kirchgeme<strong>in</strong>den . . . . . . . . . . .Seiten 18 – 20<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst . .Seiten 22/23<br />
Nächster <strong><strong>Stadt</strong>anzeiger</strong>: 13. JANUAR 2014<br />
Redaktionsschluss ist am Dienstag, dem 17. <strong>Dezember</strong><br />
<strong>2013</strong>. Nach diesem Term<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gehende Manu -<br />
skripte können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Disketten, CD und Texte via E-Mail werden ebenfalls<br />
nur bis zum 17. <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong> entgegen genommen.<br />
Die Veröffentlichung <strong>der</strong> Texte erfolgt nur noch<br />
bei Vorlage <strong>der</strong> Manuskripte <strong>in</strong> elektronischer<br />
Form und vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden<br />
Platzes.<br />
2<br />
Gemäß § 33 Abs. 1 des Sächsischen<br />
Meldegesetzes (SächsMG) vom 04. Juli<br />
2006 (SächsGVBl. S. 388) darf die Meldebehörde<br />
Parteien, Wählergruppen und<br />
an<strong>der</strong>en Trägern von Wahlvorschlägen im<br />
Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen<br />
und kommunalen Vertretungskörperschaften<br />
<strong>in</strong> den sechs <strong>der</strong><br />
Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft<br />
aus dem Mel<strong>der</strong>egister über die<br />
<strong>in</strong> § 32 Abs. 1 Satz 1 SächsMG bezeichneten<br />
Daten von Gruppen von Wahlberechtigten<br />
erteilen, für <strong>der</strong>en Zusammensetzung<br />
das Lebensalter <strong>der</strong> Betroffenen<br />
bestimmend ist.<br />
Mitgeteilt werden dürfen dabei Vor- und<br />
Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige<br />
Anschriften. Der Tag <strong>der</strong> Geburt<br />
darf dabei nicht mitgeteilt werden.<br />
Die Empfänger dürfen die Mel<strong>der</strong>egisterauskünfte<br />
ohne E<strong>in</strong>willigung <strong>der</strong> Meldebehörde<br />
Dritten nicht zugänglich machen<br />
und nur für den Zweck verwenden, zu<br />
dessen Erfüllung sie ihm erteilt wurden.<br />
Die Daten s<strong>in</strong>d spätestens e<strong>in</strong>en Monat<br />
nach <strong>der</strong> Wahl zu löschen. Darauf hat die<br />
Meldebehörde den Empfänger bei <strong>der</strong><br />
Erteilung <strong>der</strong> Auskunft h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
Die Übermittlung <strong>der</strong> Daten erfolgt nicht,<br />
wenn <strong>der</strong> Betroffene für e<strong>in</strong>e Justizvollzugsanstalt,<br />
e<strong>in</strong> Krankenhaus,<br />
Pflegeheim o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e ähnliche E<strong>in</strong>richtung<br />
im S<strong>in</strong>ne des § 20 Abs. 1<br />
SächsMG gemeldet ist,<br />
wenn e<strong>in</strong>e Auskunftssperre gemäß §<br />
34 Abs. 1 SächsMG besteht o<strong>der</strong><br />
wenn <strong>der</strong> Betroffene <strong>der</strong> Auskunftserteilung,<br />
<strong>der</strong> Veröffentlichung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Übermittlung se<strong>in</strong>er Daten wi<strong>der</strong>spricht.<br />
Alle Wahlberechtigten für die Landtagswahl<br />
2014 können <strong>der</strong> Übermittlung<br />
ihrer Daten wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
Bereits früher e<strong>in</strong>gelegte Wi<strong>der</strong>sprüche<br />
gelten fort, bis durch den Betroffenen e<strong>in</strong>e<br />
an<strong>der</strong>e Festlegung getroffen wird.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong> zur<br />
Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Oberlungwitz</strong>, Hofer Straße 203 <strong>in</strong> 09353<br />
<strong>Oberlungwitz</strong>, e<strong>in</strong>zulegen bzw. kann das<br />
Formular – Antrag auf E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er<br />
Übermittlungssperre – unter www.oberlungwitz.de<br />
verwendet werden.<br />
Schulze<br />
Fachabt. Melde- und<br />
Personenstandswesen<br />
Auslegung <strong>der</strong><br />
Jahresrechnung 2012<br />
Die Kassen- und Haushaltsrechnung <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2012 liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit vom<br />
09.12.<strong>2013</strong> bis zum 17.12.<strong>2013</strong><br />
im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer<br />
14, während <strong>der</strong> Dienststunden <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Oberlungwitz</strong>,<br />
Montag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />
Dienstag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />
und<br />
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />
und<br />
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr<br />
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />
zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aus.<br />
Schubert<br />
Bürgermeister<br />
❐<br />
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