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regjo Südostniedersachsen - Heft VI 2012 - Was ist Freiheit?

regjo ist DAS Regional-Journal aus dem Herzen der Region für Südostniedersachsen regjo erscheint sechs mal jährlich in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. regjo wendet sich an alle Menschen, die in Südostniedersachsen leben, arbeiten, oder sich für die Region interessieren. regjo landet direkt auf den Schreibtischen der Entscheider in Südostniedersachsen, aber auch in den Business-Lounges mehrerer Flughäfen im Inland und im deutschsprachigen Ausland. regjo will die Menschen in Südostniedersachsen und Interessenten von außerhalb der Region für das Land zwischen Goslar und Gifhorn sowie zwischen Helmstedt und Peine begeistern. regjo • zeigt die wirtschaftliche Vielfalt der Region • gibt Überblick über den kulturellen Reichtum Südostniedersachsens • porträtiert die Vordenker der Region • stellt innovative Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen vor • berichtet über die Menschen in Südostniedersachsen, ihre Vorlieben und ihre liebenswerten Besonderheiten regjo schafft Identität und Zusammengehörigkeitsgefühl

regjo ist DAS Regional-Journal aus dem Herzen der Region für Südostniedersachsen

regjo erscheint sechs mal jährlich in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

regjo wendet sich an alle Menschen, die in Südostniedersachsen leben, arbeiten, oder sich für die Region interessieren.

regjo landet direkt auf den Schreibtischen der Entscheider in Südostniedersachsen, aber auch in den Business-Lounges mehrerer Flughäfen im Inland und im deutschsprachigen Ausland.

regjo will die Menschen in Südostniedersachsen und Interessenten von außerhalb der Region für das Land zwischen Goslar und Gifhorn sowie zwischen Helmstedt und Peine begeistern.

regjo

• zeigt die wirtschaftliche Vielfalt der Region
• gibt Überblick über den kulturellen Reichtum Südostniedersachsens
• porträtiert die Vordenker der Region
• stellt innovative Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen vor
• berichtet über die Menschen in Südostniedersachsen, ihre Vorlieben und
ihre liebenswerten Besonderheiten

regjo schafft Identität und Zusammengehörigkeitsgefühl

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TITEL // 06.<strong>2012</strong> // 41<br />

Europaweit erfolgreich –<br />

Dienstle<strong>ist</strong>ungen<br />

ohne Grenzen<br />

Die Richtlinien zum freien Dienstle<strong>ist</strong>ungsverkehr erleichtern seit 2009 die<br />

Auftragsabwicklung im europäischen Binnenmarkt. Das neue EU-Grundrecht<br />

eröffnet zusätzliches Wachstumspotenzial, <strong>ist</strong> aber kein Freifahrtschein.<br />

Autor: Martina Zingler<br />

Fotografie: fotolia<br />

sprechpartner‘ als zentrale Anlaufstelle<br />

in jedem Land, ein gemeinsames elektronisches<br />

Informations- und Kommunikationssystem<br />

sowie die <strong>Freiheit</strong> der<br />

Rechtsform. Auch <strong>ist</strong> es inzwischen<br />

nicht mehr nötig, vor Ort einen Repräsentanten<br />

einzusetzen oder gar eine<br />

Niederlassung zu betreiben.<br />

„Deutschland hat die Richtlinie<br />

pünktlich umgesetzt, in anderen Ländern<br />

<strong>ist</strong> das noch nicht zu hundert<br />

Prozent der Fall“, weiß Matthias Reichert,<br />

Außenwirtschaftsberater bei der<br />

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.<br />

Zum Beispiel hapert es<br />

in Einzelfällen noch an der Zuständigkeit<br />

des einheitlichen Ansprechpartners<br />

oder in der elektronischen Prozessabwicklung.<br />

Wer sich für Aufträge<br />

im europäischen Ausland bewerben<br />

möchte, wendet sich daher zunächst<br />

am besten an die Handwerkskammer<br />

oder die ortsansässige IHK, vor allem,<br />

um länderspezifische Regelungen in<br />

Erfahrung zu bringen. Reichert führt<br />

eigens dazu eine Länderl<strong>ist</strong>e mit den<br />

jeweiligen Anforderungen und kann<br />

interessierten Betrieben umgehend<br />

entsprechende Ländermerkblätter inklusive<br />

Anmeldebogen aushändigen.<br />

Klaus-Peter Weidlich, zuständig<br />

für das Geschäftsfeld International bei<br />

der Industrie- und Handelskammer<br />

Braunschweig, rät, die gewerberechtlichen<br />

und auch handwerksrechtlichen<br />

Anzeigepflichten im Zielland vor der ersten<br />

Le<strong>ist</strong>ungserbringung zu beachten.<br />

„Wer zum Beispiel in Luxemburg tätig<br />

wird, muss seine ordnungsgemäße<br />

Eintragung in Deutschland schriftlich<br />

beim dortigen Mittelstandsmin<strong>ist</strong>erium<br />

nachweisen.“ Die dafür notwendigen<br />

EU-Bescheinigungen stellen sowohl<br />

die Handwerkskammer als auch<br />

die regional zuständige IHK aus.<br />

„Als Faustformel gilt, dass man vor<br />

Ort die Dienstle<strong>ist</strong>ung und die Mitarbeiter<br />

anmelden muss“, so Reichert.<br />

Die Betriebe müssen sich zudem mit<br />

Themen wie Mindestlohn, Zeit- und<br />

Qualitätsmanagement beschäftigen.<br />

„Wir raten jedem Unternehmen, das<br />

im Ausland tätig werden möchte, sich<br />

vorab ausführlich über das jeweils geltende<br />

Arbeits-, Gewerbe- und Steuerrecht<br />

zu informieren.“<br />

Auch die IHK we<strong>ist</strong> auf die Problematik<br />

im Umsatzsteuerrecht hin. „Hier<br />

empfehlen wir die Kontaktaufnahme<br />

zu einem Steuerberater, der den Unternehmer<br />

individuell beraten kann“,<br />

sagt Weidlich. „Wichtig <strong>ist</strong> auch, im<br />

Vorfeld zu klären, welcher Nationalität<br />

die später vor Ort tätigen Mitarbeiter<br />

angehören. Mitarbeiter aus Nicht-EU-<br />

Staaten benötigen in der Regel noch<br />

eine Arbeitsgenehmigung.“ :::<br />

Über alle Regelungen zur Aufnahme<br />

und Ausübung von Dienstle<strong>ist</strong>ungen<br />

in den EU-Mitgliedstaaten, so auch<br />

über Vertrags-, Gewährle<strong>ist</strong>ungs- und<br />

Insolvenzrecht in den EU-Staaten,<br />

informiert ausführlich die Plattform<br />

Portal 21: www.portal21.de.<br />

Qualität, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit<br />

– Tugenden, die<br />

auch im europäischen Ausland<br />

geschätzt werden. Das<br />

gilt für den Tischler, der in Dänemark<br />

das Ladengeschäft eines Wettbüros<br />

ausbaut, ebenso wie für den Immobilienmakler<br />

oder den Unternehmensberater.<br />

Ihnen allen erleichtert die<br />

EU-Dienstle<strong>ist</strong>ungsrichtlinie das Engagement<br />

im europäischen Ausland.<br />

Kurz gesagt, verpflichtet die Richtlinie<br />

die EU-Mitgliedstaaten, rechtliche und<br />

admin<strong>ist</strong>rative Einschränkungen und<br />

Anforderungen zu reduzieren, sodass<br />

vor allem auch kleine und mittelständische<br />

Unternehmen mit möglichst<br />

wenig Aufwand im EU-Binnenmarkt<br />

erfolgreich tätig sein können.<br />

Zu den Erleichterungen gehören<br />

zum Beispiel der ‚Einheitliche An-

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