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Leistungsbeschreibung (Stand: Januar 2012) - Caritasverband ...

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mietet selbst keine Wohnungen an. Eine Wohnungsanmietung und damit auch Fallübernahme<br />

setzt die Zustimmung der betreuenden Stelle voraus.<br />

Als Wohnungsgröße gelten 45 qm als Höchstgrenze vereinbart; die Höchstgrenze für Miet- und<br />

Mietnebenkosten wird durch die Rahmenbedingungen des Arbeitslosengeldes II bestimmt.<br />

Anpassungen erfolgen bei der Erhöhung des Arbeitslosengeldes II automatisch. Der Träger des<br />

Kinderheimes geht hier in Vorleistung, überweist zur Sicherstellung des Wohnraumes die<br />

Wohnungsmiete unmittelbar auf das Konto des Vermieters und stellt dem Jugendamt mit der<br />

Heimkostenabrechnung den Betrag in Rechnung.<br />

Hinsichtlich evt. geforderter Kautionszahlungen des Vermieters besteht gegenüber dem<br />

Jugendamt ein Erstattungsanspruch von maximal 900,00 Euro. Das JA sichert seine Rechte<br />

durch eine Abtretungserklärung. Auch hier geht der Träger des Kinderheimes in Vorleistung,<br />

überweist den Betrag unmittelbar auf das Konto des Vermieters und fordert den Betrag zum<br />

Monatsende mit der Heimkostenabrechnung wieder an. Je nach Höhe des Einkommens des<br />

Jugendlichen, jungen Volljährigen erfolgt nach Aufforderung an ihn durch die wirtschaftliche<br />

Jugendhilfe die Ratenrückzahlung der Kaution.<br />

Hinsichtlich der Erstausstattung gilt eine Obergrenze von 920,00 Euro bei einer Wohnung, 614<br />

Euro bei einem Appartement und 205 Euro bei einem Zimmer als vereinbart. Der Betrag ist<br />

nicht wieder zurückzuzahlen. Der Träger des Kinderheimes geht in Vorleistung und fordert mit<br />

der Heimkostenabrechnung den Betrag wieder an.<br />

• Leistungsbereiche<br />

Leistungsbereiche<br />

-siehe Leistungs- u. Qualitätsentwicklungsbeschreibung-<br />

• Hauswirtschaftliche, Hauswirtschaftliche, Hauswirtschaftliche, technische technische Leistungen Leistungen<br />

Leistungen<br />

Die Jugendlichen, jungen Volljährigen erhalten Hilfen bei der Beschaffung von Wohnraum,<br />

Unterstützung zur Ausstattung, zum Bezug und zur Gestaltung der eigenen Wohnung,<br />

Anleitung zur Selbstversorgung [Einkaufen, Kochen, Wäsche- u. Raumpflege] und<br />

Hilfestellungen zur eigenverantwortlichen Gestaltung eines Mietverhältnisses und bei klärenden<br />

Gesprächen mit Vermietern und Nachbarn.<br />

• Sonstige Sonstige Leistungen<br />

Leistungen<br />

Der Jugendliche, junge Volljährige erhält über den Träger des Kinderheimes den jeweils gültigen<br />

Regelsatz des Haushaltsvorstandes auf sein Konto zu Beginn des Monats überwiesen [374,00<br />

Euro]. Sofern der Jugendliche, junge Volljährige zur eigenverantwortlichen Geldverwendung<br />

noch nicht in der Lage ist, erfolgt eine Budgetierung durch den betreuenden Mitarbeiter des<br />

Kinderheimes. Der Träger des Kinderheimes geht in Vorleistung und fordert mit der<br />

Heimkostenabrechnung den Betrag wieder an.<br />

Sofern die jungen Menschen im Kontext ihrer Schul-, Berufsausbildung Fahrtkosten haben und<br />

diese durch Dritte nicht finanziert werden, geht auch hier der Träger des Kinderheimes in<br />

Vorleistung und fordert mit der Heimkostenabrechnung den Betrag wieder an. Weitere<br />

Leistungen, die im Zusammenhang mit der Schul-, Berufsausbildung stehen sind über Anträge<br />

an das jeweilige Jugendamt ggf. refinanzierbar.<br />

Der Jugendliche, junge Volljährige wird von dem betreuenden Mitarbeiter darauf hingewiesen,<br />

dass er dem Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe gegenüber durch Vorlage der jeweils<br />

gültigen Verdienstbescheinigung seine Einkünfte offen zu legen hat. Von diesem erhält er einen<br />

Bescheid zur Heranziehung an den Kosten. Der Einkommen erzielende Jugendliche, junge<br />

Volljährige richtet bei seiner Bank einen Dauerauftrag in Höhe des Eigenanteils ein. Der<br />

Eigenanteil geht auf das Konto des <strong>Caritasverband</strong>es Duisburg e.V. Mit der mtl.<br />

Heimkostenabrechnung wird dem Kostenträger der Betrag gut geschrieben. Sofern der<br />

Eigenanteilsbetrag von einem Jugendlichen, jungen Volljährigen nicht dem <strong>Caritasverband</strong><br />

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