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Bund + Länder Journal 01/2013 - Ver.di

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1/2<strong>01</strong>3<br />

Wege zur Durchsetzung, falls es Probleme<br />

geben sollte:<br />

1. Einzelklage, hierbei geht es nicht um<br />

eine Eingruppierungsklage sondern<br />

um eine Diskriminierungsklage und es<br />

gilt <strong>di</strong>e Rechtsfolge Angleichung „nach<br />

oben“<br />

2. Klage des Betriebsrats oder der Gewerkschaft,<br />

gilt nicht für den Perso-<br />

Frauenvorstand des <strong>Bund</strong>esfachbereichs<br />

eg-check, was ist das eigentlich?<br />

Der Frauenvorstand des <strong>Bund</strong>esfachbereichs hat es sich zum Ziel gesetzt, zum Thema<br />

Entgeltgleichheit aufzuklären und für <strong>di</strong>e Durchführung des eg-checks in<br />

betrieblichen und tariflichen Regelungen zu werben.<br />

„Durch amtliche Statistiken wissen wir,<br />

dass <strong>di</strong>e Durchschnittsver<strong>di</strong>enste von<br />

Frauen in Deutschland nahezu um ein<br />

Viertel niedriger sind als <strong>di</strong>e der Männer.<br />

Wir wissen jedoch nichts über das konkrete<br />

Ausmaß von geschlechtsbezogener<br />

Entgelt<strong>di</strong>skriminierung - weder auf gesamtwirtschaftlicher<br />

noch auf betrieblicher<br />

Ebene. Aus <strong>di</strong>esem Grunde wurde<br />

das Instrumentarium eg-check.de mit<br />

Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung<br />

entwickelt. Es handelt sich um einen<br />

„Werkzeugkasten“, der verschiedene Instrumente<br />

für <strong>di</strong>e Erkennung von betrieblich<br />

feststellbaren Entgeltunterschieden<br />

enthält, <strong>di</strong>e nach geltendem Recht auf<br />

eine Diskriminierung deuten.<br />

Die Entlohnung hat sich über <strong>di</strong>e Jahre zu<br />

einer komplexen und schwer durchschaubaren<br />

Materie entwickelt. Zwar können<br />

Beschäftigte mit Blick auf ihre Gehaltsabrechnung<br />

leicht feststellen, wie sich ihr<br />

Arbeitsentgelt zusammensetzt. Jedoch<br />

sind <strong>di</strong>e Kriterien und <strong>Ver</strong>fahren, <strong>di</strong>e über<br />

<strong>di</strong>e Höhe der Entgeltbestandteile entscheiden,<br />

selten bekannt. Nach welchen<br />

Kriterien werden Tätigkeiten von Frauen<br />

und Männern eingruppiert? Wie wird<br />

ihre Leistung festgestellt und bewertet?<br />

Was gilt als „besondere“ Belastung, was<br />

nicht? Wie viel sind zusätzliche Arbeitsstunden<br />

von Teilzeitbeschäftigten wert?<br />

Insbesondere ist aber zu fragen: Sind <strong>di</strong>e<br />

geregelten und betrieblich praktizierten<br />

Kriterien und <strong>Ver</strong>fahren geschlechtsneutral,<br />

so dass davon ausgegangen werden<br />

kann, dass <strong>di</strong>e Arbeitsplätze, <strong>di</strong>e Berufserfahrung,<br />

<strong>di</strong>e Leistung und <strong>di</strong>e arbeitsbe<strong>di</strong>ngten<br />

Belastungen von Frauen fair und<br />

frei von Geschlechterstereotypen bewertet<br />

und bezahlt werden? Erfahrungen lehren<br />

uns, dass <strong>di</strong>es nicht unterstellt werden<br />

kann. In jedem Entgeltbestandteil können<br />

spezifische Diskriminierungsmechanismen<br />

verborgen sein, <strong>di</strong>e - oft unbeabsichtigt<br />

und unerkannt - zu geringerem Einkommen<br />

von Frauen führen. Aus <strong>di</strong>esem<br />

Grunde betrachten wir das Arbeitsentgelt<br />

Rechtsgrundlage zum <strong>Ver</strong>bot von<br />

Diskriminierung im Überblick:<br />

1. Grundgesetz Art. 23 Die Gleichheit von Männern und Frauen in allen<br />

Bereichen.<br />

2. Art 157 AEUV (ex Artikel 141EG)<br />

(1) <strong>Ver</strong>pflichtet <strong>di</strong>e Mitgliedstaaten, den Grundsatz des gleichen Entgelts<br />

für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen.<br />

(2) Definiert Entgelt: Die üblichen Grundentgelte sowie alle sonstigen <strong>Ver</strong>günstigungen<br />

in Bar oder Sachleistungen<br />

(3) Präzisierte Diskriminierungsfreiheit bei Lohnforderungen:<br />

(a) Bei Akkordlohn<br />

(b) Bei Zeitlohn<br />

3. Unionsrecht Genderrichtlinie 2006/54/EG, Art 4 Satz 1 gleichwertige Anerkennung:<br />

wenn ein Arbeitsgericht gleichwertig befunden hat. (Nicht was Tarifvertragsparteien<br />

als gleichwertig empfinden.)<br />

von Frauen und Männern nicht pauschal,<br />

sondern nehmen einzelne Entgeltkomponenten<br />

genauer unter <strong>di</strong>e Lupe.“ 1<br />

Mit dem Entgeltgleichheits-Check , kurz:<br />

eg-check können Formulierungen in Tarifverträgen,<br />

betrieblichen Regelungen und<br />

Arbeitgebervorschläge zu Stellenbewertungen<br />

auf unmittelbare, aber vor allem<br />

mittelbare Diskriminierung auf Grundlagen<br />

des AGG überprüft werden. Der §7<br />

AGG Benachteiligungsverbot (1) + (2) z.B.<br />

nimmt dabei den einzelnen Arbeitgeber<br />

in <strong>di</strong>e Pflicht, weder unmittelbare noch<br />

mittelbare Diskriminierung zuzulassen.<br />

Nach AGG bezieht sich das Diskriminierungsverbot<br />

vor allem auf <strong>di</strong>e Bereiche<br />

Entgelt, Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung,<br />

Aufstieg und Arbeitsbe<strong>di</strong>ngungen.<br />

2 Unmittelbare Diskriminierung entsteht<br />

nach § 3 AGG, durch ungünstigere<br />

Behandlung, durch neutral formulierte<br />

Regelungen verursacht, wenn <strong>di</strong>ese z.B.<br />

unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen<br />

und Männern haben. Ein Beispiel der<br />

unmittelbaren Diskriminierung wäre z.B.<br />

in der Absenkung des Entgelts um 20%<br />

in unteren Eingruppierungen mit dem Ziel<br />

Beschäftigung zu sichern, zu sehen, da in<br />

der Regel Frauen in den unteren Entgeltgruppen<br />

beschäftigt sind.<br />

Anforderungen des eg-checks an Entgeltsysteme:<br />

1. Tarifvertrag muss transparent und<br />

durchschaubar sein<br />

2. Er muss objektive Kriterien enthalten<br />

(nicht nur Funktionen)<br />

3. Die das „ Wesen“ der Arbeit abbilden<br />

und<br />

4. Diskriminierungsfrei ausgelegt und gewichtet<br />

sind.<br />

1 Aus dem Vorwort des Arbeitspapiers EG-Check von Dr. K. Tondorf/Dr.A.Jochmann-Döll, 2<strong>01</strong>0<br />

2 Bezüglich der mittelbaren Diskriminierung beim Aufstieg, gibt es bereits ein AGG Urteil des LAG Brandenburg-Az.: 3Sa917/11<br />

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