Bund + Länder Journal 01/2013 - Ver.di
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Wege zur Durchsetzung, falls es Probleme<br />
geben sollte:<br />
1. Einzelklage, hierbei geht es nicht um<br />
eine Eingruppierungsklage sondern<br />
um eine Diskriminierungsklage und es<br />
gilt <strong>di</strong>e Rechtsfolge Angleichung „nach<br />
oben“<br />
2. Klage des Betriebsrats oder der Gewerkschaft,<br />
gilt nicht für den Perso-<br />
Frauenvorstand des <strong>Bund</strong>esfachbereichs<br />
eg-check, was ist das eigentlich?<br />
Der Frauenvorstand des <strong>Bund</strong>esfachbereichs hat es sich zum Ziel gesetzt, zum Thema<br />
Entgeltgleichheit aufzuklären und für <strong>di</strong>e Durchführung des eg-checks in<br />
betrieblichen und tariflichen Regelungen zu werben.<br />
„Durch amtliche Statistiken wissen wir,<br />
dass <strong>di</strong>e Durchschnittsver<strong>di</strong>enste von<br />
Frauen in Deutschland nahezu um ein<br />
Viertel niedriger sind als <strong>di</strong>e der Männer.<br />
Wir wissen jedoch nichts über das konkrete<br />
Ausmaß von geschlechtsbezogener<br />
Entgelt<strong>di</strong>skriminierung - weder auf gesamtwirtschaftlicher<br />
noch auf betrieblicher<br />
Ebene. Aus <strong>di</strong>esem Grunde wurde<br />
das Instrumentarium eg-check.de mit<br />
Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung<br />
entwickelt. Es handelt sich um einen<br />
„Werkzeugkasten“, der verschiedene Instrumente<br />
für <strong>di</strong>e Erkennung von betrieblich<br />
feststellbaren Entgeltunterschieden<br />
enthält, <strong>di</strong>e nach geltendem Recht auf<br />
eine Diskriminierung deuten.<br />
Die Entlohnung hat sich über <strong>di</strong>e Jahre zu<br />
einer komplexen und schwer durchschaubaren<br />
Materie entwickelt. Zwar können<br />
Beschäftigte mit Blick auf ihre Gehaltsabrechnung<br />
leicht feststellen, wie sich ihr<br />
Arbeitsentgelt zusammensetzt. Jedoch<br />
sind <strong>di</strong>e Kriterien und <strong>Ver</strong>fahren, <strong>di</strong>e über<br />
<strong>di</strong>e Höhe der Entgeltbestandteile entscheiden,<br />
selten bekannt. Nach welchen<br />
Kriterien werden Tätigkeiten von Frauen<br />
und Männern eingruppiert? Wie wird<br />
ihre Leistung festgestellt und bewertet?<br />
Was gilt als „besondere“ Belastung, was<br />
nicht? Wie viel sind zusätzliche Arbeitsstunden<br />
von Teilzeitbeschäftigten wert?<br />
Insbesondere ist aber zu fragen: Sind <strong>di</strong>e<br />
geregelten und betrieblich praktizierten<br />
Kriterien und <strong>Ver</strong>fahren geschlechtsneutral,<br />
so dass davon ausgegangen werden<br />
kann, dass <strong>di</strong>e Arbeitsplätze, <strong>di</strong>e Berufserfahrung,<br />
<strong>di</strong>e Leistung und <strong>di</strong>e arbeitsbe<strong>di</strong>ngten<br />
Belastungen von Frauen fair und<br />
frei von Geschlechterstereotypen bewertet<br />
und bezahlt werden? Erfahrungen lehren<br />
uns, dass <strong>di</strong>es nicht unterstellt werden<br />
kann. In jedem Entgeltbestandteil können<br />
spezifische Diskriminierungsmechanismen<br />
verborgen sein, <strong>di</strong>e - oft unbeabsichtigt<br />
und unerkannt - zu geringerem Einkommen<br />
von Frauen führen. Aus <strong>di</strong>esem<br />
Grunde betrachten wir das Arbeitsentgelt<br />
Rechtsgrundlage zum <strong>Ver</strong>bot von<br />
Diskriminierung im Überblick:<br />
1. Grundgesetz Art. 23 Die Gleichheit von Männern und Frauen in allen<br />
Bereichen.<br />
2. Art 157 AEUV (ex Artikel 141EG)<br />
(1) <strong>Ver</strong>pflichtet <strong>di</strong>e Mitgliedstaaten, den Grundsatz des gleichen Entgelts<br />
für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen.<br />
(2) Definiert Entgelt: Die üblichen Grundentgelte sowie alle sonstigen <strong>Ver</strong>günstigungen<br />
in Bar oder Sachleistungen<br />
(3) Präzisierte Diskriminierungsfreiheit bei Lohnforderungen:<br />
(a) Bei Akkordlohn<br />
(b) Bei Zeitlohn<br />
3. Unionsrecht Genderrichtlinie 2006/54/EG, Art 4 Satz 1 gleichwertige Anerkennung:<br />
wenn ein Arbeitsgericht gleichwertig befunden hat. (Nicht was Tarifvertragsparteien<br />
als gleichwertig empfinden.)<br />
von Frauen und Männern nicht pauschal,<br />
sondern nehmen einzelne Entgeltkomponenten<br />
genauer unter <strong>di</strong>e Lupe.“ 1<br />
Mit dem Entgeltgleichheits-Check , kurz:<br />
eg-check können Formulierungen in Tarifverträgen,<br />
betrieblichen Regelungen und<br />
Arbeitgebervorschläge zu Stellenbewertungen<br />
auf unmittelbare, aber vor allem<br />
mittelbare Diskriminierung auf Grundlagen<br />
des AGG überprüft werden. Der §7<br />
AGG Benachteiligungsverbot (1) + (2) z.B.<br />
nimmt dabei den einzelnen Arbeitgeber<br />
in <strong>di</strong>e Pflicht, weder unmittelbare noch<br />
mittelbare Diskriminierung zuzulassen.<br />
Nach AGG bezieht sich das Diskriminierungsverbot<br />
vor allem auf <strong>di</strong>e Bereiche<br />
Entgelt, Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung,<br />
Aufstieg und Arbeitsbe<strong>di</strong>ngungen.<br />
2 Unmittelbare Diskriminierung entsteht<br />
nach § 3 AGG, durch ungünstigere<br />
Behandlung, durch neutral formulierte<br />
Regelungen verursacht, wenn <strong>di</strong>ese z.B.<br />
unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen<br />
und Männern haben. Ein Beispiel der<br />
unmittelbaren Diskriminierung wäre z.B.<br />
in der Absenkung des Entgelts um 20%<br />
in unteren Eingruppierungen mit dem Ziel<br />
Beschäftigung zu sichern, zu sehen, da in<br />
der Regel Frauen in den unteren Entgeltgruppen<br />
beschäftigt sind.<br />
Anforderungen des eg-checks an Entgeltsysteme:<br />
1. Tarifvertrag muss transparent und<br />
durchschaubar sein<br />
2. Er muss objektive Kriterien enthalten<br />
(nicht nur Funktionen)<br />
3. Die das „ Wesen“ der Arbeit abbilden<br />
und<br />
4. Diskriminierungsfrei ausgelegt und gewichtet<br />
sind.<br />
1 Aus dem Vorwort des Arbeitspapiers EG-Check von Dr. K. Tondorf/Dr.A.Jochmann-Döll, 2<strong>01</strong>0<br />
2 Bezüglich der mittelbaren Diskriminierung beim Aufstieg, gibt es bereits ein AGG Urteil des LAG Brandenburg-Az.: 3Sa917/11<br />
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