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Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong> -18-<br />

§ 24<br />

Leistungsbild Grünordnungsplan<br />

(1) Die Grundleistungen bei Grünordnungsplänen und Landschaftsplanerischen<br />

Fachbeiträgen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in<br />

Prozentsätzen der Honorare des § 29 bewertet:<br />

1. für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Er<strong>mit</strong>teln des Leistungsumfangs)<br />

<strong>mit</strong> 3 Prozent,<br />

2. für die Leistungsphase 2 (Er<strong>mit</strong>tlung der Planungsgrundlagen) <strong>mit</strong> 37 Prozent,<br />

3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) <strong>mit</strong> 50 Prozent,<br />

4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) <strong>mit</strong> 10 Prozent.<br />

(2) Anlage 5 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase. Anlage 9 enthält<br />

Beispiele für Besondere Leistungen.<br />

§ 25<br />

Leistungsbild Landschaftsrahmenplan<br />

(1) Die Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in vier Leistungsphasen<br />

unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 30 bewertet:<br />

1. für die Leistungsphase 1 (Landschaftsanalyse) <strong>mit</strong> 3 Prozent,<br />

2. für die Leistungsphase 2 (Landschaftsdiagnose) <strong>mit</strong> 37 Prozent,<br />

3. für die Leistungsphase 3 (Entwurf) <strong>mit</strong> 50 Prozent,<br />

4. für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) <strong>mit</strong> 10 Prozent.<br />

(2) Anlage 6 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase. Anlage 9 enthält<br />

Beispiele für Besondere Leistungen.<br />

§ 26<br />

Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

(1) Die Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind in vier<br />

Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des §<br />

31 bewertet:<br />

1. für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Er<strong>mit</strong>teln des Leistungsumfangs)<br />

<strong>mit</strong> 3 Prozent,<br />

2. für die Leistungsphase 2 (Er<strong>mit</strong>teln und Bewerten der Planungsgrundlagen) <strong>mit</strong> 37<br />

Prozent,

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