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Bundesrats-Drucksache 334/13 zur HOAI 2013 vom 25.4.2013 mit ...

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<strong>Drucksache</strong> <strong>334</strong>/<strong>13</strong><br />

Honorarzone<br />

Objektliste – Bauakustik I II III<br />

Wohnhäuser, Heime, Schulen, Verwaltungsgebäude oder<br />

Banken <strong>mit</strong> jeweils durchschnittlicher Technischer Ausrüstung<br />

oder entsprechendem Ausbau<br />

x<br />

Heime, Schulen, Verwaltungsgebäude <strong>mit</strong> jeweils überdurchschnittlicher<br />

Technischer Ausrüstung oder entsprechendem<br />

Ausbau<br />

Wohnhäuser <strong>mit</strong> versetzten Grundrissen<br />

Wohnhäuser <strong>mit</strong> Außenlärmbelastungen<br />

Hotels, soweit nicht in Honorarzone III erwähnt<br />

Universitäten oder Hochschulen<br />

Krankenhäuser, soweit nicht in Honorarzone III erwähnt<br />

Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung<br />

Versammlungsstätten, soweit nicht in Honorarzone III erwähnt<br />

Werkstätten <strong>mit</strong> schutzbedürftigen Räumen<br />

x<br />

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x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Hotels <strong>mit</strong> umfangreichen gastronomischen Einrichtungen<br />

Gebäude <strong>mit</strong> gewerblicher Nutzung oder Wohnnutzung<br />

Krankenhäuser in bauakustisch besonders ungünstigen Lagen<br />

oder <strong>mit</strong> ungünstiger Anordnung der Versorgungseinrichtungen<br />

Theater-, Konzert- oder Kongressgebäude<br />

Tonstudios oder akustische Messräume<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

1.2.5 Honorare für Grundleistungen der Raumakustik<br />

(1) Das Honorar für jeden Innenraum, für den Grundleistungen <strong>zur</strong> Raumakustik<br />

erbracht werden, kann sich nach den anrechenbaren Kosten nach<br />

Absatz 2, nach der Honorarzone, der der Innenraum zuzuordnen ist, sowie<br />

nach der Honorartafel in Absatz 3 richten.<br />

(2) Die Kosten für Baukonstruktionen und Technische Ausrüstung sowie die<br />

Kosten für die Ausstattung (DIN 276 – 1: 2008-12, Kostengruppe 610) des<br />

Innenraums können zu den anrechenbaren Kosten gehören. Die Kosten<br />

für die Baukonstruktionen und Technische Ausrüstung werden für die Anrechnung<br />

durch den Bruttorauminhalt des Gebäudes geteilt und <strong>mit</strong> dem<br />

Rauminhalt des Innenraums multipliziert. Der Umfang der <strong>mit</strong>zuverarbeitenden<br />

Bausubstanz kann angemessen berücksichtigt werden.

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