Einwohnerrat Baden Protokoll - Stadt Baden
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<strong>Einwohnerrat</strong> <strong>Baden</strong><br />
Legislaturperiode 2010 bis 2013<br />
<strong>Protokoll</strong><br />
der 29. Sitzung vom Dienstag, 10. Dezember 2013, 18.30 Uhr, Pfaffechappe<br />
Behandelte Traktanden<br />
Seite<br />
1. Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (53/13) 4<br />
2. Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Teilrevision; Beschluss (54/13) 5
Vorsitz:<br />
<strong>Protokoll</strong>:<br />
Toni Suter<br />
Marco Sandmeier, <strong>Stadt</strong>schreiber-Stv.<br />
Stimmberechtigte. 47<br />
Einfache Mehrheit: 24<br />
Stimmenzählende: Bajwa Yahya<br />
Bärtschi Fredi<br />
Anwesend:<br />
47 Mitglieder des <strong>Einwohnerrat</strong>s<br />
7 Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rats<br />
Verwaltungsvertreter<br />
Schärer Patrick, Verwaltungsleiter<br />
Heinz Kubli, <strong>Stadt</strong>schreiber<br />
Jarl Olesen, Leiter Planung und Bau<br />
Nay Heer Daniela, Baujuristin Abteilung Planung und Bau<br />
Entschuldigt:<br />
Caprez Reto<br />
Gräub Adrian<br />
Steiner Benjamin<br />
Der Beschluss gemäss Ziffer 2.2 unterliegt dem fakultativen Referendum.<br />
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Suter Toni<br />
Ich heisse alle Anwesenden herzlich willkommen.<br />
Mitteilungen<br />
Am 11. November 2013 fand eine Sitzung der Fraktionspräsidien statt. Wir legten die Ansprüche<br />
der Parteien auf die an der nächsten Sitzung des <strong>Einwohnerrat</strong>s zu wählenden Mitgliedschaften<br />
und Funktionen fest. Am 5. Dezember 2013 fand eine Infoveranstaltung für die neuen Mitglieder<br />
des <strong>Einwohnerrat</strong>s statt, damit diese den Ratsbetrieb und die Mechanismen besser verstehen<br />
werden. Der Anlass war gut besucht und die Interessierten konnten sich über die Abläufe ein<br />
Bild machen.<br />
Matthias Gotter, Adrian Gräub, Roland Guntern, Peter Heer und Trudi Streif werden ab dem<br />
kommenden Jahr nicht mehr dem <strong>Einwohnerrat</strong> angehören. Wir werden diese <strong>Einwohnerrat</strong>smitglieder<br />
am Schluss der Sitzung verabschieden.<br />
Neueingänge<br />
- Anfrage Matthias Brunner vom 15. November 2013 betreffend Entwicklung Regionales<br />
Pflegezentrum <strong>Baden</strong><br />
- Anfrage Isabelle Wanner vom 27. November 2013 betreffend Kaderselektion Regionales<br />
Pflegezentrum <strong>Baden</strong><br />
- Postulat Sander Mallien von 3. Dezember 2013 betreffend Erhöhung der Transparenz sowie<br />
Förderung der Demokratie mittels Audiodirektübertragung der <strong>Einwohnerrat</strong>sdebatte<br />
- Postulat Sander Mallien vom 3. Dezember 2013 betreffend Erhöhung der Transparenz sowie<br />
Förderung der Demokratie mittels Videodirektübertragung der <strong>Einwohnerrat</strong>sdebatte<br />
- Anfrage Hannes Streif und Mitunterzeichnende vom 3. Dezember 2013 betreffend Planung<br />
Postareal zwischen Haselstrasse und Bahnhofplatz<br />
Beantwortung von Anfragen<br />
Die Antwort auf die Anfrage von Karin Bächli vom 3. September 2013 betreffend Stand Planung<br />
Sitz- und Liegestufen beim Tränenbrünneli haben Sie bekommen. Karin Bächli ist mit der stadträtlichen<br />
Beantwortung vom 2. Dezember 2013 nicht zufrieden und verlangt eine Traktandierung<br />
im <strong>Einwohnerrat</strong>.<br />
<strong>Protokoll</strong><br />
Zum <strong>Protokoll</strong> sind keine Abänderungs- oder Ergänzungsanträge eingegangen. Somit gilt es als<br />
genehmigt.<br />
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Verstorbene<br />
Wir gedenken den Verstorbenen, die im Dienste der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> tätig waren und sich für uns<br />
Einwohnerinnen und Einwohner eingesetzt haben.<br />
Wendolin Stutz, geboren am 20. Dezember 1938, verstorben am 14. Oktober 2013. Er war<br />
wohnhaft an der Rehhalde 6 in <strong>Baden</strong>. Er war von 1972 bis 1977 <strong>Einwohnerrat</strong> und unser erster<br />
<strong>Einwohnerrat</strong>spräsident. Von 1978 bis 1993 war er <strong>Stadt</strong>rat. Anschliessend war er in verschiedensten<br />
Kommissionen tätig, einerseits in der Jugendfestkommission, bis 1981, Feuerwehrkommission<br />
4 Jahre, bis 1981, Stiftungsrat Stiftung für psychosoziale Integration 4 Jahre, bis<br />
1981, <strong>Stadt</strong>bildkommission bis 1983, Gemeindeverband Berufs- und Laufbahnberatung 8 Jahre,<br />
bis 1989, Vorstand Gemeindeverband Schulpsychologischer Dienst 8 Jahre, bis 1989, und<br />
Schulvorstand der kaufmännischen Berufsschule insgesamt 4 Jahre, bis 1983. Wir denken an<br />
den Verstorbenen und an seine Angehörigen und danken für sein Engagement zum Wohl<br />
unserer Gemeinschaft.<br />
1 Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (53/13)<br />
Conrad Peter. Vizepräsident der Finanzkommission<br />
Die Finanzkommission hat die Einbürgerungsgesuche geprüft und ist zum Schluss gekommen,<br />
dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gegeben sind und empfiehlt alle Gesuche zur<br />
Einbürgerung.<br />
Courvoisier Peter<br />
Ich stelle Antrag auf geheime Abstimmung.<br />
Beschluss<br />
Diesem Antrag wird zugestimmt.<br />
Ergebnis der geheimen Abstimmung:<br />
Baets, Clara<br />
Abgegebene Stimmen 47<br />
Gültige Stimmen 47<br />
Ja 47<br />
Nein 0<br />
Baumann, Nadine<br />
Abgegebene Stimmen 47<br />
Gültige Stimmen 47<br />
Ja 47<br />
Nein 0<br />
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Mikosch, Anna Maria<br />
Abgegebene Stimmen 47<br />
Gültige Stimmen 47<br />
Ja 47<br />
Nein 0<br />
Orphanidis, Nikolaos<br />
Abgegebene Stimmen 47<br />
Gültige Stimmen 47<br />
Ja 47<br />
Nein 0<br />
2 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Teilrevision; Beschluss (54/13)<br />
Eintretensdebatte<br />
Heer Peter, Präsident einwohnerrätliche Spezialkommission Teilrevision BNO<br />
Es ist zwar nur eine Teilrevision, aber eine wichtige Teilrevision. Nicht einfach, weil sie viele<br />
Bestimmungen betrifft, sondern weil jede Bestimmung in dieser BNO wichtig ist und ein Gesetz<br />
ist. Wir haben eine Gesetzes-Teilrevision, die täglich zur Anwendung kommt und für die Bürgerinnen<br />
und Bürger dieser <strong>Stadt</strong> wichtig ist. Warum ist es nur eine Teilrevision? Man ist zunächst<br />
davon ausgegangen, dass die Fusion mit Neuenhof kommen wird. Man hatte die Vision einer<br />
Grossstadt <strong>Baden</strong>-Neuenhof und stellte sich die Frage, wie sich diese entwickeln soll. Die<br />
Fusion kam bekanntlich nicht zustande. Darum ist man mit einer Teilrevision eingestiegen. Hätte<br />
man trotzdem eine Gesamtrevision vorgehabt, hätte man von Anfang an eine Vision entwickeln<br />
müssen, mit einer Grundlagenerarbeitung über die Siedlungs-, Verkehrs-, Bevölkerungsentwicklung<br />
etc. Es gab eine Informationsveranstaltung für die Einwohnerräte an der Peter M. Conrad<br />
richtig gesagt hat, für eine Gesamtrevision hätte man von oben nach unten vorgehen müssen.<br />
Wir haben die Sache demgegenüber von unten her angepackt. Bei einzelnen Bestimmungen<br />
der alten BNO bestand wegen Urteilen und Gesetzesänderungen viel Handlungsbedarf. Die<br />
grossen Würfe hatten wir nicht vor. Als wir merkten, dass Neuenhof nicht kommen wird, haben<br />
wir in der einwohnerrätlichen Spezialkommission diskutiert, ob man Richtung Totalrevision<br />
gehen solle oder nicht. Aber das geht nicht, denn wenn der Zug einmal fährt, kann man nicht<br />
anhalten und zwei Jahre warten und diese Visionen entwickeln. Darum haben wir bestimmt,<br />
dass diese Änderung derart wichtig ist, dass wir sie durchziehen müssen. Sie merken, die<br />
Kommission ist für Eintreten, die Kommission steht hinter dieser Vorlage und möchte, dass<br />
diese heute Abend, allenfalls mit Änderungen, beschlossen wird. Die Teilrevision muss sich<br />
natürlich auch auf gewisse Sachen beschränken. Vielleicht ist es typisch, dass der Galgenbuck<br />
eine separate Vorlage ist und vielleicht auch bezeichnend für das Problem. Wir haben im<br />
Kappelerhof, zwischen SBB und Bruggerstrasse, eine ganz kleine Aufzonung. Wir haben uns in<br />
der Kommission gefragt, warum man nicht auch auf der anderen Seite der Bruggerstrasse aufzont.<br />
Dann könnte sich dort auch etwas entwickeln. Von den Spezialisten wurde gesagt, das<br />
sprenge den Rahmen der Teilrevision, was uns damals eingeleuchtet hat. Wir haben aber viele<br />
wichtige Punkte und die Anpassung ins übergeordnete Recht. Wir haben gewisse Korrekturen<br />
von Bestimmungen, die vor allem der Abteilung Planung und Bau schon lange auf dem Magen<br />
liegen. Wir haben ganz wichtige Sachen, teilweise Bewahrendes, wie die Ensembleschutzzone<br />
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oder auch die Grünflächenziffer. Wir haben die Festlegung der Hochhausstandorte, den Hochhausperimeter<br />
etwas entwickelt, das sind alles wichtige Sachen. Es ist uns bewusst, die Totalrevision<br />
wird einmal kommen, aber diese braucht Zeit. Es ist der Kommission bewusst, und das<br />
steht auch in der Vorlage, dass in nächster Zeit bereits wieder eine Teilrevision kommen wird,<br />
betreffend Verdichtung für höhere Häuser im Müllerbräuareal, alte Post, Axpo. Trotzdem ist die<br />
Kommission der Meinung, dass auf die vorliegende Revision eingetreten werden kann und<br />
muss. Einige Worte zur einwohnerrätlichen Spezialkommission: Im Juni 2009 hat der <strong>Einwohnerrat</strong><br />
beschlossen, eine solche Spezialkommission zu bestellen. Der Auftrag war, die Vorschläge<br />
der Verwaltung, d.h. letztlich vom <strong>Stadt</strong>rat, also von der Projektorganisation zu prüfen<br />
und für die öffentliche Auflage aufzuarbeiten. Es waren neun Personen in dieser Kommission<br />
und diese Personen haben einen derart grossen Einsatz geleistet, dass ich sie nochmals<br />
erwähnen möchte. Es sind alles ehemalige oder amtierende Einwohnerräte: Stephan Erne,<br />
Peter M. Conrad, Beni Knecht, Andreas Zehnder, Yann Blumer, Christoph Schoop, Ueli Kohler<br />
und Roland Guntern. Stephan Erne wurde zum Vizepräsidenten gewählt und mich haben sie<br />
zum Präsidium bestimmt. Es war zu Beginn ein Fluch für alle, vor allem für den <strong>Stadt</strong>rat, weil wir<br />
den Eindruck hatten, wir seien eine Alibikommission. Wir mussten uns zuerst durchsetzen und<br />
klar festhalten, dass der <strong>Einwohnerrat</strong> uns einen Auftrag gegeben hat, den es zu erfüllen galt.<br />
Wir mussten zuerst diese Eigenverantwortung entwickeln. Wir haben das gemacht und die<br />
Kommission war super, weil alle Mitglieder einen anderen Erfahrungsschatz einbringen konnten,<br />
was tolle Diskussionen ergab und auch breit abgestützte Entscheide. Es gab auch Sachen, die<br />
wir zwei, drei Mal diskutiert haben. Manchmal war die Entscheidung knapp, aber am Schluss<br />
hatten wir Entscheide, die im Wesentlichen vom <strong>Stadt</strong>rat auch übernommen wurden. Wir hatten<br />
30 Sitzungen. Neun Leute, und ein paar Leute, die aber bezahlt waren, haben 30 Abende und<br />
zusätzliche Vorbereitungszeit geopfert, was nicht selbstverständlich ist. Aber ich denke, das<br />
Resultat lässt sich zeigen und die Kommission kann auf die vorliegenden Unterlagen stolz sein.<br />
Wir sind unterstützt worden, durch Frau Heidi Berger, welche die <strong>Protokoll</strong>e führte, Herrn<br />
Werner Schibli, dem externen Planungsbeauftragten, und Frau Daniela Nay Heer, Juristin der<br />
Abteilung Planung und Bau. Ebenso hat Herr Jarl Olesen, Leiter Planung und Bau, wesentlich<br />
zum Gelingen der Arbeit beigetragen. Herzlichen Dank an alle. Trotz der guten Arbeit ist es nur<br />
ein Entwurf. Der <strong>Einwohnerrat</strong> ist frei, diesen Entwurf abzuändern, bei allem Vertrauen, das er in<br />
diese Kommission und die vorliegenden Grundlagen hat. Es ist nicht so, und selbst wenn sie<br />
das Gegenteil gehört haben sollten, dass die Spezialkommission jede einzelne Bestimmung<br />
diskutiert hat. Wir haben thematische Schwergewichte gebildet und diese dann behandelt. Es ist<br />
auch nicht so, dass wir jede Änderung, die nach der ersten Mitwirkung vorgenommen worden<br />
ist, in der Kommission besprochen haben. Ich bin zum Beispiel über die Aufhebung der Grenzabstände<br />
in der Kernzone erschrocken. Dieses Thema wurde nicht in unsere Kommission<br />
eingebracht. Es ist also nicht so, dass wir alles behandelt hätten, das heisst aber auch nicht,<br />
dass das, was geändert worden ist, schlecht wäre. Ganz wichtig war die Grünflächenziffer, § 52<br />
des BNO-Entwurfs. Da geht es um die bauliche Verdichtung, ein zentrales Thema dieser<br />
Teilrevision. Wir haben ja keine Ausnützungsziffer in <strong>Baden</strong>, d.h. die Bauparzellen können<br />
theoretisch ausgefüllt werden, bis an die Grenzabstände und bis an die maximal zulässige<br />
Höhe. Wir haben festgestellt, dass man doch ein Korrektiv benötigt, um, vor allem in den grünen<br />
Quartieren, diesen grünen Charakter zu erhalten und so ist man auf die Grünflächenziffer<br />
gekommen, welche schlussendlich das Verhältnis zwischen der Grünfläche und der Grundstücksfläche<br />
definiert. Weil die Quartiere unterschiedliche Strukturen haben, hat man auch<br />
differenziert. Man hat zwei Grünflächenziffern definiert, 0,6 oder 0,5, d. h. 50 oder 60 % der<br />
Grundstücksfläche muss grün bleiben. Wir haben in der Kommission diskutiert, was heisst grün.<br />
Wir wollten auch ein qualitativ hochstehendes grün. Wir sind aber zurückgebunden worden, weil<br />
diese Grünflächenziffer vom kantonalen Recht abschliessend definiert ist. Das ist schade, weil<br />
die kantonale Regelung, wie jede juristische Regelung, Auslegungsspielraum lässt. Wir wussten<br />
nicht so genau, wie das schlussendlich berechnet wird. Darum hat es in diesem § 52 eine<br />
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Ausdeutschung dieser Norm. Würde man es anders verstehen, würde man so das Resultat<br />
eben doch, wie wir es im Kopf hatten, erreichen. Wir waren bei der Grünflächenziffer auch<br />
kritisch. Es war eigentlich auch im Quartier Martinsberg vorgesehen. Die Kommission hat dazu<br />
Nein gesagt. Auch etwas Bewahrendes, aber in einem ganz anderen Gebiet, sind die Kulturobjekte.<br />
Baudenkmäler und Inventarobjekte haben wir mehrmals diskutiert. Im Grundsatz war<br />
sich die Kommission einig: Schützenswerte Objekte sind unter Schutz zu stellen. Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Baden</strong> hat eine Pflicht, die sie wahrnehmen muss. Über die qualitative und quantitative Ausgestaltung<br />
und die Listenlänge der schützenswerten Objekte hatten wir natürlich unglaubliche Diskussionen.<br />
Das hat dazu geführt, dass wir in der dritten Sitzung Objekt um Objekt durchgegangen<br />
sind und wirklich einzeln abgestimmt haben. In der vorgeschlagenen Fassung gibt es wenige<br />
Differenzen zwischen der stadträtlichen Vorlage und der Kommissionsauffassung und entspricht<br />
im Wesentlichen den Beschlüssen der einwohnerrätlichen Kommission. Ebenfalls bewahrend<br />
sind die Ensembleschutzzonen, in denen es nicht um die einzelnen Objekte geht,<br />
sondern um Quartierteile, die einen Zusammenhang haben. Die Kommission war grundsätzlich<br />
für die Einführung dieser Ensembleschutzzonen und hat das als geeignetes Instrument zum<br />
Schutz dieser Quartierteile mit der einheitlichen Merkmalen und Strukturen angeschaut. Wir<br />
haben auch die einzelnen Schutzzonen definiert und unsere Änderungswünsche eingebracht,<br />
die auch angenommen worden sind. Wir haben eine Ensembleschutzzone abgelehnt, das ist<br />
jene an der Parkstrasse, die auch nicht im Anhang zur BNO enthalten ist. Was das <strong>Stadt</strong>bild<br />
verändern wird, sind die Hochhäuser. Die einwohnerrätliche Spezialkommission hat das Hochhauskonzept,<br />
das Grundlage für die Hochhausstandorte ist, relativ spät bekommen, im August<br />
2012. Warum das so lange gedauert hat, wissen wir nicht, aber wir hatten genügend Zeit,<br />
dieses Thema zu behandeln. Die Hochhausstandorte waren nicht Gegenstand der ersten<br />
sondern der zweiten Mitwirkung, zu der es Reaktionen gegeben hat. Das Ziel der BNO ist einzig,<br />
Standorte und die maximal zulässige Höhe für allfällige Hochhäuser zu definieren. Alles<br />
Weitere wird in einem nächsten Planungsverfahren, dem sogenannten Gestaltungsplan, definiert<br />
und dafür ist der <strong>Stadt</strong>rat zuständig. Er definiert, zusammen mit der Bauherrschaft oder<br />
selbständig, wie hoch, städtebaulich gesehen, an diesem konkreten Standort ein Hochhaus<br />
werden darf, wie die Erschliessung und die Umgebung aussieht, wo die Spielplätze sind, was<br />
mit der Beschattung passiert etc. In diesem Gestaltungsplanverfahren soll diese Austarierung<br />
stattfinden. In der Kommission haben wir über Willkür und Ermessen des <strong>Stadt</strong>rates diskutiert.<br />
Am Schluss ist es wirklich der <strong>Stadt</strong>rat, der das definiert. Dies, weil der <strong>Stadt</strong>rat zuständig für<br />
Gestaltungspläne ist, dessen müssen wir uns einfach bewusst sein. In der BNO bestimmen wir<br />
nur die Standorte und die Maximalhöhe. Wir haben die einzelnen Standorte angeschaut. Insbesondere<br />
in Dättwil hatten wir Diskussionen, da sind drei Standorte vorgesehen. In der Kommission<br />
hatte man den Eindruck, zwei seien sowieso illusorisch, quasi verbaut, also wird dort höchstens<br />
noch ein Hochhaus gebaut werden. Trotzdem hat man mehrheitlich beschlossen, die<br />
Standorte seien richtig. Ein wichtiges Argument in dieser Diskussion war, dass der Druck, heute<br />
Hochhäuser zu bauen, offenbar da ist. Wenn wir jetzt also nicht eine saubere, gesetzliche<br />
Regelung für diese Hochhäuser schaffen, haben wir in den nächsten paar Jahren in diesem<br />
Gebiet Stillstand und das wollen wird nicht. Das hat dazu geführt, dass die Kommission sich<br />
schlussendlich mehrheitlich entschieden hat, den § 5 der BNO festzulegen und nicht auf die<br />
Gesamtrevision zu warten, die irgendeinmal kommen wird. Ein weiteres schwieriges Thema ist<br />
das autoreduzierte Wohnen, § 62. Die Kommission hat auf der einen Seite klar das Bedürfnis<br />
nach autoreduziertem Wohnen erkannt. Die Kommission hat aber auch die Schwierigkeit gesehen,<br />
dies langfristig zu sichern und war der Meinung, man wolle nicht die privaten Autos auf<br />
dem öffentlichen Grund oder in öffentlichen Parkierungsanlagen. Die Diskussion hat sich vor<br />
allem darum gedreht, wie wir das langfristig sichern sollen. Welche Mechanismen stellen wir für<br />
den Fall auf, dass es vielleicht doch nicht klappt mit dem, was wir in diesem § 62 haben. Die<br />
Kommission hat diesem § 62 zugestimmt, der letztlich ein Kompromiss zwischen diesen beiden<br />
Anliegen ist. Ich bin sehr gespannt, was die Diskussion heute Abend bringen wird. Wir haben<br />
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sehr viel Zeit ins Thema Energie investiert. Wir hatten auch Spezialisten in unserer Kommission.<br />
Wir haben auch Kantonsvertreter eingeladen, weil wir herausfinden wollten, welche Anreize<br />
man für energieeffiziente Gebäude in der BNO noch schaffen könnte und mussten herausfinden,<br />
dass da praktisch nichts zu machen ist. Sehr viel Aufwand, sehr wenig Output. Wir<br />
haben aber auch herausgefunden, dass eine umfassende Beratung Not tut und zwar nicht nur<br />
eine energetische Beratung, wie man sie heute schon abholen kann, sondern auch eine baurechtliche<br />
und wirtschaftliche Beratung, im Sinne was sind die Auswirkungen, wenn ich jetzt<br />
mein Gebäude saniere. Die Kommission war der Meinung, das müsse eine städtische Aufgabe<br />
sein. Hier kann man sehr viel erreichen und das muss letztlich auch kostengünstig sein, wenigstens<br />
dann, wenn die Massnahmen umgesetzt werden. Wir haben auch abgeklärt, was das ungefähr<br />
kosten würde. Tatsache ist, dass wir in den letzten Jahren immer mehr Anfragen hatten<br />
mit Kosten von CHF 50'000. Der <strong>Stadt</strong>rat war am Anfang dagegen. Dann hat die Kommission<br />
insistiert und der <strong>Stadt</strong>rat war immer noch dagegen. Die Kommission hat in der Folge einstimmig<br />
einen Wiedererwägungsantrag gestellt. Wir hatten das so lange diskutiert und wir waren so<br />
überzeugt, dass das eine gute Sache ist. Jetzt, in der öffentlichen Auflage, unter § 76, Absatz 2<br />
und 3, wurde unser Anliegen aufgenommen. Ob es gut ist, entscheiden sie heute Abend. Herzlichen<br />
Dank an den <strong>Stadt</strong>rat, dass er immer zugehört hat, wenn wir uns bewegt haben. Die Kommission<br />
ist für Eintreten, sie steht hinter dieser Teilrevision und freut sich auf eine ganz intensive<br />
Diskussion.<br />
Conrad Peter M.<br />
Endlich liegt sie vor, die BNO. Über Jahre hinweg haben wir daran geändert und ergänzt. Anliegen<br />
der Grundeigentümer, der Bauherren und der Bauverwaltung sind aufgenommen und eingearbeitet<br />
worden. Dem Prinzip des rechtlichen Gehörs ist somit genug Rechnung getragen<br />
worden. Im Namen der CVP-Fraktion danke ich allen Beteiligten für die grosse geleistete Arbeit.<br />
Der Weg dieser BNO war lang und steinig. Zwei Mal musste sie ins Mitwirkungsverfahren, zwei<br />
Mal durch die Kommission bis sie dann endlich in dieser breit abgestützten Form vorgelegt werden<br />
konnte. Es ist also an der Zeit, dass wir dieses Projekt BNO abschliessen, damit wir in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> wieder ein besser verständliches und den neuen Gegebenheiten angepasstes Gesetz<br />
haben. Wer heute also Teiländerungen des Entwurfs beantragen will, was natürlich das<br />
gute Recht ist, muss sich die Frage gefallen lassen, warum er sein Anliegen nicht schon früher<br />
eingebracht hat. Eine Rechtfertigung dürfte schwer fallen, weil man die BNO sehr intensiv diskutiert<br />
hat. Der Verdacht wird vielleicht hängen bleiben, dass man verhindern will, dass die BNO<br />
durchkommt. Wie überall, kann man über einzelne Teile oder Bestimmungen in der BNO streiten.<br />
Das hängt natürlich von der jeweiligen Interessenslage ab. Mit einer gesetzlichen Grundlage<br />
für Hochhäuser in <strong>Baden</strong>, die Grünflächenziffer, die Ensembleschutzzonen und die Baudenkmäler<br />
haben effektiv wesentliche Änderungen Eingang in diese BNO gefunden. Diese werden<br />
in den verschiedenen politischen Lagern sehr unterschiedlich angeschaut und eingeschätzt.<br />
Beim vorgelegten Entwurf sind über 200 Einzelanliegen aufgenommen und eingearbeitet<br />
worden. Trotz dem grossen Umfang handelt es sich doch nur um eine Teilrevision. Das ist im<br />
Vorfeld zu Unrecht von verschiedenen Seiten bemängelt worden. Dass es sich nicht um eine<br />
Gesamtrevision handelt, sieht man aber schon daran, dass eben in diese Vorlage keine visionären<br />
Gedanken eingeflossen sind. Es handelt sich einzig und allein um Präzisierungen und<br />
Klarstellungen sowie Ergänzungen der bestehenden BNO. Bei einer Gesamtrevision ist das<br />
Vorgehen ein anderes. Der Ausgangspunkt für die Gesamtrevision ist das Planungsleitbild.<br />
Daraus kann man dann die entsprechenden Schlüsse erarbeiten und ableiten. Die CVP geht<br />
davon aus und wünscht sich, dass nach Vorliegen des Planungsleitbildes 2026 mit der Ausarbeitung<br />
einer Gesamtrevision der BNO angefangen wird. Ich kann mir vorstellen, dass in den<br />
Bereichen Verdichtung, Verkehrsplanung, autoreduziertes Wohnen, autofreies Wohnen allenfalls<br />
an gewissen Orten, für die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> einiges zukunftsträchtig umgesetzt werden könnte.<br />
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Die CVP-Fraktion hat sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Nach langen Diskussionen<br />
war man sich im Grundsatz einig, dass man die wesentlichen Grundzüge dieser Revision<br />
gutheisst. An vielen Orten könnte man den Hebel ansetzen und Kritik üben. Aber was heute hier<br />
vorliegt ist ein Gesamtpaket. Es geht um das Gesamtwerk dieser BNO, und es liegt eine qualitativ<br />
gute Arbeit vor. Darum wird die CVP-Fraktion heute dieser BNO-Vorlage und dem Eintreten<br />
zustimmen: Die vorgelegte BNO ist ausgewogen und setzt die geänderten, baulichen Gesetzgebungen,<br />
die vom Kanton vor fast zwei Jahren in Kraft gesetzt worden sind, jetzt um. Die<br />
harmonisierten Baubegriffe werden übernommen und die neue BNO schafft grössere Rechtssicherheit<br />
im Baubereich. Das ist für den Wirtschaftsstandort <strong>Baden</strong> sehr bedeutsam, damit er<br />
sich auch entsprechend weiterentwickeln kann. Die CVP-Fraktion wird der vorgelegten BNO<br />
zustimmen, aufgrund der Wichtigkeit dieses Geschäftes wird sie Teilrückweisungen sorgfältig<br />
prüfen und allenfalls nur mit sehr grosser Zurückhaltung zustimmen.<br />
Knecht Beni<br />
Die vorliegende BNO-Teilrevision ist sehr umfangreich und es ist klar, dass diese Vorlage das<br />
Resultat einer mehrjährigen Arbeit in verschiedensten Gremien, mit Hilfe vieler externer Experten,<br />
ist. Schon die wichtigen Themen sind sehr vielfältig und decken ein breites Spektrum ab.<br />
Grünflächenziffern, Ensembleschutzzonen, Hochhausperimeter, Differenzierung im Bäder-<br />
Quartier, Parkplätze, Anpassungen an die harmonisierten Baubegriffe, Schutz- und Inventarobjekte<br />
und einzelne Zonenänderungen. Als Mitglied der einwohnerrätlichen BNO-Kommission<br />
ist es auch mir ein Anliegen, einigen Personen, die einen massgeblichen Anteil an dieser Vorlage<br />
haben, im Namen unserer Fraktion für ihre grosses Engagement zu danken, nämlich<br />
Werner Schibli, Markus Bitterli, Daniela Nay, Jarl Olesen und Heidi Berger. Ganz speziell danken<br />
möchte ich Peter Heer. Du hast an 30 Sitzungen diese Kommission immer sehr fair präsidiert,<br />
hast alle Meinungen und Ideen abgeholt und hast dafür gesorgt, dass wir den Themen<br />
wirklich auf den Grund gegangen sind und bei Bedarf haben wir externe Experten beigezogen<br />
und konnten uns zudem auf den fachlichen Hintergrund diverser Mitglieder der Kommission<br />
verlassen. Diese Sitzungen haben immer in sehr konstruktiver Atmosphäre und auf hohem<br />
politischem und fachlichem Niveau stattgefunden. Vielfach haben wir politische Kompromisse<br />
gefunden, hinter denen am Schluss alle stehen konnten. Und diese Kommissionarbeit war für<br />
alle Beteiligten sehr intensiv. Mir hat sie, aus diesen geschilderten Gründen, sehr viel Spass<br />
gemacht. Vielen Dank Peter Heer. Die BNO-Teilrevision hat zudem diverse Mitwirkungs- und<br />
Einsprachemöglichkeiten beinhaltet, die auch rege benutzt worden sind, wie dies in einem demokratischen<br />
Prozess üblich ist. Auch die SP hat sich verschiedentlich mit dieser Teilrevision<br />
befasst und hat sich in diesen Mitwirkungen entsprechend vernehmen lassen. Wir haben uns<br />
jeweils grundsätzlich positiv zu dieser Teilrevision und den tragenden Elementen geäussert und<br />
dazu können wir auch heute noch stehen. Was ich bis jetzt erläutert habe, ist nicht sehr tief mit<br />
dem Inhalt verbunden, aber sehr viel mit dem politischen Prozess, der ein wichtiger Bestandteil<br />
dieser heutigen Vorlage ist. Die Kritik, die im Vorfeld zum Teil zu lesen war, ist undifferenziert.<br />
Es sind Rückweisungsanträge von einigen Seiten in Aussicht gestellt worden. Selbstverständlich<br />
sind wir von der SP-Fraktion der Meinung, dass es möglich sein muss, Verbesserungen in<br />
dieser Teilrevision auch heute Abend noch initiieren zu können. Es kann sehr gut sein, dass wir<br />
gewisse Anliegen, wenn sie konstruktiv sind, unterstützen. Ich bitte euch, in der Diskussion und<br />
bei euren Entscheiden, diesen Prozess, der zur heutigen Vorlage geführt hat, im Hinterkopf zu<br />
behalten und dafür zu sorgen, dass diese BNO-Teilrevision nicht mit Hüftschüssen oder aus<br />
Eigeninteresse kaputt revidiert wird. Wir sind heute auch in der letzten Sitzung der laufenden<br />
Legislatur und ich weiss nicht, ob es schlau wäre, wenn wir den Entscheid über wichtige Bestandteile<br />
der BNO-Teilrevision dem neuen <strong>Einwohnerrat</strong> überlassen würden. Etwas Letztes:<br />
Ich war am Schluss dieser Arbeit etwas frustriert. Wir haben lang gearbeitet, viele Sachen angeschaut<br />
und es war doch nur eine Teilrevision. Wir haben gewusst, dass bald eine Gesamtrevi-<br />
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sion in Angriff genommen werden muss und die Themen teilweise bereits absehbar sind. Trotzdem<br />
finde ich es richtig und wichtig, dass wir diese Teilrevision heute verabschieden. Es wäre<br />
nicht gut gewesen, wenn wir daraus eine Gesamtrevision gemacht oder Themen der Gesamtrevision<br />
verschoben hätten. Die SP-Fraktion wird sich selbstverständlich zu einzelnen Anträgen<br />
in der Debatte äussern, aber ich bitte nochmals, diese vorliegende BNO-Teilrevision zu unterstützen.<br />
Mallien Sander<br />
Ziel und Zweck der BNO ist es, die Bautätigkeit in der <strong>Stadt</strong> zu steuern und zu regeln. Das ist<br />
aber schwierig, wenn die <strong>Stadt</strong> schon gebaut ist und im bestehenden Umfeld keine grünen<br />
Wiesen vorhanden sind. Jede Veränderung, und in Frage kommen eigentlich nur noch Erneuerungen,<br />
bedeuten also unweigerlich einen Eingriff, entweder in privates oder in öffentliches<br />
Interesse. Wir sind also vor einem Dilemma. Mit der Revision der BNO probieren wir, diesem<br />
Dilemma zu begegnen. Wenn wir diese Paragraphen und Reglement ändern wollen, ergeben<br />
sich zwei Fragen: 1. Wann und wo ist das öffentliche Interesse eventuell grösser als das verfassungsmässig<br />
garantierte Privateigentum? 2. Wer entscheidet, ob jetzt dieses öffentliche<br />
Interesse grösser ist als das Recht auf Privateigentum? Ist es die Exekutive, ist es die Legislative<br />
oder müssen wir den Stimmbürger fragen? Der Verlauf der Diskussion heute Abend wird es<br />
wahrscheinlich zeigen. Mir ist es wichtig, dass bei jeder Frage überlegt wird, ob das Interesse<br />
der öffentlichen Hand wirklich so gross ist, dass wir wesentliche Eingriffe in die privaten Grundwerte<br />
machen wollen und auf welcher Seite man bei der Abgrenzung private Interessen, öffentliche<br />
Interessen steht. Die glp wird auf diese Vorlage eintreten. Weil wir aber, im Gegensatz zu<br />
anderen Behauptungen, eigentlich den ganzen Überblick und den Zusammenhang erst hatten,<br />
als wir die Auflageakten gesehen haben, bitten wir doch darum, genügend Zeit zu haben, um<br />
die einzelnen Artikel zu diskutieren, nötigenfalls auch noch 2014.<br />
Guntern Roland<br />
Ich möchte zuerst etwas zum Prozess und nachher etwas zum Inhalt der BNO sagen. Auch ich<br />
war Mitglied dieser einwohnerrätlichen Spezialkommission. Es trifft zu, dass wir breite Diskussionen<br />
geführt, und miteinander um Kompromisse gerungen haben. Ich kann die erzielten Kompromisse<br />
mittragen, auch wenn sie nicht immer meinen Vorstellungen entsprechen. Die breit<br />
abgestützte Spezialkommission war gut. Ich möchte allen, die sich hier beteiligt haben, nochmals<br />
danken. Es war eine interessante anforderungsreiche Aufgabe, mit dem Ziel, eine Teilrevision<br />
durchbringen zu können. Positiv ist, dass man eine so breite Strasse gewählt hat, um<br />
einen solchen Prozess durchzuführen, dass die Mitwirkung zwei Mal stattgefunden hat und man<br />
bereits dort die Möglichkeit hatte, Eingriffe vorzunehmen und gesehen hat, wo die Veränderungen<br />
sind. Natürlich ist von der einen zur zweiten Mitwirkung einiges passiert, so dass man bei<br />
der zweiten Mitwirkung genau hinschauen musste, um zu sehen, was anders ist. Aber man ist<br />
gefragt worden, und daher ist der Demokratie Genüge getan worden. Was ist so speziell an<br />
dieser ganzen BNO? Es war vor allem eine Anpassung an die übergeordnete kantonale Gesetzgebung,<br />
und als wir dann schon fast fertig waren, kam noch das Raumplanungsgesetz<br />
dazu, das auch noch einen Einfluss auf die ganze Geschichte haben wird. So gesehen war der<br />
Prozess sehr lang. Immer wieder mussten wir schauen, was sich verändert hat und wir haben<br />
versucht, das zu übernehmen. Man hat vor allem auch versucht, und das ist meiner Meinung<br />
nach auch ein wichtiger Faktor, der nicht vergessen werden darf, Klarheit zu schaffen. Wir hatten<br />
in der vorherigen BNO sehr viele qualitative Begrifflichkeiten. Ich habe nichts gegen Qualität.<br />
Aber wir mussten uns häufig mit der Frage auseinandersetzen, was man jetzt kann und soll.<br />
Aus unserer Sicht es ganz wichtig, dass eine massvolle Verdichtung auf dem ganzen Gebiet der<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> realisiert werden kann. Das ist auf der einen Seite durch die Hochhäuser und auf<br />
der anderen Seite durch die Grünflächenziffer möglich. Im Sinne eines grossen Umschwungs<br />
hat man nicht einfach beschlossen, die Grünflächenziffer überall einzuführen, sondern man hat<br />
genau geschaut, wo es Sinn macht oder nicht. Man hat auch etwas differenziert, wo mehr Grünfläche<br />
nötig und wo vielleicht etwas weniger möglich ist. Das war ein Kompromiss. Natürlich<br />
haben wir auch über diese Grenze gerungen. Bei den Hochhäusern ist uns vor allem wichtig,<br />
dass die Gestaltungspläne klar sind. Man kann nur etwas bauen, wenn dies hinsichtlich Verkehr<br />
und Umgebung möglich ist. Daher ist es richtig, dass in der BNO die Standorte bestimmt werden<br />
und im Gestaltungsplan eigentlich erst konkret festgelegt wird, ob das Hochhaus wirklich<br />
realisiert werden kann. Auf der anderen Seite ist der Schutz auch ein wichtiger Teil, Ensembleschutz,<br />
Baudenkmäler, Inventarobjekte. Für uns ist klar, es gibt viele öffentliche Interessen. Wir<br />
haben kein solches Dilemma wie die glp, ob die privaten Interessen höher gewichtet werden<br />
sollen als die öffentlichen Interessen. Etwas möchte ich herausgreifen: Mit Freude haben wir<br />
natürlich gesehen, dass das Royal jetzt in der Inventarobjektsliste enthalten ist. Das finden wir<br />
gut, aber eigentlich finden wir es wichtig, dass es erhalten bleibt und nicht nur auf der Inventarliste<br />
aufgeführt ist. Zusammenfassend: Wir sind grossmehrheitlich glücklich mit dieser BNO-<br />
Teilrevision und wir sind für das Eintreten. Wir haben noch einige Fragen, aber wir unterstützen<br />
die Stossrichtung. Wir unterstützen auch den gegangenen Weg und wir unterstützen auch<br />
grossmehrheitlich die Inhalte.<br />
Courvoisier Peter<br />
Die FDP-Fraktion anerkennt den Handlungsbedarf dieser BNO-Teilrevision und unterstützt ihn<br />
auch im Grundsatz. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diverse Bauvorhaben zu<br />
Streitigkeiten geführt haben und somit Präzisierungen notwendig geworden sind. Es gilt grundsätzlich,<br />
mit einer BNO-Teilrevision, so wenige Gerichtsfälle wie möglich zu machen. Unsicherheiten<br />
darüber was, wo und wie gebaut werden darf, gilt es soweit wie möglich aus dem Weg zu<br />
räumen. Mit dieser Teilrevision wird man dem teilweise gerecht und man hat zusätzlich auch<br />
noch die Anpassungen an das neue kantonale Baugesetz gemacht. Leider sind bei der laufenden<br />
BNO-Revision ständig neue und für uns sehr wesentliche Bestimmungen eingeführt worden,<br />
so dass auch der damalige <strong>Stadt</strong>rat, Kurt Wiederkehr, plötzlich nicht mehr so sicher war,<br />
ob es sich um eine Teil- oder eine Gesamtrevision handelt. In unseren Augen hätte der Abbruch<br />
der Teilrevision zu Gunsten einer Gesamtrevision oder eine Beschränkung auf die wichtigsten<br />
Punkte mit einer Teilrevision Sinn gemacht, was leider nicht vollzogen worden ist. Wir bedauern<br />
das sehr. Insbesondere sind wichtige Themen wie die Verdichtung nicht als Ganzes behandelt<br />
worden. <strong>Stadt</strong>bildveränderungen, die daraus entstehen, gilt es vorher abzuklären, bevor neue<br />
Bestimmungen in Kraft treten. Da denken wir an die neuen Hochhausbestimmungen und die<br />
Aufgabe von grossen Grenzabständen in gewissen Zonen. Es sind Baudenkmäler, die da hinein<br />
spielen, aber auch die Ensembleschutzzone und die Grünflächenziffer. Diese Entwicklung ist<br />
über das ganze <strong>Stadt</strong>gebiet zu diskutieren. Es muss ein Verdichtungskonzept erstellt und mit<br />
dem neuen Planungsleitbild abgeglichen werden. Wir werden zu gewissen einzelnen Positionen<br />
Rückweisungsanträge stellen müssen. Wir begrüssen sehr, dass der <strong>Einwohnerrat</strong> mit einer<br />
Spezialkommission in den Prozess eingebunden wurde und Einfluss nehmen konnte. Mit den<br />
zwei Mitwirkungsverfahren konnten die betroffenen Grundeigentümer und Gruppierungen ihre<br />
Eingaben machen, was auch zahlreich erfolgt ist. Die Leute sind enttäuscht, wie wir übrigens<br />
auch, dass der grösste Teil der Eingaben abgewiesen worden ist. Die FDP hat mit guten Begründungen<br />
auf viele Punkte hingewiesen, die allerdings nicht berücksichtig worden sind. Wir<br />
lesen daraus, dass eine Teilrevision in der interessierten Bevölkerung nicht so breit abgestützt<br />
ist, wie es eigentlich sein sollte. Wir haben auch festgestellt, dass versucht worden ist, alles<br />
Mögliche oder auch Unmögliche bis ins Detail zu regeln. Teilweise auch Sachen, die bereits in<br />
den kantonalen Bestimmungen vorhanden sind. Vielfach sind auch diese Bestimmungen mit der<br />
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komischen Begründung des öffentlichen Interesses abgewiesen worden, was vielfach nicht<br />
nachvollziehbar ist. Eine aufgeblähte BNO führt auch zu planerischem Mehraufwand, mit<br />
entsprechenden Kosten für die Grundeigentümer, aber auch Mehraufwand seitens der Behörden,<br />
die die Baugesuche kontrollieren müssen. Zu detailliert heisst auch nicht, dass Rechtsstreitigkeiten<br />
damit ausgeschlossen werden. Ich gebe gerne einige Beispiele von Detaillierungsgrad:<br />
Im Altstadtreglement ist aufgefallen, dass die Sprossen der Fenster nicht demontiert werden<br />
dürfen um das Glas zu reinigen. Bei den Aussenräumen ist aufgefallen, dass die Zufahrt zu<br />
einem Grundstück nur einen Drittel der Grundstücksbreite betragen darf. Es ist nicht einsichtig,<br />
ob das im breiten Interesse der Bevölkerung ist. Bei Baudenkmälern werden Einfamilienhäuser<br />
erwähnt, die hinter Gebüschen und Sträuchern versteckt sind und durch Passanten nicht einsehbar<br />
sind. Das versteht der Bürger nicht. Wieso soll die Anzahl Parkplätze bei Einfamilienhäusern<br />
begrenzt werden? Zur Grünflächenziffer, da ist nicht einsichtig, wieso die Gebäudegrösse<br />
reduziert werden soll, wenn der Vorplatz, aus rein baulichen Gründen, asphaltiert werden<br />
muss. Es sind alles Bestimmungen, die für uns nicht wirklich nachvollziehbar sind und diese<br />
Aufzählung lässt sich fast beliebig weiterführen. Diese Einschränkungen der Freiheit Einzelner<br />
dürfen wirklich nur bei ausgewiesenem und übergeordnetem Interesse erfolgen. Es ist 6 Jahre<br />
gegangen. Wir sind aber enttäuscht, dass immer noch so viele Punkte zu Diskussionen führen.<br />
Es ist eine Chance verpasst worden, mit einer einfachen Teilrevision die dringlichsten Punkte<br />
und Artikel klarer zu regeln. Eine Gesamtrevision auf der Basis des Planungsleitbildes hätte zu<br />
einer Diskussion über die <strong>Stadt</strong>entwicklung geführt. Verdichtung, Hochhäuser und Grünräume<br />
wären zum Thema geworden und man hätte Schwerpunkte setzten und sich die Fragen stellen<br />
können, was und wohin wir wollen. Ein zukünftiges <strong>Stadt</strong>bild hätte so entworfen und aufgezeigt<br />
werden können. Ich bitte Sie, im Namen der FPD schon jetzt, unsere Anträge, die wir stellen<br />
werden, zugunsten einer schöneren <strong>Stadt</strong> und einer freiheitlicheren BNO zu unterstützen.<br />
Brunner Mathias<br />
In unserer Fraktionssitzung gab es zu Beginn eine lebhafte Diskussion darüber, was der <strong>Einwohnerrat</strong><br />
überhaupt an der BNO noch ändern und mitbestimmen kann. Die Unterscheidung<br />
zwischen wesentlichen und unwesentlichen Änderungen, wobei der <strong>Einwohnerrat</strong> vor allem bei<br />
den wesentlichen Änderungen nur mittels Rückweisung einwirken kann, ist nicht bei allen gut<br />
angekommen. Aber dieser Vorwurf geht in Richtung Kanton. Zu den Schwerpunkten dieser<br />
Teilrevision: Wir finden die Stossrichtung der Verdichtung richtig und wichtig. Es kann nicht nur<br />
immer mehr neuer und grüner Boden platt gewalzt werden, schon gar nicht dort, wo dieser<br />
schon heute zur Mangelware gehört. Gegenüber dem steht aber auch die Wahrung der Quartier-<br />
und Wohnqualität. Dass die Erfüllung dieser und weiterer Anforderungen die Umsetzung<br />
einer Bau- und Nutzungsordnung nicht vereinfacht, ist offensichtlich. Trotzdem stören wir uns an<br />
den immer mehr werdenden und strengeren Vorschriften für neue Überbauungen, Ausbauten<br />
und Sanierungen. Wo bleibt hier der Freisinn? Wir werden voraussichtlich Anträge stellen. Je<br />
nach dem sind wir auch bereit, uns anzupassen. Die vielen neuen Vorschriften, die auf die <strong>Stadt</strong><br />
zukommen sollen, sind uns ein Dorn im Auge.<br />
Bosshardt Fritz<br />
Im Vorfeld meiner Vorbereitungen habe ich gemerkt, wie komplex die BNO-Teilrevision überhaupt<br />
ist. Ich war umso dankbarer, dass wir wertvolle Rückmeldungen von der Begleitkommission<br />
erhalten haben und ich war auch froh um Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Ich möchte<br />
kurz die wichtigsten Punkte für das team baden zu dieser Teilrevision erläutern: <strong>Baden</strong> soll<br />
kein Museum sein, <strong>Baden</strong> soll aber auch kein Experimentierkasten während dem Bauboom<br />
werden. Unter dieser Prämisse sind wir sehr für das Bestimmen und Festhalten von Baudenk-<br />
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mälern und der für den Städtebau wertvollen Objekte. Wir wollen den Quartier- und Ensemblecharakter<br />
erhalten, wollen aber gleichzeitig eine moderate Entwicklung zulassen. Unter diesem<br />
Aspekt befürworten wir die Liste der Baudenkmäler und die Inventarliste, die in der Begleitkommission<br />
rege diskutiert worden ist sehr, die schlussendlich auch auf Fakten und nicht nur auf<br />
Partikularinteressen basiert. Zum Thema Verdichtung: Eine moderate Verdichtung im Zentrum,<br />
wie sie die BNO mit den Hochhäusern, mit der Veränderung von Grenzabständen und gewissen<br />
Zonenänderungen vorsieht, begrüssen wir sehr. Wir wollen, dass Wohnen, Arbeiten und Einkaufen<br />
näher zueinander kommen. Die Gewährleistung der Wohnqualität und vor allem auch,<br />
dass die Wohnqualität durch einzelne Projekte nicht beeinträchtigt wird oder nur in verhältnismässigem<br />
Rahmen beeinträchtigt wird, kann erst durch die Gestaltungspläne sichergestellt<br />
werden. In diesem Zusammenhang ist dann vor allem der <strong>Stadt</strong>rat gefordert und wir wünschen<br />
uns, dass der <strong>Stadt</strong>rat in diesem Bereich auch Mut zeigt, um eben genau diese Wohnqualität<br />
gewährleisten zu können. Nicht ganz einverstanden sind wir mit dem Umgang des Themas<br />
Verkehr in dieser BNO-Teilrevision. Im kommunalen Gesamtplan Verkehr heisst es: "Als Hauptursache<br />
der Schwachstellen ist ein erheblicher Mangel in der Abstimmung von Verkehrsaufkommen<br />
und Siedlungsentwicklung festzustellen". Mit den Reduktionsfaktoren für die Erstellungspflicht<br />
von Parkfeldern geht man zwar in den erwähnten Schwachstellen in die richtige<br />
Richtung. Die Schritte, die man dabei macht, sind für uns aber noch zu klein. Insbesondere im<br />
Bereich Innenstadt, wo bezüglich Siedlungsentwicklung und Verdichtung mit dieser Teilrevision<br />
die grössten Schritte gemacht werden, braucht es von Seiten Verkehr auch die entsprechenden<br />
Anpassungen, und die sind aus unserer Sicht noch nicht ganz gemacht. Hannes Streif wird<br />
demzufolge in der Detailberatung eine Teilrückweisung beantragen. Grundsätzlich ist das team<br />
baden mit der Stossrichtung einverstanden und wir sind darum auch für das Eintreten in diese<br />
Debatte.<br />
Füllemann Mark<br />
Es ist unüblich, dass ein Einzelsprecher schon zum Eintreten redet. Ich rede nicht darum, weil<br />
ich anderer Meinung wäre als meine Fraktion, sondern weil es um das Grundsätzliche geht.<br />
Man sagt so schön, der Teufel steckt im Detail und wir werden heute Abend diese Teufelchen in<br />
diesen Bestimmungen suchen. Wir haben die Grundsatzfrage vergessen: Was soll die BNO<br />
eigentlich? Soll sie, wie es Peter M. Conrad erwähnte, einfach unsere BNO an die kantonalen<br />
Vorschriften anpassen. Dann hätte die Vorlage schneller und kleiner sein können. Soll sie<br />
bauen verhindern oder ermöglichen? Alle haben wahrscheinlich die BNO-Inhalte in der Vorlage<br />
gelesen. Ich frage mich, wie viele von uns den Begleitbericht, den Antrag des <strong>Stadt</strong>rates gelesen<br />
haben. Dieser Antrag riecht nämlich grauenhaft nach Bevormundung. Was steht im Antrag?<br />
Es steht, dass wir die BNO revidieren, weil die sie aktuell die Bauentwicklung nur teilweise stoppen<br />
kann. Dort steht das Wort "begegnen" nicht stoppen, weil die existierende BNO eine umfassende<br />
Sicherung der gestalterischen Qualitäten nicht ermöglicht. Der Ausdruck gestalterische<br />
Qualitäten wird in unserer <strong>Stadt</strong> häufig gebraucht, im Budget, im Leitbild mit vielen Kriterien,<br />
ohne sie je messbar zu machen. Gestalterische Qualität ist nicht die private Ansicht eines Architekten.<br />
Es heisst im Antrag, die jetzige BNO sei zu wenig griffig und kaum geeignet, wesentlich<br />
einschränken zu können. Diese Aussage macht mir persönlich Bauchweh. Warum muss eine<br />
BNO einschränken? Sander Mallien hat es erwähnt. Den privaten Interessen steht ein diffuses<br />
öffentliches Interesse gegenüber. Warum gibt es diese <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>, so, wie sie heute ist. Es<br />
gibt sie, weil Private mittels Eigeninitiative eine BBC gegründet haben – das war nicht öffentliches<br />
Interesse. Warum gibt es Graf Kaffee? Weil Leute, wie ein Herr Osterwalder, nicht eine<br />
Gemeinschaft, Kaffeebohnen rösten. Warum gibt es ein Restaurant Da Franco? Weil ein Privatmann<br />
eine Beiz führen wollte, nicht weil die Öffentlichkeit eine Beiz geführt hat. Warum gibt es<br />
die Langmatt, ohne einen Sidney Brown gäbe es keine Langmatt. Wir müssen mit den Einschränkungen<br />
vorsichtig sein. Ich frage mich zudem, wo die Kriterien geblieben sind, wenn ich<br />
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Sätze lese wie, die neue BNO solle städtebauliche Qualitäten ermöglichen. Es hat keine Kriterien,<br />
weder in der BNO noch im Antrag. Es sollte aktive Quartiergestaltung ermöglichen. Ich<br />
frage mich immer noch, was das ist. Ich habe in allen Unterlagen nichts darüber gefunden. Ich<br />
bin etwas enttäuscht. Ich bin der Meinung, es hätte das gemacht werden sollen, was verschiedene<br />
nach der Ablehnung Neuenhof angetönt haben. Man hätte eine Gesamtrevision machen<br />
sollen. Nicht, dass sie anders herausgekommen wäre, vermutlich wäre der Inhalt für uns gleich,<br />
aber man hätte eine Grundsatzdiskussion geführt. Meiner Meinung nach sollte eine BNO das<br />
Bauen ermöglichen. Die ganze Vorlage enttäuscht mich, vor allem im Hinblick auf die kommende<br />
Gesamtrevision. Die ganze Vorlage riecht etwas nach Bevormundung von Individuen. Mit<br />
Bevormundung erreicht man nichts anderes als einen Niedergang der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>.<br />
Wanner Isabelle<br />
Es hat schöne Voten von Seiten des Freisinns und natürlich von meinem Kollegen, Sander<br />
Mallien, gegeben. Ich möchte folgendes noch hinzufügen: Jedes Team einer <strong>Stadt</strong>planung beklagt<br />
die Sünden der Väter, ohne sich bewusst zu sein, dass sie die gleichen Fehler machen<br />
werden. Ich habe immer in <strong>Baden</strong> gelebt und ich könnte ihnen viele Sachen erzählen. Ich möchte<br />
ihnen aber doch etwas von unserem allerseits beliebten und geachteten Mario Botta sagen.<br />
Letzthin hat er im welschen Fernsehen gesagt: "L'architectur est le témoin de la réalité." Die<br />
Architektur ist der Zeuge der Realität. Die Realität ist als dynamische Wirklichkeit anzuschauen.<br />
Das müssen wir uns heute Abend unbedingt vor Augen halten. Architektur lebt, es geht vorwärts.<br />
Schauen Sie sich das Büchlein mit Bildern über <strong>Baden</strong> an. Wir können so lange planen<br />
wie wir wollen. Es wird einfach weitergehen.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Zu Beginn dachte ich, es gebe ein ganz kurzes Eintreten und ich könne für die gute Aufnahme<br />
danken. Am Schluss hat sich die Lage etwas verändert. Ich möchte gewisse Voten und Bereiche<br />
kurz aufnehmen, aber auch nicht zu lange werden, weil die Begleitkommission, namens<br />
Peter Heer, und auch andere Fraktionssprecher sehr schön den Prozess aufgezeigt haben. Man<br />
sprach von einer breiten Strasse, Kompromisslösungen, gewonnenen und verlorenen<br />
Abstimmungen und vom breiten demokratischen Prozess Ein demokratischer Prozess bedeutet<br />
immer, dass man mit gewissen Sachen durchkommen oder mit gewissen Sachen verlieren<br />
kann. Ein Beispiel haben wir von der Begleitkommission gehört: Der <strong>Stadt</strong>rat zögerte, das<br />
Thema Energie in der BNO zu regeln, hat sich aber schlussendlich überzeugen lassen. Wir<br />
werden heute Abend über verschiedene Bestimmungen der BNO diskutieren. Am Schluss wir<br />
ein in einem demokratischen Prozess gefällter Entscheid vorliegen, den wir entgegen nehmen<br />
werden. Ich wehre mich gegen die Aussage, dass man in der BNO das Ziel gehabt habe, Verschärfungen<br />
einzufügen, um das Bauen und die <strong>Stadt</strong>entwicklung zu verhindern. Beschäftigt<br />
man sich mit der BNO, sieht man, dass man genau das nicht wollte. Wir möchten gewisse Dinge<br />
erhalten und andere Dinge entwickeln. Beides benötigt Regeln. Wir wollen mit dieser Teilrevision<br />
der BNO Bauen weiterhin ermöglichen. Wir wollen weiterhin ermöglichen, dass sich die<br />
<strong>Stadt</strong> entwickeln kann. Wir wollen unsere Unternehmen behalten. Wir möchten Entwicklungsmöglichkeiten<br />
geben. Ich werde froh sein, wenn wir heute Abend diese Debatte durchhaben. Es<br />
war ein langer, vielleicht fast ein zu langer Weg. Sie können heute Abend entscheiden, der<br />
<strong>Stadt</strong>rat solle noch weitere Themen integrieren. Dann reden wir vielleicht in zwei Jahren wieder<br />
über die BNO. Und dann könnte der <strong>Einwohnerrat</strong> sagen, man solle doch die Gesamtrevision<br />
angehen. Dann hätten wir noch mehr Zeit gebraucht. Für uns ist es wichtig, dass die Rechtssicherheit<br />
wieder gegeben ist und wir wieder eine rechtliche Grundlage haben, um Baueingaben<br />
beurteilen zu können. Mit dieser Teilrevision der BNO haben wir uns erst den neuen Gegeben-<br />
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heiten angepasst, wir lassen am richtigen Ort Verdichtungen zu. Wir erhalten mit der Grünflächenziffer<br />
die Quartiercharakter. Wir begeben uns mit den Hochhäusern auf einen Weg, zu dem<br />
wir uns beraten liessen. Wir haben einen breiten Prozess durchgeführt und ich erhoffe mir vom<br />
<strong>Einwohnerrat</strong>, dass er diesen Prozess heute Abend nicht zerpflückt. Das haben auch bereits<br />
Vorredner gesagt und das ist auch meine Meinung als <strong>Stadt</strong>rat, obwohl es ihnen selbstverständlich<br />
zusteht, zu jedem Paragraphen ihre Meinung zu äussern. Ich möchte mich zum<br />
Schluss dem Dank von Peter Heer anschliessen. Ich durfte als <strong>Stadt</strong>rat genau an einer Sitzung<br />
der Spezialkommission dabei sein, das war die 30. Sitzung, um dem Team für diese 30 Sitzungen<br />
zu danken und zum Resultat zu gratulieren. Ich hatte nie das Gefühl, in dieser Kommission<br />
mehr präsent sein zu müssen. Warum nicht? Wir hatten Fachleute in dieser Begleitkommission<br />
und Leute mit einem hohen politischen Know-how. Ich konnte mich immer darauf verlassen,<br />
dass in dieser Spezialkommission sehr intensiv und gut gearbeitet wird. Dieses Vertrauen hat<br />
sich im Produkt niedergeschlagen. Es ist nicht ein einseitiges sondern ein demokratisches Produkt,<br />
das dem <strong>Einwohnerrat</strong> heute Abend vorliegt. Sie haben die Vorlage in den Eintretensvoten<br />
mehrheitlich gewürdigt. Dafür bedanke ich mich. Ich bedanke mich bei allen, die mit viel Herzblut<br />
mitgearbeitet und mit allen Mitteln probiert haben, eine sehr gute Lösung zu erreichen. Ich<br />
freue mich auf die weitere Debatte.<br />
Detailberatung BNO<br />
Antrag Courvoisier Peter<br />
Der § 5 "Hochhäuser" sei zur Überarbeitung zurückzuweisen.<br />
Begründung:<br />
Die Ausscheidung der Hochhausperimeter 1 und 2 basiert auf einem Hochhauskonzept des<br />
Büros Diener & Diener und grenzt die Gebiete, wo nun Hochhäuser stehen dürfen, stark ein. Ein<br />
Hochhauskonzept, das noch keine vertiefte Behandlung in der Öffentlichkeit erfahren hat, kann<br />
nicht Grundlage für die Bezeichnung für Hochhausstandorte sein. Konsequenterweise müsste<br />
man den Bauherren die Offenheit zugestehen, aufgrund eines Gestaltungsplans generell ein<br />
Hochhaus planen zu können. Einen solchen Wildwuchs möchten wir aber nicht. Es muss<br />
Klarheit geschaffen werden, unter welchen Voraussetzungen Hochhäuser im Rahmen eines<br />
Gestaltungsplanverfahrens möglich sind. Insbesondere müssen Aussagen über den Städtebau,<br />
die Nutzungsdichte, die Erschliessung, Parkierung und vor allem auch die Umgebung gemacht<br />
werden. Wir erwarten, dass der Fächer geöffnet wird und anhand zusätzlicher Studien mit<br />
Nachweis hinsichtlich Schattenwurfs, Beeinträchtigung der Aussicht, Auswirkungen auf die<br />
bestehenden Quartiere, insbesondere auf die Wohnquartiere und Erweiterungen der Hochhausperimeter<br />
geprüft wird. Es leuchtet zudem nicht ein, wieso in der Innenstadt, Zone Nord,<br />
der Hochhausperimeter 1 zugelassen werden soll. Das erlaubt eine bauliche Dichte, die weder<br />
städtebaulich noch verkehrsmässig zu bewältigen wäre. Die <strong>Stadt</strong> ist aber gut gefahren mit ihrer<br />
Grosszügigkeit, die sie gegenüber den Unternehmen in <strong>Baden</strong> Nord in baulicher Hinsicht gewährte.<br />
Das gilt es auch beizubehalten. Aber einen generellen Freipass für Hochhäuser, wie im<br />
Perimeter in <strong>Baden</strong> Nord, wollen wir nicht. Er soll mit klareren gesetzlichen Bestimmungen ausgeschattet<br />
werden, damit mehr Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden kann.<br />
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Brunner Matthias<br />
Das Hochhauskonzept finde ich im Grossen und Ganzen gut gelungen, was die Strukturierung<br />
der Siedlungs- und Gewerbeflächen anbelangt. Städtebaulich ist ein solches Konzept unabdingbar.<br />
Einziger Störfaktor ist die enge Eingrenzung und Umsetzung, nach nur einer Studie/bzw.<br />
Meinung dieses einen Planungsbüros. In diesem Zusammenhang ist mir beim Studieren der<br />
Auflageakten eine Einsprache aufgefallen, welche abgehlehnt wurde. Der Kläger hatte im Esp-<br />
Areal anscheinend in Erwägung gezogen, ein Hochhaus auf einer bestimmten Parzelle zu<br />
bauen. Die Einsprache wurde abgelehnt, obwohl in diesem Areal, gemäss Hochhauskonzept,<br />
drei Hochhäuser denkbar wären. Hier beschränkt sich die <strong>Stadt</strong> auf drei einzelne, bestimmte<br />
Parzellen. Da kommt die Frage auf, ob sich hier jemand einen persönlichen Vorteil verschaffen<br />
will, oder ist das hier in jedem Fall ausgeschlossen? Wenn schon Hochhäuserparzellen bestimmt<br />
werden können, dann sollte dies ein Areal umfassen, welches aus mehr als nur einer<br />
Parzelle besteht, damit ein Spielraum klar und fair definiert werden kann und auch Kreatives,<br />
Neues und hoffentlich auch Schönes Platz findet und nicht nur die Begünstigten der <strong>Stadt</strong> ein<br />
Baurecht erhalten. Städtebaulich gesehen gibt es immer mehrere sinnvolle und raffinierte<br />
Varianten.<br />
Humbel Adrian<br />
In dieser Hochhausdebatte hat es einen erwähnenswerten Punkt: Bis jetzt war die BNO eigentlich<br />
immer das Reglement, das aufzeigte, was ein Investor an einem Ort bauen kann. Das gab<br />
ihm Rechtssicherheit. Jetzt kehren wir mit diesem Hochhausartikel dieses Prinzip völlig um. Wir<br />
gaukeln vor, 70 oder 55 Meter hoch bauen zu können, ohne gerichtlich abgesichert zu sein.<br />
Man muss aber einen Gestaltungsplan bringen. Man muss u.a. nachweisen, dass der 2-Stunden-Schatten<br />
erfüllt werden kann. Das ist so nicht in Ordnung. Die BNO sollte ein Planungsinstrument<br />
sein, welches Sicherheit gibt und keine Unsicherheiten schafft.<br />
Conrad Peter M.<br />
Wir müssen nicht über 50 oder 70 Meter diskutieren oder über 15 oder 20 Geschosse. Langfristig<br />
muss die Diskussion darüber erfolgen, ob wir 50 oder 100 Geschosse wollen. Ich stelle<br />
mir eine Strassenschlucht wie in New York vor. Das wäre eigentlich das grundsätzliche Ziel des<br />
verdichteten Bauens. Wie weit wollen wir gehen? Das ist die Frage. § 5 BNO regelt etwas, das<br />
bis anhin noch nicht geregelt war. Es ist richtig, man muss nachher noch über einen Gestaltungsplan<br />
gehen. Über einen Gestaltungsplan, in dem wir all jene Fragen, die Peter Courvoisier<br />
erwähnt hat, belegen müssen. Man muss die Konzepte vorlegen, man muss die Gutachten<br />
betreffend dem Schattenwurf vorlegen etc. Wir haben dieses Thema in der Kommission sehr<br />
intensiv diskutiert, sind aber zum Schluss gekommen, dass es wichtig ist, eine grobe gesetzliche<br />
Grundlage zu haben. Die ist jetzt in dieser BNO enthalten. Nur weil man das Gefühl hat,<br />
dieser § 5 sei etwas einschränkend oder mache Zusicherungen, dürfen wir ihn heute nicht<br />
herausstreichen. Darum dürfen wir diesem Antrag der FDP heute nicht zustimmen.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Man hätte pro Standort sagen können, welche Höhe man zulässt. Man hätte nach Vorliegen des<br />
Bauprojekts entscheiden können, ob es dort möglich ist oder nicht. Ich glaube aber, das kann<br />
man nicht. Also muss man schauen, ob es Areale gibt und wenn ja, welche Höhe man definiert.<br />
Jetzt haben wir Einzelstandorte. Ich glaube <strong>Baden</strong> ist nicht dazu da, irgendwo ein "Little<br />
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Manhattan" aufzustellen. Das ist nicht <strong>Baden</strong> und wir wollen auch nicht, dass <strong>Baden</strong> so wird. Ich<br />
glaube, das ist auch im Sinne des <strong>Einwohnerrat</strong>es und kann nicht unser Ziel sein. Wenn wir<br />
Hochhäuser haben und diese Höhen zulassen, dann wollen wir aber mit dem Gestaltungsplan<br />
absichern, dass es städtebaulich wirklich sinnvoll ist. Dazu muss man die Umgebung anschauen<br />
und einbeziehen und die Parkierung prüfen. Einen Schattenwurf prüft man genau<br />
deshalb, weil man anschliessend möglichst nicht wegen dieser Begrenzungen Einsprachen<br />
haben will. Die Bestimmung sagt nicht aus, dass überall wo es möglich ist auch ein Hochhaus<br />
hingestellt werden muss. Wir haben in Dättwil Beispiele, wo man Hochhäuser bauen könnte,<br />
aber keine Hochhäuser bauen will. Matthias Brunner sprach vom Esp-Areal. Das betrifft nicht<br />
das Esp sondern den Spickel zwischen den Eisenbahngeleisen und der Mellingerstrasse. Zu<br />
diesem Gebiet haben wir einen Gestaltungsplan. Man hat mit dem Gestaltungsplan die Möglichkeit,<br />
dort höher zu bauen. Wir haben auch schon in Aussicht gestellt, dass man dort höhere<br />
Häuser prüfen würde, aber nicht Hochhäuser. Über ein Hochhauskonzept, das jemand gemacht<br />
hat, kann man immer streiten. Wir haben Diener & Diener ausgewählt. Sie haben das Hochhauskonzept<br />
gemacht und die ganze <strong>Stadt</strong> angeschaut. Vielleicht kommt jemand anderes zu<br />
einem anderen Schluss. Man hat erläutert, wie Diener & Diener zu ihren Resultaten gekommen<br />
sind. Der <strong>Stadt</strong>rat stellt sich hinter das Konzept und auch hinter diese Hochhäuser. Peter<br />
Courvoisier hat die Verdichtung <strong>Baden</strong> Nord angesprochen. Sie haben sicher die Skizze in der<br />
Zeitung gesehen. Sie haben aber hoffentlich anschliessend auch die Erläuterungen der <strong>Stadt</strong><br />
gesehen und wissen darum, dass eine Realisierung, so wie sie dargestellt worden ist, gar nicht<br />
möglich wäre, es sei denn, der <strong>Einwohnerrat</strong> würde etwas anderes beschliessen als er im Entwicklungsrichtplan<br />
<strong>Baden</strong> Nord bereits entschieden hat. Ich bitte den <strong>Einwohnerrat</strong>, sich der<br />
Meinung der Begleitkommission und des <strong>Stadt</strong>rates anzuschliessen und den Antrag der FDP<br />
abzulehnen.<br />
Voser Jost<br />
Geht es um das Überarbeiten des § 5 oder um das Herausstreichen?<br />
Toni Suter<br />
Es gibt einen Rückweisungsantrag, mit dem Auftrag, den § zu überarbeiten und dem <strong>Einwohnerrat</strong><br />
nochmals vorzulegen.<br />
Voser Jost<br />
Ich habe den <strong>Stadt</strong>rat so verstanden, dass er diesen Paragraphen raus streichen will. Aber es<br />
geht nur um die Rückweisung zur Überarbeitung, oder?<br />
Toni Suter<br />
So ist es beantragt.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
So ist es beantragt, das ist richtig. Und wir sagen, nicht zurückweisen, sondern so in der BNO<br />
lassen.<br />
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Demuth Serge<br />
Eine Frage in formeller Sache: Ist es zwingend, dass wir über jeden Antrag direkt abstimmen?<br />
Es wird zum Teil vielleicht ein Time-out brauchen, um sich abzusprechen. Daher wäre es effizient,<br />
am Schluss über alle Anträge abzustimmen. Wäre das möglich?<br />
Suter Toni<br />
Ja es ist zwingend, da, ein Rückweisungantrag ein Ordnungsantrag ist. Man beauftragt damit<br />
den <strong>Stadt</strong>rat, eine Sache nochmals vorzulegen. Wenn ihr ein Timeout wünscht, könnt ihr ein<br />
Timeout beantragen und man kann dem stattgeben, wenn die Mehrheit das will.<br />
Zehnder Andreas<br />
Ich war Mitglied dieser Spezialkommission. Wir haben extrem viel über diese Hochhäuser<br />
gesprochen. Dann haben wir in der FDP-Fraktion noch einmal viel über diese Hochhäuser<br />
gesprochen. Ich bin tagtäglich mit dem Bauen beschäftigt. Als Architekt würde ich sehr gerne<br />
ein Hochhaus bauen. Jeder Architekt will irgendeinmal im Leben ein Hochhaus bauen. Ich bin<br />
der Meinung, man muss den Paragraphen zurückweisen und überarbeiten und das aus zwei<br />
Gründen: 1. Es stört mich, dass man in der Innenstadt ganz klar ausgewiesen hat, wo diese<br />
Hochhäuser stehen könnten. Wir alle wissen, dass es genau an diesen Standorten bereits<br />
Projekte gibt. Man gleist nun ein Gesetz auf und stülpt es über die Projekte, die eigentlich schon<br />
auf dem Tisch liegen. Das stört mich. Ich rede vom Merkker-Hochhaus, den beiden Hochhäusern<br />
auf dem ABB-Areal und vom Südhaus. Man müsste noch einmal gesamthaft anschauen,<br />
ob diese Hochhäuser am richtigen Ort sind. 2. Im Esp sind drei Hochhäuser aufgezeigt, die als<br />
Ensemble daher kommen. Das Quartier lebt nachher mit drei Hochhäusern. Man weiss aber<br />
bereits, dass das eine nicht gebaut wird, das zweite wahrscheinlich auch nicht und somit dort<br />
allenfalls nur noch ein Hochhaus zu stehen kommt. So stellt sich für mich die Frage, ob ein<br />
Hochhaus dort richtig ist.<br />
Beschluss<br />
Der Antrag, § 5 "Hochhäuser" sei zur Überarbeitung zurückzuweisen, wird mit 21 Ja- zu 25<br />
Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Antrag Courvoisier Peter<br />
Der § 6 "Grundmasse und Zuordnungen" sei zur Überarbeitung der Regelung des grossen<br />
Grenzabstandes in der Zone Z3-5 und K4,5 zurückzuweisen.<br />
Begründung:<br />
Hier handelt es sich um die neue Regelung, die auch Peter Heer erwähnt hat, die plötzlich in der<br />
BNO-Revision erschienen ist. Der Wegfall des grossen Grenzabstandes ist eine Reaktion auf<br />
ein paar Rechtsfälle und vermehrte Ausnahmebewilligungen. Vor allem in den Z-Zonen. Dort<br />
würde auch die Einführung von Baulinien Sinn machen, um das Problem entschärfen zu<br />
können. Z-Zonen befinden sich vor allem im Bereich Badstrasse. Es ist auch zu prüfen und<br />
darzulegen, ob diese Verdichtung, in bereits sehr dicht bebautem Gebiet, wünschenswert ist<br />
oder ob es dann dort auch wieder neue Rechtsstreitereien gibt. Bei der Überarbeitung sind<br />
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insbesondere der Schattenwurf und eine mögliche Verschlechterung der Wohnqualität zu beachten.<br />
Das betrifft vor allem die Zonen K4 und K5. Wenn nur noch der kleine Grenzabstand<br />
gelten soll, kann man, bei einer Gebäudehöhe von 17 Metern, einen Gebäudeabstand von<br />
9 Metern machen, was ein Verhältnis von fast 2:1 bedeutet. Das ergibt Schluchten und führt zu<br />
einer Verschlechterung der Wohnqualität. Bis anhin war das Verhältnis viel besser. Wenn man<br />
in den unteren Geschossen wohnt, ist man nicht glücklich, vor allem im Winter nicht. Dort wäre<br />
es zu überlegen, ob man dann wenigstens den Wohnflächenanteil reduzieren könnte, damit das<br />
Wohnen in den oberen Geschossen noch möglich wäre und auch eine gewisse Qualität hätte.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Wir sind überzeugt, dass Verdichtung an diesem Ort richtig ist. Peter Courvoisier hat richtig ausgeführt:<br />
Wegen des grossen Grenzabstandes haben wir immer sehr Mühe und müssen viele<br />
Sonderbewilligungen erteilen. Es geht nicht darum, die Innenstadt komplett zuzubauen, in dem<br />
man überall das Maximum ausschöpft. Wir sind der Überzeugung, dass der grosse Grenzabstand<br />
an diesem Ort, an dem in der Regel die geschlossene Bauweise gemacht wird, keinen<br />
Sinn mehr macht. Häufig hat man die Situationen, dass man in den unteren Bereichen Läden<br />
hat und die Wohnungen erst im oberen Bereich, was dem sicher zu Gute kommt und auch vom<br />
Wohnflächenanteil her so richtig ist. Ich bitte Sie darum, auch diesen Antrag der FDP abzulehnen.<br />
Wenn man am grossen Grenzabstand in diesem Bereich jetzt festhält, obwohl wir ihn<br />
eigentlich höchst selten einhalten können, ist das aus meiner Sicht falsch.<br />
Beschluss<br />
Der Antrag, der § 6 "Grundmasse und Zuordnungen" sei zur Überarbeitung der Regelung des<br />
grossen Grenzabstandes in den Zonen Z3-5 und K4,5 zurückzuweisen, wird mit 17 Ja- zu 27<br />
Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Wanner Isabelle<br />
Es geht eigentlich um eine Kleinigkeit und ich werde keinen Verbesserungsantrag stellen, weil<br />
ich sonst in der ganzen BNO diverse Verbesserungen wünschen müsste. Ein Beispiel, § 8<br />
Villenzone V, Abs. 4. Hier steht: "Neubauten … müssen mit besonderer Sorgfalt erfolgen und<br />
dürfen das Ziel der Erhaltung nicht beeinträchtigen". Wie ist das zu verstehen? Ansonsten darf<br />
auch unsorgfältig geplant und gebaut werden und ein Abriss ist der Erhaltung eines Gebäudes<br />
vorzuziehen? Die ganze BNO strotzt von diesen überflüssigen und rechtlich belanglosen Worthülsen.<br />
Es ist traurig, dass eine so selbstbewusste und immer grösser werdende Verwaltung<br />
immer wieder solche inhaltsleeren Aussagen produziert. Es reicht doch zu sagen "Die Neubauten<br />
müssen sich durch die Masse (besser: Abmessungen) und Gestaltung der bestehenden<br />
Baustruktur anpassen." Ich wünsche mir, dass die ganze BNO von jemandem, der der deutschen<br />
Sprache mächtig ist und auch das heutige Deutsch spricht, überarbeitet und gut verfasst<br />
wird. Es kann nicht die Aufgabe einer Einzelnen sein, die ganze BNO und die Reglemente in ein<br />
passables und verständiges Deutsch zu übersetzen.<br />
Wanner Isabelle<br />
Der § 13 Altstadtzonen Aa, Ab ist ein Gummiartikel. Der Bauherr ist der Laune der Behörden<br />
ausgeliefert. Das gilt auch für die den § 14 (Dorfzone D) und § 15 (Bäderzone B). Es heisst z.B.<br />
"Bauliche Massnahmen sind zulässig, wenn sie sich .... gut in die bestehende Bebauung einfü-<br />
Seite 19 von 40
gen". Das ist auf den ersten Blick vernünftig und nachvollziehbar. Wenn aber dann das Altstadtreglement<br />
zum Zug kommt, ist das alles wieder in Frage gestellt. Ich hoffe darum, dass mit<br />
Korrekturen im Reglement einige Rechtssicherheiten wieder hergestellt werden können.<br />
Wanner Isabelle<br />
Ensembleschutzzonen sind an sich nicht falsch, aber nur richtig für bahnbrechende Konzepte.<br />
Die Auserwählten sind vor allem Einfamilien- und Reihenhäuser aus der Nachkriegszeit, zum<br />
Teil auch aus den frühen 60er Jahren. Die damaligen Bauten waren den mittelständischen<br />
Budgets angepasst und im Schnitt für die nächsten zwei Generationen geplant. Mit der vorliegenden<br />
BNO wird es den Eigentümern massiv erschwert, wenn nicht verunmöglicht, modernen<br />
Wohnstandard zu realisieren, z. B. energetische Aussensanierungen, die trotz Baugenehmigungen<br />
nicht zum Abschluss kommen können, weil die Auflagen das verunmöglichen. Um<br />
diese Zwangsjacke zu sprengen, muss man ein juristisches Verfahren mit ungewissem Ausgang<br />
anstrengen. Zusammen mit der Kategorie Baudenkmäler sind bereits über 10 % der Bauten<br />
betroffen. Eigentlich eine Minderheit, aber in einer Demokratie verdient auch eine Minderheit<br />
politische Solidarität. Wo bleibt der Bezug zur Geschichte? Die "Kontinuität zur Vergangenheit",<br />
die unsere Denkmalschützer propagieren, die alle E.Y. Meyers "Rückfahrt" gelesen haben wollen?<br />
Mir ist wichtig, auch wenn das etwas abgehoben tönt, dass aus grösserer zeitlicher Distanz<br />
gesehen, auch die bewegtesten Zeiten ihr Gewicht verloren und nur Blätter im Buch der Geschichte<br />
waren. Generationen, die Hohes und Höchstes erstrebt haben und glaubten Entscheidendes<br />
erreicht zu haben, gingen dahin, aber das Leben ging weiter. Darum sollten die Eigentümer<br />
die Bausubstanz, die für die Vergänglichkeit bestimmt ist, nicht zwangsweise erhalten<br />
müssen. Selbstverständlich braucht es Mut, innovatives Bauen zu fördern. Es braucht mehr<br />
Mut, als nette Häuserzeilen zu schützen. Wo, wenn nicht in der Architektur und im Städtebau,<br />
braucht es Bereitschaft, einen gesellschaftlichen Wandel zu reflektieren und wenn ja, dann sollten<br />
doch möglichst viele profitieren. Ich bitte Sie, den § 32 zwecks Kürzung zurückzuweisen und<br />
gleichzeitig eine Formulierung zu fordern, die zeitgemässes Bauen unter Einhaltung der Kubatur,<br />
Dachschrägen und Fensterfläche beschreibt. Damit könnte ja gleichwohl die Harmonie<br />
eines Ensembles gewahrt werden.<br />
Antrag Wanner Isabelle<br />
Der § 32 "Ensembleschutzzone" sei zwecks Kürzung zurückzuweisen.<br />
Begründung<br />
Die Bausubstanz und Infrastruktur genannter Objekte sind ungenügend, um zwangsweise für<br />
längere Zeit in Stand gehalten zu werden und den zeitgemässen Forderungen (Energiekomfort)<br />
zu entsprechen. In den nachfolgend genannten Zonen soll die Möglichkeit bestehen, die Objekte<br />
umzubauen oder neu zu erstellen, unter Einhaltung der zonenkonformen Vorschriften: Nr. 2,<br />
Ensembleschutzzone Badstrasse/Bahnhofstrasse/Hirschlistrasse, Nr. 3 Ensembleschutzzone<br />
Martinsberg, Nr. 4 Ensembleschutzzone Widenweg/Hägelerstrasse, Nr. 5 Ensembleschutzzone<br />
Schartentrottenstrasse und Nr. 7 Ensembleschutzzone Mellingerstrasse Ost und West.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Ich wage mich nicht mit Isabelle Wanner auf philosophische Äste hinaus. Ich glaube aber, dass<br />
mit der Ensembleschutzzone vieles, das erwähnt wurde, nämlich Sanierungen zulassen, Sanierungen<br />
energetisch machen können, Neubauten ermöglichen in diesem Paragraph enthalten ist.<br />
Seite 20 von 40
Im Anhang I der Beschreibung der Ensembleschutzzonen ist aufgeführt, was geschützt ist. Im<br />
energetischen Bereich und auch in der Ensembleschutzzone Badstrasse haben wir in <strong>Baden</strong><br />
sehr gute Beispiele, die zeigen, was möglich. Dort hat es Gebäude, die inzwischen Neubauten<br />
sind und gewisse Charaktere dieser Siedlungen aber eingehalten werden müssen. Wir sind der<br />
Meinung, dass die Ressourcen, die wir dafür einsetzen, um diese Ensemble erhalten zu können,<br />
am richtigen Ort eingesetzt sind. Das Bewahren ist auch richtig und diese schutzwürdigen<br />
Sachen schränken nicht nur mich als Bewohner einer Ensembleschutzzone ein, sondern schützen<br />
mich auch davor, dass mein Nachbar alles Mögliche mit seinem Gebäude anstellt, das mich<br />
anschliessend stören würde. Der Paragraph, so wie er hier steht, ist ausgewogen. Zudem ist<br />
anhand von Objekten, die in der Ensembleschutzzone stehen, nachgewiesen, dass sehr wohl<br />
alle Ansprüche an modernes Wohnen in solchen Ensembleschutzzonen ermöglicht werden<br />
können.<br />
Beschluss<br />
Der Antrag, § 32 "Ensembleschutzzonen" sei zwecks Kürzung zurückzuweisen, wird mit wird mit<br />
16 Ja- zu 29 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Brunner Mathias<br />
§ 39 Baudenkmäler<br />
Die Idee, quasi jedes vierte Haus unter Schutz zu stellen, sei es auch nur als "Inventarobjekt",<br />
könnte sich in ferner Zukunft als sehr negativer Bumerang erweisen. Grenzt man mit den Bauund<br />
Schutzvorrichtung die Freiheiten beim Bauen zu stark ein, schreckt dies Investoren ab.<br />
Zudem verkommt der Rest zu einem Einheitsbrei oder vergammelt als ein in die Jahre gekommenes<br />
Freilichtmuseum, wie z. B. die Bäder, im heutigen Zustand sehr unattraktiv, und dies<br />
schon seit Jahren. Selbst ein Museum ist bedacht darauf, sich ständig zu wandeln, ich sage<br />
dazu nur "neue Dauerausstellung Melonenschnitz". Das Motto "Altes geht und Neues kommt"<br />
soll stärker gewichtet werden. In der neuen BNO ist die Rede von Baudenkmälern, Ensembleschutzzonen<br />
und Inventarobjekten, welche allesamt eine mehr oder weniger starke Einschränkung<br />
der Eigentumsrechte an Objekten und Liegenschaften darstellen. Baudenkmäler als solche<br />
sind unbestritten schützenswert. Auch wenn sich, unseres Erachtens, zu viele und zum Teil<br />
zu kuriose Gebäude in dieser Liste befinden. Zum Beispiel jetzt neu aufgenommen, das AZ-<br />
Hochhaus. Verschiedenste Personen greifen sich bei diesem Faktum nur an den Kopf. Die Idee<br />
hinter den Ensembleschutzzonen, Eigenheit, Ausdruck und Qualität einer Zone zu wahren, ist<br />
begrüssenswert. Aber uns gehen die Einschränkungen gegenüber baulichen Veränderungen zu<br />
weit. Ausserdem sind unseres Erachtens zu viele Siedlungen des gleichen Architekten und<br />
Baustils aufgelistet. Zu viel des Guten, oder über das Ziel hinausgeschossen. Eigentlich ist hier<br />
mit Schutzobjekten Schluss, müsste man meinen, aber Nein, die <strong>Stadt</strong> möchte an dieser Stelle<br />
noch ein neues Instrument einführen, welches der Abteilung Planung und Bau noch viel mehr<br />
Arbeit aufhalst. Die Auslastung dieser Abteilung ist so immens, dass kleine Projekte, wie die<br />
Sitz- und Liegestufen aus dem Jahr 2005, aufgrund Personalmangels noch nicht realisiert werden<br />
konnten. Ich rede jetzt hier von den "Inventarobjekten". Wir sehen hinter den Inventarobjekten<br />
folgenden Sachverhalt, Gebäude, welche die <strong>Stadt</strong> nicht offiziell als Baudenkmal deklarieren<br />
kann und welche nicht in einer homogenen Siedlung stehen, können in Zukunft, indirekt<br />
geschützt werden, indem der Besitzer keine Baubewilligung für seine Projekte erhält. In unseren<br />
Augen eine massive Freiheitseinschränkung. Der Mehrnutzen für die Allgemeinheit ist hier auch<br />
nicht gegeben, denn sollte ein Gebäude solch eine Beachtung finden, dann wäre es sowieso als<br />
Baudenkmal aufgelistet. Falls ich nicht richtig liege, bitte ich um Korrektur.<br />
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Antrag Brunner Matthias<br />
Der § 40 "Inventarobjekte" sei zwecks Streichung zurückzuweisen.<br />
Wanner Isabelle<br />
§ 40 Inventarlisten. Dieser Paragraph leistet einer ausufernden und willkürlichen Praxis der Behörden<br />
Vorschub. Er hat nämlich nur informativen Charakter und ist damit in einer BNO völlig<br />
überflüssig. Die BNO ist ein Rechtsinstrument. Jetzt kommt etwas Juristisches, aber Notwendiges<br />
für das <strong>Protokoll</strong>: Wenn die <strong>Stadt</strong> über diese angekündigte Beratung ungesetzlich Einfluss<br />
auf inventarisierte Bauten nimmt, können wir das nicht akzeptieren. Die Fachliteratur, z.B.<br />
Samuel Lehmann aus Bern, sagt nichts anderes. Nochmals: In einer BNO sollten ganz klare<br />
Regeln herrschen. Der Inventarliste ist der Eigentümer ausgeliefert, und das geht nicht. Der glp<br />
ist verdichtetes und zeitgemässes Bauen wichtiger als der Erhalt fragwürdiger Bausubstanz. Es<br />
kann also nur als Irrtum gewertet werden, dass der <strong>Einwohnerrat</strong> diesen grossen Aufwand abgesegnet<br />
hat. Ich weiss nicht genau in welchem Jahr, aber irgendeinmal ist quasi der Auftrag<br />
gegeben worden, eine Inventarliste zu machen. Wer auch immer für diese Liste verantwortlich<br />
ist, der Hauptzweck scheint wirklich zu sein, das Imperium der städtischen Kontrollinstanzen zu<br />
stärken. Am Rande sei erwähnt, dass Aarau keine Inventarliste führt. Der viel besungenen<br />
<strong>Baden</strong>er Geist, der das Leben liebt und zelebriert, der liberal und selbstbewusst ist, geht jetzt<br />
einfach den Bach hinunter. Überall muss man zuerst fragen. Ich kann ihnen sagen, dass die<br />
Baugesuche, die im Moment gestellt werden, auch wenn es Bagatellbaugesuche sind, mindestens<br />
9 Monate Bearbeitungszeit haben. Dies zum Thema Kontrolle, Ge- und Verbote von einer<br />
immer grösser werdenden <strong>Stadt</strong>verwaltung. Das passt der glp überhaupt nicht. Jeder Hauseigentümer<br />
dieser Kategorie soll sein Haus in seiner Ursprünglichkeit erhalten dürfen, aber nicht<br />
müssen. Viele Objekte mögen ein nice to have verdienen, aber das ist kein Kriterium für die<br />
BNO. Die übrigen Argumente sind die gleichen, wie jene für die Ensembleschutzzone. Und<br />
darum beantragen wir, wie die SVP, der § 40 Inventarobjekte sei zwecks Streichung zurückzuweisen.<br />
Begründung<br />
§ 40 hat gemäss Auskunft von Frau Daniela Nay nur informativen Charakter. Entweder ist die,<br />
für behördenverbindlich klassifizierte Einzelobjekte angebotene Beratung durch die Abteilung<br />
Planung und Bau für die Bauherrschaft völlig unverbindlich, dann ist § 40 sinnlos und überflüssig,<br />
oder die Beratung durch die Abteilung Planung und Bau soll für die Bauherrschaft doch<br />
verbindlich sein, dann ist § 40 in der vorliegenden Form unehrlich, irreführend und unvollständig,<br />
oder die <strong>Stadt</strong>verwaltung will über die angekündigte Beratung ungesetzlich Einfluss auf die inventarisierten<br />
Bauten nehmen.<br />
Knecht Beni<br />
Die <strong>Stadt</strong> Aarau vergleicht sich offenbar mit uns. Sie werden nämlich nächstes Jahr auch eine<br />
solche Inventarliste erarbeiten, weil sie dies gut findet.<br />
Zehnder Andreas<br />
Als Mitglieder der Baukommission kann ich Folgendes sagen: Wir wären schon einige Male froh<br />
gewesen, wenn ein Gebäude als Inventarobjekt eingetragen gewesen wäre, weil wir ein katastrophales<br />
Baugesuch vorliegen hatten. Wir mussten es bewilligen. Ich denke nicht nur an Ge-<br />
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äude aus den letzten 200 bis 300 Jahren, sondern auch an Gebäude aus den letzten 40 bis<br />
50 Jahren. Man hat bereits viel herausgestrichen. In der Spezialkommission haben wir auch<br />
darüber diskutiert. Alle in der Liste aufgeführten Objekte, unter anderem das AZ-Hochhaus,<br />
stehen meines Erachtens zu Recht darin. Man stelle sich vor, irgendjemand kauft irgendeinmal<br />
das AZ-Hochhaus und will es violett streichen. Da müssen wir doch einfach einen Riegel schieben<br />
können. Genau für solche Fälle braucht es die Inventarobjekte.<br />
Wanner Isabelle<br />
Eine Berichtigung: Das AZ-Hochhaus ist in den Baudenkmälern und nicht auf der Liste der<br />
Inventarobjekte.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Zuerst möchte ich gewisse Zahlen korrigieren: 1. Geschützte Objekte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> sind<br />
Baudenkmäler, das sind 70, die Altstadt und der Kernbereich Bäder. Also keine 10 %. 2. Es<br />
wurde richtig gesagt, Inventarobjekte sind behördenverbindlich und nicht eigentümerverbindlich<br />
und darum auch nicht geschützt. Was Andy Zehnder betreffend Baugesuchen gesagt hat, kann<br />
ich unterstreichen. Darum sind wir der Meinung, dass die Inventarobjekte und der Passus wichtig<br />
sind. Was war das Schlimmste für die Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> bei der ersten öffentlichen<br />
Veranstaltung über Baudenkmäler? Am meisten Leute kamen zu uns und sagten, sie hätten<br />
gar nicht gewusst, dass sie ein Inventarobjekt hätten. Diese Liste existiert bereits seit den<br />
80er Jahren. Der grösste Fehler war, dass man diese Liste immer unter dem Deckel gehalten<br />
hat. Wir haben den anderen Weg gewählt, sie integriert und somit öffentlich gemacht. So sind<br />
wir transparent und greifen jeder Willkür vor. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.<br />
Beschluss<br />
Der Antrag, § 40 "Inventarobjekte" sei zwecks Streichung zurückzuweisen, wird mit 17 Ja- zu 29<br />
Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Rückweisungsantrag Courvoisier Peter<br />
Der § 39 "Baudenkmäler" sei zur Überarbeitung zurückzuweisen und die Anzahl der Baudenkmäler<br />
sei im Verzeichnis unter Beachtung gewisser Grundsätze zu reduzieren.<br />
Bei der Reduzierung sollen folgende Grundsätze angewendet werden: Es sei der massvollste<br />
Eingriff ins Privateigentum zu wählen. Wohngebäude, die vom Eigentümer selber bewohnt werden,<br />
sollen nur in Ausnahmefällen unter Schutz gestellt werden. Die zukünftige Entwicklung von<br />
Gebäudekomplexen, z.B. Verdichtung, darf durch die Unterschutzstellung einzelner Gebäude<br />
nicht beeinträchtigt werden. Darum sind keine einzelnen Gebäude in zusammengebauten Gebäudezeilen<br />
zu schützen. Auf die Unterschutzstellung von öffentlichen oder privaten Gebäuden,<br />
die vom Planungsleitbild oder von der Schulraumplanung betroffen sind, ist vorderhand zu<br />
verzichten. Eine Unterschutzstellung dieser Gebäude ist nach Abschluss der entsprechenden<br />
Arbeiten zu prüfen.<br />
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Begründung<br />
Es ist klar, die Baudenkmäler braucht es in <strong>Baden</strong>. Wir haben eine Geschichte, wir haben eine<br />
historische Altstadt, wir haben eine Industriegeschichte. Da gibt es genügend Gebäude, die von<br />
dieser Geschichte erzählen mögen. Von denen sollen die Wichtigsten ausgesucht werden. Eine<br />
Unterschutzstellung ist aber vor allem bei Privaten ein massiver Eingriff ins Eigentum. Dem<br />
Eigentümer werden Verpflichtungen auferlegt, die er selber finanzieren muss. Ein Beispiel dazu:<br />
Ich habe ein Gebäude, Baujahr 1904. Ich habe die Eingangstüre in Revision gegeben. Der<br />
Denkmalschutz sagte mir, wie die Türe auszusehen hat, und ich musste sie bezahlen. Sie<br />
kostete mich anstatt CHF 4'000 einen fünfstelligen Betrag. Das Ganze erfolgt im öffentlichen<br />
Interesse, aber die Kosten kann der Private zahlen, ob es im passt oder nicht. Wenn einzelne<br />
Gebäude einer Gebäudegruppe, die möglicherweise sogar zusammengebaut sind, unter Schutz<br />
gestellt werden, kann das die sinnvolle Entwicklung einer ganzen Gruppe behindern. Sie sehen,<br />
eine neue Gesamtlösung wird auf diese Weise wegen eines Hauses verhindert. Problematisch<br />
ist die Unterschutzstellung auch hinsichtlich künftiger Entwicklungen, z. B. Verdichtung. Die<br />
<strong>Stadt</strong> ist mitten in der Schulraumplanung und vor der Erarbeitung des neuen Planungsleitbildes.<br />
In dieser Phase Schulhäuser unter Schutz zu stellen, macht wenig Sinn. Es ist bekannt, dass<br />
sich die Bedürfnisse an Schulräumen und internen Abläufen, z. B. Mittagstisch usw. stark verändert<br />
haben. Eine Zementierung der Gebäude führt erfahrungsgemäss zu keinen optimalen<br />
Lösungen. Auf jeden Fall ist auch da mit hohen Kosten zu rechnen. Das Verzeichnis der Baudenkmäler<br />
ist in langer Arbeit von Spezialisten erstellt und von der einwohnerrätlichen Spezialkommission<br />
begleitet worden. Das ist als Ausgangslage sicher gut. Notwendig wäre aber auch<br />
eine Prüfung der Allgemeinverständlichkeit. Was meint der normale, unkundige Bürger dazu,<br />
was denn geschützt werden soll und was nicht.<br />
Knecht Beni<br />
Ich habe ziemlich Mühe mit diesem Antrag. Es kann doch nicht ein Kriterium sein, ob der Eigentümer<br />
dieses Gebäudes im Gebäude wohnt oder nicht. Wie ist es denn z. B. mit dem <strong>Stadt</strong>haus?<br />
Wohnt da jemand? Ob ein Gebäude schutzwürdig ist, muss fachlich festgelegt und<br />
analysiert werden.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Ich kann mich den Worten von Beni Knecht nur anschliessen. Ich bin auch der Meinung, dass<br />
ein fachliches Gutachten da sein muss und das haben wir gemacht. Wir haben es anschliessend<br />
auch politisch beurteilen lassen, einerseits von der Spezialkommission und andererseits<br />
vom <strong>Stadt</strong>rat. Dort haben wieder Streichungen stattgefunden. Wir haben anschliessend eine<br />
zweite Mitwirkung gemacht. Entscheidend ist, dass es um die Betroffenen geht und nicht einfach<br />
nur um alle anderen. Von diesen Baudenkmälern wollten drei nicht unter Schutz gestellt<br />
werden, zwei Anträge sind abgewiesen und eines ist gutgeheissen worden. Wenn man erhöhte<br />
Ansprüche stellt, dann soll man auch etwas daran zahlen. Und die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> bezahlt 50 % an<br />
die erhöhten Aufwendungen, wenn man ein Baudenkmal sanieren muss. 50 % der Mehraufwendungen,<br />
weil es unter Schutz steht. Damit leistet die öffentliche Hand einen Beitrag, weil<br />
man es unter Schutz gestellt hat. Darum bitte ich Sie, diesen Antrag ebenfalls abzulehnen.<br />
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Beschluss<br />
Der Antrag, der § 39 "Baudenkmäler" sei zur Überarbeitung zurückzuweisen und die Anzahl der<br />
Baudenkmäler sei im Verzeichnis unter Beachtung gewisser Grundsätze zu reduzieren, wird mit<br />
18 Ja- zu 28 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Wanner Isabelle<br />
§ 43 Beiträge<br />
Es gibt keinen Rückweisungsantrag. Es gibt nur eine Erklärung, damit gewisse Leute nicht<br />
immer sagen, es gebe ganz viel Entschädigungen. Wenn der Bauherr sich endlich dem unerbittlichen<br />
Willen der Behörden gebeugt hat und mit erheblichen Mehrkosten für eine konforme<br />
Renovation bezahlt hat, ist die ihm in Aussicht gestellte Kostenbeteiligung so gering, dass<br />
einem eigentlich die Tränen kommen. Der Zustupftopf verfügt nämlich jährlich genau über<br />
CHF 10'000 für alle Bauvorhaben, so dass die Betroffenen etwa 10 % der Mehrkosten vergütet<br />
bekommen. Ein Beispiel: Die Mehrkosten für altstadtkonforme Fenster haben 50 % betragen,<br />
statt CHF 32'000 haben sie CHF 48'000 gekostet. Der Bauherr hat CHF 2'000 erhalten. Mit<br />
dieser Praxis weckt man keine Begeisterung.<br />
Brunner Mathias<br />
§ 62 Autoreduziertes Wohnen<br />
Gemäss Medienbericht der Grünen geht ihnen dieser Paragraph zu wenig weit und uns geht er<br />
zu weit. Wir stellen hier den Antrag auf Rückweisung zwecks Streichung. Die Wahlmöglichkeit<br />
für ein autofreies Wohnen hat jeder Bewohner heutzutage schon selbst. Hat dieser kein Auto,<br />
kann er z.B. seinen Garagenplatz als Hobbywerkstatt oder Abstellplatz einsetzen oder ihn frei<br />
lassen und weiter vermieten. Denn es gibt auch Leute, die Autos als Hobby sammeln und diese<br />
selten benutzen. Es belastet den Verkehr nicht. Gemäss Statistiken ist die Bevölkerung immer<br />
mobiler und generiert immer mehr km/Jahr. Ob uns das passt oder nicht, wir müssen uns wohl<br />
selbst an der Nase nehmen, denn wir gehören auch dazu. In der Innenstadt können sicher<br />
manche auf ein Auto verzichten, aber es gibt auch viele, die das nicht können. Ebenso kommt<br />
auch die Problematik der Nachtstunden dazu. Wie kommt z. B. ein Schichtarbeiter oder einer,<br />
welcher frühmorgens Arbeitsbeginn hat, zur Arbeit? Mit dem Bus, mit der Bahn? Keine Chance.<br />
All diese Leute benötigen ein Auto, ob sie es wollen oder nicht. Zudem kenne ich nur wenige,<br />
welche ganz auf ein Auto verzichten können. Meist sind die jünger und haben begrenzte finanzielle<br />
Mittel, einen örtlich begrenzten Kollegen- und Verwandtschaftskreis, oder sind Idealisten,<br />
die auf Bequemlichkeiten verzichten können. An sich wäre die Idee des autofreien Wohnens<br />
nicht schlecht, aber, wie beim Kommunismus, wird die Umsetzung wieder am Menschen<br />
scheitern. Klar kann man den Bewohnern in einer solchen Siedlung vorschreiben, auf ein Auto<br />
zu verzichten. Aber kontrollieren kann das niemand, ob diese sich dann einfach in der nahen<br />
oder mittleren Umgebung einen Autounterstand zulegen oder einfach wild parkieren. Und dies<br />
findet in Dättwil schon seit längerer Zeit statt. Ein Hauptgrund, wieso das Sportcenter Baregg<br />
die Parkplätze kostenpflichtig gemacht hat. Also wieso den Bürger noch mehr entmündigen und<br />
sinnlose Vorschriften aufhalsen? Am Rande: Ich würde es begrüssen, wenn keine Parkfelder<br />
mehr oberirdisch erstellt werden dürften, denn hier könnte einer grossen Platzverschwendung<br />
den Garaus gemacht werden, wie z.B. beim Lidl Wettingen, wo viel Grünes für Parkplätze<br />
geopfert wurde.<br />
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Streif Hannes<br />
Seit 9 Jahren bin ich im <strong>Einwohnerrat</strong> und das erste Mal voll auf der Linie der SVP, aber aus<br />
einem völligen anderen Menschenbild heraus. Für mich geht es auch um Wahlfreiheit. Aber, um<br />
es vorwegzunehmen, für mich geht es nicht um die Wahlfreiheit in dieser Garagenbox, sondern<br />
darum, keine erstellen zu müssen. Wer baut, der muss für die Benutzer und Besucher seiner<br />
Liegenschaft genügend Parkplätze erstellen. Von dieser Regel gibt es die altbekannten Ausnahmen,<br />
nämlich besonders dann, wenn ein Parkplatz das Ortsbild oder die Verkehrssicherheit<br />
beeinträchtigt oder aber, wenn der Aufwand, um diesen Parkplatz zu erstellen, nicht zumutbar<br />
wäre. Seit der letzten Revision kennt das Baugesetz neuerdings zwei weitere Ausnahmen,<br />
welche beide auf der Ebene einer BNO statuiert werden können. Es handelt sich einerseits um<br />
ein Verbot und anderseits um eine Befreiung. Das Verbot von neuen Parkfeldern kann in einer<br />
BNO verankert werden, z. B. wenn der Mehrverkehr, so steht es im Baugesetz, der durch die<br />
neu erstellten Parkplätz geschaffen wird, vom Strassennetz gar nicht absorbiert werden kann.<br />
Parkplätze können auch dann verboten werden, wenn die Zentren grosser Gemeinden von<br />
Verkehrsauswirkungen geschützt werden müssen. Andererseits ist eine Befreiung von der<br />
Parkplatzerstellungspflicht möglich, damit in jenen Quartieren, die gut an den öffentlichen Verkehr<br />
angebunden sind, autoarmes oder autofreies Wohnen ermöglicht werden kann. Vor diesem<br />
Hintergrund können wir heute Abend auf zwei Arten legiferieren, entweder mit dem Verbotsknüppel<br />
oder wir können einem Bauherrn, im Rahmen einer Befreiung erlauben, nicht vorschreiben,<br />
sondern erlauben, auf Parkfelder zu verzichten. Dies wenn die öV-Erschliessung gut ist<br />
und er ein Mobilitätskonzept vorlegt, in dem er darüber Auskunft gibt, wie er den MIV bei seiner<br />
Liegenschaft reduziert oder eliminiert. Der Bauherr muss bereit sein, letzteres grundbuchamtlich<br />
festzuschreiben. Dann hängt nämlich eine Art Strafandrohung über ihm, wenn er von seinem<br />
eigenen Mobilitätskonzept dereinst abweichen sollte. Der <strong>Stadt</strong>rat kann ihn dann dazu zwingen,<br />
die nicht erstellten Parkplätze nachträglich zu realisieren. Der <strong>Stadt</strong>rat hat sich im § 62 für die<br />
Variante Befreiung entschieden. Das ist gut so. Konkret schlägt er uns eine teilweise Befreiung<br />
vor. Im Standorttyp A sollen nur 40 % der Pflichtfelder erstellt werden, im Typ B 50 % und im<br />
Typ C 60 %. Angesichts der Bauvorhaben, die in der Innenstand in den nächsten 5 Jahren realisiert<br />
werden sollen, muss heute Abend die folgende Frage erlaubt sein: Warum soll im Zentrum,<br />
ich rede jetzt nur vom Standorttyp A, der vom öV technisch am besten erschlossene Teil unserer<br />
<strong>Stadt</strong>, nicht autofreies Wohnen ermöglicht (nicht vorgeschrieben) werden? Die Antwort vom<br />
<strong>Stadt</strong>rat - er musste sich spätestens in der zweiten Mitwirkung mit dieser Frage beschäftigen –<br />
ist doch bemerkenswert. Zitat: "Völlig autofreies Wohnen ist wohl nur an sehr gut mit dem öV<br />
erschlossenen Standorten in grösseren Städten realistisch". Ich bitte den <strong>Stadt</strong>rat, mir zu erklären,<br />
was am autofreien Wohnen in der Innenstadt unrealistisch ist. Es geht nicht um irgendwelche<br />
Ökofundamentalisten mit Vollbart, Batik-T-Shirts und Birkenstocksandalen, die das<br />
einfach megalässig finden. Es gibt Menschen, die aufgrund ökonomischer Überlegungen zum<br />
Schluss kommen, ohne Auto leben und bauen zu wollen, weil sie an einem Ort wohnen, wo sie<br />
sich für einen anderen Verkehrsträger entscheiden können. Und das verstehe ich unter Wahlfreiheit.<br />
Habe ich eine solch verdrehte Fantasie, wenn ich mir vorstellen kann, dass z. B. im<br />
dereinst neu überbauten Postareal, dort, wo jetzt die Busse rausfahren, der Bahnhof nebenan<br />
ist, dereinst Eigentümer und Mieter wohnen, die sagen, dass sie angesichts dieser bombastischen<br />
Erschliessung keine Auto brauchen, sondern ein GA haben. Das ist doch überhaupt<br />
nicht dermassen quer in der Landschaft. Es muss auch eine zweite Frage erlaubt sein: Als der<br />
Grosse Rat diese Befreiung im Baugesetz vorgesehen hat, an welche grösseren Städte im<br />
Aargau hat er denn gedacht? Wir reden hier von einer Kann-Formulierung, das darf man nicht<br />
vergessen. Ein Eigentümer darf auch an der zentralsten Lage im besterschlossenen öV-Teil<br />
weiterhin 100 % von seinen Pflichtfeldern erstellen. Aber, und darum geht es, die Skala soll<br />
auch nach unten komplett offen sein, bis auf 0. Warum soll ein Eigentümer nicht die Möglichkeit<br />
haben, auf Parkplätze zur verzichten, eben weil er keine braucht, weil er kein Auto hat. Er muss<br />
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es ja nicht machen, aber er soll es machen dürfen. Dadurch baut er günstiger, wohnt er günstiger<br />
und, jetzt kommt der Nutzen für die Allgemeinheit, er entlastet unsere Strassen im<br />
Zentrum. Der steht nämlich nicht im Stau und verursacht Verkehrsknoten, die im KGV prognostiziert<br />
sind. Anhand des Sicherungsmechanismus, den wir vorhin aufgezeichnet haben, also<br />
das Mobilitätskonzept und die grundbuchliche Sicherung, müssten sie mir auch noch den<br />
Bauherrn zeigen, der gegen sein eigenes Mobilitätskonzept verstösst und nachher das Risiko<br />
eingeht, Unsummen in die Hand nehmen zu müssen, um die nachträglichen Parkplätze erstellen<br />
zu müssen. Das ist unrealistisch. Sie haben heute Abend die Möglichkeit, autofreies<br />
Wohnen im Zentrum zu ermöglichen. Jemanden zum Bau einer Sache verpflichten, die er nicht<br />
will, weil er sie nicht braucht, macht keinen Sinn. Und es macht umso weniger Sinn, weil alle<br />
froh sind, wenn er es nicht macht. Eine solche Regelung ist bevormundend, die ist von gutem<br />
Liberalismus so weit weg wie so ein Take away-Kartonbecher von einer Meissner Porzellan-<br />
Tasse und sie missachtet, und das ist auch ein wichtiger Aspekt, eine Steilvorlage des Grossen<br />
Rates. Und wer Steilvorlagen vor dem Tor nicht eintopft, der sinkt in der Gunst der Fans. Ich<br />
bitte sie, auch im Namen von Karin Bächli, Sander Mallien, Mathias Schickel und Stefan<br />
Häusermann den § 62, Absatz 1 und 2 zurückzuweisen, damit im Standorttyp A ein autofreies<br />
Wohnen ermöglicht werden kann, selbstverständlich unter Beibehaltung der Reduktionen für die<br />
Typen B und C. Abschliessend möchte ich festhalten, dass dieser Rückweisungsantrag auf § 62<br />
beschränkt ist, dass also alle anderen Paragraphen und Anhänge der BNO trotzdem verabschiedet<br />
werden könnten. Weil wir eine Weltbilddifferenz haben, frage ich das Ratsbüro an, ob<br />
es möglich ist, über diese beiden Anträge separat abzustimmen.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Aus meiner Sicht sind das zwei komplett verschiedene Anträge, die diametral das Gegenteil<br />
voneinander möchten. Wenn ich als <strong>Stadt</strong>rat einen Hinweis mitnehmen möchte, in welche<br />
Richtung ich mich bewegen soll, dann wäre es völlig falsch, miteinander über diese Anträge<br />
abzustimmen. Man muss das getrennt machen. Auf der einen Seite, so verstehe ich die SVP,<br />
soll autoreduziertes Wohnen gar nicht zugelassen werden und auf der anderen Seite, so verstehe<br />
ich Hannes Streif, soll die VSS-Norm noch weiter ausgedehnt werden, nämlich bis auf 0.<br />
Dies zu Punkt 1. Zu Punkt 2, und das gebe ich jetzt dem <strong>Einwohnerrat</strong> mit: Das ist ein Paradebeispiel,<br />
bei dem man sieht, wie unterschiedlich die Haltungen sind und wie man sich von<br />
Seiten <strong>Stadt</strong>rat, Verwaltung, Begleitkommission auf den Weg gemacht hat. Wir haben entschieden,<br />
mit einer Vorlage zu beginnen, die unserer Auffassung nach in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong><br />
mehrheitsfähig ist. Man hat das ernst genommen, dass man reduzieren darf und man hat auch<br />
ernst genommen, dass es andere gibt, die nicht finden, dass man auf 0 gehen darf. So ist dieser<br />
Entscheid entstanden und diesen Entscheid tragen wir auch als Gremium voll mit. Ein weiterer<br />
Punkt: Hannes Streif hat gesagt, an bester Lage und bestens erschlossen. Ich glaube, dass ist<br />
schlussendlich die Krux. Ist die Mellingerstrasse gut erschlossen oder nicht? Ist der Segelhof<br />
gut erschlossen oder nicht? Wir haben wenige Zonen, wir haben die Zonen A, B und C. Also wie<br />
erkläre ich jemandem, dass er in der Zone A autofrei bauen darf und in einer anderen Zone<br />
nicht. Wir müssen Grundlagen erarbeiten, um sagen zu können, wie wir das wollen, was wir<br />
wirklich wollen und mit welchen Beigaben wir das wollen. Was müssen wir alles sichern? In der<br />
Innenstadt ist die Chance relativ klein, dass man einfach wild parkieren kann. Aber an anderen<br />
Orten in der <strong>Stadt</strong> kann man wild parkieren. Diese Vorschriften anschliessend durchzusetzen<br />
und zu kontrollieren, ist relativ schwierig. Man muss das überdenken und am richtigen Ort<br />
zulassen können. Für mich wäre das ein Thema für eine Gesamtrevision. Darum bitte ich sie,<br />
sowohl den einen wie auch den anderen Antrag abzulehnen, weil ich glaube, dass wir auf<br />
diesen Weg gehen müssen. Wir müssen in einer nächsten Phase diesen Weg weitervollziehen,<br />
aber dann sorgfältig geprüft.<br />
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Huber Reto<br />
Eine persönliche Anmerkung zum Antrag der SVP und anschliessend eine Frage an den <strong>Stadt</strong>rat<br />
im Zusammenhang mit dem Antrag team baden. Zum SVP-Vorstoss: Ich glaube jene Leute,<br />
die eine leere Garage nicht für das Auto nutzen wollen, die können das machen, auch wenn<br />
man autofreies Wohnen zulassen würde. Da spielt immer noch der freie Markt. Der Ansatz der<br />
SVP zielt an den falschen Ort. Mit dem Möglichkeitspassus kann man machen was man will.<br />
Das ist ein absolutes "no go", die Freiheit wird nicht eingeschränkt. Meine Frage betreffend<br />
Vorstoss team baden: Der vorliegende § 62 zeigt die Möglichkeiten auf, die wir jetzt, im Zusammenhang<br />
mit dem Reduzieren der Parkplätze bei einer Liegenschaft, haben. Möchte man<br />
zum autofreien Wohnen übergehen, ist man rechtlich noch nicht so weit, Stichwort Grundbuchamt<br />
usw. Das ist mein Verständnis. Folgende konkrete Frage: Nehmen wir an, wir haben<br />
einen Investor, der sagt, ich möchte auf dem Postareal autofrei bauen. Hat er, bis eine totalrevidierte<br />
BNO da liegt, eine Möglichkeit, basierend auf dem so vorliegenden § 62, an die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Baden</strong> zu gelangen und zu sagen, dass er autofreies Wohnen möchte? Kann er das oder nicht?<br />
Das ist eine rechtliche Frage, aber eigentlich möchte man den guten Willen nicht "abwürgen",<br />
weil sie schon weiter sind als wir. Ich erinnere an die KGV-Diskussionen Haselstrassenüberlastung,<br />
Einfallsachsen etc. und eigentlich müssten wir uns als <strong>Stadt</strong> bedanken, wenn das<br />
jemand machen will.<br />
Munz Conrad<br />
Das Thema ist in der Strategiekommission als Begleitkommission zur Kommunalen Gesamtplanung<br />
Verkehr (KGV) auch schon intensiv diskutiert worden. Die Artikel 1 und 2 im § 62<br />
entsprechen dem, was wir diskutiert und gutgeheissen haben. Der Artikel 3 ist, so scheint mir,<br />
dazugekommen, um der schwierigen Auseinandersetzung, wie sie Markus Schneider geschildert<br />
hat, zu begegnen. Würde es irgendwie nicht gehen, so würde folgende maximale<br />
Pönale gelten: Anzahl verletzte Parkplätze, resp. verletzte Mobilitätskonzepte x Anzahl verletzte<br />
Parkplätze x entsprechende Ersatzabgabe. Das wäre die maximale Pönale, die jemand zahlen<br />
müsste, um diesen Kompromiss zu ermöglichen, der auch in diesem Rat spürbar ist. Darum<br />
würde ich dafür plädieren, diesen Artikel 3 zu schlucken.<br />
Bächli Karin<br />
Ich möchte zuerst dem <strong>Stadt</strong>rat gratulieren. Was er im § 62 schreibt ist eine sehr gute und klare<br />
rechtliche Grundlage. Wir haben bereits die Juristenmeinung gehört. Es freut mich, dass ich als<br />
Verkehrsplanerin auch eine Meinung abgeben darf. Ich bin immer wieder konfrontiert mit solchen<br />
Mobilitätskonzepten, immer wieder konfrontiert mit solchen Artikeln in der BNO und die<br />
meisten Artikel sind eben nicht klar. Es ist nicht klar, welche rechtliche Sicherstellung erwartet<br />
wird. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> hat das wirklich sehr gut gemacht. Der Vorgang, dass man ein Mobilitätskonzept<br />
verlangt, wenn man autoreduziertes oder autofreies Wohnen macht, ist normal.<br />
Dass man auch die Eigentümer in Pflicht nimmt, wenn sie das autofreie oder autoreduzierte<br />
Wohnen nicht einhalten können und doch Parkplätze realisieren müssen, ist eigentlich auch<br />
normal. Mit diesem heutigen Antrag möchten wir, dass einzig in der Zentrumszone geprüft wird,<br />
ob autofreies Wohnen möglich ist. Mit den öV-Güteklassen ist sehr klar definiert, was eine gute<br />
Erschliessung ist. Und diese öV-Güteklassen sind vor allem abhängig, ob ein Bahnhof oder<br />
eben nur eine Bushaltestelle in der Nähe ist. Wenn man vom Zentrum redet, haben wir genau<br />
den Radius, in dem der Bahnhof steht. Das macht einen wesentlichen Anteil aus, ob ein Ort<br />
besser oder weniger gut erschlossen ist. Ein Bahnhof ermöglicht den Anschluss an die grossen<br />
Zentren, der Bus hingegen stellt eigentlich nur den Regionalverkehr sicher. Wir gehen auch kein<br />
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Risiko ein, wenn wir im Zentrum autofreies Wohnen machen. An keinem Ort könnte ein Auto<br />
wild parkiert werden. Wenn der Bauherr es trotzdem nicht schafft, dann muss er diese Parkplätze<br />
nachträglich realisieren. Er wird sich ganz gut überlegen, wie er sein Mobilitätskonzept<br />
aufbaut, damit ihm das nicht passiert, denn die Kosten wären sehr hoch.<br />
Demuth Serge<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Vorschrift betreffend Parkplätze dazumal nicht aus Jux<br />
erlassen worden ist, sondern aus bestimmten Überlegungen. Ich kann vielleicht nicht alle bringen,<br />
die damals eine Rolle gespielt haben, aber aus meiner Sicht ein paar wichtige. Wenn man<br />
einen Block mit Wohnungen hat, geht man davon aus, dass die Leute, die da drin wohnen in der<br />
Regel auch ein Auto haben und einen Parkplatz benötigen. Selbst Leute in diesem Parlament,<br />
die das autofreie Wohnen früher propagiert haben, haben jetzt im Ländli einen Parkplatz, das ist<br />
einfach so. Viele brauchen einen solchen Parkplatz und sind darauf angewiesen. Wir kennen<br />
Bilder aus anderen Quartieren, wenn man jemanden besuchen will. Man fährt einige Male ums<br />
Quartier, um irgendwo parkieren zu können. Im besten Fall findet man einen Parkplatz den man<br />
benutzen darf. Ich kenne das Beispiel eines ehemaligen Gewerbeunternehmens: Sie hatten<br />
einen Parkplatz neben dem AZ-Hochhaus – einen Besucherparkplatz. Der war den ganzen Tag<br />
kein einziges Mal frei, wurde jedoch nicht von Besuchern benutzt. Es geht auch darum, dass<br />
dem Gewerbe Parkplätze zur Verfügung gestellt werden und diese auch für Kunden gebraucht<br />
werden können. In Gewerbekreisen redet man pro Parkplatz von ca. CHF 100'000 Umsatz pro<br />
Jahr. Offenbar sind da die Umsätze etwas grösser, als bei denen, die mit dem Bus kommen.<br />
Darum ist es wichtig, dass mit Wohnräumen auch Parkplätze entstehen. Darum hat es diese<br />
Vorschrift gegeben und wir sind dagegen, diese zu lockern. Es ist klar, wir sind nicht gegen die<br />
Autos, dass wir uns da nicht einig werden ist klar, aber ich wollte einfach nochmals sagen,<br />
warum diese Regeln überhaupt einmal erlassen worden sind.<br />
Schickel Mathias<br />
Was Serge Demuth gesagt hat ist ganz klar der Hintergrund, wieso diese Parkplatzpflicht besteht,<br />
das ist nach wie vor so, auch mit dieser Kann-Formel, so wie sie jetzt formuliert ist. Was<br />
ist aber ausschlaggebend für autofreies Wohnen? Ich kenne sehr viele Leute in <strong>Baden</strong>, die kein<br />
Auto mehr haben und dadurch den Parkplatz nicht brauchen, fremdvermieten und der Parkplatz<br />
an diesem Standort im Sinne von Wohnen überflüssig ist. Statistisch gesehen weiss man auch,<br />
dass in den Städten immer weniger Parkplätze benötigt werden, weil es weniger Autobesitzer<br />
gibt. Ich persönlich wohne in der Nähe des <strong>Stadt</strong>zentrums. In meiner Wohneinheit brauchen<br />
über die Hälfte der Leute den Parkplatz nicht und haben kein Auto mehr. Das Bedürfnis nach<br />
autofreiem Wohnen ist für eine bestimmte Zielgruppe klar da. Ich stimme dieser Rückweisung,<br />
im Sinne von Hannes Streif, ganz klar zu, damit bereits bald autofreies Wohnen realisiert werden<br />
kann und nicht erst bei der Gesamtrevision. Die Auflagen für autofreies Wohnen sind hoch<br />
und ein Bauherr wird sich diesen Entscheid genau überlegen. Geben wir doch diesen Investoren<br />
für neue Bauprojekte den Handlungsspielraum, im Gebiet mit Standort Typ A, z.B. Innenstadt,<br />
autofreies Wohnen mit Mobilitätskonzept zu ermöglichen.<br />
Conrad Peter M.<br />
Ich bin erstaunt, dass bei diesem Artikel weder Isabelle Wanner noch die FDP aufstehen, um<br />
sich für die Freiheit der Grundeigentümer einzusetzen. Die Freiheit liegt darin, dass ich mein<br />
Grundstück so bebauen kann, wie ich will und nicht vorgeschrieben bekomme, wie viele Park-<br />
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plätze ich machen muss. Grundsätzlich muss ich aber sagen, dass ich heute Abend nicht in der<br />
Lage bin zu entscheiden, da uns Konzepte fehlen. Ich bin auch der Meinung, dass das eine<br />
Vision sein kann und eine Vision sein muss, die man dann in einer Gesamtrevision angehen<br />
muss. Aus diesem Grund werde ich weder dem einen noch dem anderen Antrag zustimmen<br />
können, sondern dem § 62 so zustimmen, wie er da steht.<br />
Häusermann Stefan<br />
Ich möchte ermutigen, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Dies im Sinne eines ersten<br />
Schrittes zur Vision des autofreien Wohnens für weitere Gebiete in <strong>Baden</strong>, wie sie vorhin auch<br />
von der CVP formuliert wurden. Nutzen wir die Möglichkeit zu diesem Schritt jetzt, so können wir<br />
Erfahrungen sammeln, um dann in der BNO-Totalrevision das autofreie Wohnen für weitere<br />
<strong>Stadt</strong>gebiete zu ermöglichen. Als GA-Benutzer, der nicht in der Kernzone A wohnt, bin ich überzeugt,<br />
dass autofreies Wohnen auch in anderen <strong>Stadt</strong>teilen möglich und sinnvoll ist. Also, ich<br />
bitte sie nochmals, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen, damit erste Schritte hin zu einem<br />
autofreien Wohnen in <strong>Baden</strong> ermöglicht werden.<br />
Humbel Adrian<br />
Kennt jemand irgendwo im innerstädtischen Bereich einen Parkplatz, der nicht vermietet ist? Ich<br />
sage, es ist jeder sofort vermietbar und daher ist es Illusion und Prinzip Hoffnung, wenn man<br />
davon ausgeht, dass man im Moment eigentlich einfach autofreies Wohnen haben kann. Wenn<br />
es Parkplätze geben würde, die nicht vermietet sind, würde ich daran glauben. Aber es ist umgekehrt.<br />
Die Preise der Parkplätze im innerstädtischen Bereich und der "run" nach diesen Parkplätzen<br />
wird immer grösser. Ich freue mich, dass es eine Liberalisierung mit diesen Reduzierungsmöglichkeiten<br />
gibt, aber auf Null herunterfahren, daran glaube ich einfach nicht.<br />
Brunner Mathias<br />
Meine Ansicht bezog sich nicht auf die Eigentümer sondern auf die Mieter. Ich habe auch Kollegen,<br />
die in der Innenstadt wohnen. Sie können sich keinen Parkplatz mieten, weil gar keine<br />
zur Verfügung stehen. Oder sie wollen schlichtweg keine CHF 150 bis CHF 200 für einen<br />
Parkplatz bezahlen. Sie leben bereits autofrei. In den Wohnblocks sind alle Parkplätze fest<br />
vergeben. Wenn neue Mieter dazu ziehen, haben sie gar keine Möglichkeiten, dort mit dem<br />
Auto zu wohnen, ausser sie suchen sich einen Parkplatz, z.B. im Ländli oder ausserhalb, z.B. in<br />
Rütihof oder Dättwil, wo man eher mal die Möglichkeit hat, das Auto wieder an die Strasse zu<br />
stellen. Mein Kernaspekt waren die Aussen- und nicht die Kernzonen in der <strong>Stadt</strong>. In der Innenzone<br />
ist es ja eigentlich jetzt schon so, dass viele Leute autofrei wohnen, also wieso etwas ändern,<br />
das eigentlich schon so umgesetzt wird.<br />
Knecht Beni<br />
Zum Votum von Adrian Humbel: Es gibt auch die Sicht des Investors, der sich allenfalls überlegt,<br />
ob er CHF 40'000 für einen Parkgaragenplatz in der Innenstadt ausgeben muss oder nicht.<br />
Wenn er jetzt 40 % machen muss, dann kann es sein, dass der Parkplatz sogar noch mehr<br />
kostet. Wenn der darauf verzichten könnte, dann wäre eigentlich allen gedient, denn die Wohnungen<br />
wären auch günstiger.<br />
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Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Reto Huber hat eine konkrete Frage gestellt. Wenn ein Investor nachweisen kann, dass es unverhältnismässig<br />
ist, Parkplätze an diesem Ort zu erstellen und er diese Parkplätze auch nicht<br />
auswärts sichern kann, dann kann er vom <strong>Stadt</strong>rat von der Parkplatzerstellung befreit werden.<br />
Er muss aber entsprechend Ersatzabgaben bezahlen. Wie wäre es, wenn jemand ohne Ersatzabgaben<br />
bezahlen zu müssen ganz auf Parkplätze verzichten dürfte und es nachher nicht funktionieren<br />
würde?, Würde er dann unter das bestehende Gebäude eine Tiefgarage bauen? Das<br />
sind meine Überlegungen. Wir sind der Meinung, wir begeben uns auf den Weg und sammeln<br />
Erfahrungen mit dieser Reduktion. Die Reduktion ist gut und gewinnbringend und wir gehen in<br />
Richtung Vision.<br />
Antrag Matthias Brunner<br />
§ 62 "Autoreduziertes Wohnen" sei zwecks Streichung zurückzuweisen.<br />
Beschluss<br />
Dieser Antrag wird mit 8 Ja- zu 37 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Antrag Hannes Streif, Karin Bächli, Sander Mallien, Mathias Schickel und Stefan<br />
Häusermann<br />
§ 62 Abs. 1 und 2 sei zurückzuweisen, damit im Standorttyp A ein autofreies Wohnen ermöglicht<br />
werden kann.<br />
Beschluss<br />
Dieser Antrag wird mit 29 Ja- zu 18 Nein-Stimmen angenommen.<br />
Antrag Courvoisier Peter<br />
Der § 79 "Aussenräume, Gärten, Vorgärten, Bepflanzung" sei zwecks Überarbeitung zurückzuweisen<br />
und dabei der Absatz 4 zu streichen.<br />
Beim Absatz 4 geht es um Vorgärten und Abschlüsse gegenüber dem Strassenraum. Die Einschränkung<br />
ist jene, dass man einen Drittel der Grundstücksbreite für Zufahrten oder Parkplätze<br />
verwenden darf. Wir sehen das als absolut unnötige Einschränkung. Zudem beruft man sich auf<br />
eine quartiertypische Gestaltung, die unseres Erachtens einfach zu unbestimmt ist. Wenn ich<br />
ein Reihenhaus habe, das möglicherweise 7 Meter ist, und dies durch drei Teile, komme ich auf<br />
2,30 Meter. 2,30 Meter sind zu schmal für einen Parkplatz. Was passiert also dort, ich habe ein<br />
befohlenes, autofreies Wohnen. Das gilt auch für andere schmälere Grundstücke, auf dem sie<br />
vielleicht ein kleineres Mehrfamilienhaus bauen möchten und nachher die Parkierungslösung<br />
finden müssen.<br />
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Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Ich kann Ihnen sagen, dass wir diese Regelung zum Teil schon bei Baugesuchen vollzogen<br />
haben. Es hat funktioniert. Ich bitte Sie deshalb, den Passus so stehen zu lassen.<br />
Beschluss<br />
Der Antrag, § 79 "Aussenräume, Gärten, Vorgärten, Bepflanzung" sei zwecks Überarbeitung<br />
zurückzuweisen, wird mit 17 Ja- gegen 27 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Demuth Serge<br />
Mir ist Folgendes zu Ohren gekommen: Es geht um den Nutzungsplan Teil Nord, Chriesiareal.<br />
Dort ist jetzt eine Wohn- und Gewerbezone und wir warten ja eigentlich schon seit längerer Zeit<br />
darauf, dass im Chriesiareal etwas angegangen werden kann. Das ist meiner Meinung nach<br />
nicht der schönste Fleck der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> und es wäre begrüssenswert, wenn dort etwas gehen<br />
würde. Aufgrund der Ausgangslage ist es dort offenbar nicht ganz einfach, ein Projekt zu<br />
realisieren, was offenbar auch mit den Durchfahrten zu tun hat. Die Eigentümerschaft hatte<br />
einen gewissen Anlass, damit rechnen zu dürfen, dass dort eine Aufzonung stattfindet. Man<br />
stellt jetzt fest, dass keine Aufzonung stattfinden wird. Ich unterstelle dem <strong>Stadt</strong>rat mal nichtwissend,<br />
dass man dort vielleicht noch etwas Kulturpolitik im Hinterkopf hat. Warum sieht man<br />
davon ab, dies aufzuzonen?<br />
Mallien Sander<br />
Falls wir noch dazukommen, sehen wir unter Traktandum 5 einen Teil dieser Areal-Leidensgeschichte,<br />
nämlich die ganze Personenunterführung Gstühl-Schlossbergpassage, die noch<br />
nicht weiter ist, aber schon viel Geld gekostet hat. Für den Wettbewerb im Chriesiareal haben<br />
wir ebenfalls CHF 250'000 ausgegeben, ohne grosse Ergebnisse. Man muss auch noch wissen,<br />
dass dieses Gebiet früher schon einmal in der Kernzone 5 war, aber dann rausgefallen ist, weil<br />
Differenzen unter den einzelnen privaten Eigentümern bestanden. Heute gehören rund 2/3<br />
dieses Gebietes der <strong>Stadt</strong> und 1/3 Privateigentümern. Unter den Privateigentümern besteht<br />
insofern Einigkeit, als dass man nur gesamthaft etwas machen will, aber das Gesamthafte kann<br />
kaum das Wettbewerbsprojekt sein, das man vor ein paar Jahren gemacht hat. Man müsste<br />
tatsächlich etwas Neues machen. Die Frage ist letztlich, ob man zuerst aufzont und anschliessend<br />
ein Projekt macht oder zuerst ein Projekt macht und dann nochmals eine separate Teilnutzungsordnung.<br />
Es wäre einfacher und schlauer, jetzt die Gelegenheit zu ergreifen und das<br />
vergessen gegangene Stück im gleichen Aufwisch umzuzonen, von der WG3 in die K5-Zone.<br />
Antrag Mallien Sander<br />
Der Nutzungsplan sei bezüglich des Gebiets Hahnrain, auch bekannt als Chriesiareal, umfassend<br />
die Parzellen 645, 1485, 1086, 1984, Anteil 1820, 1486, 1058, 1767, 1985, 2343, 2344,<br />
648 im Halte von total 2'572 m 2, zwecks Umzonung von der Zone W3 in die Zone K5 zurückzuweisen.<br />
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Zehnder Andreas<br />
Ich möchte auf die zweite Seite 2, § 4 Abs. 1 der neuen BNO hinweisen. Im Hahnrain können<br />
zusätzlich, mit einem Gestaltungsplan, zwei Geschosse realisiert werden. Es spielt also keine<br />
Rolle, ob das Gebiet in der Zone K5 oder in der Zone W3 ist. Verbleibt es in der Zone W3 kann<br />
mittels Gestaltungsplan Einfluss genommen werden.<br />
Knecht Beni<br />
Eine kleine Ergänzung: Wir haben in dieser einwohnerrätlichen BNO-Kommission das Modell<br />
dieses Wettbewerbs angeschaut. Eigentlich ist das zu hoch, was dort gebaut werden könnte.<br />
Zudem gibt es einen unmöglichen Durchgang zwischen dem ehemaligen AT-Hochhaus und<br />
dem Neubau.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Wir befinden uns beim Hahnrain unten am Schlossberghügel. Es ist kein neues Anliegen und<br />
man hat das über einen Gestaltungsplan gelöst. Die Aussage von Andy Zehnder ist absolut<br />
richtig. Damit kann man zwei zusätzliche Geschosse bauen und ist anschliessend fünf Stockwerke<br />
hoch. Wir haben dieses Projekt durch die <strong>Stadt</strong>bildkommission anschauen lassen und<br />
sind alle zum Schluss gekommen, inkl. Spezialkommission, dass an diesem Ort diese Höhe<br />
ermöglicht werden soll, aber nicht höher. Es gibt einen weiteren Unterschied, in einer W3-Zone<br />
hat man Wohnanteil von 50 %, in einer K4 nur noch 40 %. Man könnte dort also weniger Wohnen<br />
realisieren, was sicher auch nicht unbedingt ein Vorteil für ein Projekt ist. Was mir an<br />
diesem Antrag etwas widerstrebt ist, dass man ein Gebiet herausnimmt und so bevorzugt. Zur<br />
Aussage Einigkeit unter den Besitzern: Wir haben von Seiten <strong>Stadt</strong>rat andere Hinweise erhalten,<br />
warum dieses Projekt nicht weitergeht, weil man sich noch nicht ganz so einig ist und noch<br />
nicht alle Grundstücke haben kann. Der Weg ist nicht richtig, in dieser BNO-Teilrevision ein<br />
Gebiet rauszupflücken und umzuzonen. Darum bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.<br />
Mallien Sander<br />
Es ist uns klar, dass nicht das ursprüngliche Wettbewerbsprojekt realisiert werden soll, sondern<br />
dass man tatsächlich etwas Neues machen muss. Dass das damalige Wettbewerbsprojekt<br />
ungünstig war, darüber sind wir uns einig. Betreffend ein Gebiet rauszupflücken, das Gegenteil<br />
ist der Fall, es ist das einzige Gebiet, das an der ganzen Bruggerstrasse artfremd ist.<br />
Demuth Serge<br />
Wir haben vor der Unterführung zum Kino Sterk, wo sich jetzt noch Parkplätze befinden, eine<br />
Zone, in der man höher bauen kann. Damals hatte ich mir die Frage gestellt, ob beim Bahnhof<br />
die Aussicht genommen werden könnte. Trotzdem stimmte ich zu, weil ich die Verdichtung<br />
sinnvoll fand. Wenn man für ein Verdichten ist, kann man nicht überall in der <strong>Stadt</strong> sagen, hier<br />
vertrage es kein hohes Gebäude. Dieses Areal, das wir dort haben, ist noch näher am Berg<br />
gelegen und vom Winkel her, betreffend Sichtbehinderung, unproblematischer als Objekte, über<br />
die wir bereits einmal gesprochen haben.<br />
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Antrag Mallien Sander<br />
Beschluss<br />
Der Antrag, der Nutzungsplan sei bezüglich des Gebiets Hahnrain, auch bekannt als Chriesiareal,<br />
umfassend die Parzellen 645, 1485, 1086, 1984, Anteil 1820, 1486, 1058, 1767, 1985,<br />
2343, 2344, 648 im Halte von total 2'572 m 2, zwecks Umzonung von der Zone W3 in die Zone<br />
K5 zurückzweisen, wird mit 7 Ja- zu 35 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Beschluss<br />
1. Von den Einwendungen zur Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und den<br />
Einwendungsentscheiden des <strong>Stadt</strong>rats wird einstimmig Kenntnis genommen.<br />
2. Die Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wird mit Ausnahme des zurückgewiesenen<br />
§ 62, Absatz 1 und 2 mit 36 Ja- gegen 10 Nein-Stimmen beschlossen.<br />
Mallien Sander<br />
Ich stelle den Antrag, die BNO-Teilrevision sei seitens des <strong>Einwohnerrat</strong>s dem Referendum zu<br />
unterstellen.<br />
Heer Peter<br />
Auf Kantonsebene ist das möglich, der Grosse Rat kann sagen, dass ein Geschäft dem Volk<br />
vorlegt werden muss. Auf kommunaler Ebene sieht das Gemeindegesetzt dies nicht vor.<br />
Sandmeier Marco, <strong>Stadt</strong>schreiber-Stv.<br />
Materielle positive und negative Beschlüsse der <strong>Einwohnerrat</strong>es, die nicht in die endgültige Entscheidungsbefugnis<br />
des <strong>Einwohnerrat</strong>es fallen, sind einer Abstimmung zu unterstellen, wenn<br />
der <strong>Einwohnerrat</strong> die Unterstellung unter das Referendum an der gleichen Sitzung beschliesst.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat empfiehlt diesen Antrag zur Ablehnung.<br />
Beschluss<br />
Dier Antrag, die BNO-Teilrevision sei seitens des <strong>Einwohnerrat</strong>s dem Referendum zu unterstellen,<br />
wird mit 12 Ja- zu 33 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Beschluss<br />
Die Traktanden 3, 4, 5 und 6 werden auf die Januar 2014-Sitzung verschoben.<br />
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Verabschiedung ER-Mitglieder<br />
Peter Heer<br />
ist seit 16 Jahren im <strong>Einwohnerrat</strong> und ist nicht mehr zur Wahl angetreten. Peter, wir werden<br />
deine Voten vermissen. Es war immer ein Genuss, dir zuzuhören, wenn du dich für eine Sache<br />
engagiert und dazu Klartext gesprochen hast.<br />
Trudi Streif<br />
tritt nach 9 Jahren aus dem <strong>Einwohnerrat</strong> und nach 8 Jahren aus der Finanzkommission zurück.<br />
Sie gilt als stille Kraft, welche sich immer sehr gut auf die Sitzungen vorbereitet hat. Sie ist<br />
speziell versiert im Bereich Kinder Jugend Familie und hat folglich vor allem die Schulthemen im<br />
Rat vertreten.<br />
Roland Guntern<br />
ist nach 17 Jahren nicht mehr angetreten. Roland, du warst in dieser langen Zeit ständig im Rat<br />
präsent und hast zu allen Themen die Fraktionsmeinung versiert vertreten.<br />
Adrian Gräub<br />
war 4 Jahre im <strong>Einwohnerrat</strong> und 2 Jahre in der Strategiekommission. Er ist heute abwesend.<br />
Wir werden ihm bei anderer Gelegenheit das verdiente <strong>Stadt</strong>siegel zukommen lassen.<br />
Matthias Gotter<br />
wird nach 5 Jahren im Rat ab nächstem Jahr hier im <strong>Stadt</strong>rat eine Reihe weiter vorne Platz<br />
nehmen.<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen<br />
Ich möchte euch herzlich danken für euer grosses Engagement für die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>, für die<br />
vielen guten Voten hier im Rat und eure Vorstösse. Ihr habt <strong>Baden</strong> mitgestaltet und weitergebracht.<br />
Ich habe auch die Diskussionen und Gespräche mit euch nach den Sitzungen im<br />
roten Turm oder bei anderen Gelegenheiten sehr geschätzt. Ich wünsche euch für eure Zukunft<br />
beruflich und privat alles Gute.<br />
Ihr bekommt jetzt alle das <strong>Stadt</strong>siegel mit der spätmittelalterlichen Inschrift: "Aussen Wasser,<br />
innen Wein, lasst uns alle fröhlich sein".<br />
Verabschiedung Kommissionspräsidenten<br />
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Reto Caprez<br />
Du hast uns mit vorbildlich kurzen und prägnanten Voten die Meinung der Finanzkommission<br />
dargelegt. Deine ausdruckstarken Stellungnahmen der Finanzkommission werden mir in guter<br />
Erinnerung bleiben.<br />
Hannes Streif<br />
Ich danke dir für die Berichterstattung aus der Strategiekommission im Rat. Ich erachte es als<br />
wichtig, dass der <strong>Einwohnerrat</strong> über die Diskussionen und Überlegungen in der Strategiekommission<br />
informiert ist. Wir haben deine ausführlichen und pointierten Stellungnahmen sehr geschätzt.<br />
Verabschiedung <strong>Stadt</strong>rätin Daniela Oehrli und <strong>Stadt</strong>rat Reto Schmid<br />
Liebe Daniela<br />
Du bist ein Politurgestein in <strong>Baden</strong>. Als langjährige Einwohnerrätin, 1990 - 2002 und <strong>Einwohnerrat</strong>spräsidentin<br />
von 2001/2002 bist du anschliessend in den <strong>Stadt</strong>rat gewählt worden, 2002<br />
bis heute, also 12 Jahre. Wir hatten als Einwohnerräte wenig Sachgeschäfte, aber wenn, dann<br />
Gewichtige. Doch wissen wir, wie viel Arbeit in deinem Ressort steckt. Nebst dem Kehl, dem<br />
RPB und dem Gesundheitswesen, welches sich ständig neu ausrichten muss, ist es nicht einfach,<br />
dieses Ressort zu führen. Im Laufe deiner Jahre sind die Aufgaben vielfältiger und wesentlich<br />
anspruchsvoller und zeitraubender geworden. Ich denke nur an die Neubauplanung Kehl,<br />
an den Sonnenblick, das St. Anna usw. Von Seiten <strong>Einwohnerrat</strong> herzlichen Dank für deine<br />
Arbeit für die Gemeinschaft und zum Wohl der älteren und sozial schwächeren Bevölkerung. Dir<br />
alles Gute und weiterhin viel Erfolg.<br />
Lieber Reto<br />
Auch du warst viele Jahre im <strong>Einwohnerrat</strong>, 1994 - 2008, und du hast den Sprung als junger<br />
Politiker vor 5 Jahren spielend in den <strong>Stadt</strong>rat geschafft. Dein Ressort Sicherheit und Einwohnerschaft<br />
hat dich fasziniert. Du hast mit dem <strong>Stadt</strong>büro und den Quartiervereinen zusammen<br />
den Neuzuzügerabend zweimal im Jahr so super aufgebaut, dass er fast Kultstatus geniesst.<br />
In der Feuerwehr habe ich direkt mit dir zu tun gehabt und wir mussten dir einige Male<br />
erklären, dass die Schlauchreserve auch im Budget eine taktische Reserve ist. Du bist der<br />
<strong>Stadt</strong>rat, der von sich sagen kann, dass er zwei Feuerwehren zusammengeführt hat. Die Fusion<br />
der Feuerwehren <strong>Baden</strong> Ennetbaden hat bestens funktioniert. Jetzt muss nur der nächste<br />
Schritt gemacht werden. Dies hingegen liegt nicht mehr an dir. Wir vom <strong>Einwohnerrat</strong> wünschen<br />
dir alles Gute. Deiner Familie und dir gute Gesundheit und weiterhin viel Erfolg, privat wie auch<br />
geschäftlich.<br />
Reto Schmid<br />
Ich wünsche dem <strong>Einwohnerrat</strong> weiterhin eine gute Gesprächskultur und bedanke mich für die<br />
gute Zusammenarbeit.<br />
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Verabschiedung durch die Fraktionspräsidenten<br />
Munz Conrad<br />
Peter Heer verlässt unsere Fraktion. Mit Bedauern, aber auch mit sehr viel Respekt vor seinem<br />
Einsatz, verabschieden wir ihn heute, nach vier Legislaturperioden in diesem Rat. Er ist 1997 in<br />
den <strong>Einwohnerrat</strong> gewählt worden, war 1998 für vier Jahre in der Finanzkommission, von 1998<br />
bis 2007 in der WOV-Kommission, 8 Jahre davon als Präsident, von 2002 bis heute in der RPB-<br />
Kommission und von 2009 bis heute in der Kommission BNO Revision, als Präsident. Ein riesiger<br />
Einsatz und es gäbe noch vieles zu ergänzen. Ich habe mich auf die wichtigsten Sachen<br />
fokussiert. Als kritischer Geist mit einem politischen Gespür hat er mehrere Entwicklung in<br />
unserem Rat ausgelöst und geprägt. Dazu gehören WOV – Wirkungsorientierte Verwaltungsführung.<br />
Das ist heute in <strong>Baden</strong> eine Selbstverständlichkeit und wir sind mit unseren Führungsmodellen<br />
und unseren Produkteblättern weit voraus. Das Postulat Historisches Museum hat zu<br />
einem Leitbild geführt, das Postulat Fussgängersteg über die Limmat zum Promenadenlift und<br />
einem schönen rostigen Steg. Die Verbindung, vor allem für Ennetbaden ist fast nicht mehr<br />
wegzudenken. Dann ein Direktauftrag Kunstraum. Direktauftrag ist dein Produkt. Das hat eine<br />
intensive Diskussion über Schwerpunkte unserer Kulturschaffenden in <strong>Baden</strong> ausgelöst. Das<br />
Postulat Sportförderungskonzept hat zu Andres Greter, Sportkoordinator geführt. Deinen Einsatz<br />
für mehr Beinfreiheit im Kurtheater für die ganz Grossen bleibt unvergessen. Freiheit, freiheitliches<br />
Denken, das ist für Peter Heer kennzeichnend. Er wird in eine Nachbargemeinde umziehen<br />
und wir werden ihn hier im Rat schwer vermissen. Wir möchten Peter den Abschied mit<br />
drei kleinen Geschenken erleichtern. 1. ein Museumspass für das 2014 für die ganze Schweiz,<br />
ein Schoggitürmli, damit du die Hochhäuser nicht nur beziehen sondern auch geniessen kannst<br />
und einen Gutschein für ein Rosenbäumchen aus dem Laden von Toni Suter für deinen neuen<br />
Wohnsitz.<br />
Reto Huber<br />
Trudi Streif<br />
Als ich dich gebeten habe, den politischen Lebensweg aufzuschreiben hast du mir gesagt, du<br />
kämst dir vor wie Methusalem. Trudi war schon jung in der Politik. Als 20jähriges Mädchen ist<br />
sie damals eingetreten in das Finanzdepartement vom Kanton Aargau, bei Regierungsrat Franz<br />
Leo Weber. Anschliessend wurde sie vollamtliche Kantonalsekretärin für die CVP. Auch dort hat<br />
sie sich für unsere Partei engagiert. Sie hat dort unter anderem bei Abstimmungen über das<br />
Frauenstimmrecht mitgekämpft. Das zeigt, dass du dich bereits in jungen Jahren eingesetzt hast<br />
für Werte, die heute selbstverständlich sind. Du warst 24 Jahre im Vorstand des Spitex-Vorläufers<br />
und 24 Jahre bei der Pro Filia Aargau. In <strong>Baden</strong> hast du drei Amtsperioden in der Schulpflege<br />
mitgearbeitet. Im <strong>Einwohnerrat</strong> bist du jetzt seit 10 Jahren. In der Finanzkommission<br />
warst du 8 Jahre lang. Du warst in unserer CVP-Fraktion das Mami. Sie hat geschaut, dass wir<br />
Jungs immer alles gut vorbereitet haben. Für das Herz, für dein Mitgefühl und für deine Hilfe<br />
und deine Lebenserfahrung sind wir alle sehr dankbar. Wir bedanken uns ganz herzlich für dein<br />
grosses Engagement für die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>.<br />
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Reto Huber<br />
Reto Schmid<br />
Reto Schmid war 20 Jahre dabei. Für die junge CVP bist du vor 20 Jahren in den <strong>Einwohnerrat</strong><br />
gekommen. Es würde sehr lange gehen, wenn ich den politischen Lebenslauf von Reto Schmid<br />
vortragen würde. Jugendarbeitskommission, Wahlbüro, Wahlkampfleiter <strong>Einwohnerrat</strong>swahlen<br />
und er hat damals bei "Duschen mit Doris" mitgeholfen, so dass unsere aktuelle Bundesrätin die<br />
Hürde in den Nationalrat schaffte. Du bist ein Macher und du bist einer der anpackt, du bist aber<br />
auch einer, der hinsteht, wenn er einmal einen Fehler gemacht hat. Für deine Arbeit für die<br />
CVP, aber auch für deine Arbeit für unsere <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>, danken wir dir ganz herzlich.<br />
Reto Huber<br />
Toni Suter<br />
Die letzten zwei Jahre hat jemand geschaut, dass wir auch um 23.30 Uhr an der <strong>Einwohnerrat</strong>ssitzung<br />
noch schmunzeln können, mit seinen Sprüchen und Kommentaren, das ist der noch<br />
höchste <strong>Baden</strong>er. Ich möchte dir im Namen von uns allen ganz herzlich für deine Sitzungsleitung<br />
und deine witzige, aber immer professionelle Art danken. Wir werden dich vermissen.<br />
Die Messlatte für den Nachfolger ist gesetzt. Dank für alles.<br />
Stefan Häusermann<br />
Roland Guntern<br />
Als wir uns im Sommer 2001 anlässlich meines Interesses an der Schulpflege zu einem Gespräch<br />
trafen, ahnten wir beide nicht, dass wir 8 Jahre später zusammen im <strong>Einwohnerrat</strong> sitzen<br />
würden. Du warst zu jener Zeit in der zweiten Legislatur und alleine für die Grüne Liste dabei.<br />
Wir ahnten auch nicht, dass ich dereinst das Fraktionspräsidium von dir übernehmen und dich<br />
dann im fernen Dezember 2013 im <strong>Einwohnerrat</strong> verabschieden würde. Von der Alternativen<br />
Liste in den 1980er Jahren über die grün-sozial-lila Zeit der 1990er Jahr bis zur Grünen Liste<br />
hast du die heutigen Grünen <strong>Baden</strong> mit deinen Ideen und deiner nachhaltigen Präsenz begleitet<br />
und wesentlich geformt. Dafür möchte die Grüne Fraktion dir ganz herzlich Danke sagen. Es<br />
geht für die Grünen <strong>Baden</strong>, die 2015 30 Jahre alte werden, eine Ära zu Ende. Danke besonders<br />
für deine nunmehr 16jährige Tätigkeit, bei der du lange Zeit als Fraktionspräsident und in<br />
verschiedenen Kommissionen tätig warst. Dabei hast du mit Ausdauer und Hartnäckigkeit viel<br />
dazu beigetragen, dass grünsoziale Anliegen in so manchen Geschäften im <strong>Einwohnerrat</strong><br />
Gehör fanden. Während dieser langen Zeit war es dir immer wichtig, wie du selbst oft betont<br />
hast, aus deinem Herzen keine Mördergrube zu machen. So hast du konsequent auf politische<br />
Spielereien verzichtet und deine Meinung gesagt, auch wenn es nicht immer für alle angenehm<br />
war. Die Umsetzung des demokratischen, transparenten Politisierens stand für dich dabei<br />
immer im Zentrum. Dass dir nie der Schnauf ausgegangen ist, hat sicher ganz fest mit deiner<br />
Freude an der politischen Debatte zu tun. Für mich war es immer wieder erstaunlich, mit<br />
welcher Leichtigkeit du komplizierte Sachverhalte auf den grünen Punkt bringen konntest.<br />
Lieber Roland, Politik ist die Fähigkeit zur alternativen Gestaltung gesellschaftlicher Zukunft, das<br />
hast du während 16 Jahren im <strong>Einwohnerrat</strong> gelebt. Noch einmal ganz herzlichen Dank dafür.<br />
Wir wünschen dir viel Freude und Musse bei der Gestaltung der kommenden einwohnerratsfreien<br />
Zeit. Gleichzeitig hoffen wir natürlich, dass du im Hintergrund weiterhin deine langjährige<br />
Erfahrung einbringen wirst. Für einen sanften Ausstieg aus dem <strong>Einwohnerrat</strong> schenken wir dir<br />
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etwas Lesestoff von Jean Ziegler, den du nach deinem Gusto erweitern kannst. Das dunkle Bier<br />
soll dir über den Verlust der After Partys im Roten Turm hinweg helfen.<br />
Beatrice Meyer<br />
Daniela Oehrli<br />
Liebe Daniela, jetzt heisst es Abschied nehmen aus dem aktiven politischen Leben, zumindest<br />
aus dem <strong>Einwohnerrat</strong>. Du selber hast dir gesagt, 12 Jahre sind genug, 12 Jahre <strong>Einwohnerrat</strong><br />
und 12 Jahre <strong>Stadt</strong>rat genügen, und du möchtest darum heute zurücktreten. Diese Zahl 12<br />
scheint für dich eine wichtige Rolle zu spielen und ich habe mir darum erlaubt, diese Zahl 12 als<br />
roten Faden durch meine Abschiedsworte zu wählen. Die Definition lautet: 12 ist die natürliche<br />
Zahl zwischen 11 und 13, sie ist gerade. Schon die erste Gemeinsamkeit: Ich habe dich als<br />
geradlinigen Menschen kennengelernt, der mit viel Hingabe und Mut seine Meinung vertreten<br />
konnte, oft auch gegen Widerstände, aber immer mit Herzblut und viel Engagement. Sprachlich<br />
bedeutet die Zahl 12, wieviel bleibt übrig, also 2 über 10. In deiner Tätigkeit als Amtsvorsteherin<br />
im Ressort Gesundheit und Soziales hast du dich um Menschen gekümmert, die in unserer<br />
Gesellschaft übrig geblieben sind. Solche, die mit dem schnellen Tempo nicht mithalten konnten<br />
oder nicht mithalten können, die Drogenprobleme, schwere Zeiten oder Schicksalsschläge zu<br />
verkraften hatten. Mit unermüdlichem Einsatz hast du dich für die Schwachen aller Altersgruppen<br />
in unserer Gesellschaft eingesetzt. Du hast dutzende von Projekten ins Leben gerufen und<br />
begleitet, nur einige davon; der Pfuusbus, nach langen harzigen Verhandlungen die Installation<br />
des Spritzenautomaten, der Unterstand für Obdachlose, Kinderkrippe im RPB und viele andere<br />
Beispiele könnte ich da noch aufzählen. Manchmal hast du mehr als 12 Stunden gearbeitet und<br />
dich für unsere <strong>Stadt</strong> eingesetzt. Du hast dich oft selber zurückgenommen und dich in den<br />
Dienst der Sache gestellt. Du hast aber auch in schwierigen Zeiten deinen Humor nie verloren<br />
und ich habe gehört, dass du keine einzige Fasnacht ausgelassen hast. Wenn Not am Mann<br />
oder der Frau war, bist du eingesprungen und hast die Führung einfach kurzerhand selber<br />
übernommen. Mir persönlich war es eine grosse Freude, mit dir zusammenarbeiten zu dürfen.<br />
Ich habe mich auch immer gerne überraschen lassen, mit welcher Frisur du am Abend hier rein<br />
läufst. Liebe Daniela, im Namen der ganzen SP-Fraktion bedanke ich mich ganz herzlich für<br />
deinen grossen Einsatz, den du für die Gesellschaft geleistet hast, aber auch für unsere Partei<br />
und wünsche dir natürlich für deine Zukunft alles erdenklich Gute.<br />
Suter Toni<br />
Ich möchte mich beim Ratsbüro bedanken. Bei Marco Sandmeier, der mich immer tatkräftig<br />
unterstützt hat. Auch dem Vizepräsidenten Peter Courvoisier danke ich herzlich für die gute<br />
Unterstützung. Ihm wünsche ich für nächstes Jahr ein erfolgreiches Präsidium. Den Stimmenzählern<br />
für das manchmal gar nicht einfache Stimmenzählen.<br />
Wir sind beinahe am Schluss meiner letzten Sitzung als Präsident. Das Amt als <strong>Einwohnerrat</strong>spräsidenten<br />
war eine grosse Ehre für mich. In diesen zwei Jahren habe ich viele schöne und<br />
bereichernde Begegnungen erleben dürfen. Ich habe die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> gerne vertreten und den<br />
Austausch mit verschiedenen Bevölkerungsgruppen, vor allem bei den Neuzuzügerabenden,<br />
sehr geschätzt. Auch die Sitzungen des <strong>Einwohnerrat</strong>es habe ich gerne geleitet. Die Höhepunkte,<br />
das 40-Jahr-Jubiläum des <strong>Einwohnerrat</strong>s <strong>Baden</strong> und der Behördenapéro am <strong>Stadt</strong>fest<br />
habe ich genossen. Nicht nur im <strong>Einwohnerrat</strong> sondern auch im <strong>Stadt</strong>rat hat sich mit den Wahlen<br />
seit den letzten zwei Jahren einiges verändert. Der personelle Wechsel wird sich in den<br />
nächsten Jahren auf die <strong>Baden</strong>er Politik auswirken. Was hoffentlich bleibt, ist der gegenseitige<br />
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Respekt zwischen <strong>Stadt</strong>- und <strong>Einwohnerrat</strong>, aber auch zwischen den Fraktionen, denn das ist<br />
ein wichtiger Bestandteil unserer Ratskultur. Zu dieser Ratskultur gehört auch die Bereitschaft,<br />
einander zuzuhören, auch wenn man intensiv für die besten Lösungen kämpft. Das habe ich<br />
geschätzt und ich bin der Meinung, das führt schlussendlich auch zu wirklich guten Resultaten.<br />
Ich wünsche Euch und Euren Familien frohe Festtage und ein paar ruhige Momente zwischen<br />
Weihnachten und Neujahr.<br />
Sitzungsende: 22.50 Uhr<br />
EINWOHNERRAT BADEN<br />
Suter Toni<br />
Präsident<br />
Sandmeier Marco<br />
<strong>Protokoll</strong>führer<br />
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