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Einwohnerrat Baden Protokoll - Stadt Baden

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<strong>Einwohnerrat</strong> <strong>Baden</strong><br />

Legislaturperiode 2010 bis 2013<br />

<strong>Protokoll</strong><br />

der 29. Sitzung vom Dienstag, 10. Dezember 2013, 18.30 Uhr, Pfaffechappe<br />

Behandelte Traktanden<br />

Seite<br />

1. Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (53/13) 4<br />

2. Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Teilrevision; Beschluss (54/13) 5


Vorsitz:<br />

<strong>Protokoll</strong>:<br />

Toni Suter<br />

Marco Sandmeier, <strong>Stadt</strong>schreiber-Stv.<br />

Stimmberechtigte. 47<br />

Einfache Mehrheit: 24<br />

Stimmenzählende: Bajwa Yahya<br />

Bärtschi Fredi<br />

Anwesend:<br />

47 Mitglieder des <strong>Einwohnerrat</strong>s<br />

7 Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rats<br />

Verwaltungsvertreter<br />

Schärer Patrick, Verwaltungsleiter<br />

Heinz Kubli, <strong>Stadt</strong>schreiber<br />

Jarl Olesen, Leiter Planung und Bau<br />

Nay Heer Daniela, Baujuristin Abteilung Planung und Bau<br />

Entschuldigt:<br />

Caprez Reto<br />

Gräub Adrian<br />

Steiner Benjamin<br />

Der Beschluss gemäss Ziffer 2.2 unterliegt dem fakultativen Referendum.<br />

Seite 2 von 40


Suter Toni<br />

Ich heisse alle Anwesenden herzlich willkommen.<br />

Mitteilungen<br />

Am 11. November 2013 fand eine Sitzung der Fraktionspräsidien statt. Wir legten die Ansprüche<br />

der Parteien auf die an der nächsten Sitzung des <strong>Einwohnerrat</strong>s zu wählenden Mitgliedschaften<br />

und Funktionen fest. Am 5. Dezember 2013 fand eine Infoveranstaltung für die neuen Mitglieder<br />

des <strong>Einwohnerrat</strong>s statt, damit diese den Ratsbetrieb und die Mechanismen besser verstehen<br />

werden. Der Anlass war gut besucht und die Interessierten konnten sich über die Abläufe ein<br />

Bild machen.<br />

Matthias Gotter, Adrian Gräub, Roland Guntern, Peter Heer und Trudi Streif werden ab dem<br />

kommenden Jahr nicht mehr dem <strong>Einwohnerrat</strong> angehören. Wir werden diese <strong>Einwohnerrat</strong>smitglieder<br />

am Schluss der Sitzung verabschieden.<br />

Neueingänge<br />

- Anfrage Matthias Brunner vom 15. November 2013 betreffend Entwicklung Regionales<br />

Pflegezentrum <strong>Baden</strong><br />

- Anfrage Isabelle Wanner vom 27. November 2013 betreffend Kaderselektion Regionales<br />

Pflegezentrum <strong>Baden</strong><br />

- Postulat Sander Mallien von 3. Dezember 2013 betreffend Erhöhung der Transparenz sowie<br />

Förderung der Demokratie mittels Audiodirektübertragung der <strong>Einwohnerrat</strong>sdebatte<br />

- Postulat Sander Mallien vom 3. Dezember 2013 betreffend Erhöhung der Transparenz sowie<br />

Förderung der Demokratie mittels Videodirektübertragung der <strong>Einwohnerrat</strong>sdebatte<br />

- Anfrage Hannes Streif und Mitunterzeichnende vom 3. Dezember 2013 betreffend Planung<br />

Postareal zwischen Haselstrasse und Bahnhofplatz<br />

Beantwortung von Anfragen<br />

Die Antwort auf die Anfrage von Karin Bächli vom 3. September 2013 betreffend Stand Planung<br />

Sitz- und Liegestufen beim Tränenbrünneli haben Sie bekommen. Karin Bächli ist mit der stadträtlichen<br />

Beantwortung vom 2. Dezember 2013 nicht zufrieden und verlangt eine Traktandierung<br />

im <strong>Einwohnerrat</strong>.<br />

<strong>Protokoll</strong><br />

Zum <strong>Protokoll</strong> sind keine Abänderungs- oder Ergänzungsanträge eingegangen. Somit gilt es als<br />

genehmigt.<br />

Seite 3 von 40


Verstorbene<br />

Wir gedenken den Verstorbenen, die im Dienste der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> tätig waren und sich für uns<br />

Einwohnerinnen und Einwohner eingesetzt haben.<br />

Wendolin Stutz, geboren am 20. Dezember 1938, verstorben am 14. Oktober 2013. Er war<br />

wohnhaft an der Rehhalde 6 in <strong>Baden</strong>. Er war von 1972 bis 1977 <strong>Einwohnerrat</strong> und unser erster<br />

<strong>Einwohnerrat</strong>spräsident. Von 1978 bis 1993 war er <strong>Stadt</strong>rat. Anschliessend war er in verschiedensten<br />

Kommissionen tätig, einerseits in der Jugendfestkommission, bis 1981, Feuerwehrkommission<br />

4 Jahre, bis 1981, Stiftungsrat Stiftung für psychosoziale Integration 4 Jahre, bis<br />

1981, <strong>Stadt</strong>bildkommission bis 1983, Gemeindeverband Berufs- und Laufbahnberatung 8 Jahre,<br />

bis 1989, Vorstand Gemeindeverband Schulpsychologischer Dienst 8 Jahre, bis 1989, und<br />

Schulvorstand der kaufmännischen Berufsschule insgesamt 4 Jahre, bis 1983. Wir denken an<br />

den Verstorbenen und an seine Angehörigen und danken für sein Engagement zum Wohl<br />

unserer Gemeinschaft.<br />

1 Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (53/13)<br />

Conrad Peter. Vizepräsident der Finanzkommission<br />

Die Finanzkommission hat die Einbürgerungsgesuche geprüft und ist zum Schluss gekommen,<br />

dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gegeben sind und empfiehlt alle Gesuche zur<br />

Einbürgerung.<br />

Courvoisier Peter<br />

Ich stelle Antrag auf geheime Abstimmung.<br />

Beschluss<br />

Diesem Antrag wird zugestimmt.<br />

Ergebnis der geheimen Abstimmung:<br />

Baets, Clara<br />

Abgegebene Stimmen 47<br />

Gültige Stimmen 47<br />

Ja 47<br />

Nein 0<br />

Baumann, Nadine<br />

Abgegebene Stimmen 47<br />

Gültige Stimmen 47<br />

Ja 47<br />

Nein 0<br />

Seite 4 von 40


Mikosch, Anna Maria<br />

Abgegebene Stimmen 47<br />

Gültige Stimmen 47<br />

Ja 47<br />

Nein 0<br />

Orphanidis, Nikolaos<br />

Abgegebene Stimmen 47<br />

Gültige Stimmen 47<br />

Ja 47<br />

Nein 0<br />

2 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Teilrevision; Beschluss (54/13)<br />

Eintretensdebatte<br />

Heer Peter, Präsident einwohnerrätliche Spezialkommission Teilrevision BNO<br />

Es ist zwar nur eine Teilrevision, aber eine wichtige Teilrevision. Nicht einfach, weil sie viele<br />

Bestimmungen betrifft, sondern weil jede Bestimmung in dieser BNO wichtig ist und ein Gesetz<br />

ist. Wir haben eine Gesetzes-Teilrevision, die täglich zur Anwendung kommt und für die Bürgerinnen<br />

und Bürger dieser <strong>Stadt</strong> wichtig ist. Warum ist es nur eine Teilrevision? Man ist zunächst<br />

davon ausgegangen, dass die Fusion mit Neuenhof kommen wird. Man hatte die Vision einer<br />

Grossstadt <strong>Baden</strong>-Neuenhof und stellte sich die Frage, wie sich diese entwickeln soll. Die<br />

Fusion kam bekanntlich nicht zustande. Darum ist man mit einer Teilrevision eingestiegen. Hätte<br />

man trotzdem eine Gesamtrevision vorgehabt, hätte man von Anfang an eine Vision entwickeln<br />

müssen, mit einer Grundlagenerarbeitung über die Siedlungs-, Verkehrs-, Bevölkerungsentwicklung<br />

etc. Es gab eine Informationsveranstaltung für die Einwohnerräte an der Peter M. Conrad<br />

richtig gesagt hat, für eine Gesamtrevision hätte man von oben nach unten vorgehen müssen.<br />

Wir haben die Sache demgegenüber von unten her angepackt. Bei einzelnen Bestimmungen<br />

der alten BNO bestand wegen Urteilen und Gesetzesänderungen viel Handlungsbedarf. Die<br />

grossen Würfe hatten wir nicht vor. Als wir merkten, dass Neuenhof nicht kommen wird, haben<br />

wir in der einwohnerrätlichen Spezialkommission diskutiert, ob man Richtung Totalrevision<br />

gehen solle oder nicht. Aber das geht nicht, denn wenn der Zug einmal fährt, kann man nicht<br />

anhalten und zwei Jahre warten und diese Visionen entwickeln. Darum haben wir bestimmt,<br />

dass diese Änderung derart wichtig ist, dass wir sie durchziehen müssen. Sie merken, die<br />

Kommission ist für Eintreten, die Kommission steht hinter dieser Vorlage und möchte, dass<br />

diese heute Abend, allenfalls mit Änderungen, beschlossen wird. Die Teilrevision muss sich<br />

natürlich auch auf gewisse Sachen beschränken. Vielleicht ist es typisch, dass der Galgenbuck<br />

eine separate Vorlage ist und vielleicht auch bezeichnend für das Problem. Wir haben im<br />

Kappelerhof, zwischen SBB und Bruggerstrasse, eine ganz kleine Aufzonung. Wir haben uns in<br />

der Kommission gefragt, warum man nicht auch auf der anderen Seite der Bruggerstrasse aufzont.<br />

Dann könnte sich dort auch etwas entwickeln. Von den Spezialisten wurde gesagt, das<br />

sprenge den Rahmen der Teilrevision, was uns damals eingeleuchtet hat. Wir haben aber viele<br />

wichtige Punkte und die Anpassung ins übergeordnete Recht. Wir haben gewisse Korrekturen<br />

von Bestimmungen, die vor allem der Abteilung Planung und Bau schon lange auf dem Magen<br />

liegen. Wir haben ganz wichtige Sachen, teilweise Bewahrendes, wie die Ensembleschutzzone<br />

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oder auch die Grünflächenziffer. Wir haben die Festlegung der Hochhausstandorte, den Hochhausperimeter<br />

etwas entwickelt, das sind alles wichtige Sachen. Es ist uns bewusst, die Totalrevision<br />

wird einmal kommen, aber diese braucht Zeit. Es ist der Kommission bewusst, und das<br />

steht auch in der Vorlage, dass in nächster Zeit bereits wieder eine Teilrevision kommen wird,<br />

betreffend Verdichtung für höhere Häuser im Müllerbräuareal, alte Post, Axpo. Trotzdem ist die<br />

Kommission der Meinung, dass auf die vorliegende Revision eingetreten werden kann und<br />

muss. Einige Worte zur einwohnerrätlichen Spezialkommission: Im Juni 2009 hat der <strong>Einwohnerrat</strong><br />

beschlossen, eine solche Spezialkommission zu bestellen. Der Auftrag war, die Vorschläge<br />

der Verwaltung, d.h. letztlich vom <strong>Stadt</strong>rat, also von der Projektorganisation zu prüfen<br />

und für die öffentliche Auflage aufzuarbeiten. Es waren neun Personen in dieser Kommission<br />

und diese Personen haben einen derart grossen Einsatz geleistet, dass ich sie nochmals<br />

erwähnen möchte. Es sind alles ehemalige oder amtierende Einwohnerräte: Stephan Erne,<br />

Peter M. Conrad, Beni Knecht, Andreas Zehnder, Yann Blumer, Christoph Schoop, Ueli Kohler<br />

und Roland Guntern. Stephan Erne wurde zum Vizepräsidenten gewählt und mich haben sie<br />

zum Präsidium bestimmt. Es war zu Beginn ein Fluch für alle, vor allem für den <strong>Stadt</strong>rat, weil wir<br />

den Eindruck hatten, wir seien eine Alibikommission. Wir mussten uns zuerst durchsetzen und<br />

klar festhalten, dass der <strong>Einwohnerrat</strong> uns einen Auftrag gegeben hat, den es zu erfüllen galt.<br />

Wir mussten zuerst diese Eigenverantwortung entwickeln. Wir haben das gemacht und die<br />

Kommission war super, weil alle Mitglieder einen anderen Erfahrungsschatz einbringen konnten,<br />

was tolle Diskussionen ergab und auch breit abgestützte Entscheide. Es gab auch Sachen, die<br />

wir zwei, drei Mal diskutiert haben. Manchmal war die Entscheidung knapp, aber am Schluss<br />

hatten wir Entscheide, die im Wesentlichen vom <strong>Stadt</strong>rat auch übernommen wurden. Wir hatten<br />

30 Sitzungen. Neun Leute, und ein paar Leute, die aber bezahlt waren, haben 30 Abende und<br />

zusätzliche Vorbereitungszeit geopfert, was nicht selbstverständlich ist. Aber ich denke, das<br />

Resultat lässt sich zeigen und die Kommission kann auf die vorliegenden Unterlagen stolz sein.<br />

Wir sind unterstützt worden, durch Frau Heidi Berger, welche die <strong>Protokoll</strong>e führte, Herrn<br />

Werner Schibli, dem externen Planungsbeauftragten, und Frau Daniela Nay Heer, Juristin der<br />

Abteilung Planung und Bau. Ebenso hat Herr Jarl Olesen, Leiter Planung und Bau, wesentlich<br />

zum Gelingen der Arbeit beigetragen. Herzlichen Dank an alle. Trotz der guten Arbeit ist es nur<br />

ein Entwurf. Der <strong>Einwohnerrat</strong> ist frei, diesen Entwurf abzuändern, bei allem Vertrauen, das er in<br />

diese Kommission und die vorliegenden Grundlagen hat. Es ist nicht so, und selbst wenn sie<br />

das Gegenteil gehört haben sollten, dass die Spezialkommission jede einzelne Bestimmung<br />

diskutiert hat. Wir haben thematische Schwergewichte gebildet und diese dann behandelt. Es ist<br />

auch nicht so, dass wir jede Änderung, die nach der ersten Mitwirkung vorgenommen worden<br />

ist, in der Kommission besprochen haben. Ich bin zum Beispiel über die Aufhebung der Grenzabstände<br />

in der Kernzone erschrocken. Dieses Thema wurde nicht in unsere Kommission<br />

eingebracht. Es ist also nicht so, dass wir alles behandelt hätten, das heisst aber auch nicht,<br />

dass das, was geändert worden ist, schlecht wäre. Ganz wichtig war die Grünflächenziffer, § 52<br />

des BNO-Entwurfs. Da geht es um die bauliche Verdichtung, ein zentrales Thema dieser<br />

Teilrevision. Wir haben ja keine Ausnützungsziffer in <strong>Baden</strong>, d.h. die Bauparzellen können<br />

theoretisch ausgefüllt werden, bis an die Grenzabstände und bis an die maximal zulässige<br />

Höhe. Wir haben festgestellt, dass man doch ein Korrektiv benötigt, um, vor allem in den grünen<br />

Quartieren, diesen grünen Charakter zu erhalten und so ist man auf die Grünflächenziffer<br />

gekommen, welche schlussendlich das Verhältnis zwischen der Grünfläche und der Grundstücksfläche<br />

definiert. Weil die Quartiere unterschiedliche Strukturen haben, hat man auch<br />

differenziert. Man hat zwei Grünflächenziffern definiert, 0,6 oder 0,5, d. h. 50 oder 60 % der<br />

Grundstücksfläche muss grün bleiben. Wir haben in der Kommission diskutiert, was heisst grün.<br />

Wir wollten auch ein qualitativ hochstehendes grün. Wir sind aber zurückgebunden worden, weil<br />

diese Grünflächenziffer vom kantonalen Recht abschliessend definiert ist. Das ist schade, weil<br />

die kantonale Regelung, wie jede juristische Regelung, Auslegungsspielraum lässt. Wir wussten<br />

nicht so genau, wie das schlussendlich berechnet wird. Darum hat es in diesem § 52 eine<br />

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Ausdeutschung dieser Norm. Würde man es anders verstehen, würde man so das Resultat<br />

eben doch, wie wir es im Kopf hatten, erreichen. Wir waren bei der Grünflächenziffer auch<br />

kritisch. Es war eigentlich auch im Quartier Martinsberg vorgesehen. Die Kommission hat dazu<br />

Nein gesagt. Auch etwas Bewahrendes, aber in einem ganz anderen Gebiet, sind die Kulturobjekte.<br />

Baudenkmäler und Inventarobjekte haben wir mehrmals diskutiert. Im Grundsatz war<br />

sich die Kommission einig: Schützenswerte Objekte sind unter Schutz zu stellen. Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Baden</strong> hat eine Pflicht, die sie wahrnehmen muss. Über die qualitative und quantitative Ausgestaltung<br />

und die Listenlänge der schützenswerten Objekte hatten wir natürlich unglaubliche Diskussionen.<br />

Das hat dazu geführt, dass wir in der dritten Sitzung Objekt um Objekt durchgegangen<br />

sind und wirklich einzeln abgestimmt haben. In der vorgeschlagenen Fassung gibt es wenige<br />

Differenzen zwischen der stadträtlichen Vorlage und der Kommissionsauffassung und entspricht<br />

im Wesentlichen den Beschlüssen der einwohnerrätlichen Kommission. Ebenfalls bewahrend<br />

sind die Ensembleschutzzonen, in denen es nicht um die einzelnen Objekte geht,<br />

sondern um Quartierteile, die einen Zusammenhang haben. Die Kommission war grundsätzlich<br />

für die Einführung dieser Ensembleschutzzonen und hat das als geeignetes Instrument zum<br />

Schutz dieser Quartierteile mit der einheitlichen Merkmalen und Strukturen angeschaut. Wir<br />

haben auch die einzelnen Schutzzonen definiert und unsere Änderungswünsche eingebracht,<br />

die auch angenommen worden sind. Wir haben eine Ensembleschutzzone abgelehnt, das ist<br />

jene an der Parkstrasse, die auch nicht im Anhang zur BNO enthalten ist. Was das <strong>Stadt</strong>bild<br />

verändern wird, sind die Hochhäuser. Die einwohnerrätliche Spezialkommission hat das Hochhauskonzept,<br />

das Grundlage für die Hochhausstandorte ist, relativ spät bekommen, im August<br />

2012. Warum das so lange gedauert hat, wissen wir nicht, aber wir hatten genügend Zeit,<br />

dieses Thema zu behandeln. Die Hochhausstandorte waren nicht Gegenstand der ersten<br />

sondern der zweiten Mitwirkung, zu der es Reaktionen gegeben hat. Das Ziel der BNO ist einzig,<br />

Standorte und die maximal zulässige Höhe für allfällige Hochhäuser zu definieren. Alles<br />

Weitere wird in einem nächsten Planungsverfahren, dem sogenannten Gestaltungsplan, definiert<br />

und dafür ist der <strong>Stadt</strong>rat zuständig. Er definiert, zusammen mit der Bauherrschaft oder<br />

selbständig, wie hoch, städtebaulich gesehen, an diesem konkreten Standort ein Hochhaus<br />

werden darf, wie die Erschliessung und die Umgebung aussieht, wo die Spielplätze sind, was<br />

mit der Beschattung passiert etc. In diesem Gestaltungsplanverfahren soll diese Austarierung<br />

stattfinden. In der Kommission haben wir über Willkür und Ermessen des <strong>Stadt</strong>rates diskutiert.<br />

Am Schluss ist es wirklich der <strong>Stadt</strong>rat, der das definiert. Dies, weil der <strong>Stadt</strong>rat zuständig für<br />

Gestaltungspläne ist, dessen müssen wir uns einfach bewusst sein. In der BNO bestimmen wir<br />

nur die Standorte und die Maximalhöhe. Wir haben die einzelnen Standorte angeschaut. Insbesondere<br />

in Dättwil hatten wir Diskussionen, da sind drei Standorte vorgesehen. In der Kommission<br />

hatte man den Eindruck, zwei seien sowieso illusorisch, quasi verbaut, also wird dort höchstens<br />

noch ein Hochhaus gebaut werden. Trotzdem hat man mehrheitlich beschlossen, die<br />

Standorte seien richtig. Ein wichtiges Argument in dieser Diskussion war, dass der Druck, heute<br />

Hochhäuser zu bauen, offenbar da ist. Wenn wir jetzt also nicht eine saubere, gesetzliche<br />

Regelung für diese Hochhäuser schaffen, haben wir in den nächsten paar Jahren in diesem<br />

Gebiet Stillstand und das wollen wird nicht. Das hat dazu geführt, dass die Kommission sich<br />

schlussendlich mehrheitlich entschieden hat, den § 5 der BNO festzulegen und nicht auf die<br />

Gesamtrevision zu warten, die irgendeinmal kommen wird. Ein weiteres schwieriges Thema ist<br />

das autoreduzierte Wohnen, § 62. Die Kommission hat auf der einen Seite klar das Bedürfnis<br />

nach autoreduziertem Wohnen erkannt. Die Kommission hat aber auch die Schwierigkeit gesehen,<br />

dies langfristig zu sichern und war der Meinung, man wolle nicht die privaten Autos auf<br />

dem öffentlichen Grund oder in öffentlichen Parkierungsanlagen. Die Diskussion hat sich vor<br />

allem darum gedreht, wie wir das langfristig sichern sollen. Welche Mechanismen stellen wir für<br />

den Fall auf, dass es vielleicht doch nicht klappt mit dem, was wir in diesem § 62 haben. Die<br />

Kommission hat diesem § 62 zugestimmt, der letztlich ein Kompromiss zwischen diesen beiden<br />

Anliegen ist. Ich bin sehr gespannt, was die Diskussion heute Abend bringen wird. Wir haben<br />

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sehr viel Zeit ins Thema Energie investiert. Wir hatten auch Spezialisten in unserer Kommission.<br />

Wir haben auch Kantonsvertreter eingeladen, weil wir herausfinden wollten, welche Anreize<br />

man für energieeffiziente Gebäude in der BNO noch schaffen könnte und mussten herausfinden,<br />

dass da praktisch nichts zu machen ist. Sehr viel Aufwand, sehr wenig Output. Wir<br />

haben aber auch herausgefunden, dass eine umfassende Beratung Not tut und zwar nicht nur<br />

eine energetische Beratung, wie man sie heute schon abholen kann, sondern auch eine baurechtliche<br />

und wirtschaftliche Beratung, im Sinne was sind die Auswirkungen, wenn ich jetzt<br />

mein Gebäude saniere. Die Kommission war der Meinung, das müsse eine städtische Aufgabe<br />

sein. Hier kann man sehr viel erreichen und das muss letztlich auch kostengünstig sein, wenigstens<br />

dann, wenn die Massnahmen umgesetzt werden. Wir haben auch abgeklärt, was das ungefähr<br />

kosten würde. Tatsache ist, dass wir in den letzten Jahren immer mehr Anfragen hatten<br />

mit Kosten von CHF 50'000. Der <strong>Stadt</strong>rat war am Anfang dagegen. Dann hat die Kommission<br />

insistiert und der <strong>Stadt</strong>rat war immer noch dagegen. Die Kommission hat in der Folge einstimmig<br />

einen Wiedererwägungsantrag gestellt. Wir hatten das so lange diskutiert und wir waren so<br />

überzeugt, dass das eine gute Sache ist. Jetzt, in der öffentlichen Auflage, unter § 76, Absatz 2<br />

und 3, wurde unser Anliegen aufgenommen. Ob es gut ist, entscheiden sie heute Abend. Herzlichen<br />

Dank an den <strong>Stadt</strong>rat, dass er immer zugehört hat, wenn wir uns bewegt haben. Die Kommission<br />

ist für Eintreten, sie steht hinter dieser Teilrevision und freut sich auf eine ganz intensive<br />

Diskussion.<br />

Conrad Peter M.<br />

Endlich liegt sie vor, die BNO. Über Jahre hinweg haben wir daran geändert und ergänzt. Anliegen<br />

der Grundeigentümer, der Bauherren und der Bauverwaltung sind aufgenommen und eingearbeitet<br />

worden. Dem Prinzip des rechtlichen Gehörs ist somit genug Rechnung getragen<br />

worden. Im Namen der CVP-Fraktion danke ich allen Beteiligten für die grosse geleistete Arbeit.<br />

Der Weg dieser BNO war lang und steinig. Zwei Mal musste sie ins Mitwirkungsverfahren, zwei<br />

Mal durch die Kommission bis sie dann endlich in dieser breit abgestützten Form vorgelegt werden<br />

konnte. Es ist also an der Zeit, dass wir dieses Projekt BNO abschliessen, damit wir in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> wieder ein besser verständliches und den neuen Gegebenheiten angepasstes Gesetz<br />

haben. Wer heute also Teiländerungen des Entwurfs beantragen will, was natürlich das<br />

gute Recht ist, muss sich die Frage gefallen lassen, warum er sein Anliegen nicht schon früher<br />

eingebracht hat. Eine Rechtfertigung dürfte schwer fallen, weil man die BNO sehr intensiv diskutiert<br />

hat. Der Verdacht wird vielleicht hängen bleiben, dass man verhindern will, dass die BNO<br />

durchkommt. Wie überall, kann man über einzelne Teile oder Bestimmungen in der BNO streiten.<br />

Das hängt natürlich von der jeweiligen Interessenslage ab. Mit einer gesetzlichen Grundlage<br />

für Hochhäuser in <strong>Baden</strong>, die Grünflächenziffer, die Ensembleschutzzonen und die Baudenkmäler<br />

haben effektiv wesentliche Änderungen Eingang in diese BNO gefunden. Diese werden<br />

in den verschiedenen politischen Lagern sehr unterschiedlich angeschaut und eingeschätzt.<br />

Beim vorgelegten Entwurf sind über 200 Einzelanliegen aufgenommen und eingearbeitet<br />

worden. Trotz dem grossen Umfang handelt es sich doch nur um eine Teilrevision. Das ist im<br />

Vorfeld zu Unrecht von verschiedenen Seiten bemängelt worden. Dass es sich nicht um eine<br />

Gesamtrevision handelt, sieht man aber schon daran, dass eben in diese Vorlage keine visionären<br />

Gedanken eingeflossen sind. Es handelt sich einzig und allein um Präzisierungen und<br />

Klarstellungen sowie Ergänzungen der bestehenden BNO. Bei einer Gesamtrevision ist das<br />

Vorgehen ein anderes. Der Ausgangspunkt für die Gesamtrevision ist das Planungsleitbild.<br />

Daraus kann man dann die entsprechenden Schlüsse erarbeiten und ableiten. Die CVP geht<br />

davon aus und wünscht sich, dass nach Vorliegen des Planungsleitbildes 2026 mit der Ausarbeitung<br />

einer Gesamtrevision der BNO angefangen wird. Ich kann mir vorstellen, dass in den<br />

Bereichen Verdichtung, Verkehrsplanung, autoreduziertes Wohnen, autofreies Wohnen allenfalls<br />

an gewissen Orten, für die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> einiges zukunftsträchtig umgesetzt werden könnte.<br />

Seite 8 von 40


Die CVP-Fraktion hat sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Nach langen Diskussionen<br />

war man sich im Grundsatz einig, dass man die wesentlichen Grundzüge dieser Revision<br />

gutheisst. An vielen Orten könnte man den Hebel ansetzen und Kritik üben. Aber was heute hier<br />

vorliegt ist ein Gesamtpaket. Es geht um das Gesamtwerk dieser BNO, und es liegt eine qualitativ<br />

gute Arbeit vor. Darum wird die CVP-Fraktion heute dieser BNO-Vorlage und dem Eintreten<br />

zustimmen: Die vorgelegte BNO ist ausgewogen und setzt die geänderten, baulichen Gesetzgebungen,<br />

die vom Kanton vor fast zwei Jahren in Kraft gesetzt worden sind, jetzt um. Die<br />

harmonisierten Baubegriffe werden übernommen und die neue BNO schafft grössere Rechtssicherheit<br />

im Baubereich. Das ist für den Wirtschaftsstandort <strong>Baden</strong> sehr bedeutsam, damit er<br />

sich auch entsprechend weiterentwickeln kann. Die CVP-Fraktion wird der vorgelegten BNO<br />

zustimmen, aufgrund der Wichtigkeit dieses Geschäftes wird sie Teilrückweisungen sorgfältig<br />

prüfen und allenfalls nur mit sehr grosser Zurückhaltung zustimmen.<br />

Knecht Beni<br />

Die vorliegende BNO-Teilrevision ist sehr umfangreich und es ist klar, dass diese Vorlage das<br />

Resultat einer mehrjährigen Arbeit in verschiedensten Gremien, mit Hilfe vieler externer Experten,<br />

ist. Schon die wichtigen Themen sind sehr vielfältig und decken ein breites Spektrum ab.<br />

Grünflächenziffern, Ensembleschutzzonen, Hochhausperimeter, Differenzierung im Bäder-<br />

Quartier, Parkplätze, Anpassungen an die harmonisierten Baubegriffe, Schutz- und Inventarobjekte<br />

und einzelne Zonenänderungen. Als Mitglied der einwohnerrätlichen BNO-Kommission<br />

ist es auch mir ein Anliegen, einigen Personen, die einen massgeblichen Anteil an dieser Vorlage<br />

haben, im Namen unserer Fraktion für ihre grosses Engagement zu danken, nämlich<br />

Werner Schibli, Markus Bitterli, Daniela Nay, Jarl Olesen und Heidi Berger. Ganz speziell danken<br />

möchte ich Peter Heer. Du hast an 30 Sitzungen diese Kommission immer sehr fair präsidiert,<br />

hast alle Meinungen und Ideen abgeholt und hast dafür gesorgt, dass wir den Themen<br />

wirklich auf den Grund gegangen sind und bei Bedarf haben wir externe Experten beigezogen<br />

und konnten uns zudem auf den fachlichen Hintergrund diverser Mitglieder der Kommission<br />

verlassen. Diese Sitzungen haben immer in sehr konstruktiver Atmosphäre und auf hohem<br />

politischem und fachlichem Niveau stattgefunden. Vielfach haben wir politische Kompromisse<br />

gefunden, hinter denen am Schluss alle stehen konnten. Und diese Kommissionarbeit war für<br />

alle Beteiligten sehr intensiv. Mir hat sie, aus diesen geschilderten Gründen, sehr viel Spass<br />

gemacht. Vielen Dank Peter Heer. Die BNO-Teilrevision hat zudem diverse Mitwirkungs- und<br />

Einsprachemöglichkeiten beinhaltet, die auch rege benutzt worden sind, wie dies in einem demokratischen<br />

Prozess üblich ist. Auch die SP hat sich verschiedentlich mit dieser Teilrevision<br />

befasst und hat sich in diesen Mitwirkungen entsprechend vernehmen lassen. Wir haben uns<br />

jeweils grundsätzlich positiv zu dieser Teilrevision und den tragenden Elementen geäussert und<br />

dazu können wir auch heute noch stehen. Was ich bis jetzt erläutert habe, ist nicht sehr tief mit<br />

dem Inhalt verbunden, aber sehr viel mit dem politischen Prozess, der ein wichtiger Bestandteil<br />

dieser heutigen Vorlage ist. Die Kritik, die im Vorfeld zum Teil zu lesen war, ist undifferenziert.<br />

Es sind Rückweisungsanträge von einigen Seiten in Aussicht gestellt worden. Selbstverständlich<br />

sind wir von der SP-Fraktion der Meinung, dass es möglich sein muss, Verbesserungen in<br />

dieser Teilrevision auch heute Abend noch initiieren zu können. Es kann sehr gut sein, dass wir<br />

gewisse Anliegen, wenn sie konstruktiv sind, unterstützen. Ich bitte euch, in der Diskussion und<br />

bei euren Entscheiden, diesen Prozess, der zur heutigen Vorlage geführt hat, im Hinterkopf zu<br />

behalten und dafür zu sorgen, dass diese BNO-Teilrevision nicht mit Hüftschüssen oder aus<br />

Eigeninteresse kaputt revidiert wird. Wir sind heute auch in der letzten Sitzung der laufenden<br />

Legislatur und ich weiss nicht, ob es schlau wäre, wenn wir den Entscheid über wichtige Bestandteile<br />

der BNO-Teilrevision dem neuen <strong>Einwohnerrat</strong> überlassen würden. Etwas Letztes:<br />

Ich war am Schluss dieser Arbeit etwas frustriert. Wir haben lang gearbeitet, viele Sachen angeschaut<br />

und es war doch nur eine Teilrevision. Wir haben gewusst, dass bald eine Gesamtrevi-<br />

Seite 9 von 40


sion in Angriff genommen werden muss und die Themen teilweise bereits absehbar sind. Trotzdem<br />

finde ich es richtig und wichtig, dass wir diese Teilrevision heute verabschieden. Es wäre<br />

nicht gut gewesen, wenn wir daraus eine Gesamtrevision gemacht oder Themen der Gesamtrevision<br />

verschoben hätten. Die SP-Fraktion wird sich selbstverständlich zu einzelnen Anträgen<br />

in der Debatte äussern, aber ich bitte nochmals, diese vorliegende BNO-Teilrevision zu unterstützen.<br />

Mallien Sander<br />

Ziel und Zweck der BNO ist es, die Bautätigkeit in der <strong>Stadt</strong> zu steuern und zu regeln. Das ist<br />

aber schwierig, wenn die <strong>Stadt</strong> schon gebaut ist und im bestehenden Umfeld keine grünen<br />

Wiesen vorhanden sind. Jede Veränderung, und in Frage kommen eigentlich nur noch Erneuerungen,<br />

bedeuten also unweigerlich einen Eingriff, entweder in privates oder in öffentliches<br />

Interesse. Wir sind also vor einem Dilemma. Mit der Revision der BNO probieren wir, diesem<br />

Dilemma zu begegnen. Wenn wir diese Paragraphen und Reglement ändern wollen, ergeben<br />

sich zwei Fragen: 1. Wann und wo ist das öffentliche Interesse eventuell grösser als das verfassungsmässig<br />

garantierte Privateigentum? 2. Wer entscheidet, ob jetzt dieses öffentliche<br />

Interesse grösser ist als das Recht auf Privateigentum? Ist es die Exekutive, ist es die Legislative<br />

oder müssen wir den Stimmbürger fragen? Der Verlauf der Diskussion heute Abend wird es<br />

wahrscheinlich zeigen. Mir ist es wichtig, dass bei jeder Frage überlegt wird, ob das Interesse<br />

der öffentlichen Hand wirklich so gross ist, dass wir wesentliche Eingriffe in die privaten Grundwerte<br />

machen wollen und auf welcher Seite man bei der Abgrenzung private Interessen, öffentliche<br />

Interessen steht. Die glp wird auf diese Vorlage eintreten. Weil wir aber, im Gegensatz zu<br />

anderen Behauptungen, eigentlich den ganzen Überblick und den Zusammenhang erst hatten,<br />

als wir die Auflageakten gesehen haben, bitten wir doch darum, genügend Zeit zu haben, um<br />

die einzelnen Artikel zu diskutieren, nötigenfalls auch noch 2014.<br />

Guntern Roland<br />

Ich möchte zuerst etwas zum Prozess und nachher etwas zum Inhalt der BNO sagen. Auch ich<br />

war Mitglied dieser einwohnerrätlichen Spezialkommission. Es trifft zu, dass wir breite Diskussionen<br />

geführt, und miteinander um Kompromisse gerungen haben. Ich kann die erzielten Kompromisse<br />

mittragen, auch wenn sie nicht immer meinen Vorstellungen entsprechen. Die breit<br />

abgestützte Spezialkommission war gut. Ich möchte allen, die sich hier beteiligt haben, nochmals<br />

danken. Es war eine interessante anforderungsreiche Aufgabe, mit dem Ziel, eine Teilrevision<br />

durchbringen zu können. Positiv ist, dass man eine so breite Strasse gewählt hat, um<br />

einen solchen Prozess durchzuführen, dass die Mitwirkung zwei Mal stattgefunden hat und man<br />

bereits dort die Möglichkeit hatte, Eingriffe vorzunehmen und gesehen hat, wo die Veränderungen<br />

sind. Natürlich ist von der einen zur zweiten Mitwirkung einiges passiert, so dass man bei<br />

der zweiten Mitwirkung genau hinschauen musste, um zu sehen, was anders ist. Aber man ist<br />

gefragt worden, und daher ist der Demokratie Genüge getan worden. Was ist so speziell an<br />

dieser ganzen BNO? Es war vor allem eine Anpassung an die übergeordnete kantonale Gesetzgebung,<br />

und als wir dann schon fast fertig waren, kam noch das Raumplanungsgesetz<br />

dazu, das auch noch einen Einfluss auf die ganze Geschichte haben wird. So gesehen war der<br />

Prozess sehr lang. Immer wieder mussten wir schauen, was sich verändert hat und wir haben<br />

versucht, das zu übernehmen. Man hat vor allem auch versucht, und das ist meiner Meinung<br />

nach auch ein wichtiger Faktor, der nicht vergessen werden darf, Klarheit zu schaffen. Wir hatten<br />

in der vorherigen BNO sehr viele qualitative Begrifflichkeiten. Ich habe nichts gegen Qualität.<br />

Aber wir mussten uns häufig mit der Frage auseinandersetzen, was man jetzt kann und soll.<br />

Aus unserer Sicht es ganz wichtig, dass eine massvolle Verdichtung auf dem ganzen Gebiet der<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> realisiert werden kann. Das ist auf der einen Seite durch die Hochhäuser und auf<br />

der anderen Seite durch die Grünflächenziffer möglich. Im Sinne eines grossen Umschwungs<br />

hat man nicht einfach beschlossen, die Grünflächenziffer überall einzuführen, sondern man hat<br />

genau geschaut, wo es Sinn macht oder nicht. Man hat auch etwas differenziert, wo mehr Grünfläche<br />

nötig und wo vielleicht etwas weniger möglich ist. Das war ein Kompromiss. Natürlich<br />

haben wir auch über diese Grenze gerungen. Bei den Hochhäusern ist uns vor allem wichtig,<br />

dass die Gestaltungspläne klar sind. Man kann nur etwas bauen, wenn dies hinsichtlich Verkehr<br />

und Umgebung möglich ist. Daher ist es richtig, dass in der BNO die Standorte bestimmt werden<br />

und im Gestaltungsplan eigentlich erst konkret festgelegt wird, ob das Hochhaus wirklich<br />

realisiert werden kann. Auf der anderen Seite ist der Schutz auch ein wichtiger Teil, Ensembleschutz,<br />

Baudenkmäler, Inventarobjekte. Für uns ist klar, es gibt viele öffentliche Interessen. Wir<br />

haben kein solches Dilemma wie die glp, ob die privaten Interessen höher gewichtet werden<br />

sollen als die öffentlichen Interessen. Etwas möchte ich herausgreifen: Mit Freude haben wir<br />

natürlich gesehen, dass das Royal jetzt in der Inventarobjektsliste enthalten ist. Das finden wir<br />

gut, aber eigentlich finden wir es wichtig, dass es erhalten bleibt und nicht nur auf der Inventarliste<br />

aufgeführt ist. Zusammenfassend: Wir sind grossmehrheitlich glücklich mit dieser BNO-<br />

Teilrevision und wir sind für das Eintreten. Wir haben noch einige Fragen, aber wir unterstützen<br />

die Stossrichtung. Wir unterstützen auch den gegangenen Weg und wir unterstützen auch<br />

grossmehrheitlich die Inhalte.<br />

Courvoisier Peter<br />

Die FDP-Fraktion anerkennt den Handlungsbedarf dieser BNO-Teilrevision und unterstützt ihn<br />

auch im Grundsatz. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diverse Bauvorhaben zu<br />

Streitigkeiten geführt haben und somit Präzisierungen notwendig geworden sind. Es gilt grundsätzlich,<br />

mit einer BNO-Teilrevision, so wenige Gerichtsfälle wie möglich zu machen. Unsicherheiten<br />

darüber was, wo und wie gebaut werden darf, gilt es soweit wie möglich aus dem Weg zu<br />

räumen. Mit dieser Teilrevision wird man dem teilweise gerecht und man hat zusätzlich auch<br />

noch die Anpassungen an das neue kantonale Baugesetz gemacht. Leider sind bei der laufenden<br />

BNO-Revision ständig neue und für uns sehr wesentliche Bestimmungen eingeführt worden,<br />

so dass auch der damalige <strong>Stadt</strong>rat, Kurt Wiederkehr, plötzlich nicht mehr so sicher war,<br />

ob es sich um eine Teil- oder eine Gesamtrevision handelt. In unseren Augen hätte der Abbruch<br />

der Teilrevision zu Gunsten einer Gesamtrevision oder eine Beschränkung auf die wichtigsten<br />

Punkte mit einer Teilrevision Sinn gemacht, was leider nicht vollzogen worden ist. Wir bedauern<br />

das sehr. Insbesondere sind wichtige Themen wie die Verdichtung nicht als Ganzes behandelt<br />

worden. <strong>Stadt</strong>bildveränderungen, die daraus entstehen, gilt es vorher abzuklären, bevor neue<br />

Bestimmungen in Kraft treten. Da denken wir an die neuen Hochhausbestimmungen und die<br />

Aufgabe von grossen Grenzabständen in gewissen Zonen. Es sind Baudenkmäler, die da hinein<br />

spielen, aber auch die Ensembleschutzzone und die Grünflächenziffer. Diese Entwicklung ist<br />

über das ganze <strong>Stadt</strong>gebiet zu diskutieren. Es muss ein Verdichtungskonzept erstellt und mit<br />

dem neuen Planungsleitbild abgeglichen werden. Wir werden zu gewissen einzelnen Positionen<br />

Rückweisungsanträge stellen müssen. Wir begrüssen sehr, dass der <strong>Einwohnerrat</strong> mit einer<br />

Spezialkommission in den Prozess eingebunden wurde und Einfluss nehmen konnte. Mit den<br />

zwei Mitwirkungsverfahren konnten die betroffenen Grundeigentümer und Gruppierungen ihre<br />

Eingaben machen, was auch zahlreich erfolgt ist. Die Leute sind enttäuscht, wie wir übrigens<br />

auch, dass der grösste Teil der Eingaben abgewiesen worden ist. Die FDP hat mit guten Begründungen<br />

auf viele Punkte hingewiesen, die allerdings nicht berücksichtig worden sind. Wir<br />

lesen daraus, dass eine Teilrevision in der interessierten Bevölkerung nicht so breit abgestützt<br />

ist, wie es eigentlich sein sollte. Wir haben auch festgestellt, dass versucht worden ist, alles<br />

Mögliche oder auch Unmögliche bis ins Detail zu regeln. Teilweise auch Sachen, die bereits in<br />

den kantonalen Bestimmungen vorhanden sind. Vielfach sind auch diese Bestimmungen mit der<br />

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komischen Begründung des öffentlichen Interesses abgewiesen worden, was vielfach nicht<br />

nachvollziehbar ist. Eine aufgeblähte BNO führt auch zu planerischem Mehraufwand, mit<br />

entsprechenden Kosten für die Grundeigentümer, aber auch Mehraufwand seitens der Behörden,<br />

die die Baugesuche kontrollieren müssen. Zu detailliert heisst auch nicht, dass Rechtsstreitigkeiten<br />

damit ausgeschlossen werden. Ich gebe gerne einige Beispiele von Detaillierungsgrad:<br />

Im Altstadtreglement ist aufgefallen, dass die Sprossen der Fenster nicht demontiert werden<br />

dürfen um das Glas zu reinigen. Bei den Aussenräumen ist aufgefallen, dass die Zufahrt zu<br />

einem Grundstück nur einen Drittel der Grundstücksbreite betragen darf. Es ist nicht einsichtig,<br />

ob das im breiten Interesse der Bevölkerung ist. Bei Baudenkmälern werden Einfamilienhäuser<br />

erwähnt, die hinter Gebüschen und Sträuchern versteckt sind und durch Passanten nicht einsehbar<br />

sind. Das versteht der Bürger nicht. Wieso soll die Anzahl Parkplätze bei Einfamilienhäusern<br />

begrenzt werden? Zur Grünflächenziffer, da ist nicht einsichtig, wieso die Gebäudegrösse<br />

reduziert werden soll, wenn der Vorplatz, aus rein baulichen Gründen, asphaltiert werden<br />

muss. Es sind alles Bestimmungen, die für uns nicht wirklich nachvollziehbar sind und diese<br />

Aufzählung lässt sich fast beliebig weiterführen. Diese Einschränkungen der Freiheit Einzelner<br />

dürfen wirklich nur bei ausgewiesenem und übergeordnetem Interesse erfolgen. Es ist 6 Jahre<br />

gegangen. Wir sind aber enttäuscht, dass immer noch so viele Punkte zu Diskussionen führen.<br />

Es ist eine Chance verpasst worden, mit einer einfachen Teilrevision die dringlichsten Punkte<br />

und Artikel klarer zu regeln. Eine Gesamtrevision auf der Basis des Planungsleitbildes hätte zu<br />

einer Diskussion über die <strong>Stadt</strong>entwicklung geführt. Verdichtung, Hochhäuser und Grünräume<br />

wären zum Thema geworden und man hätte Schwerpunkte setzten und sich die Fragen stellen<br />

können, was und wohin wir wollen. Ein zukünftiges <strong>Stadt</strong>bild hätte so entworfen und aufgezeigt<br />

werden können. Ich bitte Sie, im Namen der FPD schon jetzt, unsere Anträge, die wir stellen<br />

werden, zugunsten einer schöneren <strong>Stadt</strong> und einer freiheitlicheren BNO zu unterstützen.<br />

Brunner Mathias<br />

In unserer Fraktionssitzung gab es zu Beginn eine lebhafte Diskussion darüber, was der <strong>Einwohnerrat</strong><br />

überhaupt an der BNO noch ändern und mitbestimmen kann. Die Unterscheidung<br />

zwischen wesentlichen und unwesentlichen Änderungen, wobei der <strong>Einwohnerrat</strong> vor allem bei<br />

den wesentlichen Änderungen nur mittels Rückweisung einwirken kann, ist nicht bei allen gut<br />

angekommen. Aber dieser Vorwurf geht in Richtung Kanton. Zu den Schwerpunkten dieser<br />

Teilrevision: Wir finden die Stossrichtung der Verdichtung richtig und wichtig. Es kann nicht nur<br />

immer mehr neuer und grüner Boden platt gewalzt werden, schon gar nicht dort, wo dieser<br />

schon heute zur Mangelware gehört. Gegenüber dem steht aber auch die Wahrung der Quartier-<br />

und Wohnqualität. Dass die Erfüllung dieser und weiterer Anforderungen die Umsetzung<br />

einer Bau- und Nutzungsordnung nicht vereinfacht, ist offensichtlich. Trotzdem stören wir uns an<br />

den immer mehr werdenden und strengeren Vorschriften für neue Überbauungen, Ausbauten<br />

und Sanierungen. Wo bleibt hier der Freisinn? Wir werden voraussichtlich Anträge stellen. Je<br />

nach dem sind wir auch bereit, uns anzupassen. Die vielen neuen Vorschriften, die auf die <strong>Stadt</strong><br />

zukommen sollen, sind uns ein Dorn im Auge.<br />

Bosshardt Fritz<br />

Im Vorfeld meiner Vorbereitungen habe ich gemerkt, wie komplex die BNO-Teilrevision überhaupt<br />

ist. Ich war umso dankbarer, dass wir wertvolle Rückmeldungen von der Begleitkommission<br />

erhalten haben und ich war auch froh um Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Ich möchte<br />

kurz die wichtigsten Punkte für das team baden zu dieser Teilrevision erläutern: <strong>Baden</strong> soll<br />

kein Museum sein, <strong>Baden</strong> soll aber auch kein Experimentierkasten während dem Bauboom<br />

werden. Unter dieser Prämisse sind wir sehr für das Bestimmen und Festhalten von Baudenk-<br />

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mälern und der für den Städtebau wertvollen Objekte. Wir wollen den Quartier- und Ensemblecharakter<br />

erhalten, wollen aber gleichzeitig eine moderate Entwicklung zulassen. Unter diesem<br />

Aspekt befürworten wir die Liste der Baudenkmäler und die Inventarliste, die in der Begleitkommission<br />

rege diskutiert worden ist sehr, die schlussendlich auch auf Fakten und nicht nur auf<br />

Partikularinteressen basiert. Zum Thema Verdichtung: Eine moderate Verdichtung im Zentrum,<br />

wie sie die BNO mit den Hochhäusern, mit der Veränderung von Grenzabständen und gewissen<br />

Zonenänderungen vorsieht, begrüssen wir sehr. Wir wollen, dass Wohnen, Arbeiten und Einkaufen<br />

näher zueinander kommen. Die Gewährleistung der Wohnqualität und vor allem auch,<br />

dass die Wohnqualität durch einzelne Projekte nicht beeinträchtigt wird oder nur in verhältnismässigem<br />

Rahmen beeinträchtigt wird, kann erst durch die Gestaltungspläne sichergestellt<br />

werden. In diesem Zusammenhang ist dann vor allem der <strong>Stadt</strong>rat gefordert und wir wünschen<br />

uns, dass der <strong>Stadt</strong>rat in diesem Bereich auch Mut zeigt, um eben genau diese Wohnqualität<br />

gewährleisten zu können. Nicht ganz einverstanden sind wir mit dem Umgang des Themas<br />

Verkehr in dieser BNO-Teilrevision. Im kommunalen Gesamtplan Verkehr heisst es: "Als Hauptursache<br />

der Schwachstellen ist ein erheblicher Mangel in der Abstimmung von Verkehrsaufkommen<br />

und Siedlungsentwicklung festzustellen". Mit den Reduktionsfaktoren für die Erstellungspflicht<br />

von Parkfeldern geht man zwar in den erwähnten Schwachstellen in die richtige<br />

Richtung. Die Schritte, die man dabei macht, sind für uns aber noch zu klein. Insbesondere im<br />

Bereich Innenstadt, wo bezüglich Siedlungsentwicklung und Verdichtung mit dieser Teilrevision<br />

die grössten Schritte gemacht werden, braucht es von Seiten Verkehr auch die entsprechenden<br />

Anpassungen, und die sind aus unserer Sicht noch nicht ganz gemacht. Hannes Streif wird<br />

demzufolge in der Detailberatung eine Teilrückweisung beantragen. Grundsätzlich ist das team<br />

baden mit der Stossrichtung einverstanden und wir sind darum auch für das Eintreten in diese<br />

Debatte.<br />

Füllemann Mark<br />

Es ist unüblich, dass ein Einzelsprecher schon zum Eintreten redet. Ich rede nicht darum, weil<br />

ich anderer Meinung wäre als meine Fraktion, sondern weil es um das Grundsätzliche geht.<br />

Man sagt so schön, der Teufel steckt im Detail und wir werden heute Abend diese Teufelchen in<br />

diesen Bestimmungen suchen. Wir haben die Grundsatzfrage vergessen: Was soll die BNO<br />

eigentlich? Soll sie, wie es Peter M. Conrad erwähnte, einfach unsere BNO an die kantonalen<br />

Vorschriften anpassen. Dann hätte die Vorlage schneller und kleiner sein können. Soll sie<br />

bauen verhindern oder ermöglichen? Alle haben wahrscheinlich die BNO-Inhalte in der Vorlage<br />

gelesen. Ich frage mich, wie viele von uns den Begleitbericht, den Antrag des <strong>Stadt</strong>rates gelesen<br />

haben. Dieser Antrag riecht nämlich grauenhaft nach Bevormundung. Was steht im Antrag?<br />

Es steht, dass wir die BNO revidieren, weil die sie aktuell die Bauentwicklung nur teilweise stoppen<br />

kann. Dort steht das Wort "begegnen" nicht stoppen, weil die existierende BNO eine umfassende<br />

Sicherung der gestalterischen Qualitäten nicht ermöglicht. Der Ausdruck gestalterische<br />

Qualitäten wird in unserer <strong>Stadt</strong> häufig gebraucht, im Budget, im Leitbild mit vielen Kriterien,<br />

ohne sie je messbar zu machen. Gestalterische Qualität ist nicht die private Ansicht eines Architekten.<br />

Es heisst im Antrag, die jetzige BNO sei zu wenig griffig und kaum geeignet, wesentlich<br />

einschränken zu können. Diese Aussage macht mir persönlich Bauchweh. Warum muss eine<br />

BNO einschränken? Sander Mallien hat es erwähnt. Den privaten Interessen steht ein diffuses<br />

öffentliches Interesse gegenüber. Warum gibt es diese <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>, so, wie sie heute ist. Es<br />

gibt sie, weil Private mittels Eigeninitiative eine BBC gegründet haben – das war nicht öffentliches<br />

Interesse. Warum gibt es Graf Kaffee? Weil Leute, wie ein Herr Osterwalder, nicht eine<br />

Gemeinschaft, Kaffeebohnen rösten. Warum gibt es ein Restaurant Da Franco? Weil ein Privatmann<br />

eine Beiz führen wollte, nicht weil die Öffentlichkeit eine Beiz geführt hat. Warum gibt es<br />

die Langmatt, ohne einen Sidney Brown gäbe es keine Langmatt. Wir müssen mit den Einschränkungen<br />

vorsichtig sein. Ich frage mich zudem, wo die Kriterien geblieben sind, wenn ich<br />

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Sätze lese wie, die neue BNO solle städtebauliche Qualitäten ermöglichen. Es hat keine Kriterien,<br />

weder in der BNO noch im Antrag. Es sollte aktive Quartiergestaltung ermöglichen. Ich<br />

frage mich immer noch, was das ist. Ich habe in allen Unterlagen nichts darüber gefunden. Ich<br />

bin etwas enttäuscht. Ich bin der Meinung, es hätte das gemacht werden sollen, was verschiedene<br />

nach der Ablehnung Neuenhof angetönt haben. Man hätte eine Gesamtrevision machen<br />

sollen. Nicht, dass sie anders herausgekommen wäre, vermutlich wäre der Inhalt für uns gleich,<br />

aber man hätte eine Grundsatzdiskussion geführt. Meiner Meinung nach sollte eine BNO das<br />

Bauen ermöglichen. Die ganze Vorlage enttäuscht mich, vor allem im Hinblick auf die kommende<br />

Gesamtrevision. Die ganze Vorlage riecht etwas nach Bevormundung von Individuen. Mit<br />

Bevormundung erreicht man nichts anderes als einen Niedergang der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>.<br />

Wanner Isabelle<br />

Es hat schöne Voten von Seiten des Freisinns und natürlich von meinem Kollegen, Sander<br />

Mallien, gegeben. Ich möchte folgendes noch hinzufügen: Jedes Team einer <strong>Stadt</strong>planung beklagt<br />

die Sünden der Väter, ohne sich bewusst zu sein, dass sie die gleichen Fehler machen<br />

werden. Ich habe immer in <strong>Baden</strong> gelebt und ich könnte ihnen viele Sachen erzählen. Ich möchte<br />

ihnen aber doch etwas von unserem allerseits beliebten und geachteten Mario Botta sagen.<br />

Letzthin hat er im welschen Fernsehen gesagt: "L'architectur est le témoin de la réalité." Die<br />

Architektur ist der Zeuge der Realität. Die Realität ist als dynamische Wirklichkeit anzuschauen.<br />

Das müssen wir uns heute Abend unbedingt vor Augen halten. Architektur lebt, es geht vorwärts.<br />

Schauen Sie sich das Büchlein mit Bildern über <strong>Baden</strong> an. Wir können so lange planen<br />

wie wir wollen. Es wird einfach weitergehen.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Zu Beginn dachte ich, es gebe ein ganz kurzes Eintreten und ich könne für die gute Aufnahme<br />

danken. Am Schluss hat sich die Lage etwas verändert. Ich möchte gewisse Voten und Bereiche<br />

kurz aufnehmen, aber auch nicht zu lange werden, weil die Begleitkommission, namens<br />

Peter Heer, und auch andere Fraktionssprecher sehr schön den Prozess aufgezeigt haben. Man<br />

sprach von einer breiten Strasse, Kompromisslösungen, gewonnenen und verlorenen<br />

Abstimmungen und vom breiten demokratischen Prozess Ein demokratischer Prozess bedeutet<br />

immer, dass man mit gewissen Sachen durchkommen oder mit gewissen Sachen verlieren<br />

kann. Ein Beispiel haben wir von der Begleitkommission gehört: Der <strong>Stadt</strong>rat zögerte, das<br />

Thema Energie in der BNO zu regeln, hat sich aber schlussendlich überzeugen lassen. Wir<br />

werden heute Abend über verschiedene Bestimmungen der BNO diskutieren. Am Schluss wir<br />

ein in einem demokratischen Prozess gefällter Entscheid vorliegen, den wir entgegen nehmen<br />

werden. Ich wehre mich gegen die Aussage, dass man in der BNO das Ziel gehabt habe, Verschärfungen<br />

einzufügen, um das Bauen und die <strong>Stadt</strong>entwicklung zu verhindern. Beschäftigt<br />

man sich mit der BNO, sieht man, dass man genau das nicht wollte. Wir möchten gewisse Dinge<br />

erhalten und andere Dinge entwickeln. Beides benötigt Regeln. Wir wollen mit dieser Teilrevision<br />

der BNO Bauen weiterhin ermöglichen. Wir wollen weiterhin ermöglichen, dass sich die<br />

<strong>Stadt</strong> entwickeln kann. Wir wollen unsere Unternehmen behalten. Wir möchten Entwicklungsmöglichkeiten<br />

geben. Ich werde froh sein, wenn wir heute Abend diese Debatte durchhaben. Es<br />

war ein langer, vielleicht fast ein zu langer Weg. Sie können heute Abend entscheiden, der<br />

<strong>Stadt</strong>rat solle noch weitere Themen integrieren. Dann reden wir vielleicht in zwei Jahren wieder<br />

über die BNO. Und dann könnte der <strong>Einwohnerrat</strong> sagen, man solle doch die Gesamtrevision<br />

angehen. Dann hätten wir noch mehr Zeit gebraucht. Für uns ist es wichtig, dass die Rechtssicherheit<br />

wieder gegeben ist und wir wieder eine rechtliche Grundlage haben, um Baueingaben<br />

beurteilen zu können. Mit dieser Teilrevision der BNO haben wir uns erst den neuen Gegeben-<br />

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heiten angepasst, wir lassen am richtigen Ort Verdichtungen zu. Wir erhalten mit der Grünflächenziffer<br />

die Quartiercharakter. Wir begeben uns mit den Hochhäusern auf einen Weg, zu dem<br />

wir uns beraten liessen. Wir haben einen breiten Prozess durchgeführt und ich erhoffe mir vom<br />

<strong>Einwohnerrat</strong>, dass er diesen Prozess heute Abend nicht zerpflückt. Das haben auch bereits<br />

Vorredner gesagt und das ist auch meine Meinung als <strong>Stadt</strong>rat, obwohl es ihnen selbstverständlich<br />

zusteht, zu jedem Paragraphen ihre Meinung zu äussern. Ich möchte mich zum<br />

Schluss dem Dank von Peter Heer anschliessen. Ich durfte als <strong>Stadt</strong>rat genau an einer Sitzung<br />

der Spezialkommission dabei sein, das war die 30. Sitzung, um dem Team für diese 30 Sitzungen<br />

zu danken und zum Resultat zu gratulieren. Ich hatte nie das Gefühl, in dieser Kommission<br />

mehr präsent sein zu müssen. Warum nicht? Wir hatten Fachleute in dieser Begleitkommission<br />

und Leute mit einem hohen politischen Know-how. Ich konnte mich immer darauf verlassen,<br />

dass in dieser Spezialkommission sehr intensiv und gut gearbeitet wird. Dieses Vertrauen hat<br />

sich im Produkt niedergeschlagen. Es ist nicht ein einseitiges sondern ein demokratisches Produkt,<br />

das dem <strong>Einwohnerrat</strong> heute Abend vorliegt. Sie haben die Vorlage in den Eintretensvoten<br />

mehrheitlich gewürdigt. Dafür bedanke ich mich. Ich bedanke mich bei allen, die mit viel Herzblut<br />

mitgearbeitet und mit allen Mitteln probiert haben, eine sehr gute Lösung zu erreichen. Ich<br />

freue mich auf die weitere Debatte.<br />

Detailberatung BNO<br />

Antrag Courvoisier Peter<br />

Der § 5 "Hochhäuser" sei zur Überarbeitung zurückzuweisen.<br />

Begründung:<br />

Die Ausscheidung der Hochhausperimeter 1 und 2 basiert auf einem Hochhauskonzept des<br />

Büros Diener & Diener und grenzt die Gebiete, wo nun Hochhäuser stehen dürfen, stark ein. Ein<br />

Hochhauskonzept, das noch keine vertiefte Behandlung in der Öffentlichkeit erfahren hat, kann<br />

nicht Grundlage für die Bezeichnung für Hochhausstandorte sein. Konsequenterweise müsste<br />

man den Bauherren die Offenheit zugestehen, aufgrund eines Gestaltungsplans generell ein<br />

Hochhaus planen zu können. Einen solchen Wildwuchs möchten wir aber nicht. Es muss<br />

Klarheit geschaffen werden, unter welchen Voraussetzungen Hochhäuser im Rahmen eines<br />

Gestaltungsplanverfahrens möglich sind. Insbesondere müssen Aussagen über den Städtebau,<br />

die Nutzungsdichte, die Erschliessung, Parkierung und vor allem auch die Umgebung gemacht<br />

werden. Wir erwarten, dass der Fächer geöffnet wird und anhand zusätzlicher Studien mit<br />

Nachweis hinsichtlich Schattenwurfs, Beeinträchtigung der Aussicht, Auswirkungen auf die<br />

bestehenden Quartiere, insbesondere auf die Wohnquartiere und Erweiterungen der Hochhausperimeter<br />

geprüft wird. Es leuchtet zudem nicht ein, wieso in der Innenstadt, Zone Nord,<br />

der Hochhausperimeter 1 zugelassen werden soll. Das erlaubt eine bauliche Dichte, die weder<br />

städtebaulich noch verkehrsmässig zu bewältigen wäre. Die <strong>Stadt</strong> ist aber gut gefahren mit ihrer<br />

Grosszügigkeit, die sie gegenüber den Unternehmen in <strong>Baden</strong> Nord in baulicher Hinsicht gewährte.<br />

Das gilt es auch beizubehalten. Aber einen generellen Freipass für Hochhäuser, wie im<br />

Perimeter in <strong>Baden</strong> Nord, wollen wir nicht. Er soll mit klareren gesetzlichen Bestimmungen ausgeschattet<br />

werden, damit mehr Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden kann.<br />

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Brunner Matthias<br />

Das Hochhauskonzept finde ich im Grossen und Ganzen gut gelungen, was die Strukturierung<br />

der Siedlungs- und Gewerbeflächen anbelangt. Städtebaulich ist ein solches Konzept unabdingbar.<br />

Einziger Störfaktor ist die enge Eingrenzung und Umsetzung, nach nur einer Studie/bzw.<br />

Meinung dieses einen Planungsbüros. In diesem Zusammenhang ist mir beim Studieren der<br />

Auflageakten eine Einsprache aufgefallen, welche abgehlehnt wurde. Der Kläger hatte im Esp-<br />

Areal anscheinend in Erwägung gezogen, ein Hochhaus auf einer bestimmten Parzelle zu<br />

bauen. Die Einsprache wurde abgelehnt, obwohl in diesem Areal, gemäss Hochhauskonzept,<br />

drei Hochhäuser denkbar wären. Hier beschränkt sich die <strong>Stadt</strong> auf drei einzelne, bestimmte<br />

Parzellen. Da kommt die Frage auf, ob sich hier jemand einen persönlichen Vorteil verschaffen<br />

will, oder ist das hier in jedem Fall ausgeschlossen? Wenn schon Hochhäuserparzellen bestimmt<br />

werden können, dann sollte dies ein Areal umfassen, welches aus mehr als nur einer<br />

Parzelle besteht, damit ein Spielraum klar und fair definiert werden kann und auch Kreatives,<br />

Neues und hoffentlich auch Schönes Platz findet und nicht nur die Begünstigten der <strong>Stadt</strong> ein<br />

Baurecht erhalten. Städtebaulich gesehen gibt es immer mehrere sinnvolle und raffinierte<br />

Varianten.<br />

Humbel Adrian<br />

In dieser Hochhausdebatte hat es einen erwähnenswerten Punkt: Bis jetzt war die BNO eigentlich<br />

immer das Reglement, das aufzeigte, was ein Investor an einem Ort bauen kann. Das gab<br />

ihm Rechtssicherheit. Jetzt kehren wir mit diesem Hochhausartikel dieses Prinzip völlig um. Wir<br />

gaukeln vor, 70 oder 55 Meter hoch bauen zu können, ohne gerichtlich abgesichert zu sein.<br />

Man muss aber einen Gestaltungsplan bringen. Man muss u.a. nachweisen, dass der 2-Stunden-Schatten<br />

erfüllt werden kann. Das ist so nicht in Ordnung. Die BNO sollte ein Planungsinstrument<br />

sein, welches Sicherheit gibt und keine Unsicherheiten schafft.<br />

Conrad Peter M.<br />

Wir müssen nicht über 50 oder 70 Meter diskutieren oder über 15 oder 20 Geschosse. Langfristig<br />

muss die Diskussion darüber erfolgen, ob wir 50 oder 100 Geschosse wollen. Ich stelle<br />

mir eine Strassenschlucht wie in New York vor. Das wäre eigentlich das grundsätzliche Ziel des<br />

verdichteten Bauens. Wie weit wollen wir gehen? Das ist die Frage. § 5 BNO regelt etwas, das<br />

bis anhin noch nicht geregelt war. Es ist richtig, man muss nachher noch über einen Gestaltungsplan<br />

gehen. Über einen Gestaltungsplan, in dem wir all jene Fragen, die Peter Courvoisier<br />

erwähnt hat, belegen müssen. Man muss die Konzepte vorlegen, man muss die Gutachten<br />

betreffend dem Schattenwurf vorlegen etc. Wir haben dieses Thema in der Kommission sehr<br />

intensiv diskutiert, sind aber zum Schluss gekommen, dass es wichtig ist, eine grobe gesetzliche<br />

Grundlage zu haben. Die ist jetzt in dieser BNO enthalten. Nur weil man das Gefühl hat,<br />

dieser § 5 sei etwas einschränkend oder mache Zusicherungen, dürfen wir ihn heute nicht<br />

herausstreichen. Darum dürfen wir diesem Antrag der FDP heute nicht zustimmen.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Man hätte pro Standort sagen können, welche Höhe man zulässt. Man hätte nach Vorliegen des<br />

Bauprojekts entscheiden können, ob es dort möglich ist oder nicht. Ich glaube aber, das kann<br />

man nicht. Also muss man schauen, ob es Areale gibt und wenn ja, welche Höhe man definiert.<br />

Jetzt haben wir Einzelstandorte. Ich glaube <strong>Baden</strong> ist nicht dazu da, irgendwo ein "Little<br />

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Manhattan" aufzustellen. Das ist nicht <strong>Baden</strong> und wir wollen auch nicht, dass <strong>Baden</strong> so wird. Ich<br />

glaube, das ist auch im Sinne des <strong>Einwohnerrat</strong>es und kann nicht unser Ziel sein. Wenn wir<br />

Hochhäuser haben und diese Höhen zulassen, dann wollen wir aber mit dem Gestaltungsplan<br />

absichern, dass es städtebaulich wirklich sinnvoll ist. Dazu muss man die Umgebung anschauen<br />

und einbeziehen und die Parkierung prüfen. Einen Schattenwurf prüft man genau<br />

deshalb, weil man anschliessend möglichst nicht wegen dieser Begrenzungen Einsprachen<br />

haben will. Die Bestimmung sagt nicht aus, dass überall wo es möglich ist auch ein Hochhaus<br />

hingestellt werden muss. Wir haben in Dättwil Beispiele, wo man Hochhäuser bauen könnte,<br />

aber keine Hochhäuser bauen will. Matthias Brunner sprach vom Esp-Areal. Das betrifft nicht<br />

das Esp sondern den Spickel zwischen den Eisenbahngeleisen und der Mellingerstrasse. Zu<br />

diesem Gebiet haben wir einen Gestaltungsplan. Man hat mit dem Gestaltungsplan die Möglichkeit,<br />

dort höher zu bauen. Wir haben auch schon in Aussicht gestellt, dass man dort höhere<br />

Häuser prüfen würde, aber nicht Hochhäuser. Über ein Hochhauskonzept, das jemand gemacht<br />

hat, kann man immer streiten. Wir haben Diener & Diener ausgewählt. Sie haben das Hochhauskonzept<br />

gemacht und die ganze <strong>Stadt</strong> angeschaut. Vielleicht kommt jemand anderes zu<br />

einem anderen Schluss. Man hat erläutert, wie Diener & Diener zu ihren Resultaten gekommen<br />

sind. Der <strong>Stadt</strong>rat stellt sich hinter das Konzept und auch hinter diese Hochhäuser. Peter<br />

Courvoisier hat die Verdichtung <strong>Baden</strong> Nord angesprochen. Sie haben sicher die Skizze in der<br />

Zeitung gesehen. Sie haben aber hoffentlich anschliessend auch die Erläuterungen der <strong>Stadt</strong><br />

gesehen und wissen darum, dass eine Realisierung, so wie sie dargestellt worden ist, gar nicht<br />

möglich wäre, es sei denn, der <strong>Einwohnerrat</strong> würde etwas anderes beschliessen als er im Entwicklungsrichtplan<br />

<strong>Baden</strong> Nord bereits entschieden hat. Ich bitte den <strong>Einwohnerrat</strong>, sich der<br />

Meinung der Begleitkommission und des <strong>Stadt</strong>rates anzuschliessen und den Antrag der FDP<br />

abzulehnen.<br />

Voser Jost<br />

Geht es um das Überarbeiten des § 5 oder um das Herausstreichen?<br />

Toni Suter<br />

Es gibt einen Rückweisungsantrag, mit dem Auftrag, den § zu überarbeiten und dem <strong>Einwohnerrat</strong><br />

nochmals vorzulegen.<br />

Voser Jost<br />

Ich habe den <strong>Stadt</strong>rat so verstanden, dass er diesen Paragraphen raus streichen will. Aber es<br />

geht nur um die Rückweisung zur Überarbeitung, oder?<br />

Toni Suter<br />

So ist es beantragt.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

So ist es beantragt, das ist richtig. Und wir sagen, nicht zurückweisen, sondern so in der BNO<br />

lassen.<br />

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Demuth Serge<br />

Eine Frage in formeller Sache: Ist es zwingend, dass wir über jeden Antrag direkt abstimmen?<br />

Es wird zum Teil vielleicht ein Time-out brauchen, um sich abzusprechen. Daher wäre es effizient,<br />

am Schluss über alle Anträge abzustimmen. Wäre das möglich?<br />

Suter Toni<br />

Ja es ist zwingend, da, ein Rückweisungantrag ein Ordnungsantrag ist. Man beauftragt damit<br />

den <strong>Stadt</strong>rat, eine Sache nochmals vorzulegen. Wenn ihr ein Timeout wünscht, könnt ihr ein<br />

Timeout beantragen und man kann dem stattgeben, wenn die Mehrheit das will.<br />

Zehnder Andreas<br />

Ich war Mitglied dieser Spezialkommission. Wir haben extrem viel über diese Hochhäuser<br />

gesprochen. Dann haben wir in der FDP-Fraktion noch einmal viel über diese Hochhäuser<br />

gesprochen. Ich bin tagtäglich mit dem Bauen beschäftigt. Als Architekt würde ich sehr gerne<br />

ein Hochhaus bauen. Jeder Architekt will irgendeinmal im Leben ein Hochhaus bauen. Ich bin<br />

der Meinung, man muss den Paragraphen zurückweisen und überarbeiten und das aus zwei<br />

Gründen: 1. Es stört mich, dass man in der Innenstadt ganz klar ausgewiesen hat, wo diese<br />

Hochhäuser stehen könnten. Wir alle wissen, dass es genau an diesen Standorten bereits<br />

Projekte gibt. Man gleist nun ein Gesetz auf und stülpt es über die Projekte, die eigentlich schon<br />

auf dem Tisch liegen. Das stört mich. Ich rede vom Merkker-Hochhaus, den beiden Hochhäusern<br />

auf dem ABB-Areal und vom Südhaus. Man müsste noch einmal gesamthaft anschauen,<br />

ob diese Hochhäuser am richtigen Ort sind. 2. Im Esp sind drei Hochhäuser aufgezeigt, die als<br />

Ensemble daher kommen. Das Quartier lebt nachher mit drei Hochhäusern. Man weiss aber<br />

bereits, dass das eine nicht gebaut wird, das zweite wahrscheinlich auch nicht und somit dort<br />

allenfalls nur noch ein Hochhaus zu stehen kommt. So stellt sich für mich die Frage, ob ein<br />

Hochhaus dort richtig ist.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag, § 5 "Hochhäuser" sei zur Überarbeitung zurückzuweisen, wird mit 21 Ja- zu 25<br />

Nein-Stimmen abgelehnt.<br />

Antrag Courvoisier Peter<br />

Der § 6 "Grundmasse und Zuordnungen" sei zur Überarbeitung der Regelung des grossen<br />

Grenzabstandes in der Zone Z3-5 und K4,5 zurückzuweisen.<br />

Begründung:<br />

Hier handelt es sich um die neue Regelung, die auch Peter Heer erwähnt hat, die plötzlich in der<br />

BNO-Revision erschienen ist. Der Wegfall des grossen Grenzabstandes ist eine Reaktion auf<br />

ein paar Rechtsfälle und vermehrte Ausnahmebewilligungen. Vor allem in den Z-Zonen. Dort<br />

würde auch die Einführung von Baulinien Sinn machen, um das Problem entschärfen zu<br />

können. Z-Zonen befinden sich vor allem im Bereich Badstrasse. Es ist auch zu prüfen und<br />

darzulegen, ob diese Verdichtung, in bereits sehr dicht bebautem Gebiet, wünschenswert ist<br />

oder ob es dann dort auch wieder neue Rechtsstreitereien gibt. Bei der Überarbeitung sind<br />

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insbesondere der Schattenwurf und eine mögliche Verschlechterung der Wohnqualität zu beachten.<br />

Das betrifft vor allem die Zonen K4 und K5. Wenn nur noch der kleine Grenzabstand<br />

gelten soll, kann man, bei einer Gebäudehöhe von 17 Metern, einen Gebäudeabstand von<br />

9 Metern machen, was ein Verhältnis von fast 2:1 bedeutet. Das ergibt Schluchten und führt zu<br />

einer Verschlechterung der Wohnqualität. Bis anhin war das Verhältnis viel besser. Wenn man<br />

in den unteren Geschossen wohnt, ist man nicht glücklich, vor allem im Winter nicht. Dort wäre<br />

es zu überlegen, ob man dann wenigstens den Wohnflächenanteil reduzieren könnte, damit das<br />

Wohnen in den oberen Geschossen noch möglich wäre und auch eine gewisse Qualität hätte.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Wir sind überzeugt, dass Verdichtung an diesem Ort richtig ist. Peter Courvoisier hat richtig ausgeführt:<br />

Wegen des grossen Grenzabstandes haben wir immer sehr Mühe und müssen viele<br />

Sonderbewilligungen erteilen. Es geht nicht darum, die Innenstadt komplett zuzubauen, in dem<br />

man überall das Maximum ausschöpft. Wir sind der Überzeugung, dass der grosse Grenzabstand<br />

an diesem Ort, an dem in der Regel die geschlossene Bauweise gemacht wird, keinen<br />

Sinn mehr macht. Häufig hat man die Situationen, dass man in den unteren Bereichen Läden<br />

hat und die Wohnungen erst im oberen Bereich, was dem sicher zu Gute kommt und auch vom<br />

Wohnflächenanteil her so richtig ist. Ich bitte Sie darum, auch diesen Antrag der FDP abzulehnen.<br />

Wenn man am grossen Grenzabstand in diesem Bereich jetzt festhält, obwohl wir ihn<br />

eigentlich höchst selten einhalten können, ist das aus meiner Sicht falsch.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag, der § 6 "Grundmasse und Zuordnungen" sei zur Überarbeitung der Regelung des<br />

grossen Grenzabstandes in den Zonen Z3-5 und K4,5 zurückzuweisen, wird mit 17 Ja- zu 27<br />

Nein-Stimmen abgelehnt.<br />

Wanner Isabelle<br />

Es geht eigentlich um eine Kleinigkeit und ich werde keinen Verbesserungsantrag stellen, weil<br />

ich sonst in der ganzen BNO diverse Verbesserungen wünschen müsste. Ein Beispiel, § 8<br />

Villenzone V, Abs. 4. Hier steht: "Neubauten … müssen mit besonderer Sorgfalt erfolgen und<br />

dürfen das Ziel der Erhaltung nicht beeinträchtigen". Wie ist das zu verstehen? Ansonsten darf<br />

auch unsorgfältig geplant und gebaut werden und ein Abriss ist der Erhaltung eines Gebäudes<br />

vorzuziehen? Die ganze BNO strotzt von diesen überflüssigen und rechtlich belanglosen Worthülsen.<br />

Es ist traurig, dass eine so selbstbewusste und immer grösser werdende Verwaltung<br />

immer wieder solche inhaltsleeren Aussagen produziert. Es reicht doch zu sagen "Die Neubauten<br />

müssen sich durch die Masse (besser: Abmessungen) und Gestaltung der bestehenden<br />

Baustruktur anpassen." Ich wünsche mir, dass die ganze BNO von jemandem, der der deutschen<br />

Sprache mächtig ist und auch das heutige Deutsch spricht, überarbeitet und gut verfasst<br />

wird. Es kann nicht die Aufgabe einer Einzelnen sein, die ganze BNO und die Reglemente in ein<br />

passables und verständiges Deutsch zu übersetzen.<br />

Wanner Isabelle<br />

Der § 13 Altstadtzonen Aa, Ab ist ein Gummiartikel. Der Bauherr ist der Laune der Behörden<br />

ausgeliefert. Das gilt auch für die den § 14 (Dorfzone D) und § 15 (Bäderzone B). Es heisst z.B.<br />

"Bauliche Massnahmen sind zulässig, wenn sie sich .... gut in die bestehende Bebauung einfü-<br />

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gen". Das ist auf den ersten Blick vernünftig und nachvollziehbar. Wenn aber dann das Altstadtreglement<br />

zum Zug kommt, ist das alles wieder in Frage gestellt. Ich hoffe darum, dass mit<br />

Korrekturen im Reglement einige Rechtssicherheiten wieder hergestellt werden können.<br />

Wanner Isabelle<br />

Ensembleschutzzonen sind an sich nicht falsch, aber nur richtig für bahnbrechende Konzepte.<br />

Die Auserwählten sind vor allem Einfamilien- und Reihenhäuser aus der Nachkriegszeit, zum<br />

Teil auch aus den frühen 60er Jahren. Die damaligen Bauten waren den mittelständischen<br />

Budgets angepasst und im Schnitt für die nächsten zwei Generationen geplant. Mit der vorliegenden<br />

BNO wird es den Eigentümern massiv erschwert, wenn nicht verunmöglicht, modernen<br />

Wohnstandard zu realisieren, z. B. energetische Aussensanierungen, die trotz Baugenehmigungen<br />

nicht zum Abschluss kommen können, weil die Auflagen das verunmöglichen. Um<br />

diese Zwangsjacke zu sprengen, muss man ein juristisches Verfahren mit ungewissem Ausgang<br />

anstrengen. Zusammen mit der Kategorie Baudenkmäler sind bereits über 10 % der Bauten<br />

betroffen. Eigentlich eine Minderheit, aber in einer Demokratie verdient auch eine Minderheit<br />

politische Solidarität. Wo bleibt der Bezug zur Geschichte? Die "Kontinuität zur Vergangenheit",<br />

die unsere Denkmalschützer propagieren, die alle E.Y. Meyers "Rückfahrt" gelesen haben wollen?<br />

Mir ist wichtig, auch wenn das etwas abgehoben tönt, dass aus grösserer zeitlicher Distanz<br />

gesehen, auch die bewegtesten Zeiten ihr Gewicht verloren und nur Blätter im Buch der Geschichte<br />

waren. Generationen, die Hohes und Höchstes erstrebt haben und glaubten Entscheidendes<br />

erreicht zu haben, gingen dahin, aber das Leben ging weiter. Darum sollten die Eigentümer<br />

die Bausubstanz, die für die Vergänglichkeit bestimmt ist, nicht zwangsweise erhalten<br />

müssen. Selbstverständlich braucht es Mut, innovatives Bauen zu fördern. Es braucht mehr<br />

Mut, als nette Häuserzeilen zu schützen. Wo, wenn nicht in der Architektur und im Städtebau,<br />

braucht es Bereitschaft, einen gesellschaftlichen Wandel zu reflektieren und wenn ja, dann sollten<br />

doch möglichst viele profitieren. Ich bitte Sie, den § 32 zwecks Kürzung zurückzuweisen und<br />

gleichzeitig eine Formulierung zu fordern, die zeitgemässes Bauen unter Einhaltung der Kubatur,<br />

Dachschrägen und Fensterfläche beschreibt. Damit könnte ja gleichwohl die Harmonie<br />

eines Ensembles gewahrt werden.<br />

Antrag Wanner Isabelle<br />

Der § 32 "Ensembleschutzzone" sei zwecks Kürzung zurückzuweisen.<br />

Begründung<br />

Die Bausubstanz und Infrastruktur genannter Objekte sind ungenügend, um zwangsweise für<br />

längere Zeit in Stand gehalten zu werden und den zeitgemässen Forderungen (Energiekomfort)<br />

zu entsprechen. In den nachfolgend genannten Zonen soll die Möglichkeit bestehen, die Objekte<br />

umzubauen oder neu zu erstellen, unter Einhaltung der zonenkonformen Vorschriften: Nr. 2,<br />

Ensembleschutzzone Badstrasse/Bahnhofstrasse/Hirschlistrasse, Nr. 3 Ensembleschutzzone<br />

Martinsberg, Nr. 4 Ensembleschutzzone Widenweg/Hägelerstrasse, Nr. 5 Ensembleschutzzone<br />

Schartentrottenstrasse und Nr. 7 Ensembleschutzzone Mellingerstrasse Ost und West.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Ich wage mich nicht mit Isabelle Wanner auf philosophische Äste hinaus. Ich glaube aber, dass<br />

mit der Ensembleschutzzone vieles, das erwähnt wurde, nämlich Sanierungen zulassen, Sanierungen<br />

energetisch machen können, Neubauten ermöglichen in diesem Paragraph enthalten ist.<br />

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Im Anhang I der Beschreibung der Ensembleschutzzonen ist aufgeführt, was geschützt ist. Im<br />

energetischen Bereich und auch in der Ensembleschutzzone Badstrasse haben wir in <strong>Baden</strong><br />

sehr gute Beispiele, die zeigen, was möglich. Dort hat es Gebäude, die inzwischen Neubauten<br />

sind und gewisse Charaktere dieser Siedlungen aber eingehalten werden müssen. Wir sind der<br />

Meinung, dass die Ressourcen, die wir dafür einsetzen, um diese Ensemble erhalten zu können,<br />

am richtigen Ort eingesetzt sind. Das Bewahren ist auch richtig und diese schutzwürdigen<br />

Sachen schränken nicht nur mich als Bewohner einer Ensembleschutzzone ein, sondern schützen<br />

mich auch davor, dass mein Nachbar alles Mögliche mit seinem Gebäude anstellt, das mich<br />

anschliessend stören würde. Der Paragraph, so wie er hier steht, ist ausgewogen. Zudem ist<br />

anhand von Objekten, die in der Ensembleschutzzone stehen, nachgewiesen, dass sehr wohl<br />

alle Ansprüche an modernes Wohnen in solchen Ensembleschutzzonen ermöglicht werden<br />

können.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag, § 32 "Ensembleschutzzonen" sei zwecks Kürzung zurückzuweisen, wird mit wird mit<br />

16 Ja- zu 29 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />

Brunner Mathias<br />

§ 39 Baudenkmäler<br />

Die Idee, quasi jedes vierte Haus unter Schutz zu stellen, sei es auch nur als "Inventarobjekt",<br />

könnte sich in ferner Zukunft als sehr negativer Bumerang erweisen. Grenzt man mit den Bauund<br />

Schutzvorrichtung die Freiheiten beim Bauen zu stark ein, schreckt dies Investoren ab.<br />

Zudem verkommt der Rest zu einem Einheitsbrei oder vergammelt als ein in die Jahre gekommenes<br />

Freilichtmuseum, wie z. B. die Bäder, im heutigen Zustand sehr unattraktiv, und dies<br />

schon seit Jahren. Selbst ein Museum ist bedacht darauf, sich ständig zu wandeln, ich sage<br />

dazu nur "neue Dauerausstellung Melonenschnitz". Das Motto "Altes geht und Neues kommt"<br />

soll stärker gewichtet werden. In der neuen BNO ist die Rede von Baudenkmälern, Ensembleschutzzonen<br />

und Inventarobjekten, welche allesamt eine mehr oder weniger starke Einschränkung<br />

der Eigentumsrechte an Objekten und Liegenschaften darstellen. Baudenkmäler als solche<br />

sind unbestritten schützenswert. Auch wenn sich, unseres Erachtens, zu viele und zum Teil<br />

zu kuriose Gebäude in dieser Liste befinden. Zum Beispiel jetzt neu aufgenommen, das AZ-<br />

Hochhaus. Verschiedenste Personen greifen sich bei diesem Faktum nur an den Kopf. Die Idee<br />

hinter den Ensembleschutzzonen, Eigenheit, Ausdruck und Qualität einer Zone zu wahren, ist<br />

begrüssenswert. Aber uns gehen die Einschränkungen gegenüber baulichen Veränderungen zu<br />

weit. Ausserdem sind unseres Erachtens zu viele Siedlungen des gleichen Architekten und<br />

Baustils aufgelistet. Zu viel des Guten, oder über das Ziel hinausgeschossen. Eigentlich ist hier<br />

mit Schutzobjekten Schluss, müsste man meinen, aber Nein, die <strong>Stadt</strong> möchte an dieser Stelle<br />

noch ein neues Instrument einführen, welches der Abteilung Planung und Bau noch viel mehr<br />

Arbeit aufhalst. Die Auslastung dieser Abteilung ist so immens, dass kleine Projekte, wie die<br />

Sitz- und Liegestufen aus dem Jahr 2005, aufgrund Personalmangels noch nicht realisiert werden<br />

konnten. Ich rede jetzt hier von den "Inventarobjekten". Wir sehen hinter den Inventarobjekten<br />

folgenden Sachverhalt, Gebäude, welche die <strong>Stadt</strong> nicht offiziell als Baudenkmal deklarieren<br />

kann und welche nicht in einer homogenen Siedlung stehen, können in Zukunft, indirekt<br />

geschützt werden, indem der Besitzer keine Baubewilligung für seine Projekte erhält. In unseren<br />

Augen eine massive Freiheitseinschränkung. Der Mehrnutzen für die Allgemeinheit ist hier auch<br />

nicht gegeben, denn sollte ein Gebäude solch eine Beachtung finden, dann wäre es sowieso als<br />

Baudenkmal aufgelistet. Falls ich nicht richtig liege, bitte ich um Korrektur.<br />

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Antrag Brunner Matthias<br />

Der § 40 "Inventarobjekte" sei zwecks Streichung zurückzuweisen.<br />

Wanner Isabelle<br />

§ 40 Inventarlisten. Dieser Paragraph leistet einer ausufernden und willkürlichen Praxis der Behörden<br />

Vorschub. Er hat nämlich nur informativen Charakter und ist damit in einer BNO völlig<br />

überflüssig. Die BNO ist ein Rechtsinstrument. Jetzt kommt etwas Juristisches, aber Notwendiges<br />

für das <strong>Protokoll</strong>: Wenn die <strong>Stadt</strong> über diese angekündigte Beratung ungesetzlich Einfluss<br />

auf inventarisierte Bauten nimmt, können wir das nicht akzeptieren. Die Fachliteratur, z.B.<br />

Samuel Lehmann aus Bern, sagt nichts anderes. Nochmals: In einer BNO sollten ganz klare<br />

Regeln herrschen. Der Inventarliste ist der Eigentümer ausgeliefert, und das geht nicht. Der glp<br />

ist verdichtetes und zeitgemässes Bauen wichtiger als der Erhalt fragwürdiger Bausubstanz. Es<br />

kann also nur als Irrtum gewertet werden, dass der <strong>Einwohnerrat</strong> diesen grossen Aufwand abgesegnet<br />

hat. Ich weiss nicht genau in welchem Jahr, aber irgendeinmal ist quasi der Auftrag<br />

gegeben worden, eine Inventarliste zu machen. Wer auch immer für diese Liste verantwortlich<br />

ist, der Hauptzweck scheint wirklich zu sein, das Imperium der städtischen Kontrollinstanzen zu<br />

stärken. Am Rande sei erwähnt, dass Aarau keine Inventarliste führt. Der viel besungenen<br />

<strong>Baden</strong>er Geist, der das Leben liebt und zelebriert, der liberal und selbstbewusst ist, geht jetzt<br />

einfach den Bach hinunter. Überall muss man zuerst fragen. Ich kann ihnen sagen, dass die<br />

Baugesuche, die im Moment gestellt werden, auch wenn es Bagatellbaugesuche sind, mindestens<br />

9 Monate Bearbeitungszeit haben. Dies zum Thema Kontrolle, Ge- und Verbote von einer<br />

immer grösser werdenden <strong>Stadt</strong>verwaltung. Das passt der glp überhaupt nicht. Jeder Hauseigentümer<br />

dieser Kategorie soll sein Haus in seiner Ursprünglichkeit erhalten dürfen, aber nicht<br />

müssen. Viele Objekte mögen ein nice to have verdienen, aber das ist kein Kriterium für die<br />

BNO. Die übrigen Argumente sind die gleichen, wie jene für die Ensembleschutzzone. Und<br />

darum beantragen wir, wie die SVP, der § 40 Inventarobjekte sei zwecks Streichung zurückzuweisen.<br />

Begründung<br />

§ 40 hat gemäss Auskunft von Frau Daniela Nay nur informativen Charakter. Entweder ist die,<br />

für behördenverbindlich klassifizierte Einzelobjekte angebotene Beratung durch die Abteilung<br />

Planung und Bau für die Bauherrschaft völlig unverbindlich, dann ist § 40 sinnlos und überflüssig,<br />

oder die Beratung durch die Abteilung Planung und Bau soll für die Bauherrschaft doch<br />

verbindlich sein, dann ist § 40 in der vorliegenden Form unehrlich, irreführend und unvollständig,<br />

oder die <strong>Stadt</strong>verwaltung will über die angekündigte Beratung ungesetzlich Einfluss auf die inventarisierten<br />

Bauten nehmen.<br />

Knecht Beni<br />

Die <strong>Stadt</strong> Aarau vergleicht sich offenbar mit uns. Sie werden nämlich nächstes Jahr auch eine<br />

solche Inventarliste erarbeiten, weil sie dies gut findet.<br />

Zehnder Andreas<br />

Als Mitglieder der Baukommission kann ich Folgendes sagen: Wir wären schon einige Male froh<br />

gewesen, wenn ein Gebäude als Inventarobjekt eingetragen gewesen wäre, weil wir ein katastrophales<br />

Baugesuch vorliegen hatten. Wir mussten es bewilligen. Ich denke nicht nur an Ge-<br />

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äude aus den letzten 200 bis 300 Jahren, sondern auch an Gebäude aus den letzten 40 bis<br />

50 Jahren. Man hat bereits viel herausgestrichen. In der Spezialkommission haben wir auch<br />

darüber diskutiert. Alle in der Liste aufgeführten Objekte, unter anderem das AZ-Hochhaus,<br />

stehen meines Erachtens zu Recht darin. Man stelle sich vor, irgendjemand kauft irgendeinmal<br />

das AZ-Hochhaus und will es violett streichen. Da müssen wir doch einfach einen Riegel schieben<br />

können. Genau für solche Fälle braucht es die Inventarobjekte.<br />

Wanner Isabelle<br />

Eine Berichtigung: Das AZ-Hochhaus ist in den Baudenkmälern und nicht auf der Liste der<br />

Inventarobjekte.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Zuerst möchte ich gewisse Zahlen korrigieren: 1. Geschützte Objekte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> sind<br />

Baudenkmäler, das sind 70, die Altstadt und der Kernbereich Bäder. Also keine 10 %. 2. Es<br />

wurde richtig gesagt, Inventarobjekte sind behördenverbindlich und nicht eigentümerverbindlich<br />

und darum auch nicht geschützt. Was Andy Zehnder betreffend Baugesuchen gesagt hat, kann<br />

ich unterstreichen. Darum sind wir der Meinung, dass die Inventarobjekte und der Passus wichtig<br />

sind. Was war das Schlimmste für die Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> bei der ersten öffentlichen<br />

Veranstaltung über Baudenkmäler? Am meisten Leute kamen zu uns und sagten, sie hätten<br />

gar nicht gewusst, dass sie ein Inventarobjekt hätten. Diese Liste existiert bereits seit den<br />

80er Jahren. Der grösste Fehler war, dass man diese Liste immer unter dem Deckel gehalten<br />

hat. Wir haben den anderen Weg gewählt, sie integriert und somit öffentlich gemacht. So sind<br />

wir transparent und greifen jeder Willkür vor. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag, § 40 "Inventarobjekte" sei zwecks Streichung zurückzuweisen, wird mit 17 Ja- zu 29<br />

Nein-Stimmen abgelehnt.<br />

Rückweisungsantrag Courvoisier Peter<br />

Der § 39 "Baudenkmäler" sei zur Überarbeitung zurückzuweisen und die Anzahl der Baudenkmäler<br />

sei im Verzeichnis unter Beachtung gewisser Grundsätze zu reduzieren.<br />

Bei der Reduzierung sollen folgende Grundsätze angewendet werden: Es sei der massvollste<br />

Eingriff ins Privateigentum zu wählen. Wohngebäude, die vom Eigentümer selber bewohnt werden,<br />

sollen nur in Ausnahmefällen unter Schutz gestellt werden. Die zukünftige Entwicklung von<br />

Gebäudekomplexen, z.B. Verdichtung, darf durch die Unterschutzstellung einzelner Gebäude<br />

nicht beeinträchtigt werden. Darum sind keine einzelnen Gebäude in zusammengebauten Gebäudezeilen<br />

zu schützen. Auf die Unterschutzstellung von öffentlichen oder privaten Gebäuden,<br />

die vom Planungsleitbild oder von der Schulraumplanung betroffen sind, ist vorderhand zu<br />

verzichten. Eine Unterschutzstellung dieser Gebäude ist nach Abschluss der entsprechenden<br />

Arbeiten zu prüfen.<br />

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Begründung<br />

Es ist klar, die Baudenkmäler braucht es in <strong>Baden</strong>. Wir haben eine Geschichte, wir haben eine<br />

historische Altstadt, wir haben eine Industriegeschichte. Da gibt es genügend Gebäude, die von<br />

dieser Geschichte erzählen mögen. Von denen sollen die Wichtigsten ausgesucht werden. Eine<br />

Unterschutzstellung ist aber vor allem bei Privaten ein massiver Eingriff ins Eigentum. Dem<br />

Eigentümer werden Verpflichtungen auferlegt, die er selber finanzieren muss. Ein Beispiel dazu:<br />

Ich habe ein Gebäude, Baujahr 1904. Ich habe die Eingangstüre in Revision gegeben. Der<br />

Denkmalschutz sagte mir, wie die Türe auszusehen hat, und ich musste sie bezahlen. Sie<br />

kostete mich anstatt CHF 4'000 einen fünfstelligen Betrag. Das Ganze erfolgt im öffentlichen<br />

Interesse, aber die Kosten kann der Private zahlen, ob es im passt oder nicht. Wenn einzelne<br />

Gebäude einer Gebäudegruppe, die möglicherweise sogar zusammengebaut sind, unter Schutz<br />

gestellt werden, kann das die sinnvolle Entwicklung einer ganzen Gruppe behindern. Sie sehen,<br />

eine neue Gesamtlösung wird auf diese Weise wegen eines Hauses verhindert. Problematisch<br />

ist die Unterschutzstellung auch hinsichtlich künftiger Entwicklungen, z. B. Verdichtung. Die<br />

<strong>Stadt</strong> ist mitten in der Schulraumplanung und vor der Erarbeitung des neuen Planungsleitbildes.<br />

In dieser Phase Schulhäuser unter Schutz zu stellen, macht wenig Sinn. Es ist bekannt, dass<br />

sich die Bedürfnisse an Schulräumen und internen Abläufen, z. B. Mittagstisch usw. stark verändert<br />

haben. Eine Zementierung der Gebäude führt erfahrungsgemäss zu keinen optimalen<br />

Lösungen. Auf jeden Fall ist auch da mit hohen Kosten zu rechnen. Das Verzeichnis der Baudenkmäler<br />

ist in langer Arbeit von Spezialisten erstellt und von der einwohnerrätlichen Spezialkommission<br />

begleitet worden. Das ist als Ausgangslage sicher gut. Notwendig wäre aber auch<br />

eine Prüfung der Allgemeinverständlichkeit. Was meint der normale, unkundige Bürger dazu,<br />

was denn geschützt werden soll und was nicht.<br />

Knecht Beni<br />

Ich habe ziemlich Mühe mit diesem Antrag. Es kann doch nicht ein Kriterium sein, ob der Eigentümer<br />

dieses Gebäudes im Gebäude wohnt oder nicht. Wie ist es denn z. B. mit dem <strong>Stadt</strong>haus?<br />

Wohnt da jemand? Ob ein Gebäude schutzwürdig ist, muss fachlich festgelegt und<br />

analysiert werden.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Ich kann mich den Worten von Beni Knecht nur anschliessen. Ich bin auch der Meinung, dass<br />

ein fachliches Gutachten da sein muss und das haben wir gemacht. Wir haben es anschliessend<br />

auch politisch beurteilen lassen, einerseits von der Spezialkommission und andererseits<br />

vom <strong>Stadt</strong>rat. Dort haben wieder Streichungen stattgefunden. Wir haben anschliessend eine<br />

zweite Mitwirkung gemacht. Entscheidend ist, dass es um die Betroffenen geht und nicht einfach<br />

nur um alle anderen. Von diesen Baudenkmälern wollten drei nicht unter Schutz gestellt<br />

werden, zwei Anträge sind abgewiesen und eines ist gutgeheissen worden. Wenn man erhöhte<br />

Ansprüche stellt, dann soll man auch etwas daran zahlen. Und die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> bezahlt 50 % an<br />

die erhöhten Aufwendungen, wenn man ein Baudenkmal sanieren muss. 50 % der Mehraufwendungen,<br />

weil es unter Schutz steht. Damit leistet die öffentliche Hand einen Beitrag, weil<br />

man es unter Schutz gestellt hat. Darum bitte ich Sie, diesen Antrag ebenfalls abzulehnen.<br />

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Beschluss<br />

Der Antrag, der § 39 "Baudenkmäler" sei zur Überarbeitung zurückzuweisen und die Anzahl der<br />

Baudenkmäler sei im Verzeichnis unter Beachtung gewisser Grundsätze zu reduzieren, wird mit<br />

18 Ja- zu 28 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />

Wanner Isabelle<br />

§ 43 Beiträge<br />

Es gibt keinen Rückweisungsantrag. Es gibt nur eine Erklärung, damit gewisse Leute nicht<br />

immer sagen, es gebe ganz viel Entschädigungen. Wenn der Bauherr sich endlich dem unerbittlichen<br />

Willen der Behörden gebeugt hat und mit erheblichen Mehrkosten für eine konforme<br />

Renovation bezahlt hat, ist die ihm in Aussicht gestellte Kostenbeteiligung so gering, dass<br />

einem eigentlich die Tränen kommen. Der Zustupftopf verfügt nämlich jährlich genau über<br />

CHF 10'000 für alle Bauvorhaben, so dass die Betroffenen etwa 10 % der Mehrkosten vergütet<br />

bekommen. Ein Beispiel: Die Mehrkosten für altstadtkonforme Fenster haben 50 % betragen,<br />

statt CHF 32'000 haben sie CHF 48'000 gekostet. Der Bauherr hat CHF 2'000 erhalten. Mit<br />

dieser Praxis weckt man keine Begeisterung.<br />

Brunner Mathias<br />

§ 62 Autoreduziertes Wohnen<br />

Gemäss Medienbericht der Grünen geht ihnen dieser Paragraph zu wenig weit und uns geht er<br />

zu weit. Wir stellen hier den Antrag auf Rückweisung zwecks Streichung. Die Wahlmöglichkeit<br />

für ein autofreies Wohnen hat jeder Bewohner heutzutage schon selbst. Hat dieser kein Auto,<br />

kann er z.B. seinen Garagenplatz als Hobbywerkstatt oder Abstellplatz einsetzen oder ihn frei<br />

lassen und weiter vermieten. Denn es gibt auch Leute, die Autos als Hobby sammeln und diese<br />

selten benutzen. Es belastet den Verkehr nicht. Gemäss Statistiken ist die Bevölkerung immer<br />

mobiler und generiert immer mehr km/Jahr. Ob uns das passt oder nicht, wir müssen uns wohl<br />

selbst an der Nase nehmen, denn wir gehören auch dazu. In der Innenstadt können sicher<br />

manche auf ein Auto verzichten, aber es gibt auch viele, die das nicht können. Ebenso kommt<br />

auch die Problematik der Nachtstunden dazu. Wie kommt z. B. ein Schichtarbeiter oder einer,<br />

welcher frühmorgens Arbeitsbeginn hat, zur Arbeit? Mit dem Bus, mit der Bahn? Keine Chance.<br />

All diese Leute benötigen ein Auto, ob sie es wollen oder nicht. Zudem kenne ich nur wenige,<br />

welche ganz auf ein Auto verzichten können. Meist sind die jünger und haben begrenzte finanzielle<br />

Mittel, einen örtlich begrenzten Kollegen- und Verwandtschaftskreis, oder sind Idealisten,<br />

die auf Bequemlichkeiten verzichten können. An sich wäre die Idee des autofreien Wohnens<br />

nicht schlecht, aber, wie beim Kommunismus, wird die Umsetzung wieder am Menschen<br />

scheitern. Klar kann man den Bewohnern in einer solchen Siedlung vorschreiben, auf ein Auto<br />

zu verzichten. Aber kontrollieren kann das niemand, ob diese sich dann einfach in der nahen<br />

oder mittleren Umgebung einen Autounterstand zulegen oder einfach wild parkieren. Und dies<br />

findet in Dättwil schon seit längerer Zeit statt. Ein Hauptgrund, wieso das Sportcenter Baregg<br />

die Parkplätze kostenpflichtig gemacht hat. Also wieso den Bürger noch mehr entmündigen und<br />

sinnlose Vorschriften aufhalsen? Am Rande: Ich würde es begrüssen, wenn keine Parkfelder<br />

mehr oberirdisch erstellt werden dürften, denn hier könnte einer grossen Platzverschwendung<br />

den Garaus gemacht werden, wie z.B. beim Lidl Wettingen, wo viel Grünes für Parkplätze<br />

geopfert wurde.<br />

Seite 25 von 40


Streif Hannes<br />

Seit 9 Jahren bin ich im <strong>Einwohnerrat</strong> und das erste Mal voll auf der Linie der SVP, aber aus<br />

einem völligen anderen Menschenbild heraus. Für mich geht es auch um Wahlfreiheit. Aber, um<br />

es vorwegzunehmen, für mich geht es nicht um die Wahlfreiheit in dieser Garagenbox, sondern<br />

darum, keine erstellen zu müssen. Wer baut, der muss für die Benutzer und Besucher seiner<br />

Liegenschaft genügend Parkplätze erstellen. Von dieser Regel gibt es die altbekannten Ausnahmen,<br />

nämlich besonders dann, wenn ein Parkplatz das Ortsbild oder die Verkehrssicherheit<br />

beeinträchtigt oder aber, wenn der Aufwand, um diesen Parkplatz zu erstellen, nicht zumutbar<br />

wäre. Seit der letzten Revision kennt das Baugesetz neuerdings zwei weitere Ausnahmen,<br />

welche beide auf der Ebene einer BNO statuiert werden können. Es handelt sich einerseits um<br />

ein Verbot und anderseits um eine Befreiung. Das Verbot von neuen Parkfeldern kann in einer<br />

BNO verankert werden, z. B. wenn der Mehrverkehr, so steht es im Baugesetz, der durch die<br />

neu erstellten Parkplätz geschaffen wird, vom Strassennetz gar nicht absorbiert werden kann.<br />

Parkplätze können auch dann verboten werden, wenn die Zentren grosser Gemeinden von<br />

Verkehrsauswirkungen geschützt werden müssen. Andererseits ist eine Befreiung von der<br />

Parkplatzerstellungspflicht möglich, damit in jenen Quartieren, die gut an den öffentlichen Verkehr<br />

angebunden sind, autoarmes oder autofreies Wohnen ermöglicht werden kann. Vor diesem<br />

Hintergrund können wir heute Abend auf zwei Arten legiferieren, entweder mit dem Verbotsknüppel<br />

oder wir können einem Bauherrn, im Rahmen einer Befreiung erlauben, nicht vorschreiben,<br />

sondern erlauben, auf Parkfelder zu verzichten. Dies wenn die öV-Erschliessung gut ist<br />

und er ein Mobilitätskonzept vorlegt, in dem er darüber Auskunft gibt, wie er den MIV bei seiner<br />

Liegenschaft reduziert oder eliminiert. Der Bauherr muss bereit sein, letzteres grundbuchamtlich<br />

festzuschreiben. Dann hängt nämlich eine Art Strafandrohung über ihm, wenn er von seinem<br />

eigenen Mobilitätskonzept dereinst abweichen sollte. Der <strong>Stadt</strong>rat kann ihn dann dazu zwingen,<br />

die nicht erstellten Parkplätze nachträglich zu realisieren. Der <strong>Stadt</strong>rat hat sich im § 62 für die<br />

Variante Befreiung entschieden. Das ist gut so. Konkret schlägt er uns eine teilweise Befreiung<br />

vor. Im Standorttyp A sollen nur 40 % der Pflichtfelder erstellt werden, im Typ B 50 % und im<br />

Typ C 60 %. Angesichts der Bauvorhaben, die in der Innenstand in den nächsten 5 Jahren realisiert<br />

werden sollen, muss heute Abend die folgende Frage erlaubt sein: Warum soll im Zentrum,<br />

ich rede jetzt nur vom Standorttyp A, der vom öV technisch am besten erschlossene Teil unserer<br />

<strong>Stadt</strong>, nicht autofreies Wohnen ermöglicht (nicht vorgeschrieben) werden? Die Antwort vom<br />

<strong>Stadt</strong>rat - er musste sich spätestens in der zweiten Mitwirkung mit dieser Frage beschäftigen –<br />

ist doch bemerkenswert. Zitat: "Völlig autofreies Wohnen ist wohl nur an sehr gut mit dem öV<br />

erschlossenen Standorten in grösseren Städten realistisch". Ich bitte den <strong>Stadt</strong>rat, mir zu erklären,<br />

was am autofreien Wohnen in der Innenstadt unrealistisch ist. Es geht nicht um irgendwelche<br />

Ökofundamentalisten mit Vollbart, Batik-T-Shirts und Birkenstocksandalen, die das<br />

einfach megalässig finden. Es gibt Menschen, die aufgrund ökonomischer Überlegungen zum<br />

Schluss kommen, ohne Auto leben und bauen zu wollen, weil sie an einem Ort wohnen, wo sie<br />

sich für einen anderen Verkehrsträger entscheiden können. Und das verstehe ich unter Wahlfreiheit.<br />

Habe ich eine solch verdrehte Fantasie, wenn ich mir vorstellen kann, dass z. B. im<br />

dereinst neu überbauten Postareal, dort, wo jetzt die Busse rausfahren, der Bahnhof nebenan<br />

ist, dereinst Eigentümer und Mieter wohnen, die sagen, dass sie angesichts dieser bombastischen<br />

Erschliessung keine Auto brauchen, sondern ein GA haben. Das ist doch überhaupt<br />

nicht dermassen quer in der Landschaft. Es muss auch eine zweite Frage erlaubt sein: Als der<br />

Grosse Rat diese Befreiung im Baugesetz vorgesehen hat, an welche grösseren Städte im<br />

Aargau hat er denn gedacht? Wir reden hier von einer Kann-Formulierung, das darf man nicht<br />

vergessen. Ein Eigentümer darf auch an der zentralsten Lage im besterschlossenen öV-Teil<br />

weiterhin 100 % von seinen Pflichtfeldern erstellen. Aber, und darum geht es, die Skala soll<br />

auch nach unten komplett offen sein, bis auf 0. Warum soll ein Eigentümer nicht die Möglichkeit<br />

haben, auf Parkplätze zur verzichten, eben weil er keine braucht, weil er kein Auto hat. Er muss<br />

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es ja nicht machen, aber er soll es machen dürfen. Dadurch baut er günstiger, wohnt er günstiger<br />

und, jetzt kommt der Nutzen für die Allgemeinheit, er entlastet unsere Strassen im<br />

Zentrum. Der steht nämlich nicht im Stau und verursacht Verkehrsknoten, die im KGV prognostiziert<br />

sind. Anhand des Sicherungsmechanismus, den wir vorhin aufgezeichnet haben, also<br />

das Mobilitätskonzept und die grundbuchliche Sicherung, müssten sie mir auch noch den<br />

Bauherrn zeigen, der gegen sein eigenes Mobilitätskonzept verstösst und nachher das Risiko<br />

eingeht, Unsummen in die Hand nehmen zu müssen, um die nachträglichen Parkplätze erstellen<br />

zu müssen. Das ist unrealistisch. Sie haben heute Abend die Möglichkeit, autofreies<br />

Wohnen im Zentrum zu ermöglichen. Jemanden zum Bau einer Sache verpflichten, die er nicht<br />

will, weil er sie nicht braucht, macht keinen Sinn. Und es macht umso weniger Sinn, weil alle<br />

froh sind, wenn er es nicht macht. Eine solche Regelung ist bevormundend, die ist von gutem<br />

Liberalismus so weit weg wie so ein Take away-Kartonbecher von einer Meissner Porzellan-<br />

Tasse und sie missachtet, und das ist auch ein wichtiger Aspekt, eine Steilvorlage des Grossen<br />

Rates. Und wer Steilvorlagen vor dem Tor nicht eintopft, der sinkt in der Gunst der Fans. Ich<br />

bitte sie, auch im Namen von Karin Bächli, Sander Mallien, Mathias Schickel und Stefan<br />

Häusermann den § 62, Absatz 1 und 2 zurückzuweisen, damit im Standorttyp A ein autofreies<br />

Wohnen ermöglicht werden kann, selbstverständlich unter Beibehaltung der Reduktionen für die<br />

Typen B und C. Abschliessend möchte ich festhalten, dass dieser Rückweisungsantrag auf § 62<br />

beschränkt ist, dass also alle anderen Paragraphen und Anhänge der BNO trotzdem verabschiedet<br />

werden könnten. Weil wir eine Weltbilddifferenz haben, frage ich das Ratsbüro an, ob<br />

es möglich ist, über diese beiden Anträge separat abzustimmen.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Aus meiner Sicht sind das zwei komplett verschiedene Anträge, die diametral das Gegenteil<br />

voneinander möchten. Wenn ich als <strong>Stadt</strong>rat einen Hinweis mitnehmen möchte, in welche<br />

Richtung ich mich bewegen soll, dann wäre es völlig falsch, miteinander über diese Anträge<br />

abzustimmen. Man muss das getrennt machen. Auf der einen Seite, so verstehe ich die SVP,<br />

soll autoreduziertes Wohnen gar nicht zugelassen werden und auf der anderen Seite, so verstehe<br />

ich Hannes Streif, soll die VSS-Norm noch weiter ausgedehnt werden, nämlich bis auf 0.<br />

Dies zu Punkt 1. Zu Punkt 2, und das gebe ich jetzt dem <strong>Einwohnerrat</strong> mit: Das ist ein Paradebeispiel,<br />

bei dem man sieht, wie unterschiedlich die Haltungen sind und wie man sich von<br />

Seiten <strong>Stadt</strong>rat, Verwaltung, Begleitkommission auf den Weg gemacht hat. Wir haben entschieden,<br />

mit einer Vorlage zu beginnen, die unserer Auffassung nach in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong><br />

mehrheitsfähig ist. Man hat das ernst genommen, dass man reduzieren darf und man hat auch<br />

ernst genommen, dass es andere gibt, die nicht finden, dass man auf 0 gehen darf. So ist dieser<br />

Entscheid entstanden und diesen Entscheid tragen wir auch als Gremium voll mit. Ein weiterer<br />

Punkt: Hannes Streif hat gesagt, an bester Lage und bestens erschlossen. Ich glaube, dass ist<br />

schlussendlich die Krux. Ist die Mellingerstrasse gut erschlossen oder nicht? Ist der Segelhof<br />

gut erschlossen oder nicht? Wir haben wenige Zonen, wir haben die Zonen A, B und C. Also wie<br />

erkläre ich jemandem, dass er in der Zone A autofrei bauen darf und in einer anderen Zone<br />

nicht. Wir müssen Grundlagen erarbeiten, um sagen zu können, wie wir das wollen, was wir<br />

wirklich wollen und mit welchen Beigaben wir das wollen. Was müssen wir alles sichern? In der<br />

Innenstadt ist die Chance relativ klein, dass man einfach wild parkieren kann. Aber an anderen<br />

Orten in der <strong>Stadt</strong> kann man wild parkieren. Diese Vorschriften anschliessend durchzusetzen<br />

und zu kontrollieren, ist relativ schwierig. Man muss das überdenken und am richtigen Ort<br />

zulassen können. Für mich wäre das ein Thema für eine Gesamtrevision. Darum bitte ich sie,<br />

sowohl den einen wie auch den anderen Antrag abzulehnen, weil ich glaube, dass wir auf<br />

diesen Weg gehen müssen. Wir müssen in einer nächsten Phase diesen Weg weitervollziehen,<br />

aber dann sorgfältig geprüft.<br />

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Huber Reto<br />

Eine persönliche Anmerkung zum Antrag der SVP und anschliessend eine Frage an den <strong>Stadt</strong>rat<br />

im Zusammenhang mit dem Antrag team baden. Zum SVP-Vorstoss: Ich glaube jene Leute,<br />

die eine leere Garage nicht für das Auto nutzen wollen, die können das machen, auch wenn<br />

man autofreies Wohnen zulassen würde. Da spielt immer noch der freie Markt. Der Ansatz der<br />

SVP zielt an den falschen Ort. Mit dem Möglichkeitspassus kann man machen was man will.<br />

Das ist ein absolutes "no go", die Freiheit wird nicht eingeschränkt. Meine Frage betreffend<br />

Vorstoss team baden: Der vorliegende § 62 zeigt die Möglichkeiten auf, die wir jetzt, im Zusammenhang<br />

mit dem Reduzieren der Parkplätze bei einer Liegenschaft, haben. Möchte man<br />

zum autofreien Wohnen übergehen, ist man rechtlich noch nicht so weit, Stichwort Grundbuchamt<br />

usw. Das ist mein Verständnis. Folgende konkrete Frage: Nehmen wir an, wir haben<br />

einen Investor, der sagt, ich möchte auf dem Postareal autofrei bauen. Hat er, bis eine totalrevidierte<br />

BNO da liegt, eine Möglichkeit, basierend auf dem so vorliegenden § 62, an die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Baden</strong> zu gelangen und zu sagen, dass er autofreies Wohnen möchte? Kann er das oder nicht?<br />

Das ist eine rechtliche Frage, aber eigentlich möchte man den guten Willen nicht "abwürgen",<br />

weil sie schon weiter sind als wir. Ich erinnere an die KGV-Diskussionen Haselstrassenüberlastung,<br />

Einfallsachsen etc. und eigentlich müssten wir uns als <strong>Stadt</strong> bedanken, wenn das<br />

jemand machen will.<br />

Munz Conrad<br />

Das Thema ist in der Strategiekommission als Begleitkommission zur Kommunalen Gesamtplanung<br />

Verkehr (KGV) auch schon intensiv diskutiert worden. Die Artikel 1 und 2 im § 62<br />

entsprechen dem, was wir diskutiert und gutgeheissen haben. Der Artikel 3 ist, so scheint mir,<br />

dazugekommen, um der schwierigen Auseinandersetzung, wie sie Markus Schneider geschildert<br />

hat, zu begegnen. Würde es irgendwie nicht gehen, so würde folgende maximale<br />

Pönale gelten: Anzahl verletzte Parkplätze, resp. verletzte Mobilitätskonzepte x Anzahl verletzte<br />

Parkplätze x entsprechende Ersatzabgabe. Das wäre die maximale Pönale, die jemand zahlen<br />

müsste, um diesen Kompromiss zu ermöglichen, der auch in diesem Rat spürbar ist. Darum<br />

würde ich dafür plädieren, diesen Artikel 3 zu schlucken.<br />

Bächli Karin<br />

Ich möchte zuerst dem <strong>Stadt</strong>rat gratulieren. Was er im § 62 schreibt ist eine sehr gute und klare<br />

rechtliche Grundlage. Wir haben bereits die Juristenmeinung gehört. Es freut mich, dass ich als<br />

Verkehrsplanerin auch eine Meinung abgeben darf. Ich bin immer wieder konfrontiert mit solchen<br />

Mobilitätskonzepten, immer wieder konfrontiert mit solchen Artikeln in der BNO und die<br />

meisten Artikel sind eben nicht klar. Es ist nicht klar, welche rechtliche Sicherstellung erwartet<br />

wird. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> hat das wirklich sehr gut gemacht. Der Vorgang, dass man ein Mobilitätskonzept<br />

verlangt, wenn man autoreduziertes oder autofreies Wohnen macht, ist normal.<br />

Dass man auch die Eigentümer in Pflicht nimmt, wenn sie das autofreie oder autoreduzierte<br />

Wohnen nicht einhalten können und doch Parkplätze realisieren müssen, ist eigentlich auch<br />

normal. Mit diesem heutigen Antrag möchten wir, dass einzig in der Zentrumszone geprüft wird,<br />

ob autofreies Wohnen möglich ist. Mit den öV-Güteklassen ist sehr klar definiert, was eine gute<br />

Erschliessung ist. Und diese öV-Güteklassen sind vor allem abhängig, ob ein Bahnhof oder<br />

eben nur eine Bushaltestelle in der Nähe ist. Wenn man vom Zentrum redet, haben wir genau<br />

den Radius, in dem der Bahnhof steht. Das macht einen wesentlichen Anteil aus, ob ein Ort<br />

besser oder weniger gut erschlossen ist. Ein Bahnhof ermöglicht den Anschluss an die grossen<br />

Zentren, der Bus hingegen stellt eigentlich nur den Regionalverkehr sicher. Wir gehen auch kein<br />

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Risiko ein, wenn wir im Zentrum autofreies Wohnen machen. An keinem Ort könnte ein Auto<br />

wild parkiert werden. Wenn der Bauherr es trotzdem nicht schafft, dann muss er diese Parkplätze<br />

nachträglich realisieren. Er wird sich ganz gut überlegen, wie er sein Mobilitätskonzept<br />

aufbaut, damit ihm das nicht passiert, denn die Kosten wären sehr hoch.<br />

Demuth Serge<br />

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Vorschrift betreffend Parkplätze dazumal nicht aus Jux<br />

erlassen worden ist, sondern aus bestimmten Überlegungen. Ich kann vielleicht nicht alle bringen,<br />

die damals eine Rolle gespielt haben, aber aus meiner Sicht ein paar wichtige. Wenn man<br />

einen Block mit Wohnungen hat, geht man davon aus, dass die Leute, die da drin wohnen in der<br />

Regel auch ein Auto haben und einen Parkplatz benötigen. Selbst Leute in diesem Parlament,<br />

die das autofreie Wohnen früher propagiert haben, haben jetzt im Ländli einen Parkplatz, das ist<br />

einfach so. Viele brauchen einen solchen Parkplatz und sind darauf angewiesen. Wir kennen<br />

Bilder aus anderen Quartieren, wenn man jemanden besuchen will. Man fährt einige Male ums<br />

Quartier, um irgendwo parkieren zu können. Im besten Fall findet man einen Parkplatz den man<br />

benutzen darf. Ich kenne das Beispiel eines ehemaligen Gewerbeunternehmens: Sie hatten<br />

einen Parkplatz neben dem AZ-Hochhaus – einen Besucherparkplatz. Der war den ganzen Tag<br />

kein einziges Mal frei, wurde jedoch nicht von Besuchern benutzt. Es geht auch darum, dass<br />

dem Gewerbe Parkplätze zur Verfügung gestellt werden und diese auch für Kunden gebraucht<br />

werden können. In Gewerbekreisen redet man pro Parkplatz von ca. CHF 100'000 Umsatz pro<br />

Jahr. Offenbar sind da die Umsätze etwas grösser, als bei denen, die mit dem Bus kommen.<br />

Darum ist es wichtig, dass mit Wohnräumen auch Parkplätze entstehen. Darum hat es diese<br />

Vorschrift gegeben und wir sind dagegen, diese zu lockern. Es ist klar, wir sind nicht gegen die<br />

Autos, dass wir uns da nicht einig werden ist klar, aber ich wollte einfach nochmals sagen,<br />

warum diese Regeln überhaupt einmal erlassen worden sind.<br />

Schickel Mathias<br />

Was Serge Demuth gesagt hat ist ganz klar der Hintergrund, wieso diese Parkplatzpflicht besteht,<br />

das ist nach wie vor so, auch mit dieser Kann-Formel, so wie sie jetzt formuliert ist. Was<br />

ist aber ausschlaggebend für autofreies Wohnen? Ich kenne sehr viele Leute in <strong>Baden</strong>, die kein<br />

Auto mehr haben und dadurch den Parkplatz nicht brauchen, fremdvermieten und der Parkplatz<br />

an diesem Standort im Sinne von Wohnen überflüssig ist. Statistisch gesehen weiss man auch,<br />

dass in den Städten immer weniger Parkplätze benötigt werden, weil es weniger Autobesitzer<br />

gibt. Ich persönlich wohne in der Nähe des <strong>Stadt</strong>zentrums. In meiner Wohneinheit brauchen<br />

über die Hälfte der Leute den Parkplatz nicht und haben kein Auto mehr. Das Bedürfnis nach<br />

autofreiem Wohnen ist für eine bestimmte Zielgruppe klar da. Ich stimme dieser Rückweisung,<br />

im Sinne von Hannes Streif, ganz klar zu, damit bereits bald autofreies Wohnen realisiert werden<br />

kann und nicht erst bei der Gesamtrevision. Die Auflagen für autofreies Wohnen sind hoch<br />

und ein Bauherr wird sich diesen Entscheid genau überlegen. Geben wir doch diesen Investoren<br />

für neue Bauprojekte den Handlungsspielraum, im Gebiet mit Standort Typ A, z.B. Innenstadt,<br />

autofreies Wohnen mit Mobilitätskonzept zu ermöglichen.<br />

Conrad Peter M.<br />

Ich bin erstaunt, dass bei diesem Artikel weder Isabelle Wanner noch die FDP aufstehen, um<br />

sich für die Freiheit der Grundeigentümer einzusetzen. Die Freiheit liegt darin, dass ich mein<br />

Grundstück so bebauen kann, wie ich will und nicht vorgeschrieben bekomme, wie viele Park-<br />

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plätze ich machen muss. Grundsätzlich muss ich aber sagen, dass ich heute Abend nicht in der<br />

Lage bin zu entscheiden, da uns Konzepte fehlen. Ich bin auch der Meinung, dass das eine<br />

Vision sein kann und eine Vision sein muss, die man dann in einer Gesamtrevision angehen<br />

muss. Aus diesem Grund werde ich weder dem einen noch dem anderen Antrag zustimmen<br />

können, sondern dem § 62 so zustimmen, wie er da steht.<br />

Häusermann Stefan<br />

Ich möchte ermutigen, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Dies im Sinne eines ersten<br />

Schrittes zur Vision des autofreien Wohnens für weitere Gebiete in <strong>Baden</strong>, wie sie vorhin auch<br />

von der CVP formuliert wurden. Nutzen wir die Möglichkeit zu diesem Schritt jetzt, so können wir<br />

Erfahrungen sammeln, um dann in der BNO-Totalrevision das autofreie Wohnen für weitere<br />

<strong>Stadt</strong>gebiete zu ermöglichen. Als GA-Benutzer, der nicht in der Kernzone A wohnt, bin ich überzeugt,<br />

dass autofreies Wohnen auch in anderen <strong>Stadt</strong>teilen möglich und sinnvoll ist. Also, ich<br />

bitte sie nochmals, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen, damit erste Schritte hin zu einem<br />

autofreien Wohnen in <strong>Baden</strong> ermöglicht werden.<br />

Humbel Adrian<br />

Kennt jemand irgendwo im innerstädtischen Bereich einen Parkplatz, der nicht vermietet ist? Ich<br />

sage, es ist jeder sofort vermietbar und daher ist es Illusion und Prinzip Hoffnung, wenn man<br />

davon ausgeht, dass man im Moment eigentlich einfach autofreies Wohnen haben kann. Wenn<br />

es Parkplätze geben würde, die nicht vermietet sind, würde ich daran glauben. Aber es ist umgekehrt.<br />

Die Preise der Parkplätze im innerstädtischen Bereich und der "run" nach diesen Parkplätzen<br />

wird immer grösser. Ich freue mich, dass es eine Liberalisierung mit diesen Reduzierungsmöglichkeiten<br />

gibt, aber auf Null herunterfahren, daran glaube ich einfach nicht.<br />

Brunner Mathias<br />

Meine Ansicht bezog sich nicht auf die Eigentümer sondern auf die Mieter. Ich habe auch Kollegen,<br />

die in der Innenstadt wohnen. Sie können sich keinen Parkplatz mieten, weil gar keine<br />

zur Verfügung stehen. Oder sie wollen schlichtweg keine CHF 150 bis CHF 200 für einen<br />

Parkplatz bezahlen. Sie leben bereits autofrei. In den Wohnblocks sind alle Parkplätze fest<br />

vergeben. Wenn neue Mieter dazu ziehen, haben sie gar keine Möglichkeiten, dort mit dem<br />

Auto zu wohnen, ausser sie suchen sich einen Parkplatz, z.B. im Ländli oder ausserhalb, z.B. in<br />

Rütihof oder Dättwil, wo man eher mal die Möglichkeit hat, das Auto wieder an die Strasse zu<br />

stellen. Mein Kernaspekt waren die Aussen- und nicht die Kernzonen in der <strong>Stadt</strong>. In der Innenzone<br />

ist es ja eigentlich jetzt schon so, dass viele Leute autofrei wohnen, also wieso etwas ändern,<br />

das eigentlich schon so umgesetzt wird.<br />

Knecht Beni<br />

Zum Votum von Adrian Humbel: Es gibt auch die Sicht des Investors, der sich allenfalls überlegt,<br />

ob er CHF 40'000 für einen Parkgaragenplatz in der Innenstadt ausgeben muss oder nicht.<br />

Wenn er jetzt 40 % machen muss, dann kann es sein, dass der Parkplatz sogar noch mehr<br />

kostet. Wenn der darauf verzichten könnte, dann wäre eigentlich allen gedient, denn die Wohnungen<br />

wären auch günstiger.<br />

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Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Reto Huber hat eine konkrete Frage gestellt. Wenn ein Investor nachweisen kann, dass es unverhältnismässig<br />

ist, Parkplätze an diesem Ort zu erstellen und er diese Parkplätze auch nicht<br />

auswärts sichern kann, dann kann er vom <strong>Stadt</strong>rat von der Parkplatzerstellung befreit werden.<br />

Er muss aber entsprechend Ersatzabgaben bezahlen. Wie wäre es, wenn jemand ohne Ersatzabgaben<br />

bezahlen zu müssen ganz auf Parkplätze verzichten dürfte und es nachher nicht funktionieren<br />

würde?, Würde er dann unter das bestehende Gebäude eine Tiefgarage bauen? Das<br />

sind meine Überlegungen. Wir sind der Meinung, wir begeben uns auf den Weg und sammeln<br />

Erfahrungen mit dieser Reduktion. Die Reduktion ist gut und gewinnbringend und wir gehen in<br />

Richtung Vision.<br />

Antrag Matthias Brunner<br />

§ 62 "Autoreduziertes Wohnen" sei zwecks Streichung zurückzuweisen.<br />

Beschluss<br />

Dieser Antrag wird mit 8 Ja- zu 37 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />

Antrag Hannes Streif, Karin Bächli, Sander Mallien, Mathias Schickel und Stefan<br />

Häusermann<br />

§ 62 Abs. 1 und 2 sei zurückzuweisen, damit im Standorttyp A ein autofreies Wohnen ermöglicht<br />

werden kann.<br />

Beschluss<br />

Dieser Antrag wird mit 29 Ja- zu 18 Nein-Stimmen angenommen.<br />

Antrag Courvoisier Peter<br />

Der § 79 "Aussenräume, Gärten, Vorgärten, Bepflanzung" sei zwecks Überarbeitung zurückzuweisen<br />

und dabei der Absatz 4 zu streichen.<br />

Beim Absatz 4 geht es um Vorgärten und Abschlüsse gegenüber dem Strassenraum. Die Einschränkung<br />

ist jene, dass man einen Drittel der Grundstücksbreite für Zufahrten oder Parkplätze<br />

verwenden darf. Wir sehen das als absolut unnötige Einschränkung. Zudem beruft man sich auf<br />

eine quartiertypische Gestaltung, die unseres Erachtens einfach zu unbestimmt ist. Wenn ich<br />

ein Reihenhaus habe, das möglicherweise 7 Meter ist, und dies durch drei Teile, komme ich auf<br />

2,30 Meter. 2,30 Meter sind zu schmal für einen Parkplatz. Was passiert also dort, ich habe ein<br />

befohlenes, autofreies Wohnen. Das gilt auch für andere schmälere Grundstücke, auf dem sie<br />

vielleicht ein kleineres Mehrfamilienhaus bauen möchten und nachher die Parkierungslösung<br />

finden müssen.<br />

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Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Ich kann Ihnen sagen, dass wir diese Regelung zum Teil schon bei Baugesuchen vollzogen<br />

haben. Es hat funktioniert. Ich bitte Sie deshalb, den Passus so stehen zu lassen.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag, § 79 "Aussenräume, Gärten, Vorgärten, Bepflanzung" sei zwecks Überarbeitung<br />

zurückzuweisen, wird mit 17 Ja- gegen 27 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />

Demuth Serge<br />

Mir ist Folgendes zu Ohren gekommen: Es geht um den Nutzungsplan Teil Nord, Chriesiareal.<br />

Dort ist jetzt eine Wohn- und Gewerbezone und wir warten ja eigentlich schon seit längerer Zeit<br />

darauf, dass im Chriesiareal etwas angegangen werden kann. Das ist meiner Meinung nach<br />

nicht der schönste Fleck der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> und es wäre begrüssenswert, wenn dort etwas gehen<br />

würde. Aufgrund der Ausgangslage ist es dort offenbar nicht ganz einfach, ein Projekt zu<br />

realisieren, was offenbar auch mit den Durchfahrten zu tun hat. Die Eigentümerschaft hatte<br />

einen gewissen Anlass, damit rechnen zu dürfen, dass dort eine Aufzonung stattfindet. Man<br />

stellt jetzt fest, dass keine Aufzonung stattfinden wird. Ich unterstelle dem <strong>Stadt</strong>rat mal nichtwissend,<br />

dass man dort vielleicht noch etwas Kulturpolitik im Hinterkopf hat. Warum sieht man<br />

davon ab, dies aufzuzonen?<br />

Mallien Sander<br />

Falls wir noch dazukommen, sehen wir unter Traktandum 5 einen Teil dieser Areal-Leidensgeschichte,<br />

nämlich die ganze Personenunterführung Gstühl-Schlossbergpassage, die noch<br />

nicht weiter ist, aber schon viel Geld gekostet hat. Für den Wettbewerb im Chriesiareal haben<br />

wir ebenfalls CHF 250'000 ausgegeben, ohne grosse Ergebnisse. Man muss auch noch wissen,<br />

dass dieses Gebiet früher schon einmal in der Kernzone 5 war, aber dann rausgefallen ist, weil<br />

Differenzen unter den einzelnen privaten Eigentümern bestanden. Heute gehören rund 2/3<br />

dieses Gebietes der <strong>Stadt</strong> und 1/3 Privateigentümern. Unter den Privateigentümern besteht<br />

insofern Einigkeit, als dass man nur gesamthaft etwas machen will, aber das Gesamthafte kann<br />

kaum das Wettbewerbsprojekt sein, das man vor ein paar Jahren gemacht hat. Man müsste<br />

tatsächlich etwas Neues machen. Die Frage ist letztlich, ob man zuerst aufzont und anschliessend<br />

ein Projekt macht oder zuerst ein Projekt macht und dann nochmals eine separate Teilnutzungsordnung.<br />

Es wäre einfacher und schlauer, jetzt die Gelegenheit zu ergreifen und das<br />

vergessen gegangene Stück im gleichen Aufwisch umzuzonen, von der WG3 in die K5-Zone.<br />

Antrag Mallien Sander<br />

Der Nutzungsplan sei bezüglich des Gebiets Hahnrain, auch bekannt als Chriesiareal, umfassend<br />

die Parzellen 645, 1485, 1086, 1984, Anteil 1820, 1486, 1058, 1767, 1985, 2343, 2344,<br />

648 im Halte von total 2'572 m 2, zwecks Umzonung von der Zone W3 in die Zone K5 zurückzuweisen.<br />

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Zehnder Andreas<br />

Ich möchte auf die zweite Seite 2, § 4 Abs. 1 der neuen BNO hinweisen. Im Hahnrain können<br />

zusätzlich, mit einem Gestaltungsplan, zwei Geschosse realisiert werden. Es spielt also keine<br />

Rolle, ob das Gebiet in der Zone K5 oder in der Zone W3 ist. Verbleibt es in der Zone W3 kann<br />

mittels Gestaltungsplan Einfluss genommen werden.<br />

Knecht Beni<br />

Eine kleine Ergänzung: Wir haben in dieser einwohnerrätlichen BNO-Kommission das Modell<br />

dieses Wettbewerbs angeschaut. Eigentlich ist das zu hoch, was dort gebaut werden könnte.<br />

Zudem gibt es einen unmöglichen Durchgang zwischen dem ehemaligen AT-Hochhaus und<br />

dem Neubau.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Wir befinden uns beim Hahnrain unten am Schlossberghügel. Es ist kein neues Anliegen und<br />

man hat das über einen Gestaltungsplan gelöst. Die Aussage von Andy Zehnder ist absolut<br />

richtig. Damit kann man zwei zusätzliche Geschosse bauen und ist anschliessend fünf Stockwerke<br />

hoch. Wir haben dieses Projekt durch die <strong>Stadt</strong>bildkommission anschauen lassen und<br />

sind alle zum Schluss gekommen, inkl. Spezialkommission, dass an diesem Ort diese Höhe<br />

ermöglicht werden soll, aber nicht höher. Es gibt einen weiteren Unterschied, in einer W3-Zone<br />

hat man Wohnanteil von 50 %, in einer K4 nur noch 40 %. Man könnte dort also weniger Wohnen<br />

realisieren, was sicher auch nicht unbedingt ein Vorteil für ein Projekt ist. Was mir an<br />

diesem Antrag etwas widerstrebt ist, dass man ein Gebiet herausnimmt und so bevorzugt. Zur<br />

Aussage Einigkeit unter den Besitzern: Wir haben von Seiten <strong>Stadt</strong>rat andere Hinweise erhalten,<br />

warum dieses Projekt nicht weitergeht, weil man sich noch nicht ganz so einig ist und noch<br />

nicht alle Grundstücke haben kann. Der Weg ist nicht richtig, in dieser BNO-Teilrevision ein<br />

Gebiet rauszupflücken und umzuzonen. Darum bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.<br />

Mallien Sander<br />

Es ist uns klar, dass nicht das ursprüngliche Wettbewerbsprojekt realisiert werden soll, sondern<br />

dass man tatsächlich etwas Neues machen muss. Dass das damalige Wettbewerbsprojekt<br />

ungünstig war, darüber sind wir uns einig. Betreffend ein Gebiet rauszupflücken, das Gegenteil<br />

ist der Fall, es ist das einzige Gebiet, das an der ganzen Bruggerstrasse artfremd ist.<br />

Demuth Serge<br />

Wir haben vor der Unterführung zum Kino Sterk, wo sich jetzt noch Parkplätze befinden, eine<br />

Zone, in der man höher bauen kann. Damals hatte ich mir die Frage gestellt, ob beim Bahnhof<br />

die Aussicht genommen werden könnte. Trotzdem stimmte ich zu, weil ich die Verdichtung<br />

sinnvoll fand. Wenn man für ein Verdichten ist, kann man nicht überall in der <strong>Stadt</strong> sagen, hier<br />

vertrage es kein hohes Gebäude. Dieses Areal, das wir dort haben, ist noch näher am Berg<br />

gelegen und vom Winkel her, betreffend Sichtbehinderung, unproblematischer als Objekte, über<br />

die wir bereits einmal gesprochen haben.<br />

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Antrag Mallien Sander<br />

Beschluss<br />

Der Antrag, der Nutzungsplan sei bezüglich des Gebiets Hahnrain, auch bekannt als Chriesiareal,<br />

umfassend die Parzellen 645, 1485, 1086, 1984, Anteil 1820, 1486, 1058, 1767, 1985,<br />

2343, 2344, 648 im Halte von total 2'572 m 2, zwecks Umzonung von der Zone W3 in die Zone<br />

K5 zurückzweisen, wird mit 7 Ja- zu 35 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />

Beschluss<br />

1. Von den Einwendungen zur Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und den<br />

Einwendungsentscheiden des <strong>Stadt</strong>rats wird einstimmig Kenntnis genommen.<br />

2. Die Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wird mit Ausnahme des zurückgewiesenen<br />

§ 62, Absatz 1 und 2 mit 36 Ja- gegen 10 Nein-Stimmen beschlossen.<br />

Mallien Sander<br />

Ich stelle den Antrag, die BNO-Teilrevision sei seitens des <strong>Einwohnerrat</strong>s dem Referendum zu<br />

unterstellen.<br />

Heer Peter<br />

Auf Kantonsebene ist das möglich, der Grosse Rat kann sagen, dass ein Geschäft dem Volk<br />

vorlegt werden muss. Auf kommunaler Ebene sieht das Gemeindegesetzt dies nicht vor.<br />

Sandmeier Marco, <strong>Stadt</strong>schreiber-Stv.<br />

Materielle positive und negative Beschlüsse der <strong>Einwohnerrat</strong>es, die nicht in die endgültige Entscheidungsbefugnis<br />

des <strong>Einwohnerrat</strong>es fallen, sind einer Abstimmung zu unterstellen, wenn<br />

der <strong>Einwohnerrat</strong> die Unterstellung unter das Referendum an der gleichen Sitzung beschliesst.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat empfiehlt diesen Antrag zur Ablehnung.<br />

Beschluss<br />

Dier Antrag, die BNO-Teilrevision sei seitens des <strong>Einwohnerrat</strong>s dem Referendum zu unterstellen,<br />

wird mit 12 Ja- zu 33 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />

Beschluss<br />

Die Traktanden 3, 4, 5 und 6 werden auf die Januar 2014-Sitzung verschoben.<br />

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Verabschiedung ER-Mitglieder<br />

Peter Heer<br />

ist seit 16 Jahren im <strong>Einwohnerrat</strong> und ist nicht mehr zur Wahl angetreten. Peter, wir werden<br />

deine Voten vermissen. Es war immer ein Genuss, dir zuzuhören, wenn du dich für eine Sache<br />

engagiert und dazu Klartext gesprochen hast.<br />

Trudi Streif<br />

tritt nach 9 Jahren aus dem <strong>Einwohnerrat</strong> und nach 8 Jahren aus der Finanzkommission zurück.<br />

Sie gilt als stille Kraft, welche sich immer sehr gut auf die Sitzungen vorbereitet hat. Sie ist<br />

speziell versiert im Bereich Kinder Jugend Familie und hat folglich vor allem die Schulthemen im<br />

Rat vertreten.<br />

Roland Guntern<br />

ist nach 17 Jahren nicht mehr angetreten. Roland, du warst in dieser langen Zeit ständig im Rat<br />

präsent und hast zu allen Themen die Fraktionsmeinung versiert vertreten.<br />

Adrian Gräub<br />

war 4 Jahre im <strong>Einwohnerrat</strong> und 2 Jahre in der Strategiekommission. Er ist heute abwesend.<br />

Wir werden ihm bei anderer Gelegenheit das verdiente <strong>Stadt</strong>siegel zukommen lassen.<br />

Matthias Gotter<br />

wird nach 5 Jahren im Rat ab nächstem Jahr hier im <strong>Stadt</strong>rat eine Reihe weiter vorne Platz<br />

nehmen.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen<br />

Ich möchte euch herzlich danken für euer grosses Engagement für die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>, für die<br />

vielen guten Voten hier im Rat und eure Vorstösse. Ihr habt <strong>Baden</strong> mitgestaltet und weitergebracht.<br />

Ich habe auch die Diskussionen und Gespräche mit euch nach den Sitzungen im<br />

roten Turm oder bei anderen Gelegenheiten sehr geschätzt. Ich wünsche euch für eure Zukunft<br />

beruflich und privat alles Gute.<br />

Ihr bekommt jetzt alle das <strong>Stadt</strong>siegel mit der spätmittelalterlichen Inschrift: "Aussen Wasser,<br />

innen Wein, lasst uns alle fröhlich sein".<br />

Verabschiedung Kommissionspräsidenten<br />

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Reto Caprez<br />

Du hast uns mit vorbildlich kurzen und prägnanten Voten die Meinung der Finanzkommission<br />

dargelegt. Deine ausdruckstarken Stellungnahmen der Finanzkommission werden mir in guter<br />

Erinnerung bleiben.<br />

Hannes Streif<br />

Ich danke dir für die Berichterstattung aus der Strategiekommission im Rat. Ich erachte es als<br />

wichtig, dass der <strong>Einwohnerrat</strong> über die Diskussionen und Überlegungen in der Strategiekommission<br />

informiert ist. Wir haben deine ausführlichen und pointierten Stellungnahmen sehr geschätzt.<br />

Verabschiedung <strong>Stadt</strong>rätin Daniela Oehrli und <strong>Stadt</strong>rat Reto Schmid<br />

Liebe Daniela<br />

Du bist ein Politurgestein in <strong>Baden</strong>. Als langjährige Einwohnerrätin, 1990 - 2002 und <strong>Einwohnerrat</strong>spräsidentin<br />

von 2001/2002 bist du anschliessend in den <strong>Stadt</strong>rat gewählt worden, 2002<br />

bis heute, also 12 Jahre. Wir hatten als Einwohnerräte wenig Sachgeschäfte, aber wenn, dann<br />

Gewichtige. Doch wissen wir, wie viel Arbeit in deinem Ressort steckt. Nebst dem Kehl, dem<br />

RPB und dem Gesundheitswesen, welches sich ständig neu ausrichten muss, ist es nicht einfach,<br />

dieses Ressort zu führen. Im Laufe deiner Jahre sind die Aufgaben vielfältiger und wesentlich<br />

anspruchsvoller und zeitraubender geworden. Ich denke nur an die Neubauplanung Kehl,<br />

an den Sonnenblick, das St. Anna usw. Von Seiten <strong>Einwohnerrat</strong> herzlichen Dank für deine<br />

Arbeit für die Gemeinschaft und zum Wohl der älteren und sozial schwächeren Bevölkerung. Dir<br />

alles Gute und weiterhin viel Erfolg.<br />

Lieber Reto<br />

Auch du warst viele Jahre im <strong>Einwohnerrat</strong>, 1994 - 2008, und du hast den Sprung als junger<br />

Politiker vor 5 Jahren spielend in den <strong>Stadt</strong>rat geschafft. Dein Ressort Sicherheit und Einwohnerschaft<br />

hat dich fasziniert. Du hast mit dem <strong>Stadt</strong>büro und den Quartiervereinen zusammen<br />

den Neuzuzügerabend zweimal im Jahr so super aufgebaut, dass er fast Kultstatus geniesst.<br />

In der Feuerwehr habe ich direkt mit dir zu tun gehabt und wir mussten dir einige Male<br />

erklären, dass die Schlauchreserve auch im Budget eine taktische Reserve ist. Du bist der<br />

<strong>Stadt</strong>rat, der von sich sagen kann, dass er zwei Feuerwehren zusammengeführt hat. Die Fusion<br />

der Feuerwehren <strong>Baden</strong> Ennetbaden hat bestens funktioniert. Jetzt muss nur der nächste<br />

Schritt gemacht werden. Dies hingegen liegt nicht mehr an dir. Wir vom <strong>Einwohnerrat</strong> wünschen<br />

dir alles Gute. Deiner Familie und dir gute Gesundheit und weiterhin viel Erfolg, privat wie auch<br />

geschäftlich.<br />

Reto Schmid<br />

Ich wünsche dem <strong>Einwohnerrat</strong> weiterhin eine gute Gesprächskultur und bedanke mich für die<br />

gute Zusammenarbeit.<br />

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Verabschiedung durch die Fraktionspräsidenten<br />

Munz Conrad<br />

Peter Heer verlässt unsere Fraktion. Mit Bedauern, aber auch mit sehr viel Respekt vor seinem<br />

Einsatz, verabschieden wir ihn heute, nach vier Legislaturperioden in diesem Rat. Er ist 1997 in<br />

den <strong>Einwohnerrat</strong> gewählt worden, war 1998 für vier Jahre in der Finanzkommission, von 1998<br />

bis 2007 in der WOV-Kommission, 8 Jahre davon als Präsident, von 2002 bis heute in der RPB-<br />

Kommission und von 2009 bis heute in der Kommission BNO Revision, als Präsident. Ein riesiger<br />

Einsatz und es gäbe noch vieles zu ergänzen. Ich habe mich auf die wichtigsten Sachen<br />

fokussiert. Als kritischer Geist mit einem politischen Gespür hat er mehrere Entwicklung in<br />

unserem Rat ausgelöst und geprägt. Dazu gehören WOV – Wirkungsorientierte Verwaltungsführung.<br />

Das ist heute in <strong>Baden</strong> eine Selbstverständlichkeit und wir sind mit unseren Führungsmodellen<br />

und unseren Produkteblättern weit voraus. Das Postulat Historisches Museum hat zu<br />

einem Leitbild geführt, das Postulat Fussgängersteg über die Limmat zum Promenadenlift und<br />

einem schönen rostigen Steg. Die Verbindung, vor allem für Ennetbaden ist fast nicht mehr<br />

wegzudenken. Dann ein Direktauftrag Kunstraum. Direktauftrag ist dein Produkt. Das hat eine<br />

intensive Diskussion über Schwerpunkte unserer Kulturschaffenden in <strong>Baden</strong> ausgelöst. Das<br />

Postulat Sportförderungskonzept hat zu Andres Greter, Sportkoordinator geführt. Deinen Einsatz<br />

für mehr Beinfreiheit im Kurtheater für die ganz Grossen bleibt unvergessen. Freiheit, freiheitliches<br />

Denken, das ist für Peter Heer kennzeichnend. Er wird in eine Nachbargemeinde umziehen<br />

und wir werden ihn hier im Rat schwer vermissen. Wir möchten Peter den Abschied mit<br />

drei kleinen Geschenken erleichtern. 1. ein Museumspass für das 2014 für die ganze Schweiz,<br />

ein Schoggitürmli, damit du die Hochhäuser nicht nur beziehen sondern auch geniessen kannst<br />

und einen Gutschein für ein Rosenbäumchen aus dem Laden von Toni Suter für deinen neuen<br />

Wohnsitz.<br />

Reto Huber<br />

Trudi Streif<br />

Als ich dich gebeten habe, den politischen Lebensweg aufzuschreiben hast du mir gesagt, du<br />

kämst dir vor wie Methusalem. Trudi war schon jung in der Politik. Als 20jähriges Mädchen ist<br />

sie damals eingetreten in das Finanzdepartement vom Kanton Aargau, bei Regierungsrat Franz<br />

Leo Weber. Anschliessend wurde sie vollamtliche Kantonalsekretärin für die CVP. Auch dort hat<br />

sie sich für unsere Partei engagiert. Sie hat dort unter anderem bei Abstimmungen über das<br />

Frauenstimmrecht mitgekämpft. Das zeigt, dass du dich bereits in jungen Jahren eingesetzt hast<br />

für Werte, die heute selbstverständlich sind. Du warst 24 Jahre im Vorstand des Spitex-Vorläufers<br />

und 24 Jahre bei der Pro Filia Aargau. In <strong>Baden</strong> hast du drei Amtsperioden in der Schulpflege<br />

mitgearbeitet. Im <strong>Einwohnerrat</strong> bist du jetzt seit 10 Jahren. In der Finanzkommission<br />

warst du 8 Jahre lang. Du warst in unserer CVP-Fraktion das Mami. Sie hat geschaut, dass wir<br />

Jungs immer alles gut vorbereitet haben. Für das Herz, für dein Mitgefühl und für deine Hilfe<br />

und deine Lebenserfahrung sind wir alle sehr dankbar. Wir bedanken uns ganz herzlich für dein<br />

grosses Engagement für die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>.<br />

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Reto Huber<br />

Reto Schmid<br />

Reto Schmid war 20 Jahre dabei. Für die junge CVP bist du vor 20 Jahren in den <strong>Einwohnerrat</strong><br />

gekommen. Es würde sehr lange gehen, wenn ich den politischen Lebenslauf von Reto Schmid<br />

vortragen würde. Jugendarbeitskommission, Wahlbüro, Wahlkampfleiter <strong>Einwohnerrat</strong>swahlen<br />

und er hat damals bei "Duschen mit Doris" mitgeholfen, so dass unsere aktuelle Bundesrätin die<br />

Hürde in den Nationalrat schaffte. Du bist ein Macher und du bist einer der anpackt, du bist aber<br />

auch einer, der hinsteht, wenn er einmal einen Fehler gemacht hat. Für deine Arbeit für die<br />

CVP, aber auch für deine Arbeit für unsere <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>, danken wir dir ganz herzlich.<br />

Reto Huber<br />

Toni Suter<br />

Die letzten zwei Jahre hat jemand geschaut, dass wir auch um 23.30 Uhr an der <strong>Einwohnerrat</strong>ssitzung<br />

noch schmunzeln können, mit seinen Sprüchen und Kommentaren, das ist der noch<br />

höchste <strong>Baden</strong>er. Ich möchte dir im Namen von uns allen ganz herzlich für deine Sitzungsleitung<br />

und deine witzige, aber immer professionelle Art danken. Wir werden dich vermissen.<br />

Die Messlatte für den Nachfolger ist gesetzt. Dank für alles.<br />

Stefan Häusermann<br />

Roland Guntern<br />

Als wir uns im Sommer 2001 anlässlich meines Interesses an der Schulpflege zu einem Gespräch<br />

trafen, ahnten wir beide nicht, dass wir 8 Jahre später zusammen im <strong>Einwohnerrat</strong> sitzen<br />

würden. Du warst zu jener Zeit in der zweiten Legislatur und alleine für die Grüne Liste dabei.<br />

Wir ahnten auch nicht, dass ich dereinst das Fraktionspräsidium von dir übernehmen und dich<br />

dann im fernen Dezember 2013 im <strong>Einwohnerrat</strong> verabschieden würde. Von der Alternativen<br />

Liste in den 1980er Jahren über die grün-sozial-lila Zeit der 1990er Jahr bis zur Grünen Liste<br />

hast du die heutigen Grünen <strong>Baden</strong> mit deinen Ideen und deiner nachhaltigen Präsenz begleitet<br />

und wesentlich geformt. Dafür möchte die Grüne Fraktion dir ganz herzlich Danke sagen. Es<br />

geht für die Grünen <strong>Baden</strong>, die 2015 30 Jahre alte werden, eine Ära zu Ende. Danke besonders<br />

für deine nunmehr 16jährige Tätigkeit, bei der du lange Zeit als Fraktionspräsident und in<br />

verschiedenen Kommissionen tätig warst. Dabei hast du mit Ausdauer und Hartnäckigkeit viel<br />

dazu beigetragen, dass grünsoziale Anliegen in so manchen Geschäften im <strong>Einwohnerrat</strong><br />

Gehör fanden. Während dieser langen Zeit war es dir immer wichtig, wie du selbst oft betont<br />

hast, aus deinem Herzen keine Mördergrube zu machen. So hast du konsequent auf politische<br />

Spielereien verzichtet und deine Meinung gesagt, auch wenn es nicht immer für alle angenehm<br />

war. Die Umsetzung des demokratischen, transparenten Politisierens stand für dich dabei<br />

immer im Zentrum. Dass dir nie der Schnauf ausgegangen ist, hat sicher ganz fest mit deiner<br />

Freude an der politischen Debatte zu tun. Für mich war es immer wieder erstaunlich, mit<br />

welcher Leichtigkeit du komplizierte Sachverhalte auf den grünen Punkt bringen konntest.<br />

Lieber Roland, Politik ist die Fähigkeit zur alternativen Gestaltung gesellschaftlicher Zukunft, das<br />

hast du während 16 Jahren im <strong>Einwohnerrat</strong> gelebt. Noch einmal ganz herzlichen Dank dafür.<br />

Wir wünschen dir viel Freude und Musse bei der Gestaltung der kommenden einwohnerratsfreien<br />

Zeit. Gleichzeitig hoffen wir natürlich, dass du im Hintergrund weiterhin deine langjährige<br />

Erfahrung einbringen wirst. Für einen sanften Ausstieg aus dem <strong>Einwohnerrat</strong> schenken wir dir<br />

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etwas Lesestoff von Jean Ziegler, den du nach deinem Gusto erweitern kannst. Das dunkle Bier<br />

soll dir über den Verlust der After Partys im Roten Turm hinweg helfen.<br />

Beatrice Meyer<br />

Daniela Oehrli<br />

Liebe Daniela, jetzt heisst es Abschied nehmen aus dem aktiven politischen Leben, zumindest<br />

aus dem <strong>Einwohnerrat</strong>. Du selber hast dir gesagt, 12 Jahre sind genug, 12 Jahre <strong>Einwohnerrat</strong><br />

und 12 Jahre <strong>Stadt</strong>rat genügen, und du möchtest darum heute zurücktreten. Diese Zahl 12<br />

scheint für dich eine wichtige Rolle zu spielen und ich habe mir darum erlaubt, diese Zahl 12 als<br />

roten Faden durch meine Abschiedsworte zu wählen. Die Definition lautet: 12 ist die natürliche<br />

Zahl zwischen 11 und 13, sie ist gerade. Schon die erste Gemeinsamkeit: Ich habe dich als<br />

geradlinigen Menschen kennengelernt, der mit viel Hingabe und Mut seine Meinung vertreten<br />

konnte, oft auch gegen Widerstände, aber immer mit Herzblut und viel Engagement. Sprachlich<br />

bedeutet die Zahl 12, wieviel bleibt übrig, also 2 über 10. In deiner Tätigkeit als Amtsvorsteherin<br />

im Ressort Gesundheit und Soziales hast du dich um Menschen gekümmert, die in unserer<br />

Gesellschaft übrig geblieben sind. Solche, die mit dem schnellen Tempo nicht mithalten konnten<br />

oder nicht mithalten können, die Drogenprobleme, schwere Zeiten oder Schicksalsschläge zu<br />

verkraften hatten. Mit unermüdlichem Einsatz hast du dich für die Schwachen aller Altersgruppen<br />

in unserer Gesellschaft eingesetzt. Du hast dutzende von Projekten ins Leben gerufen und<br />

begleitet, nur einige davon; der Pfuusbus, nach langen harzigen Verhandlungen die Installation<br />

des Spritzenautomaten, der Unterstand für Obdachlose, Kinderkrippe im RPB und viele andere<br />

Beispiele könnte ich da noch aufzählen. Manchmal hast du mehr als 12 Stunden gearbeitet und<br />

dich für unsere <strong>Stadt</strong> eingesetzt. Du hast dich oft selber zurückgenommen und dich in den<br />

Dienst der Sache gestellt. Du hast aber auch in schwierigen Zeiten deinen Humor nie verloren<br />

und ich habe gehört, dass du keine einzige Fasnacht ausgelassen hast. Wenn Not am Mann<br />

oder der Frau war, bist du eingesprungen und hast die Führung einfach kurzerhand selber<br />

übernommen. Mir persönlich war es eine grosse Freude, mit dir zusammenarbeiten zu dürfen.<br />

Ich habe mich auch immer gerne überraschen lassen, mit welcher Frisur du am Abend hier rein<br />

läufst. Liebe Daniela, im Namen der ganzen SP-Fraktion bedanke ich mich ganz herzlich für<br />

deinen grossen Einsatz, den du für die Gesellschaft geleistet hast, aber auch für unsere Partei<br />

und wünsche dir natürlich für deine Zukunft alles erdenklich Gute.<br />

Suter Toni<br />

Ich möchte mich beim Ratsbüro bedanken. Bei Marco Sandmeier, der mich immer tatkräftig<br />

unterstützt hat. Auch dem Vizepräsidenten Peter Courvoisier danke ich herzlich für die gute<br />

Unterstützung. Ihm wünsche ich für nächstes Jahr ein erfolgreiches Präsidium. Den Stimmenzählern<br />

für das manchmal gar nicht einfache Stimmenzählen.<br />

Wir sind beinahe am Schluss meiner letzten Sitzung als Präsident. Das Amt als <strong>Einwohnerrat</strong>spräsidenten<br />

war eine grosse Ehre für mich. In diesen zwei Jahren habe ich viele schöne und<br />

bereichernde Begegnungen erleben dürfen. Ich habe die <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> gerne vertreten und den<br />

Austausch mit verschiedenen Bevölkerungsgruppen, vor allem bei den Neuzuzügerabenden,<br />

sehr geschätzt. Auch die Sitzungen des <strong>Einwohnerrat</strong>es habe ich gerne geleitet. Die Höhepunkte,<br />

das 40-Jahr-Jubiläum des <strong>Einwohnerrat</strong>s <strong>Baden</strong> und der Behördenapéro am <strong>Stadt</strong>fest<br />

habe ich genossen. Nicht nur im <strong>Einwohnerrat</strong> sondern auch im <strong>Stadt</strong>rat hat sich mit den Wahlen<br />

seit den letzten zwei Jahren einiges verändert. Der personelle Wechsel wird sich in den<br />

nächsten Jahren auf die <strong>Baden</strong>er Politik auswirken. Was hoffentlich bleibt, ist der gegenseitige<br />

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Respekt zwischen <strong>Stadt</strong>- und <strong>Einwohnerrat</strong>, aber auch zwischen den Fraktionen, denn das ist<br />

ein wichtiger Bestandteil unserer Ratskultur. Zu dieser Ratskultur gehört auch die Bereitschaft,<br />

einander zuzuhören, auch wenn man intensiv für die besten Lösungen kämpft. Das habe ich<br />

geschätzt und ich bin der Meinung, das führt schlussendlich auch zu wirklich guten Resultaten.<br />

Ich wünsche Euch und Euren Familien frohe Festtage und ein paar ruhige Momente zwischen<br />

Weihnachten und Neujahr.<br />

Sitzungsende: 22.50 Uhr<br />

EINWOHNERRAT BADEN<br />

Suter Toni<br />

Präsident<br />

Sandmeier Marco<br />

<strong>Protokoll</strong>führer<br />

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