Einwohnerrat Baden Protokoll - Stadt Baden
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gen". Das ist auf den ersten Blick vernünftig und nachvollziehbar. Wenn aber dann das Altstadtreglement<br />
zum Zug kommt, ist das alles wieder in Frage gestellt. Ich hoffe darum, dass mit<br />
Korrekturen im Reglement einige Rechtssicherheiten wieder hergestellt werden können.<br />
Wanner Isabelle<br />
Ensembleschutzzonen sind an sich nicht falsch, aber nur richtig für bahnbrechende Konzepte.<br />
Die Auserwählten sind vor allem Einfamilien- und Reihenhäuser aus der Nachkriegszeit, zum<br />
Teil auch aus den frühen 60er Jahren. Die damaligen Bauten waren den mittelständischen<br />
Budgets angepasst und im Schnitt für die nächsten zwei Generationen geplant. Mit der vorliegenden<br />
BNO wird es den Eigentümern massiv erschwert, wenn nicht verunmöglicht, modernen<br />
Wohnstandard zu realisieren, z. B. energetische Aussensanierungen, die trotz Baugenehmigungen<br />
nicht zum Abschluss kommen können, weil die Auflagen das verunmöglichen. Um<br />
diese Zwangsjacke zu sprengen, muss man ein juristisches Verfahren mit ungewissem Ausgang<br />
anstrengen. Zusammen mit der Kategorie Baudenkmäler sind bereits über 10 % der Bauten<br />
betroffen. Eigentlich eine Minderheit, aber in einer Demokratie verdient auch eine Minderheit<br />
politische Solidarität. Wo bleibt der Bezug zur Geschichte? Die "Kontinuität zur Vergangenheit",<br />
die unsere Denkmalschützer propagieren, die alle E.Y. Meyers "Rückfahrt" gelesen haben wollen?<br />
Mir ist wichtig, auch wenn das etwas abgehoben tönt, dass aus grösserer zeitlicher Distanz<br />
gesehen, auch die bewegtesten Zeiten ihr Gewicht verloren und nur Blätter im Buch der Geschichte<br />
waren. Generationen, die Hohes und Höchstes erstrebt haben und glaubten Entscheidendes<br />
erreicht zu haben, gingen dahin, aber das Leben ging weiter. Darum sollten die Eigentümer<br />
die Bausubstanz, die für die Vergänglichkeit bestimmt ist, nicht zwangsweise erhalten<br />
müssen. Selbstverständlich braucht es Mut, innovatives Bauen zu fördern. Es braucht mehr<br />
Mut, als nette Häuserzeilen zu schützen. Wo, wenn nicht in der Architektur und im Städtebau,<br />
braucht es Bereitschaft, einen gesellschaftlichen Wandel zu reflektieren und wenn ja, dann sollten<br />
doch möglichst viele profitieren. Ich bitte Sie, den § 32 zwecks Kürzung zurückzuweisen und<br />
gleichzeitig eine Formulierung zu fordern, die zeitgemässes Bauen unter Einhaltung der Kubatur,<br />
Dachschrägen und Fensterfläche beschreibt. Damit könnte ja gleichwohl die Harmonie<br />
eines Ensembles gewahrt werden.<br />
Antrag Wanner Isabelle<br />
Der § 32 "Ensembleschutzzone" sei zwecks Kürzung zurückzuweisen.<br />
Begründung<br />
Die Bausubstanz und Infrastruktur genannter Objekte sind ungenügend, um zwangsweise für<br />
längere Zeit in Stand gehalten zu werden und den zeitgemässen Forderungen (Energiekomfort)<br />
zu entsprechen. In den nachfolgend genannten Zonen soll die Möglichkeit bestehen, die Objekte<br />
umzubauen oder neu zu erstellen, unter Einhaltung der zonenkonformen Vorschriften: Nr. 2,<br />
Ensembleschutzzone Badstrasse/Bahnhofstrasse/Hirschlistrasse, Nr. 3 Ensembleschutzzone<br />
Martinsberg, Nr. 4 Ensembleschutzzone Widenweg/Hägelerstrasse, Nr. 5 Ensembleschutzzone<br />
Schartentrottenstrasse und Nr. 7 Ensembleschutzzone Mellingerstrasse Ost und West.<br />
Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Ich wage mich nicht mit Isabelle Wanner auf philosophische Äste hinaus. Ich glaube aber, dass<br />
mit der Ensembleschutzzone vieles, das erwähnt wurde, nämlich Sanierungen zulassen, Sanierungen<br />
energetisch machen können, Neubauten ermöglichen in diesem Paragraph enthalten ist.<br />
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