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Einwohnerrat Baden Protokoll - Stadt Baden

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gen". Das ist auf den ersten Blick vernünftig und nachvollziehbar. Wenn aber dann das Altstadtreglement<br />

zum Zug kommt, ist das alles wieder in Frage gestellt. Ich hoffe darum, dass mit<br />

Korrekturen im Reglement einige Rechtssicherheiten wieder hergestellt werden können.<br />

Wanner Isabelle<br />

Ensembleschutzzonen sind an sich nicht falsch, aber nur richtig für bahnbrechende Konzepte.<br />

Die Auserwählten sind vor allem Einfamilien- und Reihenhäuser aus der Nachkriegszeit, zum<br />

Teil auch aus den frühen 60er Jahren. Die damaligen Bauten waren den mittelständischen<br />

Budgets angepasst und im Schnitt für die nächsten zwei Generationen geplant. Mit der vorliegenden<br />

BNO wird es den Eigentümern massiv erschwert, wenn nicht verunmöglicht, modernen<br />

Wohnstandard zu realisieren, z. B. energetische Aussensanierungen, die trotz Baugenehmigungen<br />

nicht zum Abschluss kommen können, weil die Auflagen das verunmöglichen. Um<br />

diese Zwangsjacke zu sprengen, muss man ein juristisches Verfahren mit ungewissem Ausgang<br />

anstrengen. Zusammen mit der Kategorie Baudenkmäler sind bereits über 10 % der Bauten<br />

betroffen. Eigentlich eine Minderheit, aber in einer Demokratie verdient auch eine Minderheit<br />

politische Solidarität. Wo bleibt der Bezug zur Geschichte? Die "Kontinuität zur Vergangenheit",<br />

die unsere Denkmalschützer propagieren, die alle E.Y. Meyers "Rückfahrt" gelesen haben wollen?<br />

Mir ist wichtig, auch wenn das etwas abgehoben tönt, dass aus grösserer zeitlicher Distanz<br />

gesehen, auch die bewegtesten Zeiten ihr Gewicht verloren und nur Blätter im Buch der Geschichte<br />

waren. Generationen, die Hohes und Höchstes erstrebt haben und glaubten Entscheidendes<br />

erreicht zu haben, gingen dahin, aber das Leben ging weiter. Darum sollten die Eigentümer<br />

die Bausubstanz, die für die Vergänglichkeit bestimmt ist, nicht zwangsweise erhalten<br />

müssen. Selbstverständlich braucht es Mut, innovatives Bauen zu fördern. Es braucht mehr<br />

Mut, als nette Häuserzeilen zu schützen. Wo, wenn nicht in der Architektur und im Städtebau,<br />

braucht es Bereitschaft, einen gesellschaftlichen Wandel zu reflektieren und wenn ja, dann sollten<br />

doch möglichst viele profitieren. Ich bitte Sie, den § 32 zwecks Kürzung zurückzuweisen und<br />

gleichzeitig eine Formulierung zu fordern, die zeitgemässes Bauen unter Einhaltung der Kubatur,<br />

Dachschrägen und Fensterfläche beschreibt. Damit könnte ja gleichwohl die Harmonie<br />

eines Ensembles gewahrt werden.<br />

Antrag Wanner Isabelle<br />

Der § 32 "Ensembleschutzzone" sei zwecks Kürzung zurückzuweisen.<br />

Begründung<br />

Die Bausubstanz und Infrastruktur genannter Objekte sind ungenügend, um zwangsweise für<br />

längere Zeit in Stand gehalten zu werden und den zeitgemässen Forderungen (Energiekomfort)<br />

zu entsprechen. In den nachfolgend genannten Zonen soll die Möglichkeit bestehen, die Objekte<br />

umzubauen oder neu zu erstellen, unter Einhaltung der zonenkonformen Vorschriften: Nr. 2,<br />

Ensembleschutzzone Badstrasse/Bahnhofstrasse/Hirschlistrasse, Nr. 3 Ensembleschutzzone<br />

Martinsberg, Nr. 4 Ensembleschutzzone Widenweg/Hägelerstrasse, Nr. 5 Ensembleschutzzone<br />

Schartentrottenstrasse und Nr. 7 Ensembleschutzzone Mellingerstrasse Ost und West.<br />

Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />

Ich wage mich nicht mit Isabelle Wanner auf philosophische Äste hinaus. Ich glaube aber, dass<br />

mit der Ensembleschutzzone vieles, das erwähnt wurde, nämlich Sanierungen zulassen, Sanierungen<br />

energetisch machen können, Neubauten ermöglichen in diesem Paragraph enthalten ist.<br />

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