Einwohnerrat Baden Protokoll - Stadt Baden
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Ausdeutschung dieser Norm. Würde man es anders verstehen, würde man so das Resultat<br />
eben doch, wie wir es im Kopf hatten, erreichen. Wir waren bei der Grünflächenziffer auch<br />
kritisch. Es war eigentlich auch im Quartier Martinsberg vorgesehen. Die Kommission hat dazu<br />
Nein gesagt. Auch etwas Bewahrendes, aber in einem ganz anderen Gebiet, sind die Kulturobjekte.<br />
Baudenkmäler und Inventarobjekte haben wir mehrmals diskutiert. Im Grundsatz war<br />
sich die Kommission einig: Schützenswerte Objekte sind unter Schutz zu stellen. Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Baden</strong> hat eine Pflicht, die sie wahrnehmen muss. Über die qualitative und quantitative Ausgestaltung<br />
und die Listenlänge der schützenswerten Objekte hatten wir natürlich unglaubliche Diskussionen.<br />
Das hat dazu geführt, dass wir in der dritten Sitzung Objekt um Objekt durchgegangen<br />
sind und wirklich einzeln abgestimmt haben. In der vorgeschlagenen Fassung gibt es wenige<br />
Differenzen zwischen der stadträtlichen Vorlage und der Kommissionsauffassung und entspricht<br />
im Wesentlichen den Beschlüssen der einwohnerrätlichen Kommission. Ebenfalls bewahrend<br />
sind die Ensembleschutzzonen, in denen es nicht um die einzelnen Objekte geht,<br />
sondern um Quartierteile, die einen Zusammenhang haben. Die Kommission war grundsätzlich<br />
für die Einführung dieser Ensembleschutzzonen und hat das als geeignetes Instrument zum<br />
Schutz dieser Quartierteile mit der einheitlichen Merkmalen und Strukturen angeschaut. Wir<br />
haben auch die einzelnen Schutzzonen definiert und unsere Änderungswünsche eingebracht,<br />
die auch angenommen worden sind. Wir haben eine Ensembleschutzzone abgelehnt, das ist<br />
jene an der Parkstrasse, die auch nicht im Anhang zur BNO enthalten ist. Was das <strong>Stadt</strong>bild<br />
verändern wird, sind die Hochhäuser. Die einwohnerrätliche Spezialkommission hat das Hochhauskonzept,<br />
das Grundlage für die Hochhausstandorte ist, relativ spät bekommen, im August<br />
2012. Warum das so lange gedauert hat, wissen wir nicht, aber wir hatten genügend Zeit,<br />
dieses Thema zu behandeln. Die Hochhausstandorte waren nicht Gegenstand der ersten<br />
sondern der zweiten Mitwirkung, zu der es Reaktionen gegeben hat. Das Ziel der BNO ist einzig,<br />
Standorte und die maximal zulässige Höhe für allfällige Hochhäuser zu definieren. Alles<br />
Weitere wird in einem nächsten Planungsverfahren, dem sogenannten Gestaltungsplan, definiert<br />
und dafür ist der <strong>Stadt</strong>rat zuständig. Er definiert, zusammen mit der Bauherrschaft oder<br />
selbständig, wie hoch, städtebaulich gesehen, an diesem konkreten Standort ein Hochhaus<br />
werden darf, wie die Erschliessung und die Umgebung aussieht, wo die Spielplätze sind, was<br />
mit der Beschattung passiert etc. In diesem Gestaltungsplanverfahren soll diese Austarierung<br />
stattfinden. In der Kommission haben wir über Willkür und Ermessen des <strong>Stadt</strong>rates diskutiert.<br />
Am Schluss ist es wirklich der <strong>Stadt</strong>rat, der das definiert. Dies, weil der <strong>Stadt</strong>rat zuständig für<br />
Gestaltungspläne ist, dessen müssen wir uns einfach bewusst sein. In der BNO bestimmen wir<br />
nur die Standorte und die Maximalhöhe. Wir haben die einzelnen Standorte angeschaut. Insbesondere<br />
in Dättwil hatten wir Diskussionen, da sind drei Standorte vorgesehen. In der Kommission<br />
hatte man den Eindruck, zwei seien sowieso illusorisch, quasi verbaut, also wird dort höchstens<br />
noch ein Hochhaus gebaut werden. Trotzdem hat man mehrheitlich beschlossen, die<br />
Standorte seien richtig. Ein wichtiges Argument in dieser Diskussion war, dass der Druck, heute<br />
Hochhäuser zu bauen, offenbar da ist. Wenn wir jetzt also nicht eine saubere, gesetzliche<br />
Regelung für diese Hochhäuser schaffen, haben wir in den nächsten paar Jahren in diesem<br />
Gebiet Stillstand und das wollen wird nicht. Das hat dazu geführt, dass die Kommission sich<br />
schlussendlich mehrheitlich entschieden hat, den § 5 der BNO festzulegen und nicht auf die<br />
Gesamtrevision zu warten, die irgendeinmal kommen wird. Ein weiteres schwieriges Thema ist<br />
das autoreduzierte Wohnen, § 62. Die Kommission hat auf der einen Seite klar das Bedürfnis<br />
nach autoreduziertem Wohnen erkannt. Die Kommission hat aber auch die Schwierigkeit gesehen,<br />
dies langfristig zu sichern und war der Meinung, man wolle nicht die privaten Autos auf<br />
dem öffentlichen Grund oder in öffentlichen Parkierungsanlagen. Die Diskussion hat sich vor<br />
allem darum gedreht, wie wir das langfristig sichern sollen. Welche Mechanismen stellen wir für<br />
den Fall auf, dass es vielleicht doch nicht klappt mit dem, was wir in diesem § 62 haben. Die<br />
Kommission hat diesem § 62 zugestimmt, der letztlich ein Kompromiss zwischen diesen beiden<br />
Anliegen ist. Ich bin sehr gespannt, was die Diskussion heute Abend bringen wird. Wir haben<br />
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