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Einwohnerrat Baden Protokoll - Stadt Baden

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Ausdeutschung dieser Norm. Würde man es anders verstehen, würde man so das Resultat<br />

eben doch, wie wir es im Kopf hatten, erreichen. Wir waren bei der Grünflächenziffer auch<br />

kritisch. Es war eigentlich auch im Quartier Martinsberg vorgesehen. Die Kommission hat dazu<br />

Nein gesagt. Auch etwas Bewahrendes, aber in einem ganz anderen Gebiet, sind die Kulturobjekte.<br />

Baudenkmäler und Inventarobjekte haben wir mehrmals diskutiert. Im Grundsatz war<br />

sich die Kommission einig: Schützenswerte Objekte sind unter Schutz zu stellen. Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Baden</strong> hat eine Pflicht, die sie wahrnehmen muss. Über die qualitative und quantitative Ausgestaltung<br />

und die Listenlänge der schützenswerten Objekte hatten wir natürlich unglaubliche Diskussionen.<br />

Das hat dazu geführt, dass wir in der dritten Sitzung Objekt um Objekt durchgegangen<br />

sind und wirklich einzeln abgestimmt haben. In der vorgeschlagenen Fassung gibt es wenige<br />

Differenzen zwischen der stadträtlichen Vorlage und der Kommissionsauffassung und entspricht<br />

im Wesentlichen den Beschlüssen der einwohnerrätlichen Kommission. Ebenfalls bewahrend<br />

sind die Ensembleschutzzonen, in denen es nicht um die einzelnen Objekte geht,<br />

sondern um Quartierteile, die einen Zusammenhang haben. Die Kommission war grundsätzlich<br />

für die Einführung dieser Ensembleschutzzonen und hat das als geeignetes Instrument zum<br />

Schutz dieser Quartierteile mit der einheitlichen Merkmalen und Strukturen angeschaut. Wir<br />

haben auch die einzelnen Schutzzonen definiert und unsere Änderungswünsche eingebracht,<br />

die auch angenommen worden sind. Wir haben eine Ensembleschutzzone abgelehnt, das ist<br />

jene an der Parkstrasse, die auch nicht im Anhang zur BNO enthalten ist. Was das <strong>Stadt</strong>bild<br />

verändern wird, sind die Hochhäuser. Die einwohnerrätliche Spezialkommission hat das Hochhauskonzept,<br />

das Grundlage für die Hochhausstandorte ist, relativ spät bekommen, im August<br />

2012. Warum das so lange gedauert hat, wissen wir nicht, aber wir hatten genügend Zeit,<br />

dieses Thema zu behandeln. Die Hochhausstandorte waren nicht Gegenstand der ersten<br />

sondern der zweiten Mitwirkung, zu der es Reaktionen gegeben hat. Das Ziel der BNO ist einzig,<br />

Standorte und die maximal zulässige Höhe für allfällige Hochhäuser zu definieren. Alles<br />

Weitere wird in einem nächsten Planungsverfahren, dem sogenannten Gestaltungsplan, definiert<br />

und dafür ist der <strong>Stadt</strong>rat zuständig. Er definiert, zusammen mit der Bauherrschaft oder<br />

selbständig, wie hoch, städtebaulich gesehen, an diesem konkreten Standort ein Hochhaus<br />

werden darf, wie die Erschliessung und die Umgebung aussieht, wo die Spielplätze sind, was<br />

mit der Beschattung passiert etc. In diesem Gestaltungsplanverfahren soll diese Austarierung<br />

stattfinden. In der Kommission haben wir über Willkür und Ermessen des <strong>Stadt</strong>rates diskutiert.<br />

Am Schluss ist es wirklich der <strong>Stadt</strong>rat, der das definiert. Dies, weil der <strong>Stadt</strong>rat zuständig für<br />

Gestaltungspläne ist, dessen müssen wir uns einfach bewusst sein. In der BNO bestimmen wir<br />

nur die Standorte und die Maximalhöhe. Wir haben die einzelnen Standorte angeschaut. Insbesondere<br />

in Dättwil hatten wir Diskussionen, da sind drei Standorte vorgesehen. In der Kommission<br />

hatte man den Eindruck, zwei seien sowieso illusorisch, quasi verbaut, also wird dort höchstens<br />

noch ein Hochhaus gebaut werden. Trotzdem hat man mehrheitlich beschlossen, die<br />

Standorte seien richtig. Ein wichtiges Argument in dieser Diskussion war, dass der Druck, heute<br />

Hochhäuser zu bauen, offenbar da ist. Wenn wir jetzt also nicht eine saubere, gesetzliche<br />

Regelung für diese Hochhäuser schaffen, haben wir in den nächsten paar Jahren in diesem<br />

Gebiet Stillstand und das wollen wird nicht. Das hat dazu geführt, dass die Kommission sich<br />

schlussendlich mehrheitlich entschieden hat, den § 5 der BNO festzulegen und nicht auf die<br />

Gesamtrevision zu warten, die irgendeinmal kommen wird. Ein weiteres schwieriges Thema ist<br />

das autoreduzierte Wohnen, § 62. Die Kommission hat auf der einen Seite klar das Bedürfnis<br />

nach autoreduziertem Wohnen erkannt. Die Kommission hat aber auch die Schwierigkeit gesehen,<br />

dies langfristig zu sichern und war der Meinung, man wolle nicht die privaten Autos auf<br />

dem öffentlichen Grund oder in öffentlichen Parkierungsanlagen. Die Diskussion hat sich vor<br />

allem darum gedreht, wie wir das langfristig sichern sollen. Welche Mechanismen stellen wir für<br />

den Fall auf, dass es vielleicht doch nicht klappt mit dem, was wir in diesem § 62 haben. Die<br />

Kommission hat diesem § 62 zugestimmt, der letztlich ein Kompromiss zwischen diesen beiden<br />

Anliegen ist. Ich bin sehr gespannt, was die Diskussion heute Abend bringen wird. Wir haben<br />

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