Einwohnerrat Baden Protokoll - Stadt Baden
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Schneider Markus, <strong>Stadt</strong>rat<br />
Reto Huber hat eine konkrete Frage gestellt. Wenn ein Investor nachweisen kann, dass es unverhältnismässig<br />
ist, Parkplätze an diesem Ort zu erstellen und er diese Parkplätze auch nicht<br />
auswärts sichern kann, dann kann er vom <strong>Stadt</strong>rat von der Parkplatzerstellung befreit werden.<br />
Er muss aber entsprechend Ersatzabgaben bezahlen. Wie wäre es, wenn jemand ohne Ersatzabgaben<br />
bezahlen zu müssen ganz auf Parkplätze verzichten dürfte und es nachher nicht funktionieren<br />
würde?, Würde er dann unter das bestehende Gebäude eine Tiefgarage bauen? Das<br />
sind meine Überlegungen. Wir sind der Meinung, wir begeben uns auf den Weg und sammeln<br />
Erfahrungen mit dieser Reduktion. Die Reduktion ist gut und gewinnbringend und wir gehen in<br />
Richtung Vision.<br />
Antrag Matthias Brunner<br />
§ 62 "Autoreduziertes Wohnen" sei zwecks Streichung zurückzuweisen.<br />
Beschluss<br />
Dieser Antrag wird mit 8 Ja- zu 37 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Antrag Hannes Streif, Karin Bächli, Sander Mallien, Mathias Schickel und Stefan<br />
Häusermann<br />
§ 62 Abs. 1 und 2 sei zurückzuweisen, damit im Standorttyp A ein autofreies Wohnen ermöglicht<br />
werden kann.<br />
Beschluss<br />
Dieser Antrag wird mit 29 Ja- zu 18 Nein-Stimmen angenommen.<br />
Antrag Courvoisier Peter<br />
Der § 79 "Aussenräume, Gärten, Vorgärten, Bepflanzung" sei zwecks Überarbeitung zurückzuweisen<br />
und dabei der Absatz 4 zu streichen.<br />
Beim Absatz 4 geht es um Vorgärten und Abschlüsse gegenüber dem Strassenraum. Die Einschränkung<br />
ist jene, dass man einen Drittel der Grundstücksbreite für Zufahrten oder Parkplätze<br />
verwenden darf. Wir sehen das als absolut unnötige Einschränkung. Zudem beruft man sich auf<br />
eine quartiertypische Gestaltung, die unseres Erachtens einfach zu unbestimmt ist. Wenn ich<br />
ein Reihenhaus habe, das möglicherweise 7 Meter ist, und dies durch drei Teile, komme ich auf<br />
2,30 Meter. 2,30 Meter sind zu schmal für einen Parkplatz. Was passiert also dort, ich habe ein<br />
befohlenes, autofreies Wohnen. Das gilt auch für andere schmälere Grundstücke, auf dem sie<br />
vielleicht ein kleineres Mehrfamilienhaus bauen möchten und nachher die Parkierungslösung<br />
finden müssen.<br />
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