Einwohnerrat Baden Protokoll - Stadt Baden
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Im Anhang I der Beschreibung der Ensembleschutzzonen ist aufgeführt, was geschützt ist. Im<br />
energetischen Bereich und auch in der Ensembleschutzzone Badstrasse haben wir in <strong>Baden</strong><br />
sehr gute Beispiele, die zeigen, was möglich. Dort hat es Gebäude, die inzwischen Neubauten<br />
sind und gewisse Charaktere dieser Siedlungen aber eingehalten werden müssen. Wir sind der<br />
Meinung, dass die Ressourcen, die wir dafür einsetzen, um diese Ensemble erhalten zu können,<br />
am richtigen Ort eingesetzt sind. Das Bewahren ist auch richtig und diese schutzwürdigen<br />
Sachen schränken nicht nur mich als Bewohner einer Ensembleschutzzone ein, sondern schützen<br />
mich auch davor, dass mein Nachbar alles Mögliche mit seinem Gebäude anstellt, das mich<br />
anschliessend stören würde. Der Paragraph, so wie er hier steht, ist ausgewogen. Zudem ist<br />
anhand von Objekten, die in der Ensembleschutzzone stehen, nachgewiesen, dass sehr wohl<br />
alle Ansprüche an modernes Wohnen in solchen Ensembleschutzzonen ermöglicht werden<br />
können.<br />
Beschluss<br />
Der Antrag, § 32 "Ensembleschutzzonen" sei zwecks Kürzung zurückzuweisen, wird mit wird mit<br />
16 Ja- zu 29 Nein-Stimmen abgelehnt.<br />
Brunner Mathias<br />
§ 39 Baudenkmäler<br />
Die Idee, quasi jedes vierte Haus unter Schutz zu stellen, sei es auch nur als "Inventarobjekt",<br />
könnte sich in ferner Zukunft als sehr negativer Bumerang erweisen. Grenzt man mit den Bauund<br />
Schutzvorrichtung die Freiheiten beim Bauen zu stark ein, schreckt dies Investoren ab.<br />
Zudem verkommt der Rest zu einem Einheitsbrei oder vergammelt als ein in die Jahre gekommenes<br />
Freilichtmuseum, wie z. B. die Bäder, im heutigen Zustand sehr unattraktiv, und dies<br />
schon seit Jahren. Selbst ein Museum ist bedacht darauf, sich ständig zu wandeln, ich sage<br />
dazu nur "neue Dauerausstellung Melonenschnitz". Das Motto "Altes geht und Neues kommt"<br />
soll stärker gewichtet werden. In der neuen BNO ist die Rede von Baudenkmälern, Ensembleschutzzonen<br />
und Inventarobjekten, welche allesamt eine mehr oder weniger starke Einschränkung<br />
der Eigentumsrechte an Objekten und Liegenschaften darstellen. Baudenkmäler als solche<br />
sind unbestritten schützenswert. Auch wenn sich, unseres Erachtens, zu viele und zum Teil<br />
zu kuriose Gebäude in dieser Liste befinden. Zum Beispiel jetzt neu aufgenommen, das AZ-<br />
Hochhaus. Verschiedenste Personen greifen sich bei diesem Faktum nur an den Kopf. Die Idee<br />
hinter den Ensembleschutzzonen, Eigenheit, Ausdruck und Qualität einer Zone zu wahren, ist<br />
begrüssenswert. Aber uns gehen die Einschränkungen gegenüber baulichen Veränderungen zu<br />
weit. Ausserdem sind unseres Erachtens zu viele Siedlungen des gleichen Architekten und<br />
Baustils aufgelistet. Zu viel des Guten, oder über das Ziel hinausgeschossen. Eigentlich ist hier<br />
mit Schutzobjekten Schluss, müsste man meinen, aber Nein, die <strong>Stadt</strong> möchte an dieser Stelle<br />
noch ein neues Instrument einführen, welches der Abteilung Planung und Bau noch viel mehr<br />
Arbeit aufhalst. Die Auslastung dieser Abteilung ist so immens, dass kleine Projekte, wie die<br />
Sitz- und Liegestufen aus dem Jahr 2005, aufgrund Personalmangels noch nicht realisiert werden<br />
konnten. Ich rede jetzt hier von den "Inventarobjekten". Wir sehen hinter den Inventarobjekten<br />
folgenden Sachverhalt, Gebäude, welche die <strong>Stadt</strong> nicht offiziell als Baudenkmal deklarieren<br />
kann und welche nicht in einer homogenen Siedlung stehen, können in Zukunft, indirekt<br />
geschützt werden, indem der Besitzer keine Baubewilligung für seine Projekte erhält. In unseren<br />
Augen eine massive Freiheitseinschränkung. Der Mehrnutzen für die Allgemeinheit ist hier auch<br />
nicht gegeben, denn sollte ein Gebäude solch eine Beachtung finden, dann wäre es sowieso als<br />
Baudenkmal aufgelistet. Falls ich nicht richtig liege, bitte ich um Korrektur.<br />
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