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Verkaufsprospekt BayernInvest - Börse Stuttgart

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10 <strong>Verkaufsprospekt</strong> <strong>BayernInvest</strong> - Allgemeiner Teil<br />

Luxemburg-Stadt auf unbestimmte Zeit errichtet. Die<br />

letzte Änderung der Satzung der Verwaltungsgesellschaft<br />

erfolgte am 15. September 2006. Gegenstand<br />

der Gesellschaft ist die Auflage, Förderung, Betreuung,<br />

Verwaltung und Leitung von Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) im<br />

Sinne der ergänzten Richtlinie 85/611/EWG vom 20.<br />

Dezember 1985 bzw. der diese ersetzenden Richtlinie<br />

2009/65/EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung<br />

der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend<br />

bestimmte OGAW und andere Organismen für gemeinschaftliche<br />

Anlagen (“OGA“) im Sinne des Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen. Die Geschäfte der Gesellschaft<br />

werden durch den Verwaltungsrat geführt. Er<br />

ist insbesondere für die Verwaltung des Fondsvermögens<br />

verantwortlich und berechtigt, im Namen<br />

der Gesellschaft zu handeln sowie sie gerichtlich<br />

und außergerichtlich zu vertreten.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft ist bei der Verwaltung<br />

des Fondsvermögens an das Verwaltungsreglement<br />

gebunden.<br />

2.2 Verwaltungsrat / Geschäftsführung /<br />

Eigenkapital<br />

Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die<br />

Zusammensetzung des Verwaltungsrates und das<br />

Eigenkapital finden Sie unter dem Punkt „Organisation“<br />

am Anfang des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es.<br />

3. Depotbank<br />

Die Depotbank des <strong>BayernInvest</strong> ist die Banque<br />

LBLux S.A. Sie ist eine Aktiengesellschaft nach Luxemburger<br />

Recht und betreibt Bankgeschäfte.<br />

Die Depotbank hat ihren Sitz in 3, rue Jean Monnet<br />

L-2180 Luxembourg. Das haftende Eigenkapital beläuft<br />

sich per 31. Dezember 2012 auf EURO 607,5<br />

Mio. (IFRS).<br />

Die Rechte und Pflichten der Depotbank gemäß Artikel<br />

3 des Verwaltungsreglements wurden durch Depotbankvertrag<br />

vom 12. März 2012 übernommen.<br />

Die Depotbank verwahrt die Vermögensgegenstände<br />

in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Sie hat insbesondere<br />

dafür zu sorgen, dass die Ausgabe und<br />

die Rücknahme von Anteilen und die Berechnung<br />

des Wertes der Anteile den Vorschriften des Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen und dem Verwaltungsreglement<br />

entsprechen. Weiterhin hat sie darauf zu achten,<br />

dass bei den für die Teilfonds getätigten Geschäften<br />

der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in<br />

ihre Verwahrung gelangt und die Erträge der Teilfonds<br />

gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 17.<br />

Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen und dem Verwaltungsreglement verwendet<br />

werden. Sie hat darüber hinaus zu prüfen, ob die<br />

Anlage von Vermögensgegenständen auf Sperrkonten<br />

eines anderen Kreditinstitutes mit dem Gesetz<br />

über Organismen für gemeinsame Anlagen und dem<br />

Verwaltungsreglement vereinbar ist. Wenn dies der<br />

Fall ist, hat sie ihre Zustimmung zu der Anlage zu<br />

erteilen.<br />

Der Wert der Teilfonds sowie der Wert der Anteile<br />

werden von der Verwaltungsgesellschaft unter Kontrolle<br />

der Depotbank ermittelt.<br />

4. Fonds<br />

4.1 Bezeichnung, Bildung, Laufzeit<br />

Der Fonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Die<br />

einzelnen Teilfonds können für eine bestimmte Zeit<br />

aufgelegt werden und somit für eine vom Fonds abweichende<br />

Dauer errichtet werden. Sofern ein Teilfonds<br />

für eine bestimmte Dauer aufgelegt wird, sind<br />

nähere Informationen hierzu den respektiven Fondsbeschreibungen<br />

im <strong>Verkaufsprospekt</strong> unter “<strong>BayernInvest</strong><br />

im Überblick“ zu entnehmen. Die Anleger<br />

sind an den Vermögensgegenständen der einzelnen<br />

Teilfonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile als<br />

Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.<br />

4.2 Anlageziel, Anlagegrundsätze und<br />

-berater/Fondsmanager<br />

4.2.1 Anlageziel/Anlagegrundsätze<br />

Die Anlageziele der einzelnen Teilfonds sind in der<br />

Übersicht „<strong>BayernInvest</strong> im Überblick“ dargestellt.<br />

Für die Teilfonds können die nach dem Gesetz vom<br />

17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen und den gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements<br />

zulässigen Vermögensgegenstände<br />

erworben werden.

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