Verkaufsprospekt BayernInvest - Börse Stuttgart
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10 <strong>Verkaufsprospekt</strong> <strong>BayernInvest</strong> - Allgemeiner Teil<br />
Luxemburg-Stadt auf unbestimmte Zeit errichtet. Die<br />
letzte Änderung der Satzung der Verwaltungsgesellschaft<br />
erfolgte am 15. September 2006. Gegenstand<br />
der Gesellschaft ist die Auflage, Förderung, Betreuung,<br />
Verwaltung und Leitung von Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) im<br />
Sinne der ergänzten Richtlinie 85/611/EWG vom 20.<br />
Dezember 1985 bzw. der diese ersetzenden Richtlinie<br />
2009/65/EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung<br />
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend<br />
bestimmte OGAW und andere Organismen für gemeinschaftliche<br />
Anlagen (“OGA“) im Sinne des Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen. Die Geschäfte der Gesellschaft<br />
werden durch den Verwaltungsrat geführt. Er<br />
ist insbesondere für die Verwaltung des Fondsvermögens<br />
verantwortlich und berechtigt, im Namen<br />
der Gesellschaft zu handeln sowie sie gerichtlich<br />
und außergerichtlich zu vertreten.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft ist bei der Verwaltung<br />
des Fondsvermögens an das Verwaltungsreglement<br />
gebunden.<br />
2.2 Verwaltungsrat / Geschäftsführung /<br />
Eigenkapital<br />
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die<br />
Zusammensetzung des Verwaltungsrates und das<br />
Eigenkapital finden Sie unter dem Punkt „Organisation“<br />
am Anfang des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es.<br />
3. Depotbank<br />
Die Depotbank des <strong>BayernInvest</strong> ist die Banque<br />
LBLux S.A. Sie ist eine Aktiengesellschaft nach Luxemburger<br />
Recht und betreibt Bankgeschäfte.<br />
Die Depotbank hat ihren Sitz in 3, rue Jean Monnet<br />
L-2180 Luxembourg. Das haftende Eigenkapital beläuft<br />
sich per 31. Dezember 2012 auf EURO 607,5<br />
Mio. (IFRS).<br />
Die Rechte und Pflichten der Depotbank gemäß Artikel<br />
3 des Verwaltungsreglements wurden durch Depotbankvertrag<br />
vom 12. März 2012 übernommen.<br />
Die Depotbank verwahrt die Vermögensgegenstände<br />
in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Sie hat insbesondere<br />
dafür zu sorgen, dass die Ausgabe und<br />
die Rücknahme von Anteilen und die Berechnung<br />
des Wertes der Anteile den Vorschriften des Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen und dem Verwaltungsreglement<br />
entsprechen. Weiterhin hat sie darauf zu achten,<br />
dass bei den für die Teilfonds getätigten Geschäften<br />
der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in<br />
ihre Verwahrung gelangt und die Erträge der Teilfonds<br />
gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 17.<br />
Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen und dem Verwaltungsreglement verwendet<br />
werden. Sie hat darüber hinaus zu prüfen, ob die<br />
Anlage von Vermögensgegenständen auf Sperrkonten<br />
eines anderen Kreditinstitutes mit dem Gesetz<br />
über Organismen für gemeinsame Anlagen und dem<br />
Verwaltungsreglement vereinbar ist. Wenn dies der<br />
Fall ist, hat sie ihre Zustimmung zu der Anlage zu<br />
erteilen.<br />
Der Wert der Teilfonds sowie der Wert der Anteile<br />
werden von der Verwaltungsgesellschaft unter Kontrolle<br />
der Depotbank ermittelt.<br />
4. Fonds<br />
4.1 Bezeichnung, Bildung, Laufzeit<br />
Der Fonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Die<br />
einzelnen Teilfonds können für eine bestimmte Zeit<br />
aufgelegt werden und somit für eine vom Fonds abweichende<br />
Dauer errichtet werden. Sofern ein Teilfonds<br />
für eine bestimmte Dauer aufgelegt wird, sind<br />
nähere Informationen hierzu den respektiven Fondsbeschreibungen<br />
im <strong>Verkaufsprospekt</strong> unter “<strong>BayernInvest</strong><br />
im Überblick“ zu entnehmen. Die Anleger<br />
sind an den Vermögensgegenständen der einzelnen<br />
Teilfonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile als<br />
Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.<br />
4.2 Anlageziel, Anlagegrundsätze und<br />
-berater/Fondsmanager<br />
4.2.1 Anlageziel/Anlagegrundsätze<br />
Die Anlageziele der einzelnen Teilfonds sind in der<br />
Übersicht „<strong>BayernInvest</strong> im Überblick“ dargestellt.<br />
Für die Teilfonds können die nach dem Gesetz vom<br />
17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen und den gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements<br />
zulässigen Vermögensgegenstände<br />
erworben werden.