Verkaufsprospekt BayernInvest - Börse Stuttgart
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<strong>Verkaufsprospekt</strong> <strong>BayernInvest</strong> - Verwaltungsreglement 77<br />
4 . Anteile in Übereinstimmung mit diesem Verwaltungsreglement<br />
auf die Zeichner übertragen<br />
werden;<br />
5 . alle Vermögenswerte eines jeden Teilfonds unverzüglich<br />
auf den entsprechenden separaten gesperrten<br />
Konten bzw. Depots eingehen und dass<br />
eingehende Zahlungen für den Ausgabepreis von<br />
Anteilen abzüglich des Ausgabeaufschlages und<br />
jeglicher Ausgabesteuern unverzüglich auf den<br />
entsprechenden separaten gesperrten Konten<br />
bzw. Depots verbucht werden;<br />
6 . bei Geschäften, die sich auf einen Teilfonds beziehen,<br />
der Gegenwert zugunsten des entsprechenden<br />
Teilfonds auf dessen separaten gesperrten<br />
Konten innerhalb des üblichen Zeitraums<br />
eingeht;<br />
7 . börsennotierte oder regelmäßig gehandelte<br />
Wertpapiere, Derivative und sonstige gesetzlich<br />
zulässige Vermögenswerte höchstens zum Tageskurs<br />
gekauft und mindestens zum Tageskurs verkauft<br />
werden sowie nicht an einer <strong>Börse</strong> notierte<br />
oder nicht regelmäßig gehandelte Wertpapiere,<br />
Derivative und sonstige gesetzlich zulässige Vermögenswerte<br />
zu einem Preis gekauft bzw. verkauft<br />
werden, der nicht in einem offensichtlichen<br />
Missverhältnis zu ihrem tatsächlichen Wert steht.<br />
Die Depotbank wird:<br />
1 . aus den separaten gesperrten Konten den Kaufpreis<br />
für Wertpapiere, Derivative und sonstige<br />
gesetzlich zulässige Vermögenswerte zahlen, die<br />
für den jeweiligen Teilfonds erworben worden<br />
sind;<br />
2 . Wertpapiere, und sonstige gesetzlich zulässige<br />
Vermögenswerte, die für den jeweiligen Teilfonds<br />
verkauft worden sind, gegen Zahlung des<br />
Verkaufspreises ausliefern;<br />
3 . den Rücknahmepreis gemäß Artikel 10 des Verwaltungsreglements<br />
auszahlen, sobald die Ausbuchung<br />
der entsprechenden Anteile vorgenommen<br />
wurde oder, im Fall von Anteilzertifikaten,<br />
die entsprechenden Zertifikate erhalten worden<br />
sind.<br />
4 . Ausschüttungen auszahlen, falls solche vorgenommen<br />
werden;<br />
Die Depotbank zahlt der Verwaltungsgesellschaft<br />
aus den separaten gesperrten Konten eines Teilfonds<br />
nur solche Vergütungen, wie sie in diesem Verwaltungsreglement<br />
festgesetzt sind.<br />
Die Depotbank hat Anspruch auf Vergütungen, die<br />
ihr im Rahmen dieses Verwaltungsreglements zustehen<br />
(siehe Art. 12), und kann diese dem separaten<br />
gesperrten Konto eines Teilfonds nur mit Zustimmung<br />
der Verwaltungsgesellschaft entnehmen.<br />
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Depotbank berechtigt<br />
und verpflichtet, im eigenen Namen:<br />
1 . Ansprüche der Anteilinhaber gegen die Verwaltungsgesellschaft<br />
oder eine frühere Depotbank<br />
geltend zu machen;<br />
2 . gegen Vollstreckungsmaßnahmen von Dritten<br />
Widerspruch zu erheben und abzuwenden, dass<br />
Ansprüche gegenüber einem Teilfonds durchgesetzt<br />
werden, für die dieser Teilfonds nicht haftet.<br />
In Ausübung ihrer Funktionen müssen die Verwaltungsgesellschaft<br />
und die Depotbank voneinander<br />
unabhängig und ausschließlich im Interesse der Anteilinhaber<br />
handeln.<br />
Art. 4. Anlageziel, Anlagepolitik und<br />
Beschränkungen<br />
Die Ziele und spezifischen Beschränkungen der Anlagepolitik<br />
des jeweiligen Teilfonds finden Erwähnung<br />
im <strong>Verkaufsprospekt</strong>.<br />
Das Vermögen eines jeden Teilfonds wird nach dem<br />
Grundsatz der Risikostreuung angelegt. Die Anlagepolitik<br />
der einzelnen Teilfonds umfasst entsprechend<br />
der detaillierten Beschreibung im <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />
die Anlage in fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren<br />
einschließlich Wandel- und Optionsanleihen<br />
und in Optionsscheinen auf Wertpapiere sowie<br />
in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren und<br />
sonstigen zulässigen Vermögenswerten. Die Anlagepolitik<br />
der einzelnen Teilfonds kann sich insbesondere<br />
nach dem Thema ihrer Anlagepolitik, nach der<br />
Region, in welcher sie anlegen, nach den Wertpapieren,<br />
welche sie erwerben sollen, nach der Währung,