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Verkaufsprospekt BayernInvest - Börse Stuttgart

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<strong>Verkaufsprospekt</strong> <strong>BayernInvest</strong> - Verwaltungsreglement 77<br />

4 . Anteile in Übereinstimmung mit diesem Verwaltungsreglement<br />

auf die Zeichner übertragen<br />

werden;<br />

5 . alle Vermögenswerte eines jeden Teilfonds unverzüglich<br />

auf den entsprechenden separaten gesperrten<br />

Konten bzw. Depots eingehen und dass<br />

eingehende Zahlungen für den Ausgabepreis von<br />

Anteilen abzüglich des Ausgabeaufschlages und<br />

jeglicher Ausgabesteuern unverzüglich auf den<br />

entsprechenden separaten gesperrten Konten<br />

bzw. Depots verbucht werden;<br />

6 . bei Geschäften, die sich auf einen Teilfonds beziehen,<br />

der Gegenwert zugunsten des entsprechenden<br />

Teilfonds auf dessen separaten gesperrten<br />

Konten innerhalb des üblichen Zeitraums<br />

eingeht;<br />

7 . börsennotierte oder regelmäßig gehandelte<br />

Wertpapiere, Derivative und sonstige gesetzlich<br />

zulässige Vermögenswerte höchstens zum Tageskurs<br />

gekauft und mindestens zum Tageskurs verkauft<br />

werden sowie nicht an einer <strong>Börse</strong> notierte<br />

oder nicht regelmäßig gehandelte Wertpapiere,<br />

Derivative und sonstige gesetzlich zulässige Vermögenswerte<br />

zu einem Preis gekauft bzw. verkauft<br />

werden, der nicht in einem offensichtlichen<br />

Missverhältnis zu ihrem tatsächlichen Wert steht.<br />

Die Depotbank wird:<br />

1 . aus den separaten gesperrten Konten den Kaufpreis<br />

für Wertpapiere, Derivative und sonstige<br />

gesetzlich zulässige Vermögenswerte zahlen, die<br />

für den jeweiligen Teilfonds erworben worden<br />

sind;<br />

2 . Wertpapiere, und sonstige gesetzlich zulässige<br />

Vermögenswerte, die für den jeweiligen Teilfonds<br />

verkauft worden sind, gegen Zahlung des<br />

Verkaufspreises ausliefern;<br />

3 . den Rücknahmepreis gemäß Artikel 10 des Verwaltungsreglements<br />

auszahlen, sobald die Ausbuchung<br />

der entsprechenden Anteile vorgenommen<br />

wurde oder, im Fall von Anteilzertifikaten,<br />

die entsprechenden Zertifikate erhalten worden<br />

sind.<br />

4 . Ausschüttungen auszahlen, falls solche vorgenommen<br />

werden;<br />

Die Depotbank zahlt der Verwaltungsgesellschaft<br />

aus den separaten gesperrten Konten eines Teilfonds<br />

nur solche Vergütungen, wie sie in diesem Verwaltungsreglement<br />

festgesetzt sind.<br />

Die Depotbank hat Anspruch auf Vergütungen, die<br />

ihr im Rahmen dieses Verwaltungsreglements zustehen<br />

(siehe Art. 12), und kann diese dem separaten<br />

gesperrten Konto eines Teilfonds nur mit Zustimmung<br />

der Verwaltungsgesellschaft entnehmen.<br />

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Depotbank berechtigt<br />

und verpflichtet, im eigenen Namen:<br />

1 . Ansprüche der Anteilinhaber gegen die Verwaltungsgesellschaft<br />

oder eine frühere Depotbank<br />

geltend zu machen;<br />

2 . gegen Vollstreckungsmaßnahmen von Dritten<br />

Widerspruch zu erheben und abzuwenden, dass<br />

Ansprüche gegenüber einem Teilfonds durchgesetzt<br />

werden, für die dieser Teilfonds nicht haftet.<br />

In Ausübung ihrer Funktionen müssen die Verwaltungsgesellschaft<br />

und die Depotbank voneinander<br />

unabhängig und ausschließlich im Interesse der Anteilinhaber<br />

handeln.<br />

Art. 4. Anlageziel, Anlagepolitik und<br />

Beschränkungen<br />

Die Ziele und spezifischen Beschränkungen der Anlagepolitik<br />

des jeweiligen Teilfonds finden Erwähnung<br />

im <strong>Verkaufsprospekt</strong>.<br />

Das Vermögen eines jeden Teilfonds wird nach dem<br />

Grundsatz der Risikostreuung angelegt. Die Anlagepolitik<br />

der einzelnen Teilfonds umfasst entsprechend<br />

der detaillierten Beschreibung im <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

die Anlage in fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren<br />

einschließlich Wandel- und Optionsanleihen<br />

und in Optionsscheinen auf Wertpapiere sowie<br />

in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren und<br />

sonstigen zulässigen Vermögenswerten. Die Anlagepolitik<br />

der einzelnen Teilfonds kann sich insbesondere<br />

nach dem Thema ihrer Anlagepolitik, nach der<br />

Region, in welcher sie anlegen, nach den Wertpapieren,<br />

welche sie erwerben sollen, nach der Währung,

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