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Verkaufsprospekt BayernInvest - Börse Stuttgart

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<strong>Verkaufsprospekt</strong> <strong>BayernInvest</strong> - Allgemeiner Teil 23<br />

InstAL: Vorbehalten für Institutionelle Investoren<br />

(Inst) - Ausschüttung (A) mit Ausgabeaufschlag<br />

(L - Load)<br />

InstANL: Vorbehalten für Institutionelle Investoren<br />

(Inst)- Ausschüttung (A) mit Vertriebsprovision<br />

(NL - no Load)<br />

InstTL: Vorbehalten für Institutionelle Investoren<br />

(Inst) - Thesaurierung (T) mit Ausgabeaufschlag<br />

(L - Load)<br />

InstTNL: Vorbehalten für Institutionelle Investoren<br />

(Inst) Thesaurierung (T) mit Vertriebsprovision<br />

(NL - no Load)<br />

Bei Zeichnungen von Anteilklassen, die institutionellen<br />

Anlegern vorbehalten sind, muss der Name des<br />

Zeichners der Gesellschaft offen gelegt werden.<br />

Sofern in einem Land, in dem Anteile ausgegeben<br />

werden, Stempelgebühren oder andere Belastungen<br />

anfallen, erhöht sich der Ausgabepreis<br />

entsprechend.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen<br />

Kaufaufträge zurückweisen und die Ausgabe<br />

von Anteilen aussetzen oder begrenzen (siehe Verwaltungsreglement<br />

Artikel 5).<br />

15. Ertragsausgleichsverfahren<br />

Die Verwaltungsgesellschaft wendet für die Teilfonds<br />

ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Das<br />

bedeutet, dass die während des Ge schäftsjahres angefallenen<br />

anteiligen Erträge, die der Anteilerwerber<br />

als Teil des Ausga bepreises bezahlen muss und<br />

die der Verkäufer von Anteilscheinen als Teil des<br />

Rücknah mepreises vergütet erhält, fortlau fend verrechnet<br />

werden. Bei der Berechnung des Ertragsausgleichs<br />

werden die angefallenen Aufwendun gen<br />

berücksichtigt.<br />

Das Ertragsausgleichsverfahren dient dazu, Schwankungen<br />

im Ver hältnis zwi schen Erträgen und sonstigen<br />

Vermögensgegenständen auszugleichen, die<br />

durch Nettomittelzuflüsse oder Nettomittelabflüsse<br />

aufgrund von Anteilverkäufen oder -rückgaben<br />

ver ursacht werden. Denn jeder Nettomit telzufluss<br />

li quider Mittel würde andernfalls den Anteil der<br />

Erträge am Inven tarwert der Teilfonds verringern,<br />

jeder Abfluss ihn vermehren.<br />

Im Ergebnis führt das Ertragsausgleichsverfahren<br />

dazu, dass der Ausschüt tungsbetrag je Anteil nicht<br />

durch die unvorhersehbare Entwicklung eines Teilfonds<br />

bzw. des Anteilumlaufs be einflusst wird. Dabei<br />

wird in Kauf genom men, dass Anleger, die beispielsweise<br />

kurz vor dem Ausschüt tungstermin Anteile<br />

erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des<br />

Ausgabe preises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten,<br />

obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem<br />

Entstehen der Erträge nicht mitge wirkt hat.<br />

16. Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr des Fonds und jedes Teilfonds endet<br />

am 31. März eines jeden Jahres.<br />

17. Auflösung und Übertragung des Fonds bzw.<br />

von Teilfonds<br />

17.1 Auflösung<br />

Der Fonds oder einzelne Teilfonds können jederzeit<br />

durch gegenseitiges Einverständnis der Verwaltungsgesellschaft<br />

und der Depotbank liquidiert werden.<br />

Zusätzlich erfolgt die Liquidation des Fonds bei Eintritt<br />

der gesetzlichen Voraussetzungen des Artikels<br />

22 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen.<br />

Sobald die Entscheidung gefällt wird, den Fonds<br />

oder einen Teilfonds aufzulösen, werden keine Anteile<br />

des Fonds beziehungsweise des betreffenden<br />

Teilfonds mehr ausgegeben oder zurückgenommen<br />

(es sei denn, alle Anteilinhaber können gleich behandelt<br />

werden). Dies wird den Anteilinhabern gemäß<br />

Artikel 16 des Verwaltungsreglements bekannt gegeben.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft wird das Vermögen<br />

eines jeden Teilfonds im Interesse der Anteilinhaber<br />

des entsprechenden Teilfonds veräußern und<br />

die Depotbank wird den Nettoliquidationserlös gemäß<br />

den Anweisungen der Verwaltungsgesellschaft<br />

nach Abzug der Liquidationskosten und -gebühren<br />

an die Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds im Verhältnis<br />

zu ihrer Beteiligung auszahlen. Beträge, die<br />

aus der Liquidation des Fonds oder eines seiner Teilfonds<br />

stammen und die von den berechtigten Anteilinhabern<br />

nicht eingelöst werden, werden durch die

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