Verkaufsprospekt BayernInvest - Börse Stuttgart
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<strong>Verkaufsprospekt</strong> <strong>BayernInvest</strong> - Allgemeiner Teil 23<br />
InstAL: Vorbehalten für Institutionelle Investoren<br />
(Inst) - Ausschüttung (A) mit Ausgabeaufschlag<br />
(L - Load)<br />
InstANL: Vorbehalten für Institutionelle Investoren<br />
(Inst)- Ausschüttung (A) mit Vertriebsprovision<br />
(NL - no Load)<br />
InstTL: Vorbehalten für Institutionelle Investoren<br />
(Inst) - Thesaurierung (T) mit Ausgabeaufschlag<br />
(L - Load)<br />
InstTNL: Vorbehalten für Institutionelle Investoren<br />
(Inst) Thesaurierung (T) mit Vertriebsprovision<br />
(NL - no Load)<br />
Bei Zeichnungen von Anteilklassen, die institutionellen<br />
Anlegern vorbehalten sind, muss der Name des<br />
Zeichners der Gesellschaft offen gelegt werden.<br />
Sofern in einem Land, in dem Anteile ausgegeben<br />
werden, Stempelgebühren oder andere Belastungen<br />
anfallen, erhöht sich der Ausgabepreis<br />
entsprechend.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen<br />
Kaufaufträge zurückweisen und die Ausgabe<br />
von Anteilen aussetzen oder begrenzen (siehe Verwaltungsreglement<br />
Artikel 5).<br />
15. Ertragsausgleichsverfahren<br />
Die Verwaltungsgesellschaft wendet für die Teilfonds<br />
ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Das<br />
bedeutet, dass die während des Ge schäftsjahres angefallenen<br />
anteiligen Erträge, die der Anteilerwerber<br />
als Teil des Ausga bepreises bezahlen muss und<br />
die der Verkäufer von Anteilscheinen als Teil des<br />
Rücknah mepreises vergütet erhält, fortlau fend verrechnet<br />
werden. Bei der Berechnung des Ertragsausgleichs<br />
werden die angefallenen Aufwendun gen<br />
berücksichtigt.<br />
Das Ertragsausgleichsverfahren dient dazu, Schwankungen<br />
im Ver hältnis zwi schen Erträgen und sonstigen<br />
Vermögensgegenständen auszugleichen, die<br />
durch Nettomittelzuflüsse oder Nettomittelabflüsse<br />
aufgrund von Anteilverkäufen oder -rückgaben<br />
ver ursacht werden. Denn jeder Nettomit telzufluss<br />
li quider Mittel würde andernfalls den Anteil der<br />
Erträge am Inven tarwert der Teilfonds verringern,<br />
jeder Abfluss ihn vermehren.<br />
Im Ergebnis führt das Ertragsausgleichsverfahren<br />
dazu, dass der Ausschüt tungsbetrag je Anteil nicht<br />
durch die unvorhersehbare Entwicklung eines Teilfonds<br />
bzw. des Anteilumlaufs be einflusst wird. Dabei<br />
wird in Kauf genom men, dass Anleger, die beispielsweise<br />
kurz vor dem Ausschüt tungstermin Anteile<br />
erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des<br />
Ausgabe preises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten,<br />
obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem<br />
Entstehen der Erträge nicht mitge wirkt hat.<br />
16. Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr des Fonds und jedes Teilfonds endet<br />
am 31. März eines jeden Jahres.<br />
17. Auflösung und Übertragung des Fonds bzw.<br />
von Teilfonds<br />
17.1 Auflösung<br />
Der Fonds oder einzelne Teilfonds können jederzeit<br />
durch gegenseitiges Einverständnis der Verwaltungsgesellschaft<br />
und der Depotbank liquidiert werden.<br />
Zusätzlich erfolgt die Liquidation des Fonds bei Eintritt<br />
der gesetzlichen Voraussetzungen des Artikels<br />
22 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen.<br />
Sobald die Entscheidung gefällt wird, den Fonds<br />
oder einen Teilfonds aufzulösen, werden keine Anteile<br />
des Fonds beziehungsweise des betreffenden<br />
Teilfonds mehr ausgegeben oder zurückgenommen<br />
(es sei denn, alle Anteilinhaber können gleich behandelt<br />
werden). Dies wird den Anteilinhabern gemäß<br />
Artikel 16 des Verwaltungsreglements bekannt gegeben.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft wird das Vermögen<br />
eines jeden Teilfonds im Interesse der Anteilinhaber<br />
des entsprechenden Teilfonds veräußern und<br />
die Depotbank wird den Nettoliquidationserlös gemäß<br />
den Anweisungen der Verwaltungsgesellschaft<br />
nach Abzug der Liquidationskosten und -gebühren<br />
an die Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds im Verhältnis<br />
zu ihrer Beteiligung auszahlen. Beträge, die<br />
aus der Liquidation des Fonds oder eines seiner Teilfonds<br />
stammen und die von den berechtigten Anteilinhabern<br />
nicht eingelöst werden, werden durch die