Stadt Hohnstein
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Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Hohnstein</strong> 12 | Nr. 1/2014<br />
Informationen<br />
- Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen den Ortsteilen<br />
Goßdorf und Kohlmühle wird aus Sicherheitsgründen<br />
im Winter 2013/2014 für den Durchgangsverkehr gesperrt.<br />
Aufgrund des bestehenden Gefälles von 18 % ist es für die<br />
Bediensteten der <strong>Stadt</strong> <strong>Hohnstein</strong> nicht zumutbar, den Winterdienst<br />
auf diesem Teilstück der Bergstraße durchzuführen.<br />
- am 25.11.2013 wurde das Insolvenzverfahren für die Likolit<br />
Linoleumwerk Kohlmühle GmbH eröffnet. Der Bürgermeister<br />
strebt einen Gesprächstermin mit der Insolvenzverwalterin<br />
an.<br />
- Der Abriss Baracke Kohlmühle (an der Kläranlage) wurde als<br />
Ausgleichsmaßnahme anstatt Baumpflanzungen für Hochwassermaßnahmen<br />
2010 anerkannt. Der Schwarzbachbahnverein<br />
hatte Interesse an der Nutzung bekundet und hat<br />
mit Schreiben vom 03.12.2013 abgesagt. Damit wird Abriss<br />
für 2014 vorbereitet.<br />
- Die Gemeinde Lohmen hat am 13.12.2013 im Gemeinderat<br />
den Ausschreibungsergebnissen für Bauleistungen und<br />
Technik für das Parkleitsystem an den beiden Basteiparkplätzen<br />
einstimmig zugestimmt. Die Aufträge wurden erteilt.<br />
Baugeschehen<br />
Gemeindeverbindungsstraße <strong>Hohnstein</strong>-Heeselicht<br />
Die Straße wurde am 17.12.13 frei gegeben. Das Abfräsen der<br />
alten Deckschicht und der neue Deckeneinbau erfolgen nach<br />
der Winterperiode 2014.<br />
Parkplatz Lohsdorf<br />
Die Bauabnahme der Restleistungen fand am 17.12.2013 statt.<br />
Es sind noch einzelne Nacharbeiten offen.<br />
Dorfgemeinschaftshaus Rathewalde<br />
Die Dachdeckerarbeiten und die Dämmarbeiten im DG sind abgeschlossen.<br />
Dielung wurde verlegt. Im Hausanschlussraum wurde die Heiztechnik<br />
installiert, wird jedoch erst ab 06.01.2014 in Betrieb genommen<br />
(nach Abstimmung). Trockenbauarbeiten im DG haben<br />
begonnen (Hausanschlussräume). Gerüst wurde teilweise zurück<br />
gebaut.<br />
Auszutauschende Deckenbalken im OG wurden installiert.<br />
Gruben im Hofbereich sind entfernt worden.<br />
Trockenlegung wird im Januar erfolgen.<br />
Dach FFw <strong>Hohnstein</strong><br />
Das Dach wurde eingedeckt. Es erfolgen noch die Dämmung im<br />
ausgebauten Bereich und die Verschalung des Giebels.<br />
Gasanschlüsse <strong>Hohnstein</strong><br />
Die Installation konnte aus Kapazitätsgründen nicht vorgenommen<br />
werden. Neuer Termin: 3. Kalenderwoche 2014.<br />
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung am 27.11.2013:<br />
Nr. 66/13nö und 67/13nö Vorberatung Grundstücksverkäufe<br />
Nr. 68/13nö Ausschreibung einer Vorarbeiterstelle Bauhof<br />
Eilentscheidung des Bürgermeisters:<br />
Nr. 01-2013 Vergabe MTW Feuerwehr am 11.12.2013<br />
Bürgeranfragen und Anfragen <strong>Stadt</strong>räte<br />
Bürgeranfragen gibt es nicht.<br />
Herr <strong>Stadt</strong>rat Schulze ist verwundert, dass der Beschluss zum<br />
gemeinsamen Feuerwehr-Gerätehaus Hohburkersdorf - Heeselicht<br />
- Stürza nicht auf der Tagesordnung steht.<br />
Der Bürgermeister sieht die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes<br />
für Januar 2014 vor.<br />
Der Fraktionsvorsitzende der UWV/Die Linke macht noch einmal<br />
deutlich, dass seine Fraktion nicht der Meinung ist, diesen Beschluss<br />
aufzuschieben.<br />
Herr <strong>Stadt</strong>rat Fischer nimmt Bezug auf seine Mailanfrage vom<br />
11.12.13 zur Problematik der Herausnahme des Winterdienstes<br />
am Goßdorfer Berg und informiert detailliert über seine Recherche<br />
zur Gesetzeslage. Er fragt konkret: Welche gesetzliche<br />
Grundlage regelt, dass die Kommune die gewidmete Straße<br />
(Ortslage Goßdorf-Kohlmühle) für Fahrzeuge und Fußgänger<br />
durch komplette Ausplanung aus dem Winterdienst ausschließen<br />
kann und somit der Verkehrssicherungspflicht nicht nachzukommen<br />
braucht? Welche gesetzliche Grundlage regelt, dass<br />
die Kommune eine gewidmete Straße auch ohne vorliegende<br />
Gefährdung der Sicherheit und Ordnung dem Gemeingebrauch<br />
nach § 15 Straßenverkehrsgesetz entziehen kann? Welche Verkehrszahlen<br />
liegen zur Bergstraße Goßdorf-Kohlmühle vor?<br />
Frau Bauamtsleiterin Prignitz:<br />
Grundsätzlich hat die Gemeinde Verkehrssicherungspflicht. Innerorts<br />
besteht Räumpflicht, außerorts nicht. Die Straße wurde<br />
deshalb vom Winterdienst ausgeschlossen, weil die Arbeitssicherheit<br />
der Bediensteten bei der Ausübung des Winterdienstes<br />
nicht gewährleistet werden kann, wie ein Unfall im Winter<br />
2012/13 gezeigt hat und eine alternative Strecke mit dem Höllenweg<br />
gegeben ist. Die Prüfung der Gesetzesgrundlage durch<br />
die <strong>Stadt</strong>verwaltung ist erfolgt, der Entscheidung der Gesamtsperrung<br />
wurde von der Polizeibehörde und Straßenaufsichtsbehörde<br />
des Landratsamtes zugestimmt.<br />
Herr <strong>Stadt</strong>rat Fischer vertritt die Meinung, dass eine Ausgrenzung<br />
der Strecke vom Winterdienst nicht zulässig ist. Schwierigkeiten<br />
bestünden auch für Urlauber und Anwohner, die vom<br />
Bahnhof Goßdorf diese Strecke zu Fuß bewältigen müssen.<br />
Frau Prignitz bietet an, die Problematik von der Oberen Straßenbehörde<br />
prüfen zu lassen. Nichtsdestotrotz sollte aber die<br />
Sicherheit der Mitarbeiter und Räumtechnik im Vordergrund<br />
stehen. Der Bürgermeister schließt diesen Tagesordnungspunkt<br />
mit der Zusage, die Anfragen von Herrn <strong>Stadt</strong>rat Fischer mit der<br />
Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt abzuklären.<br />
Bericht zum Wiederaufbau Hochwasserschäden 2013<br />
Der Wiederaufbauplan wurde mit unseren angeregten Änderungen<br />
mit einem Gesamtvolumen in Höhe von<br />
Budget für Bewilligungsbehörde SAB: 2.066.900,— Euro<br />
Budget für Bewilligungsbehörde LASuV: 526.900,— Euro<br />
bestätigt.<br />
Insgesamt 15 Maßnahmen einschließlich Projektsteuerung (mit<br />
210 TEUR) sind enthalten.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hohnstein</strong> wird zur Entlastung der Verwaltung einen<br />
Projektsteuerer beauftragen. Herr <strong>Stadt</strong>rat Schulze versteht<br />
nicht, warum für Projektsteuerung nur 70 TEUR beantragt und<br />
nun 210 TEUR genehmigt wurden. Bürgermeister Brade informiert,<br />
dass ursprünglich geplant war, eigenes Personal mit der<br />
Projektsteuerung zu beauftragen - das entspräche der Summe<br />
von 70 TEUR für 2 Jahre. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass<br />
„eigene“ Personalkosten nicht förderfähig sind, sondern für diese<br />
Leistung Dritte beauftragt werden müssen. Als Projektsteuerungskosten<br />
werden 10 % der Schadenssumme eingesetzt und<br />
bewilligt.<br />
Frau Prignitz ergänzt, dass die Prioritätensetzungen mit dem<br />
Ing.-Büro festgelegt worden sind, weil größere Maßnahmen längere<br />
Planungszeiten brauchen.<br />
<strong>Stadt</strong>rat Weber gibt zu bedenken, dass entgegen dem Plan für<br />
Hohburkersdorf: Teich 2014 und Durchlass 2015, der Durchlass<br />
zuerst in Angriff genommen werden sollte. Der Bürgermeister<br />
wird den Hinweis von Herrn Weber prüfen lassen.<br />
Beschluss 69/13<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Hohnstein</strong> beschließt die Vergabe der<br />
Leistungen zur Projektsteuerung im Rahmen des Wiederaufbauplanes<br />
nach dem Hochwasser 2013 für die <strong>Stadt</strong> <strong>Hohnstein</strong> an<br />
den wirtschaftlichsten Bieter<br />
IPROconsult GmbH<br />
Schnorrstraße 70<br />
01069 Dresden<br />
zum Bruttopreis i. H. v. 208.400,00 EUR.<br />
Es liegen noch 2 weitere Angebote vor.<br />
Die freihändige Vergabe erfolgt aufgrund des Ausnahmetatbestandes<br />
der besonderen Dringlichkeit nach § 3 Abs. 5 Buchst. g)<br />
und § 3 EG Abs. 4 Buchst. d) VOL/A gemäß der Schreiben des<br />
SMWA vom 07.06. und 27.08.2013 zur Vereinfachung der Beseitigung<br />
von Schäden und Gefahren, die durch das Junihochwasser<br />
2013 verursacht worden sind.<br />
Einstimmig mit 12 Ja-Stimmen beschlossen