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Jahresbericht 2012 - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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wir Über uns<br />

Die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong> in <strong>Bayern</strong> <strong>2012</strong><br />

Die <strong>Kommunale</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>Bayern</strong> (KUVB) und die<br />

Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) sind die Träger<br />

der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> der öffentlichen Hand in<br />

<strong>Bayern</strong>. Gemeinsam sind sie quasi die „Berufsgenossenschaft“<br />

der über 5 Millionen Versicherten des öffentlichen<br />

Dienstes sowie der Schüler, Kinder in Tageseinrichtungen,<br />

Studierenden, ehrenamtlich Tätigen und weiteren Personengruppen<br />

in <strong>Bayern</strong>. Sie bieten ihren Versicherten Schutz bei<br />

Arbeits- oder Schulunfällen, Unfällen auf dem Arbeits- oder<br />

Schulweg und bei Berufskrankheiten<br />

Konstituierende Sitzung der <strong>Kommunale</strong>n<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>Bayern</strong> (KUVB)<br />

Die Fusion zwischen dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband<br />

(Bayer. GUVV) und der Unfallkasse<br />

München (UK München) wurde offiziell zum 1. Januar <strong>2012</strong><br />

vollzogen. In ihren konstituierenden Sitzungen am 23. Januar<br />

<strong>2012</strong> im Großen Rathaussaal der Landeshauptstadt München<br />

wählten die Vertreterversammlung und der Vorstand der<br />

KUVB ihre Vor sitzenden. Zum amtierenden Vorsitzenden der<br />

Vertreter versammlung wurde der Arbeitgebervertreter Bernd<br />

Kränzle, MdL, gewählt. Die Wahl zur alternierenden Vorsitzenden<br />

nahm Ulrike Fister von der Gruppe der Versicherten<br />

an. Der Vorstand wählte Jürgen Feuchtmann von der Versicherten<br />

seite und das Mitglied der Arbeitgebergruppe,<br />

Landrat Simon Wittmann, zu ihrem Vorsitzenden bzw. alternierenden<br />

Vor sitzenden.<br />

v.l.: Bernd Kränzle, MdL, Landrat Simon Wittmann, Ulrike Fister,<br />

Jürgen Feuchtmann<br />

Unterstützungsleistungen für Feuerwehrdienstleistende<br />

Wenn Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei ihrem Einsatz<br />

einen Gesundheitsschaden erleiden, ist dies in aller<br />

Regel ein klassischer Leistungsfall für die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Wenn allerdings aufgrund bestehender Vorschäden<br />

der medizinische Zusammenhang zwischen der<br />

versicherten Tätigkeit und dem erlittenen Schaden verneint<br />

werden muss, gab es vielfach Irritationen, die auch in die<br />

Öffentlichkeit getragen wurden. Ein Beispiel dafür ist ein Fall,<br />

in dem ein Feuerwehrmann beim Aufsteigen auf das Trittbrett<br />

des Löschfahrzeuges einen Meniskusschaden erlitt. Ursächlich<br />

war jedoch nach ärztlicher Auskunft ein Vorschaden am<br />

betroffenen Knie, der so weit fortgeschritten war, dass jedes<br />

andere vergleichbare Ereignis den Gesundheitsschaden zum<br />

selben Zeitpunkt hätte auslösen können.<br />

Hier darf der <strong>Unfallversicherung</strong>sträger nach Gesetz und<br />

Rechtsprechung keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />

und auch keine satzungsgemäßen Mehrleistungen<br />

erbringen. Der Feuerwehrdienstleistende hat zwar Ansprüche<br />

gegenüber seiner Krankenkasse, aber deren Leistungen<br />

bleiben meist hinter denen der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />

zurück.<br />

Am 23. Januar <strong>2012</strong> tagten erstmalig die Mitglieder der Vertreterversammlung<br />

und des Vorstandes der neuen <strong>Kommunale</strong>n <strong>Unfallversicherung</strong><br />

<strong>Bayern</strong> (KUVB).<br />

Geschäftsbericht <strong>2012</strong> 5

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