Jahresbericht 2012 - Kommunale Unfallversicherung Bayern
Jahresbericht 2012 - Kommunale Unfallversicherung Bayern
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wir Über uns<br />
Die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong> in <strong>Bayern</strong> <strong>2012</strong><br />
Die <strong>Kommunale</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>Bayern</strong> (KUVB) und die<br />
Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) sind die Träger<br />
der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> der öffentlichen Hand in<br />
<strong>Bayern</strong>. Gemeinsam sind sie quasi die „Berufsgenossenschaft“<br />
der über 5 Millionen Versicherten des öffentlichen<br />
Dienstes sowie der Schüler, Kinder in Tageseinrichtungen,<br />
Studierenden, ehrenamtlich Tätigen und weiteren Personengruppen<br />
in <strong>Bayern</strong>. Sie bieten ihren Versicherten Schutz bei<br />
Arbeits- oder Schulunfällen, Unfällen auf dem Arbeits- oder<br />
Schulweg und bei Berufskrankheiten<br />
Konstituierende Sitzung der <strong>Kommunale</strong>n<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>Bayern</strong> (KUVB)<br />
Die Fusion zwischen dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband<br />
(Bayer. GUVV) und der Unfallkasse<br />
München (UK München) wurde offiziell zum 1. Januar <strong>2012</strong><br />
vollzogen. In ihren konstituierenden Sitzungen am 23. Januar<br />
<strong>2012</strong> im Großen Rathaussaal der Landeshauptstadt München<br />
wählten die Vertreterversammlung und der Vorstand der<br />
KUVB ihre Vor sitzenden. Zum amtierenden Vorsitzenden der<br />
Vertreter versammlung wurde der Arbeitgebervertreter Bernd<br />
Kränzle, MdL, gewählt. Die Wahl zur alternierenden Vorsitzenden<br />
nahm Ulrike Fister von der Gruppe der Versicherten<br />
an. Der Vorstand wählte Jürgen Feuchtmann von der Versicherten<br />
seite und das Mitglied der Arbeitgebergruppe,<br />
Landrat Simon Wittmann, zu ihrem Vorsitzenden bzw. alternierenden<br />
Vor sitzenden.<br />
v.l.: Bernd Kränzle, MdL, Landrat Simon Wittmann, Ulrike Fister,<br />
Jürgen Feuchtmann<br />
Unterstützungsleistungen für Feuerwehrdienstleistende<br />
Wenn Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei ihrem Einsatz<br />
einen Gesundheitsschaden erleiden, ist dies in aller<br />
Regel ein klassischer Leistungsfall für die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />
Wenn allerdings aufgrund bestehender Vorschäden<br />
der medizinische Zusammenhang zwischen der<br />
versicherten Tätigkeit und dem erlittenen Schaden verneint<br />
werden muss, gab es vielfach Irritationen, die auch in die<br />
Öffentlichkeit getragen wurden. Ein Beispiel dafür ist ein Fall,<br />
in dem ein Feuerwehrmann beim Aufsteigen auf das Trittbrett<br />
des Löschfahrzeuges einen Meniskusschaden erlitt. Ursächlich<br />
war jedoch nach ärztlicher Auskunft ein Vorschaden am<br />
betroffenen Knie, der so weit fortgeschritten war, dass jedes<br />
andere vergleichbare Ereignis den Gesundheitsschaden zum<br />
selben Zeitpunkt hätte auslösen können.<br />
Hier darf der <strong>Unfallversicherung</strong>sträger nach Gesetz und<br />
Rechtsprechung keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />
und auch keine satzungsgemäßen Mehrleistungen<br />
erbringen. Der Feuerwehrdienstleistende hat zwar Ansprüche<br />
gegenüber seiner Krankenkasse, aber deren Leistungen<br />
bleiben meist hinter denen der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />
zurück.<br />
Am 23. Januar <strong>2012</strong> tagten erstmalig die Mitglieder der Vertreterversammlung<br />
und des Vorstandes der neuen <strong>Kommunale</strong>n <strong>Unfallversicherung</strong><br />
<strong>Bayern</strong> (KUVB).<br />
Geschäftsbericht <strong>2012</strong> 5