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Jahresbericht 2012 - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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wir Über uns<br />

Selbstverwaltung und Geschäftsführung<br />

Die <strong>Kommunale</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>Bayern</strong> (KUVB) und die<br />

Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) sind Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung<br />

ist gelebte Demokratie und wird von den „Betroffenen“,<br />

den Versicherten und Arbeitgebern, aus geübt. Durch<br />

das Prinzip der Selbstverwaltung sollen praxis- und lebensnahe<br />

Entscheidungen getroffen werden. Beide <strong>Unfallversicherung</strong>sträger<br />

haben als Selbstverwaltungsorgane jeweils<br />

eine Vertreterversammlung und einen Vorstand. Die Organe<br />

setzen sich paritätisch aus ehrenamtlichen Vertretern der<br />

Versicherten und der Arbeitgeber zusammen.<br />

Vertreterversammlung<br />

Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“. Sie berät<br />

und entscheidet über für die Mitgliedsunternehmen und<br />

Versicherten wichtige Themen, vor allem über Fragen zur<br />

Präven tion und zur Finanzierung. Sie beschließt aber auch<br />

die Satzung und sonstiges autonomes Recht des <strong>Unfallversicherung</strong>strägers<br />

und vertritt den Versicherungsträger gegenüber<br />

dem Vorstand und dessen Mitgliedern. Die Mitglieder<br />

der Vertreterversammlung werden alle sechs Jahre im<br />

Rahmen der Sozialversicherungswahlen gewählt. Die letzte<br />

Wahl fand im Jahr 2011 statt.<br />

Die Vertreterversammlung der am 1. Januar <strong>2012</strong> neu gegründeten<br />

KUVB trat erstmalig am 23. Januar <strong>2012</strong> im großen Rathaussaal<br />

der Landeshauptstadt München zu ihrer konstituierenden<br />

Sitzung zusammen und wählte ihre Vorsitzenden sowie<br />

die Mitglieder des Haushaltsausschusses und des Ausschusses<br />

für Prävention. Die Vertreterversammlung stellte<br />

weiter den Gesamthaushaltsplan mit dem Stellenplan der<br />

KUVB für das Jahr <strong>2012</strong> fest und erließ die Unfallverhütungsvorschriften<br />

der KUVB. Im Rahmen der Fusion beschloss die<br />

Vertreterversammlung u. a. die Dienstordnung und Laufbahnrichtlinien,<br />

die Entschädigungsregelung für die Selbstverwaltungsorgane<br />

und Ausschüsse sowie die Geschäftsordnungen<br />

der Vertreterversammlung und des Präventionsausschusses<br />

der KUVB.<br />

Die Mitglieder der Vertreterversammlungen der KUVB und<br />

der Bayer. LUK befassten sich in ihren jeweils zwei regulären<br />

Sitzungen mit der Abnahme der Jahresrechnungen des ehemaligen<br />

Bayer. GUVV, der ehemaligen UK München und der<br />

Bayer. LUK für das Jahr 2011 und der Entlastung der Vorstände<br />

und der Geschäftsführer. Das Jahr 2011 konnte erfreulicherweise<br />

bei allen drei Trägern mit einem Überschuss abgeschlossen<br />

werden.<br />

Die Vertreterversammlung der Bayer. LUK auf der Veste Coburg.<br />

Die Vertreterversammlungen stellten die Haushaltspläne für<br />

das Jahr 2013 mit einem Haushaltsvolumen in Höhe von<br />

149,95 Mio. € für die KUVB und in Höhe von 50,28 Mio. € für<br />

die Bayer. LUK fest.<br />

Die Fusion wirkte sich auch auf die in Verwaltungsgemeinschaft<br />

geführte Bayer. LUK aus. Die Satzung der Bayer. LUK<br />

wurde deswegen redaktionell geändert und um eine Übergangsregelung<br />

für die seit dem Fusionszeitpunkt bei der<br />

KUVB und folglich auch bei der Bayer. LUK bestehende Geschäftsführung<br />

ergänzt. Von der Vertreterversammlung der<br />

Bayer. LUK wurden im Jahr <strong>2012</strong> vier nicht mehr benötigte<br />

Unfallverhütungsvorschriften zurückgezogen.<br />

Vorstand<br />

Der Vorstand, auch „Regierung“ genannt, verwaltet den<br />

Versicherungsträger und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.<br />

Der Vorstand der KUVB konstituierte sich ebenfalls am 23.<br />

Januar <strong>2012</strong> und wählte seine Vorsitzenden. Er benannte die<br />

Delegierten für die Mitgliederversammlung des Spitzenverbandes<br />

der DGUV e. V. Auch der Vorstand der KUVB gab sich<br />

eine Geschäftsordnung. Die Mitglieder beschlossen in den<br />

folgenden fünf Sitzungen weitere für die KUVB erforder liche<br />

Richtlinien.<br />

Nach der erfolgreichen Fusion der beiden Unfallkassen<br />

konnte der Vorstand der KUVB das Projekt „Fusion der kommunalen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sträger der öffentlichen Hand<br />

in <strong>Bayern</strong>“ am 7. Mai <strong>2012</strong> abschließen.<br />

Geschäftsbericht <strong>2012</strong> 7

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