Informationskompendium - Ländliche Entwicklung in Bayern
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2. Die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft: Gelebte Subsidiarität<br />
Schon 1923 wurde <strong>in</strong> der <strong>Ländliche</strong>n <strong>Entwicklung</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> e<strong>in</strong>e besondere Form der Mitbestimmung<br />
e<strong>in</strong>geführt, die auch heute noch gilt und aktueller<br />
denn je ist: das Genossenschaftspr<strong>in</strong>zip. Das heißt:<br />
Alle Grundstückseigentümer, die an e<strong>in</strong>er Dorf erneu<br />
erung und/oder Flurneuordnung beteiligt s<strong>in</strong>d,<br />
bilden die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft, und zwar von<br />
dem Zeitpunkt an, an dem e<strong>in</strong> Verfahren förmlich<br />
e<strong>in</strong> geleitet wird. Juristisch betrachtet ist die<br />
Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>e Körperschaft des<br />
öffentlichen Rechts: Sie ist e<strong>in</strong>e Behörde auf Zeit,<br />
die für die Durchführung des Verfahrens eigenverantwortlich<br />
zuständig ist und beachtliche Be fugnisse<br />
hat. Die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft ist <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />
damit der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens<br />
und e<strong>in</strong> Beispiel für gelebte Subsidiarität: Die Zustän<br />
digkeit für die Aufgabenerledigung wird auf<br />
diejenige Ebene übertragen, die auch davon betroffen<br />
ist. Die E<strong>in</strong>richtung als „Behörde auf Zeit“ ist<br />
zudem e<strong>in</strong>e zeitgemäße Form e<strong>in</strong>er schlanken Verwal<br />
tungsorganisation.<br />
Der Vorstand trägt die Verantwortung<br />
Die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft wählt aus ihren<br />
Reihen e<strong>in</strong>en Vorstand, der – geleitet von e<strong>in</strong>em<br />
fachkundigen Beamten der Verwaltung für <strong>Ländliche</strong><br />
<strong>Entwicklung</strong> – die Geschäfte führt und für die<br />
Planung und Ausführung der Maßnahmen verantwortlich<br />
ist. In Verfahren der Dorferneuerung<br />
gehört zusätzlich e<strong>in</strong> Vertreter der Geme<strong>in</strong>de dem<br />
Vorstand an.<br />
S Der Vorstand entscheidet über die Maßnahmen <strong>in</strong><br />
Dorf und Landschaft, die im Dialog mit Fachleuten<br />
diskutiert und geplant werden.<br />
Neben den f<strong>in</strong>anziellen Hilfen pro <br />
fitieren die Dorferneuerungs ge me<strong>in</strong>den<br />
vor allem vom Bodenmanagement.<br />
Die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d nach<br />
dem Baye rischen Ausführungsgesetz<br />
zum Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz <strong>in</strong> der<br />
Dorf erneuerung „geborene“ Mit glieder<br />
im Vorstand der örtlichen Teilneh<br />
mergeme<strong>in</strong>schaft.<br />
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