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Informationskompendium - Ländliche Entwicklung in Bayern

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2. Die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft: Gelebte Subsidiarität<br />

Schon 1923 wurde <strong>in</strong> der <strong>Ländliche</strong>n <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> e<strong>in</strong>e besondere Form der Mitbestimmung<br />

e<strong>in</strong>geführt, die auch heute noch gilt und aktueller<br />

denn je ist: das Genossenschaftspr<strong>in</strong>zip. Das heißt:<br />

Alle Grundstückseigentümer, die an e<strong>in</strong>er Dorf erneu<br />

erung und/oder Flurneuordnung beteiligt s<strong>in</strong>d,<br />

bilden die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft, und zwar von<br />

dem Zeitpunkt an, an dem e<strong>in</strong> Verfahren förmlich<br />

e<strong>in</strong> geleitet wird. Juristisch betrachtet ist die<br />

Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>e Körperschaft des<br />

öffentlichen Rechts: Sie ist e<strong>in</strong>e Behörde auf Zeit,<br />

die für die Durchführung des Verfahrens eigenverantwortlich<br />

zuständig ist und beachtliche Be fugnisse<br />

hat. Die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft ist <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

damit der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens<br />

und e<strong>in</strong> Beispiel für gelebte Subsidiarität: Die Zustän<br />

digkeit für die Aufgabenerledigung wird auf<br />

diejenige Ebene übertragen, die auch davon betroffen<br />

ist. Die E<strong>in</strong>richtung als „Behörde auf Zeit“ ist<br />

zudem e<strong>in</strong>e zeitgemäße Form e<strong>in</strong>er schlanken Verwal<br />

tungsorganisation.<br />

Der Vorstand trägt die Verantwortung<br />

Die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft wählt aus ihren<br />

Reihen e<strong>in</strong>en Vorstand, der – geleitet von e<strong>in</strong>em<br />

fachkundigen Beamten der Verwaltung für <strong>Ländliche</strong><br />

<strong>Entwicklung</strong> – die Geschäfte führt und für die<br />

Planung und Ausführung der Maßnahmen verantwortlich<br />

ist. In Verfahren der Dorferneuerung<br />

gehört zusätzlich e<strong>in</strong> Vertreter der Geme<strong>in</strong>de dem<br />

Vorstand an.<br />

S Der Vorstand entscheidet über die Maßnahmen <strong>in</strong><br />

Dorf und Landschaft, die im Dialog mit Fachleuten<br />

diskutiert und geplant werden.<br />

Neben den f<strong>in</strong>anziellen Hilfen pro ­<br />

fitieren die Dorferneuerungs ge me<strong>in</strong>den<br />

vor allem vom Bodenmanagement.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d nach<br />

dem Baye rischen Ausführungsgesetz<br />

zum Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz <strong>in</strong> der<br />

Dorf erneuerung „geborene“ Mit glieder<br />

im Vorstand der örtlichen Teilneh<br />

mergeme<strong>in</strong>schaft.<br />

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