16/28 - Landtag Rheinland-Pfalz
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<strong>28</strong>. Sitzung des Innenausschusses am 29.08.2013<br />
– Öffentliche Sitzung –<br />
– Teil 1 –<br />
Punkt 3 der Tagesordnung:<br />
Kostenanalyse für die umfassende Einführung der freien Heilfürsorge bei der rheinlandpfälzischen<br />
Polizei<br />
Antrag der Fraktion der CDU<br />
– Drucksache <strong>16</strong>/2207 –<br />
dazu: Vorlage <strong>16</strong>/2744<br />
Herr Abg. Lammert verweist auf die intensive Debatte im federführenden Haushalts- und Finanzausschuss,<br />
der einen Änderungsantrag einstimmig beschlossen habe, der wieder zur Abstimmung gestellt<br />
werde. Alles andere geschehe im weiteren Verfahren.<br />
Frau Vors. Abg. Ebli informiert, der Haushalts- und Finanzausschuss habe die Annahme des Antrags<br />
mit Änderungen einstimmig empfohlen.<br />
Herr Abg. Hüttner führt aus, das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur habe lange Vorgespräche<br />
geführt, bis die Auftragserteilung an den Rechnungshof <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> ergangen sei.<br />
Gebeten werde, bei dem Gutachten des Rechungshofs darauf zu achten, dass die individuelle Situation<br />
der Beamten gesehen werde und nicht nur die pauschale. Es mache einen Unterschied, nach welcher<br />
Gehaltsstufe besoldet werde, ob jemand verheiratet sei, was die Ehefrau oder der Ehemann<br />
verdiene und wie viele Kinder vorhanden seien. Je nachdem werde man aus der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
„verabschiedet“ und müsse wieder bezahlen.<br />
Es sei die umfassende Situation zu berücksichtigen, um darüber entscheiden zu können, ob dies neben<br />
dem Land auch für die Beamten durchgehend Vorteile habe oder viele auf der Strecke blieben.<br />
Herr Abg. Lammert hält fest, dass inhaltlich Einigkeit bestehe. Das Ergebnis der Analyse des Rechnungshofs<br />
sei abzuwarten. Dann werde man sich entscheiden. Es sei noch keine Vorentscheidung<br />
getroffen worden, ob die freie Heilfürsorge eingeführt werde oder nicht. Vielleicht müssten noch weitere<br />
Gutachten hinzugezogen und das betrachtet werden, was eventuell dem Innenministerium noch<br />
vorliege. Alle Laufbahngruppen seien in die Betrachtung einzubeziehen, und dies müsse aus den<br />
verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet werden. Wichtig sei, dass die Ergebnisse zur Verfügung gestellt<br />
würden, damit der Ausschuss in Ruhe darüber debattieren könne.<br />
Der mitberatende Innenausschuss schließt sich einstimmig der Empfehlung<br />
des federführenden Haushalts- und Finanzausschusses an,<br />
dem <strong>Landtag</strong> die Annahme des Antrags – Drucksache <strong>16</strong>/2207 – unter<br />
Berücksichtigung der in der Vorlage <strong>16</strong>/2744 enthaltenen Änderungen<br />
zu empfehlen (Vorlage <strong>16</strong>/2933).<br />
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