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16/28 - Landtag Rheinland-Pfalz

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<strong>28</strong>. Sitzung des Innenausschusses am 29.08.2013<br />

– Öffentliche Sitzung –<br />

– Teil 1 –<br />

Land und Kommunen und nichts Neues; denn dies sei bereits 2010 in Nordrhein-Westfalen beschlossen<br />

worden. Der Rechnungshof <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> habe etwas Ähnliches vorgeschlagen.<br />

Rot-Grün hingegen habe einen Vorschlag mit der Schlüsselzuweisung C eingebracht. Die vonseiten<br />

der Regierungsfraktionen benannten Experten hätten bezweifelt, dass die Schlüsselzuweisung C zielführend<br />

sei. Herr Landrat Görisch sehe dies kritisch und habe klar zum Ausdruck gebracht, dass,<br />

wenn die Soziallasten um mehr als ein Prozent anstiegen, sich der Erstattungsbetrag des Landes<br />

automatisch reduziere. Dies bedeute, die Gefahr liege nach wie vor bei den Kommunen, weshalb man<br />

diesen Vorschlag für keine gute Idee betrachte.<br />

Zu der Transparenz, die mit dem neuen Gesetz erforderlich wäre, würde zählen, dass keine weitere<br />

Befrachtung des kommunalen Finanzausgleichs stattfinde. Im vorliegenden Gesetzentwurf seien<br />

stattdessen Zuweisungen für den Bezirksverband <strong>Pfalz</strong>, Mittel für den Winterdienst, die dem LBM<br />

zufließen sollten, Projektmittel für Hilfe nach Maß und auch für das Budget für Arbeit enthalten. Von<br />

daher werfe sich die Frage auf, was dies im KFA verloren habe. Dies habe dort nichts verloren, und es<br />

handele sich um eine zusätzliche Befrachtung. Das Ganze habe nur eine Folge, es schöne die Zahlen,<br />

weil mit diesen zusätzlichen Mitteln das Finanzvolumen optisch erhöht werde.<br />

Dritter wichtiger Ansatzpunkt sei, dass die Kosten für den U3-Ausbau in irgendeiner Form Berücksichtigung<br />

finden müssten, weil diese die Kommunen ganz besonders belasteten. Hierzu sei im Gesetz<br />

nichts zu finden. Auch hier verweise sie auf Herrn Görisch, der klar zum Ausdruck gebracht habe, es<br />

müsse noch eine angemessene Finanzierung her, da die Beteiligung des Landes in diesem Bereich<br />

nach wie vor unzureichend sei.<br />

Beibehalten werden solle die Umlage zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ bis zum Jahr<br />

2019. Nach Auffassung der Fraktion der CDU sollte diese direkt wegfallen.<br />

Als Fazit sei festzuhalten, die Ziele einer guten Regelung, insbesondere für die Sozialkosten und im<br />

Sinne einer Transparenz, würden mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht.<br />

Was die finanzielle Ausstattung anbelange, sei die Euphorie anfänglich sehr groß gewesen, und Herr<br />

Staatsminister Lewentz habe die 490 Millionen Euro noch einmal benannt. Festzustellen sei, dass es<br />

sich um eine Mogelpackung handele; denn wenn es um den spürbaren Beitrag des Landes gehe,<br />

dann seien hiermit originäre Landesmittel gemeint. Deshalb komme man nicht umhin festzustellen,<br />

dass es nach wie vor lediglich um 50 Millionen Euro handele. Die etwas über 71 Millionen Euro aus<br />

dem Zensus lasse sie zunächst unberücksichtigt. Die Experten sagten klar, dass dies nicht genüge.<br />

Dies sei in einer Deutlichkeit geäußert worden, die von niemandem misszuverstehen gewesen sei.<br />

Es werfe sich die Frage auf, was es mit Blick auf das Urteil und die Berichte des Rechnungshofes<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> eigentlich noch mehr bedürfe. Auch die Bertelsmann-Studie stelle noch einmal ganz<br />

klar die desaströse Situation in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> fest. Darüber hinaus seien die Feststellungen der von<br />

den Regierungsfraktionen benannten Experten zu berücksichtigen. Sie könne im Moment keine Änderung<br />

des Gesetzes feststellen. Man sei auf dem besten Wege, ein verfassungswidriges Gesetz durch<br />

ein neues verfassungswidriges Gesetz zu ersetzen.<br />

Herr Staatsminister Lewentz habe zuvor von Bemühungen gesprochen. Bemühungen könnten mehr<br />

oder weniger engagiert sein, deuteten aber klar darauf hin, dass das Ziel nicht erreicht worden sei.<br />

Nach Auffassung der Vertreter der Fraktion der CDU beinhalte der Gesetzentwurf nicht das, was vom<br />

Verfassungsgerichtshof gefordert werde.<br />

Herr Abg. Steinbach teilt die Auffassung von Herrn Staatsminister Lewentz, dass mit dem vorgelegten<br />

Gesetzentwurf die vom Verfassungsgerichtshof aufgegebenen Punkte eindeutig umgesetzt worden<br />

seien, und zwar mit der Maßgabe, dass das Land nur eine beschränkte Leistungsfähigkeit besitze.<br />

Dazu werde auf die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse hingewiesen, die dem Land in<br />

seinem Ausgabeverhalten auch gegenüber den Kommunen deutliche Grenzen aufzeige. Dies zu ignorieren<br />

oder in eine Bewertung nicht einzubeziehen, wäre aufgrund der momentanen Umstände grob<br />

fahrlässig. Deswegen sei das von Frau Abgeordneter Beilstein Ausgeführte zurückzuweisen.<br />

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