16/28 - Landtag Rheinland-Pfalz
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<strong>28</strong>. Sitzung des Innenausschusses am 29.08.2013<br />
– Öffentliche Sitzung –<br />
– Teil 1 –<br />
Land und Kommunen und nichts Neues; denn dies sei bereits 2010 in Nordrhein-Westfalen beschlossen<br />
worden. Der Rechnungshof <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> habe etwas Ähnliches vorgeschlagen.<br />
Rot-Grün hingegen habe einen Vorschlag mit der Schlüsselzuweisung C eingebracht. Die vonseiten<br />
der Regierungsfraktionen benannten Experten hätten bezweifelt, dass die Schlüsselzuweisung C zielführend<br />
sei. Herr Landrat Görisch sehe dies kritisch und habe klar zum Ausdruck gebracht, dass,<br />
wenn die Soziallasten um mehr als ein Prozent anstiegen, sich der Erstattungsbetrag des Landes<br />
automatisch reduziere. Dies bedeute, die Gefahr liege nach wie vor bei den Kommunen, weshalb man<br />
diesen Vorschlag für keine gute Idee betrachte.<br />
Zu der Transparenz, die mit dem neuen Gesetz erforderlich wäre, würde zählen, dass keine weitere<br />
Befrachtung des kommunalen Finanzausgleichs stattfinde. Im vorliegenden Gesetzentwurf seien<br />
stattdessen Zuweisungen für den Bezirksverband <strong>Pfalz</strong>, Mittel für den Winterdienst, die dem LBM<br />
zufließen sollten, Projektmittel für Hilfe nach Maß und auch für das Budget für Arbeit enthalten. Von<br />
daher werfe sich die Frage auf, was dies im KFA verloren habe. Dies habe dort nichts verloren, und es<br />
handele sich um eine zusätzliche Befrachtung. Das Ganze habe nur eine Folge, es schöne die Zahlen,<br />
weil mit diesen zusätzlichen Mitteln das Finanzvolumen optisch erhöht werde.<br />
Dritter wichtiger Ansatzpunkt sei, dass die Kosten für den U3-Ausbau in irgendeiner Form Berücksichtigung<br />
finden müssten, weil diese die Kommunen ganz besonders belasteten. Hierzu sei im Gesetz<br />
nichts zu finden. Auch hier verweise sie auf Herrn Görisch, der klar zum Ausdruck gebracht habe, es<br />
müsse noch eine angemessene Finanzierung her, da die Beteiligung des Landes in diesem Bereich<br />
nach wie vor unzureichend sei.<br />
Beibehalten werden solle die Umlage zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ bis zum Jahr<br />
2019. Nach Auffassung der Fraktion der CDU sollte diese direkt wegfallen.<br />
Als Fazit sei festzuhalten, die Ziele einer guten Regelung, insbesondere für die Sozialkosten und im<br />
Sinne einer Transparenz, würden mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht.<br />
Was die finanzielle Ausstattung anbelange, sei die Euphorie anfänglich sehr groß gewesen, und Herr<br />
Staatsminister Lewentz habe die 490 Millionen Euro noch einmal benannt. Festzustellen sei, dass es<br />
sich um eine Mogelpackung handele; denn wenn es um den spürbaren Beitrag des Landes gehe,<br />
dann seien hiermit originäre Landesmittel gemeint. Deshalb komme man nicht umhin festzustellen,<br />
dass es nach wie vor lediglich um 50 Millionen Euro handele. Die etwas über 71 Millionen Euro aus<br />
dem Zensus lasse sie zunächst unberücksichtigt. Die Experten sagten klar, dass dies nicht genüge.<br />
Dies sei in einer Deutlichkeit geäußert worden, die von niemandem misszuverstehen gewesen sei.<br />
Es werfe sich die Frage auf, was es mit Blick auf das Urteil und die Berichte des Rechnungshofes<br />
<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> eigentlich noch mehr bedürfe. Auch die Bertelsmann-Studie stelle noch einmal ganz<br />
klar die desaströse Situation in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> fest. Darüber hinaus seien die Feststellungen der von<br />
den Regierungsfraktionen benannten Experten zu berücksichtigen. Sie könne im Moment keine Änderung<br />
des Gesetzes feststellen. Man sei auf dem besten Wege, ein verfassungswidriges Gesetz durch<br />
ein neues verfassungswidriges Gesetz zu ersetzen.<br />
Herr Staatsminister Lewentz habe zuvor von Bemühungen gesprochen. Bemühungen könnten mehr<br />
oder weniger engagiert sein, deuteten aber klar darauf hin, dass das Ziel nicht erreicht worden sei.<br />
Nach Auffassung der Vertreter der Fraktion der CDU beinhalte der Gesetzentwurf nicht das, was vom<br />
Verfassungsgerichtshof gefordert werde.<br />
Herr Abg. Steinbach teilt die Auffassung von Herrn Staatsminister Lewentz, dass mit dem vorgelegten<br />
Gesetzentwurf die vom Verfassungsgerichtshof aufgegebenen Punkte eindeutig umgesetzt worden<br />
seien, und zwar mit der Maßgabe, dass das Land nur eine beschränkte Leistungsfähigkeit besitze.<br />
Dazu werde auf die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse hingewiesen, die dem Land in<br />
seinem Ausgabeverhalten auch gegenüber den Kommunen deutliche Grenzen aufzeige. Dies zu ignorieren<br />
oder in eine Bewertung nicht einzubeziehen, wäre aufgrund der momentanen Umstände grob<br />
fahrlässig. Deswegen sei das von Frau Abgeordneter Beilstein Ausgeführte zurückzuweisen.<br />
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