16/28 - Landtag Rheinland-Pfalz
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<strong>28</strong>. Sitzung des Innenausschusses am 29.08.2013<br />
– Öffentliche Sitzung –<br />
– Teil 1 –<br />
Punkt 7 der Tagesordnung:<br />
Bewerbung bei der Polizei<br />
Überweisung des Petitionsausschusses gemäß § 106 Abs. 3 GOLT<br />
– Vorlage <strong>16</strong>/<strong>28</strong>11<br />
Herr Staatsminister Lewentz trägt vor, die Laufbahnverordnung für den Polizeidienst sehe vor, dass<br />
nur eingestellt werden könne, wer unter anderem mindestens 1,62 cm groß sei. Die Bewerberin mit<br />
einer Größe von 1,58 cm sei abgelehnt worden. In den Bundesländern bewegten sich die Mindestgrößen<br />
zwischen 1,60 und 1,65 cm.<br />
In dem Sprechvermerk, den er gerne zur Verfügung stelle, sei genau ausgeführt, warum eine Mindestgröße<br />
benötigt werde. Die Erforderlichkeit ergebe sich unter anderem aus dem Tragen der<br />
Schutzkleidung mit 18 Kilogramm und aus Gründen der Selbstverteidigung. Es müsse eine Regelung<br />
bestehen, an der man sich orientieren könne. <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> liege mit seiner Mindestgröße im Mittelmaß<br />
der anderen Bundesländer.<br />
Frau Abg. Raue bedankt sich für die kurze Berichterstattung und führt aus, es liege die Petition einer<br />
jungen Frau vor, deren Bewerbung für den Polizeidienst aufgrund der Unterschreitung der Mindestgröße<br />
abgewiesen worden sei. Dies stelle einen erheblichen Eingriff in die Berufswahlfreiheit dar.<br />
Schlimmer könne man eigentlich nicht in die Zukunftsplanung eines jungen Menschen eingreifen. Es<br />
bedürfe guter Gründe, dies zu tun. Die Fürsorgepflicht sei ein solch guter Grund. Alle Bundesländer<br />
hätten es in unterschiedlichen Ausprägungen in ihren Einstellungsvoraussetzungen geregelt. Gleichwohl<br />
sei dies für die junge Dame misslich, und man habe Mindestgrößen bis zu 1,59 cm in Bremen.<br />
Dies führe in einer anderen Ausprägung dazu, dass bei der Suche nach guten Bewerberinnen und<br />
Bewerbern möglicherweise Bewerbungen verloren gingen, weil die Menschen den Größenvorstellungen<br />
nicht entsprächen.<br />
Ihr sei bekannt, dass die Mindestgrößen schon lange existierten, aber kontinuierlich sinken würden.<br />
Vielleicht könne man in diesem Zusammenhang noch einmal darüber nachdenken, sich an der unteren<br />
Mindestgröße zu orientieren, um möglichst wenig Menschen in ihrer Berufswahlentscheidung auszuschließen,<br />
solange dies noch im Hinblick auf das Tragen der schweren Ausrüstung, unter Fürsorgeaspekten<br />
und Sicherheitsaspekten vertretbar sei.<br />
Herr Staatsminister Lewentz hat den Appell von Frau Abgeordneter Raue dahin gehend verstanden,<br />
dass man generell noch einmal diskutieren möchte. Er stelle die Argumentationslinie zur Verfügung.<br />
Darin sei aufgelistet, wie sich die Situation in den anderen Bundesländern darstelle. Bremen scheine<br />
das einzige Bundesland ohne Mindestgröße zu sein. Alle anderen Bundesländer lägen in den von ihm<br />
genannten Korridor. Die rheinland-pfälzische Regelung sollte man im Einzelfall nicht aufweichen.<br />
Herr Abg. Hüttner merkt an, eine körperliche Mindestgröße sei wichtig, sei es im Hinblick auf die<br />
Schutzausrüstung oder das Auftreten. Es kämen viele Komponenten zusammen. Mit einer Größe von<br />
1,62 cm liege <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> eher schon am unteren Rand, wenn man sich betrachte, dass mehrere<br />
Bundesländer 1,65 cm als Maßstab hätten. Von daher sei die von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> derzeit gefahrene<br />
Linie in Ordnung, was jedoch nicht heiße, dass man nicht noch einmal darüber reden könne. Grundsätzlich<br />
sei die momentane Regelung zu befürworten. Diese sollte auch beibehalten werden.<br />
Herr Staatsminister Lewentz sagt zu, den Ausschussmitgliedern seinen<br />
Sprechvermerk zur Verfügung zu stellen.<br />
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.<br />
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