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16/28 - Landtag Rheinland-Pfalz

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<strong>28</strong>. Sitzung des Innenausschusses am 29.08.2013<br />

– Öffentliche Sitzung –<br />

– Teil 1 –<br />

Punkt 7 der Tagesordnung:<br />

Bewerbung bei der Polizei<br />

Überweisung des Petitionsausschusses gemäß § 106 Abs. 3 GOLT<br />

– Vorlage <strong>16</strong>/<strong>28</strong>11<br />

Herr Staatsminister Lewentz trägt vor, die Laufbahnverordnung für den Polizeidienst sehe vor, dass<br />

nur eingestellt werden könne, wer unter anderem mindestens 1,62 cm groß sei. Die Bewerberin mit<br />

einer Größe von 1,58 cm sei abgelehnt worden. In den Bundesländern bewegten sich die Mindestgrößen<br />

zwischen 1,60 und 1,65 cm.<br />

In dem Sprechvermerk, den er gerne zur Verfügung stelle, sei genau ausgeführt, warum eine Mindestgröße<br />

benötigt werde. Die Erforderlichkeit ergebe sich unter anderem aus dem Tragen der<br />

Schutzkleidung mit 18 Kilogramm und aus Gründen der Selbstverteidigung. Es müsse eine Regelung<br />

bestehen, an der man sich orientieren könne. <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> liege mit seiner Mindestgröße im Mittelmaß<br />

der anderen Bundesländer.<br />

Frau Abg. Raue bedankt sich für die kurze Berichterstattung und führt aus, es liege die Petition einer<br />

jungen Frau vor, deren Bewerbung für den Polizeidienst aufgrund der Unterschreitung der Mindestgröße<br />

abgewiesen worden sei. Dies stelle einen erheblichen Eingriff in die Berufswahlfreiheit dar.<br />

Schlimmer könne man eigentlich nicht in die Zukunftsplanung eines jungen Menschen eingreifen. Es<br />

bedürfe guter Gründe, dies zu tun. Die Fürsorgepflicht sei ein solch guter Grund. Alle Bundesländer<br />

hätten es in unterschiedlichen Ausprägungen in ihren Einstellungsvoraussetzungen geregelt. Gleichwohl<br />

sei dies für die junge Dame misslich, und man habe Mindestgrößen bis zu 1,59 cm in Bremen.<br />

Dies führe in einer anderen Ausprägung dazu, dass bei der Suche nach guten Bewerberinnen und<br />

Bewerbern möglicherweise Bewerbungen verloren gingen, weil die Menschen den Größenvorstellungen<br />

nicht entsprächen.<br />

Ihr sei bekannt, dass die Mindestgrößen schon lange existierten, aber kontinuierlich sinken würden.<br />

Vielleicht könne man in diesem Zusammenhang noch einmal darüber nachdenken, sich an der unteren<br />

Mindestgröße zu orientieren, um möglichst wenig Menschen in ihrer Berufswahlentscheidung auszuschließen,<br />

solange dies noch im Hinblick auf das Tragen der schweren Ausrüstung, unter Fürsorgeaspekten<br />

und Sicherheitsaspekten vertretbar sei.<br />

Herr Staatsminister Lewentz hat den Appell von Frau Abgeordneter Raue dahin gehend verstanden,<br />

dass man generell noch einmal diskutieren möchte. Er stelle die Argumentationslinie zur Verfügung.<br />

Darin sei aufgelistet, wie sich die Situation in den anderen Bundesländern darstelle. Bremen scheine<br />

das einzige Bundesland ohne Mindestgröße zu sein. Alle anderen Bundesländer lägen in den von ihm<br />

genannten Korridor. Die rheinland-pfälzische Regelung sollte man im Einzelfall nicht aufweichen.<br />

Herr Abg. Hüttner merkt an, eine körperliche Mindestgröße sei wichtig, sei es im Hinblick auf die<br />

Schutzausrüstung oder das Auftreten. Es kämen viele Komponenten zusammen. Mit einer Größe von<br />

1,62 cm liege <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> eher schon am unteren Rand, wenn man sich betrachte, dass mehrere<br />

Bundesländer 1,65 cm als Maßstab hätten. Von daher sei die von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> derzeit gefahrene<br />

Linie in Ordnung, was jedoch nicht heiße, dass man nicht noch einmal darüber reden könne. Grundsätzlich<br />

sei die momentane Regelung zu befürworten. Diese sollte auch beibehalten werden.<br />

Herr Staatsminister Lewentz sagt zu, den Ausschussmitgliedern seinen<br />

Sprechvermerk zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.<br />

- 22 -

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