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Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

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10| BETRIEBSPROFIL<br />

an die Betriebsführung. Der Betriebsinhaber<br />

muss gemäß der Vorgaben zur<br />

Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit<br />

im Betriebsprofil angeben, ob er<br />

in seinem Betrieb Lebensmittel pflanzlicher<br />

Herkunft über den Eigenbedarf<br />

hinaus erzeugt und diese in Verkehr<br />

bringt, zum Beispiel durch Verkauf von<br />

Getreide. Genauso hat er im Betriebsprofil<br />

zu erklären, ob in seinem<br />

Betrieb den Futtermitteln Zusatzstoffe,<br />

außer Silierhilfsmittel, zugesetzt<br />

werden. Ferner ist die Produktion von<br />

Eiern und Milch anzuführen, wenn derartige<br />

Produkte in Umlauf gebracht<br />

und an Endverbraucher abgegeben<br />

werden.<br />

Betriebsprofil – was steckt<br />

dahinter?<br />

Im Sammelantrag sind von den Landwirten verschiedene betriebsbezogene Auskünfte<br />

zu geben, die in direktem Zusammenhang mit der Einhaltung der Cross-<br />

Compliance-Bestimmungen stehen. Zu diesem Zweck gibt es im Sammelantrag<br />

ein eigenes Formblatt, das Betriebsprofil. Was bei den Angaben zum Betriebsprofil<br />

aus den Bereichen Umwelt und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze<br />

zu beachten ist, erläutert Peter Röhrig.<br />

Unter dem Aspekt der Erhaltung von<br />

Flächen in gutem ökologischem und<br />

landwirtschaftlichem Zustand, dazu<br />

gehören zum Beispiel der Erhalt der<br />

organischen Substanz im Boden und<br />

der Schutz der Bodenstruktur, sind im<br />

Betriebsprofil die notwendigen Angaben<br />

vorzunehmen. Der Landwirt hat<br />

durch den ausschließlichen Anbau von<br />

Humus mehrenden Kulturen oder<br />

durch eine mindestens dreigliedrige<br />

jährliche Fruchtfolge den Erhalt der organischen<br />

Substanz nachzuweisen.<br />

Anderenfalls ist das Vorhandensein einer<br />

ausgeglichenen Humusbilanz oder<br />

gültiger Ergebnisse einer Bodenhumusuntersuchung<br />

zu bestätigen. Reine<br />

Grünlandbetriebe geben zu den Fragen<br />

nach Fruchtfolge, Humusbilanz und<br />

Bodenhumus-Ergebnissen jeweils Nein<br />

als Antwort.<br />

Die Angaben im<br />

Betriebsprofil<br />

sind Basis für die<br />

Auswahl von<br />

Betrieben für die<br />

CC-Kontrolle.<br />

Foto: Landpixel<br />

Anhand der Angaben zum Betriebsprofil<br />

erstellt der Betriebsinhaber ein Profil<br />

der für seinen Betrieb relevanten<br />

Kriterien aus den wichtigsten Bereichen<br />

von Cross Compliance. Insgesamt<br />

19 Fragen zu den betrieblichen Gegebenheiten<br />

sind vom Antragsteller verbindlich<br />

zu beantworten. Die Angaben<br />

mit besonderer Bedeutung in Hinsicht<br />

auf Cross Compliance sollen hier näher<br />

betrachtet und erläutert werden. Sie<br />

dienen als Grundlage bei der Überprüfung<br />

der Einhaltung der Cross-Compliance-Anforderungen.<br />

Unter dem Aspekt Grundanforderungen<br />

an die Betriebsführung sind vom<br />

Landwirt im Betriebsprofil die entsprechenden<br />

Angaben zur Ausbringung<br />

von Klärschlamm zu machen. Jeweils<br />

zu beantworten ist hierbei sowohl<br />

die Frage nach der Ausbringung<br />

von Klärschlamm im vergangenen Jahr<br />

als auch im laufenden Wirtschaftsjahr,<br />

sofern die Ausbringung zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung beabsichtigt ist.<br />

Ebenso ist anzugeben, ob im Betrieb<br />

Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben<br />

im vergangenen Jahr aufgenommen<br />

wurden oder im aktuellen Jahr<br />

aufgenommen werden sollen. Gleichfalls<br />

ist die Frage zu beantworten, ob<br />

der Betriebsinhaber beabsichtigt, im<br />

aktuellen Jahr Wirtschaftsdünger an<br />

andere Betriebe abzugeben.<br />

▶ Wasserschutz im Blick<br />

Diese Informationen aus dem Betriebsprofil<br />

nutzt der CC-Kontrolleur<br />

der Fachbehörde, um die Nährstoffströme<br />

des Betriebes genauer zu untersuchen.<br />

Es besteht für den Prüfer<br />

somit die Möglichkeit, im Rahmen der<br />

Vor-Ort-Kontrolle die Aufnahme und<br />

Abgabe von stickstoff- und phosphathaltigen<br />

Düngemitteln zu verfolgen<br />

und zu beurteilen, ob der kontrollierte<br />

Betrieb die jeweiligen CC-Anforderungen<br />

der Nitrat- oder Phosphatrichtlinie<br />

einhält.<br />

Auch die Abgabe von Lebens- und Futtermitteln<br />

an den Endverbraucher fällt<br />

unter die Rubrik Grundanforderungen<br />

Falls im Betrieb Bewässerungsmaßnahmen<br />

durchgeführt werden, hat der<br />

Landwirt darüber im Betriebsprofil<br />

hinreichend Auskunft zu geben. Hierbei<br />

ist zu beachten, dass eine wasserrechtliche<br />

Erlaubnis der zuständigen<br />

Behörden vorliegen muss, um Wasser<br />

aus Grundwasser oder Oberflächengewässern<br />

zur Bewässerung zu entnehmen.<br />

Den Regelungen zur Grundwasser-<br />

Richtlinie, die für alle landwirtschaftlichen<br />

Betriebe gelten, wird im Betriebsprofil<br />

ebenfalls die nötige Beachtung<br />

hinsichtlich der Grundanforderungen<br />

an die Betriebsführung beigemessen.<br />

Die Fragen, ob im Betrieb<br />

eine Hoftankstelle, ein Mineralöllager<br />

und ein Pflanzenschutzmittellager vorhanden<br />

sind, müssen vom Betriebsinhaber<br />

jeweils entsprechend beantwortet<br />

werden.<br />

Besonders das Lagern von Pflanzenschutzmitteln<br />

in praxisüblichen Mengen<br />

zum Einsatz in der Landwirtschaft<br />

ist zeitlich und mengenmäßig auf das<br />

<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>

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