Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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10| BETRIEBSPROFIL<br />
an die Betriebsführung. Der Betriebsinhaber<br />
muss gemäß der Vorgaben zur<br />
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit<br />
im Betriebsprofil angeben, ob er<br />
in seinem Betrieb Lebensmittel pflanzlicher<br />
Herkunft über den Eigenbedarf<br />
hinaus erzeugt und diese in Verkehr<br />
bringt, zum Beispiel durch Verkauf von<br />
Getreide. Genauso hat er im Betriebsprofil<br />
zu erklären, ob in seinem<br />
Betrieb den Futtermitteln Zusatzstoffe,<br />
außer Silierhilfsmittel, zugesetzt<br />
werden. Ferner ist die Produktion von<br />
Eiern und Milch anzuführen, wenn derartige<br />
Produkte in Umlauf gebracht<br />
und an Endverbraucher abgegeben<br />
werden.<br />
Betriebsprofil – was steckt<br />
dahinter?<br />
Im Sammelantrag sind von den Landwirten verschiedene betriebsbezogene Auskünfte<br />
zu geben, die in direktem Zusammenhang mit der Einhaltung der Cross-<br />
Compliance-Bestimmungen stehen. Zu diesem Zweck gibt es im Sammelantrag<br />
ein eigenes Formblatt, das Betriebsprofil. Was bei den Angaben zum Betriebsprofil<br />
aus den Bereichen Umwelt und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze<br />
zu beachten ist, erläutert Peter Röhrig.<br />
Unter dem Aspekt der Erhaltung von<br />
Flächen in gutem ökologischem und<br />
landwirtschaftlichem Zustand, dazu<br />
gehören zum Beispiel der Erhalt der<br />
organischen Substanz im Boden und<br />
der Schutz der Bodenstruktur, sind im<br />
Betriebsprofil die notwendigen Angaben<br />
vorzunehmen. Der Landwirt hat<br />
durch den ausschließlichen Anbau von<br />
Humus mehrenden Kulturen oder<br />
durch eine mindestens dreigliedrige<br />
jährliche Fruchtfolge den Erhalt der organischen<br />
Substanz nachzuweisen.<br />
Anderenfalls ist das Vorhandensein einer<br />
ausgeglichenen Humusbilanz oder<br />
gültiger Ergebnisse einer Bodenhumusuntersuchung<br />
zu bestätigen. Reine<br />
Grünlandbetriebe geben zu den Fragen<br />
nach Fruchtfolge, Humusbilanz und<br />
Bodenhumus-Ergebnissen jeweils Nein<br />
als Antwort.<br />
Die Angaben im<br />
Betriebsprofil<br />
sind Basis für die<br />
Auswahl von<br />
Betrieben für die<br />
CC-Kontrolle.<br />
Foto: Landpixel<br />
Anhand der Angaben zum Betriebsprofil<br />
erstellt der Betriebsinhaber ein Profil<br />
der für seinen Betrieb relevanten<br />
Kriterien aus den wichtigsten Bereichen<br />
von Cross Compliance. Insgesamt<br />
19 Fragen zu den betrieblichen Gegebenheiten<br />
sind vom Antragsteller verbindlich<br />
zu beantworten. Die Angaben<br />
mit besonderer Bedeutung in Hinsicht<br />
auf Cross Compliance sollen hier näher<br />
betrachtet und erläutert werden. Sie<br />
dienen als Grundlage bei der Überprüfung<br />
der Einhaltung der Cross-Compliance-Anforderungen.<br />
Unter dem Aspekt Grundanforderungen<br />
an die Betriebsführung sind vom<br />
Landwirt im Betriebsprofil die entsprechenden<br />
Angaben zur Ausbringung<br />
von Klärschlamm zu machen. Jeweils<br />
zu beantworten ist hierbei sowohl<br />
die Frage nach der Ausbringung<br />
von Klärschlamm im vergangenen Jahr<br />
als auch im laufenden Wirtschaftsjahr,<br />
sofern die Ausbringung zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung beabsichtigt ist.<br />
Ebenso ist anzugeben, ob im Betrieb<br />
Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben<br />
im vergangenen Jahr aufgenommen<br />
wurden oder im aktuellen Jahr<br />
aufgenommen werden sollen. Gleichfalls<br />
ist die Frage zu beantworten, ob<br />
der Betriebsinhaber beabsichtigt, im<br />
aktuellen Jahr Wirtschaftsdünger an<br />
andere Betriebe abzugeben.<br />
▶ Wasserschutz im Blick<br />
Diese Informationen aus dem Betriebsprofil<br />
nutzt der CC-Kontrolleur<br />
der Fachbehörde, um die Nährstoffströme<br />
des Betriebes genauer zu untersuchen.<br />
Es besteht für den Prüfer<br />
somit die Möglichkeit, im Rahmen der<br />
Vor-Ort-Kontrolle die Aufnahme und<br />
Abgabe von stickstoff- und phosphathaltigen<br />
Düngemitteln zu verfolgen<br />
und zu beurteilen, ob der kontrollierte<br />
Betrieb die jeweiligen CC-Anforderungen<br />
der Nitrat- oder Phosphatrichtlinie<br />
einhält.<br />
Auch die Abgabe von Lebens- und Futtermitteln<br />
an den Endverbraucher fällt<br />
unter die Rubrik Grundanforderungen<br />
Falls im Betrieb Bewässerungsmaßnahmen<br />
durchgeführt werden, hat der<br />
Landwirt darüber im Betriebsprofil<br />
hinreichend Auskunft zu geben. Hierbei<br />
ist zu beachten, dass eine wasserrechtliche<br />
Erlaubnis der zuständigen<br />
Behörden vorliegen muss, um Wasser<br />
aus Grundwasser oder Oberflächengewässern<br />
zur Bewässerung zu entnehmen.<br />
Den Regelungen zur Grundwasser-<br />
Richtlinie, die für alle landwirtschaftlichen<br />
Betriebe gelten, wird im Betriebsprofil<br />
ebenfalls die nötige Beachtung<br />
hinsichtlich der Grundanforderungen<br />
an die Betriebsführung beigemessen.<br />
Die Fragen, ob im Betrieb<br />
eine Hoftankstelle, ein Mineralöllager<br />
und ein Pflanzenschutzmittellager vorhanden<br />
sind, müssen vom Betriebsinhaber<br />
jeweils entsprechend beantwortet<br />
werden.<br />
Besonders das Lagern von Pflanzenschutzmitteln<br />
in praxisüblichen Mengen<br />
zum Einsatz in der Landwirtschaft<br />
ist zeitlich und mengenmäßig auf das<br />
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