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Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

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ÖKOLANDBAU | 49<br />

Antragsformular wird im elektronischen<br />

Antragsverfahren ELAN<br />

zur Verfügung gestellt und<br />

kann vom Antragsteller<br />

dort ausgedruckt werden.<br />

Der Antrag<br />

kann auch weiterhin<br />

in<br />

Papierform,<br />

ebenfalls bis zum 30. Juni, bei<br />

der Kreisstelle eingereicht werden. Betriebe,<br />

die bereits über eine Bewilligung<br />

verfügen, sollten den Auszahlungsantrag<br />

<strong>2013</strong> mit der Anwendung<br />

ELAN-NRW einreichen. Das Verfahren<br />

bietet für die Maßnahme Anbau einer<br />

vielfältigen Fruchtfolge eine besondere<br />

Summenübersicht an, auf der alle<br />

beantragten Fruchtarten mit Hektargröße<br />

und Prozentanteilen aufgeführt<br />

sind. Damit soll die Überprüfung der<br />

erforderlichen Mindest- und Höchstanteile<br />

erleichtert werden.<br />

Leguminosen sollen<br />

für mehr Vielfalt<br />

auf dem Acker<br />

sorgen.<br />

Fotos: Landpixel<br />

erreicht wird. Neben den ackerbaulichen<br />

Verpflichtungen ist Fördervoraussetzung,<br />

dass der Umfang des Dauergrünlandes<br />

im Gesamtbetrieb, außer<br />

in Fällen des Besitzwechsels, nicht<br />

verringert werden darf.<br />

Die Höhe der jährlichen Zuwendung<br />

beträgt je Hektar förderfähiger Ackerfläche<br />

65 €, im Falle der gleichzeitigen<br />

<strong>Förderung</strong> ökologischer Produktionsverfahren<br />

40 €. Bei Nachweis des erweiterten<br />

Anbaues von Körnerleguminosen<br />

von 10 % oder mehr an der<br />

Ackerfläche erhöht sich die Prämie je<br />

Hektar bei konventionell wirtschaftenden<br />

Betrieben auf 75 € und bei gleichzeitiger<br />

<strong>Förderung</strong> ökologischer Produktionsverfahren<br />

auf 50 €. Bei Nichteinhaltung<br />

der genannten Verpflichtungen<br />

kann die Zuwendung je nach<br />

Schwere der Abweichungen um 20 %,<br />

50 % oder 100 % gekürzt werden. Für<br />

die <strong>Förderung</strong> gilt eine Bagatellgrenze<br />

von 400 € je Jahr. Dies entspricht bei<br />

konventionell wirtschaftenden Betrieben<br />

einer Mindestantragsfläche von<br />

6,16 ha und bei ökologisch wirtschaftenden<br />

Betrieben von 10 ha.<br />

▶ Neu- und<br />

Änderungsanträge<br />

Neuanträge sind nach vorgeschriebenem<br />

Muster bis zum 30. Juni <strong>2013</strong> einzureichen.<br />

Antragsformulare werden<br />

voraussichtlich ab Mitte Mai bei den<br />

Kreisstellen der <strong>Landwirtschaftskammer</strong><br />

zur Verfügung stehen. Antragsteller,<br />

die bereits über bestehende Bewilligungen<br />

ab 2010 verfügen, können für<br />

den Fall, dass sich die zu bewirtschaftende<br />

Ackerfläche ab <strong>2013</strong> um nicht<br />

mehr als 50 % der bereits bewilligten<br />

Fläche erhöht, einen Änderungsantrag<br />

für die Bewilligung der hinzugekommenen<br />

Ackerfläche stellen. Die erweiterte<br />

Zuwendung kann dann ab 2014<br />

gewährt werden. Das diesbezügliche<br />

Ökolandbau wird<br />

gefördert<br />

Der Antragsteller sollte beachten, dass<br />

mit der Anwendung ELAN im Vorfeld<br />

eine Prüfung auf Richtigkeit aller Zuwendungsvoraussetzungen<br />

nicht gegeben<br />

ist. Die beigefügten Merk- und Informationsblätter<br />

bieten weitere Hilfen<br />

zur Antragstellung an. Auch die zuständige<br />

Kreisstelle steht für Rückfragen<br />

zur Verfügung.<br />

◀<br />

Mit dieser Maßnahme wird die Einführung oder Beibehaltung<br />

eines ökologischen Produktionsverfahrens im Gesamtbetrieb<br />

gefördert, wenn es den Kriterien der EU-Ökoverordnung entspricht.<br />

Ulrike Hagemann erläutert die Bedingungen.<br />

Die Verpflichtungsdauer für alle Erst-<br />

Antragsteller der markt- und standortangepassten<br />

Landbewirtschaftung beträgt<br />

grundsätzlich fünf Jahre. Für Antragsteller,<br />

die nach einem am 30. Juni<br />

<strong>2013</strong> auslaufenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum<br />

einen neuen<br />

Grundantrag in der Maßnahme stellen<br />

wollen, gelten andere Verpflichtungszeiten.<br />

Lesen Sie dazu den Beitrag auf<br />

Seite 47.<br />

▶ Förderprämien <strong>2013</strong><br />

Verfahren<br />

▶ Kontrollvertrag ist Pflicht<br />

Als Fördervoraussetzung muss zur Antragstellung<br />

bis zum 30. Juni <strong>2013</strong> ein<br />

gültiger Kontrollvertrag vorgelegt werden.<br />

Der Kontrollvertrag mit einer amtlich<br />

zugelassenen Kontrollstelle muss<br />

spätestens am 1. Juli <strong>2013</strong> beginnen.<br />

Die Kontrollstelle überprüft dann regelmäßig<br />

die Einhaltung der EG-Verordnungen<br />

für den ökologischen Anbau.<br />

Einführung<br />

€ pro ha im<br />

1. und 2. Jahr<br />

(Umstellung)<br />

Einführung<br />

€ pro ha im<br />

3. bis 5. Jahr<br />

Beibehaltung<br />

€ pro ha ab<br />

dem 6. Jahr<br />

Ökologische Produktionsverfahren<br />

Ackerfläche 400 180 180<br />

Dauergrünland 270 170 170<br />

Ackerfläche mit Gemüseanbau und Zierpflanzen 1 200 300 300<br />

Dauerkulturen und Baumschulflächen 1 800 720 720<br />

Unterglasflächen 5 500 4 500 3 500<br />

Kontrollkostenzuschuss für NRW-Betriebe maximal für<br />

15 ha = 525 €*<br />

35 35 35<br />

*Der Kontrollkostenzuschuss für den Betriebssitz in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen beträgt weiterhin 35 €/ha bis zur<br />

Höchstgrenze von 525 €.<br />

<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>

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