Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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ÖKOLANDBAU | 49<br />
Antragsformular wird im elektronischen<br />
Antragsverfahren ELAN<br />
zur Verfügung gestellt und<br />
kann vom Antragsteller<br />
dort ausgedruckt werden.<br />
Der Antrag<br />
kann auch weiterhin<br />
in<br />
Papierform,<br />
ebenfalls bis zum 30. Juni, bei<br />
der Kreisstelle eingereicht werden. Betriebe,<br />
die bereits über eine Bewilligung<br />
verfügen, sollten den Auszahlungsantrag<br />
<strong>2013</strong> mit der Anwendung<br />
ELAN-NRW einreichen. Das Verfahren<br />
bietet für die Maßnahme Anbau einer<br />
vielfältigen Fruchtfolge eine besondere<br />
Summenübersicht an, auf der alle<br />
beantragten Fruchtarten mit Hektargröße<br />
und Prozentanteilen aufgeführt<br />
sind. Damit soll die Überprüfung der<br />
erforderlichen Mindest- und Höchstanteile<br />
erleichtert werden.<br />
Leguminosen sollen<br />
für mehr Vielfalt<br />
auf dem Acker<br />
sorgen.<br />
Fotos: Landpixel<br />
erreicht wird. Neben den ackerbaulichen<br />
Verpflichtungen ist Fördervoraussetzung,<br />
dass der Umfang des Dauergrünlandes<br />
im Gesamtbetrieb, außer<br />
in Fällen des Besitzwechsels, nicht<br />
verringert werden darf.<br />
Die Höhe der jährlichen Zuwendung<br />
beträgt je Hektar förderfähiger Ackerfläche<br />
65 €, im Falle der gleichzeitigen<br />
<strong>Förderung</strong> ökologischer Produktionsverfahren<br />
40 €. Bei Nachweis des erweiterten<br />
Anbaues von Körnerleguminosen<br />
von 10 % oder mehr an der<br />
Ackerfläche erhöht sich die Prämie je<br />
Hektar bei konventionell wirtschaftenden<br />
Betrieben auf 75 € und bei gleichzeitiger<br />
<strong>Förderung</strong> ökologischer Produktionsverfahren<br />
auf 50 €. Bei Nichteinhaltung<br />
der genannten Verpflichtungen<br />
kann die Zuwendung je nach<br />
Schwere der Abweichungen um 20 %,<br />
50 % oder 100 % gekürzt werden. Für<br />
die <strong>Förderung</strong> gilt eine Bagatellgrenze<br />
von 400 € je Jahr. Dies entspricht bei<br />
konventionell wirtschaftenden Betrieben<br />
einer Mindestantragsfläche von<br />
6,16 ha und bei ökologisch wirtschaftenden<br />
Betrieben von 10 ha.<br />
▶ Neu- und<br />
Änderungsanträge<br />
Neuanträge sind nach vorgeschriebenem<br />
Muster bis zum 30. Juni <strong>2013</strong> einzureichen.<br />
Antragsformulare werden<br />
voraussichtlich ab Mitte Mai bei den<br />
Kreisstellen der <strong>Landwirtschaftskammer</strong><br />
zur Verfügung stehen. Antragsteller,<br />
die bereits über bestehende Bewilligungen<br />
ab 2010 verfügen, können für<br />
den Fall, dass sich die zu bewirtschaftende<br />
Ackerfläche ab <strong>2013</strong> um nicht<br />
mehr als 50 % der bereits bewilligten<br />
Fläche erhöht, einen Änderungsantrag<br />
für die Bewilligung der hinzugekommenen<br />
Ackerfläche stellen. Die erweiterte<br />
Zuwendung kann dann ab 2014<br />
gewährt werden. Das diesbezügliche<br />
Ökolandbau wird<br />
gefördert<br />
Der Antragsteller sollte beachten, dass<br />
mit der Anwendung ELAN im Vorfeld<br />
eine Prüfung auf Richtigkeit aller Zuwendungsvoraussetzungen<br />
nicht gegeben<br />
ist. Die beigefügten Merk- und Informationsblätter<br />
bieten weitere Hilfen<br />
zur Antragstellung an. Auch die zuständige<br />
Kreisstelle steht für Rückfragen<br />
zur Verfügung.<br />
◀<br />
Mit dieser Maßnahme wird die Einführung oder Beibehaltung<br />
eines ökologischen Produktionsverfahrens im Gesamtbetrieb<br />
gefördert, wenn es den Kriterien der EU-Ökoverordnung entspricht.<br />
Ulrike Hagemann erläutert die Bedingungen.<br />
Die Verpflichtungsdauer für alle Erst-<br />
Antragsteller der markt- und standortangepassten<br />
Landbewirtschaftung beträgt<br />
grundsätzlich fünf Jahre. Für Antragsteller,<br />
die nach einem am 30. Juni<br />
<strong>2013</strong> auslaufenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum<br />
einen neuen<br />
Grundantrag in der Maßnahme stellen<br />
wollen, gelten andere Verpflichtungszeiten.<br />
Lesen Sie dazu den Beitrag auf<br />
Seite 47.<br />
▶ Förderprämien <strong>2013</strong><br />
Verfahren<br />
▶ Kontrollvertrag ist Pflicht<br />
Als Fördervoraussetzung muss zur Antragstellung<br />
bis zum 30. Juni <strong>2013</strong> ein<br />
gültiger Kontrollvertrag vorgelegt werden.<br />
Der Kontrollvertrag mit einer amtlich<br />
zugelassenen Kontrollstelle muss<br />
spätestens am 1. Juli <strong>2013</strong> beginnen.<br />
Die Kontrollstelle überprüft dann regelmäßig<br />
die Einhaltung der EG-Verordnungen<br />
für den ökologischen Anbau.<br />
Einführung<br />
€ pro ha im<br />
1. und 2. Jahr<br />
(Umstellung)<br />
Einführung<br />
€ pro ha im<br />
3. bis 5. Jahr<br />
Beibehaltung<br />
€ pro ha ab<br />
dem 6. Jahr<br />
Ökologische Produktionsverfahren<br />
Ackerfläche 400 180 180<br />
Dauergrünland 270 170 170<br />
Ackerfläche mit Gemüseanbau und Zierpflanzen 1 200 300 300<br />
Dauerkulturen und Baumschulflächen 1 800 720 720<br />
Unterglasflächen 5 500 4 500 3 500<br />
Kontrollkostenzuschuss für NRW-Betriebe maximal für<br />
15 ha = 525 €*<br />
35 35 35<br />
*Der Kontrollkostenzuschuss für den Betriebssitz in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen beträgt weiterhin 35 €/ha bis zur<br />
Höchstgrenze von 525 €.<br />
<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>