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Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

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ZAHLUNGSANSPRÜCHE HANDELN | 9<br />

▶ Tabelle: Wertänderung der Zahlungsansprüche<br />

(ZA)<br />

ZA-Wert<br />

2012<br />

€<br />

ZA-Wert<br />

<strong>2013</strong><br />

€<br />

<strong>2013</strong> erfolgt sein. In Ausnahmefällen können auch nachträgliche<br />

Übertragungen mit einem Übergabedatum zwischen<br />

dem 16. und dem 31. Mai <strong>2013</strong> ebenfalls noch in <strong>2013</strong> aktiviert<br />

werden. Sofern die Übertragung in der Nachfrist erfolgt<br />

ist (16. bis 31. Mai), muss die Buchung in der ZID bis<br />

zum 31. Mai <strong>2013</strong> getätigt sein.<br />

Nicht termingerecht übertragene Zahlungsansprüche können<br />

nicht mehr beim Übernehmer in diesem Jahr aktiviert<br />

werden. Die Zahlungsansprüche verbleiben dann in diesem<br />

Jahr noch beim Abgeber. Diese nach der Frist übertragenen<br />

Zahlungsansprüche können erst im nächsten Jahr durch den<br />

Übernehmer genutzt werden.<br />

▶ Nutzung nicht vergessen<br />

Wertzuwachs<br />

oder -verlust<br />

€<br />

257,88 359,44 + 101,56<br />

322,98 359,44 + 36,46<br />

422,18 359,44 – 62,74<br />

Beim Handel mit Zahlungsansprüchen ist ebenfalls zu beachten,<br />

dass die Zahlungsansprüche durch den Abgeber regelmäßig<br />

genutzt worden sind. Wurden Zahlungsansprüche<br />

über eine Dauer von zwei Jahren nicht genutzt und dennoch<br />

gehandelt, so sind diese nicht genutzten Zahlungsansprüche<br />

auch später ersatzlos beim Übernehmer in die Nationale<br />

Reserve einzuziehen. Die Frist zur Nutzung der Zahlungsansprüche<br />

beträgt generell zwei Jahre. Daher ist beim Handel<br />

besonders auf die Nutzung der Zahlungsansprüche in den<br />

vorangegangenen Jahren zu achten. Auch die Übertragung<br />

von Zahlungsansprüchen schützt nicht vor einem Einzug,<br />

sondern es werden gegebenenfalls die nicht genutzten Zahlungsansprüche<br />

auch beim Übernehmer eingezogen.<br />

die über einen Handel hinzugekommen sind, kann ebenfalls<br />

die Reihenfolge festgelegt und so ein möglicherweise drohender<br />

Einzug verhindert werden.<br />

▶ Werte ändern sich<br />

Die Werte der Zahlungsansprüche sind in Deutschland für<br />

das Jahr <strong>2013</strong> landesweit vereinheitlicht worden und haben<br />

in NRW bei Redaktionsschluss einen einheitlichen Wert von<br />

359,44 €. Dieser Vorgang ist auch unter dem Begriff Abschmelzungsprozess<br />

oder Gleitflug bekannt und stellt den<br />

letzten Schritt dieses Prozesses dar. Die Zahlungsansprüche<br />

mit einem Wert unter dem Landesdurchschnitt wurden in<br />

ihrem Wert erhöht, andererseits wurden Zahlungsansprüche,<br />

die einen höheren Wert als den Landesdurchschnitt<br />

aufwiesen, im Wert gesenkt. Die Tabelle mit Beispielswerten<br />

verdeutlicht diesen Effekt.<br />

Beim Handel von Zahlungsansprüchen ist diese Wertanpassung<br />

zu beachten, da auch gehandelte Zahlungsansprüche<br />

der Wertänderung unterliegen. Bei der Berechnung des Kaufoder<br />

Pachtpreises für Zahlungsansprüche sollten die Handelspartner<br />

den einheitlichen Wert der Zahlungsansprüche berücksichtigen,<br />

zumal ursprünglich zugeteilte Top-up´s völlig<br />

abgeschmolzen wurden. Welchen Wert ein Zahlungsanspruch<br />

ab dem Jahr 2014 hat, steht heute noch nicht fest. Diese Unsicherheit<br />

für den Zeitraum ab 2014 sollte beim Handeln von<br />

Zahlungsansprüchen nicht unberücksichtigt bleiben. ◀<br />

Sofern Zahlungsansprüche vorhanden sind, diese aber nicht<br />

genutzt werden können, zum Beispiel da die Mindestantragsgröße<br />

von 1 ha beihilfefähiger Fläche samt der entsprechenden<br />

Anzahl an Zahlungsansprüchen unterschritten<br />

wird, so werden auch diese nach Ablauf der Zwei-Jahresfrist<br />

eingezogen. Auch wenn die Regelungen für das Jahr 2014<br />

noch nicht bekannt sind, ist zu empfehlen, dass Zahlungsansprüche,<br />

die in 2012 nicht genutzt worden sind, zur Vermeidung<br />

des drohenden Einzuges in <strong>2013</strong> genutzt werden. Hier<br />

hilft gegebenenfalls der Handel mit diesen Zahlungsansprüchen,<br />

sodass diese durch einen übernehmenden Betrieb<br />

noch in <strong>2013</strong> genutzt werden können.<br />

▶Rangfolge festlegen<br />

Hinsichtlich der Nutzung der Zahlungsansprüche kann vom<br />

Standardverfahren der Aktivierung von Zahlungsansprüchen<br />

abgewichen werden, sodass in 2012 nicht genutzte Zahlungsansprüche<br />

im Jahr <strong>2013</strong> aktiviert werden. Diese Möglichkeit<br />

zur eigenen Festlegung der Reihenfolge der Aktivierung<br />

und somit der Nutzung von Zahlungsansprüchen besteht<br />

in der ZID in der Maske „Erfassung Benutzer-Rangfolgen<br />

für Antragstellung“ und muss durch den Landwirt bis<br />

spätestens 9. Juni <strong>2013</strong> erfolgt sein. Für Zahlungsansprüche,<br />

<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>

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