Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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ZAHLUNGSANSPRÜCHE HANDELN | 9<br />
▶ Tabelle: Wertänderung der Zahlungsansprüche<br />
(ZA)<br />
ZA-Wert<br />
2012<br />
€<br />
ZA-Wert<br />
<strong>2013</strong><br />
€<br />
<strong>2013</strong> erfolgt sein. In Ausnahmefällen können auch nachträgliche<br />
Übertragungen mit einem Übergabedatum zwischen<br />
dem 16. und dem 31. Mai <strong>2013</strong> ebenfalls noch in <strong>2013</strong> aktiviert<br />
werden. Sofern die Übertragung in der Nachfrist erfolgt<br />
ist (16. bis 31. Mai), muss die Buchung in der ZID bis<br />
zum 31. Mai <strong>2013</strong> getätigt sein.<br />
Nicht termingerecht übertragene Zahlungsansprüche können<br />
nicht mehr beim Übernehmer in diesem Jahr aktiviert<br />
werden. Die Zahlungsansprüche verbleiben dann in diesem<br />
Jahr noch beim Abgeber. Diese nach der Frist übertragenen<br />
Zahlungsansprüche können erst im nächsten Jahr durch den<br />
Übernehmer genutzt werden.<br />
▶ Nutzung nicht vergessen<br />
Wertzuwachs<br />
oder -verlust<br />
€<br />
257,88 359,44 + 101,56<br />
322,98 359,44 + 36,46<br />
422,18 359,44 – 62,74<br />
Beim Handel mit Zahlungsansprüchen ist ebenfalls zu beachten,<br />
dass die Zahlungsansprüche durch den Abgeber regelmäßig<br />
genutzt worden sind. Wurden Zahlungsansprüche<br />
über eine Dauer von zwei Jahren nicht genutzt und dennoch<br />
gehandelt, so sind diese nicht genutzten Zahlungsansprüche<br />
auch später ersatzlos beim Übernehmer in die Nationale<br />
Reserve einzuziehen. Die Frist zur Nutzung der Zahlungsansprüche<br />
beträgt generell zwei Jahre. Daher ist beim Handel<br />
besonders auf die Nutzung der Zahlungsansprüche in den<br />
vorangegangenen Jahren zu achten. Auch die Übertragung<br />
von Zahlungsansprüchen schützt nicht vor einem Einzug,<br />
sondern es werden gegebenenfalls die nicht genutzten Zahlungsansprüche<br />
auch beim Übernehmer eingezogen.<br />
die über einen Handel hinzugekommen sind, kann ebenfalls<br />
die Reihenfolge festgelegt und so ein möglicherweise drohender<br />
Einzug verhindert werden.<br />
▶ Werte ändern sich<br />
Die Werte der Zahlungsansprüche sind in Deutschland für<br />
das Jahr <strong>2013</strong> landesweit vereinheitlicht worden und haben<br />
in NRW bei Redaktionsschluss einen einheitlichen Wert von<br />
359,44 €. Dieser Vorgang ist auch unter dem Begriff Abschmelzungsprozess<br />
oder Gleitflug bekannt und stellt den<br />
letzten Schritt dieses Prozesses dar. Die Zahlungsansprüche<br />
mit einem Wert unter dem Landesdurchschnitt wurden in<br />
ihrem Wert erhöht, andererseits wurden Zahlungsansprüche,<br />
die einen höheren Wert als den Landesdurchschnitt<br />
aufwiesen, im Wert gesenkt. Die Tabelle mit Beispielswerten<br />
verdeutlicht diesen Effekt.<br />
Beim Handel von Zahlungsansprüchen ist diese Wertanpassung<br />
zu beachten, da auch gehandelte Zahlungsansprüche<br />
der Wertänderung unterliegen. Bei der Berechnung des Kaufoder<br />
Pachtpreises für Zahlungsansprüche sollten die Handelspartner<br />
den einheitlichen Wert der Zahlungsansprüche berücksichtigen,<br />
zumal ursprünglich zugeteilte Top-up´s völlig<br />
abgeschmolzen wurden. Welchen Wert ein Zahlungsanspruch<br />
ab dem Jahr 2014 hat, steht heute noch nicht fest. Diese Unsicherheit<br />
für den Zeitraum ab 2014 sollte beim Handeln von<br />
Zahlungsansprüchen nicht unberücksichtigt bleiben. ◀<br />
Sofern Zahlungsansprüche vorhanden sind, diese aber nicht<br />
genutzt werden können, zum Beispiel da die Mindestantragsgröße<br />
von 1 ha beihilfefähiger Fläche samt der entsprechenden<br />
Anzahl an Zahlungsansprüchen unterschritten<br />
wird, so werden auch diese nach Ablauf der Zwei-Jahresfrist<br />
eingezogen. Auch wenn die Regelungen für das Jahr 2014<br />
noch nicht bekannt sind, ist zu empfehlen, dass Zahlungsansprüche,<br />
die in 2012 nicht genutzt worden sind, zur Vermeidung<br />
des drohenden Einzuges in <strong>2013</strong> genutzt werden. Hier<br />
hilft gegebenenfalls der Handel mit diesen Zahlungsansprüchen,<br />
sodass diese durch einen übernehmenden Betrieb<br />
noch in <strong>2013</strong> genutzt werden können.<br />
▶Rangfolge festlegen<br />
Hinsichtlich der Nutzung der Zahlungsansprüche kann vom<br />
Standardverfahren der Aktivierung von Zahlungsansprüchen<br />
abgewichen werden, sodass in 2012 nicht genutzte Zahlungsansprüche<br />
im Jahr <strong>2013</strong> aktiviert werden. Diese Möglichkeit<br />
zur eigenen Festlegung der Reihenfolge der Aktivierung<br />
und somit der Nutzung von Zahlungsansprüchen besteht<br />
in der ZID in der Maske „Erfassung Benutzer-Rangfolgen<br />
für Antragstellung“ und muss durch den Landwirt bis<br />
spätestens 9. Juni <strong>2013</strong> erfolgt sein. Für Zahlungsansprüche,<br />
<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>