Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
12| INHABERWECHSEL<br />
Wechsel rechtzeitig melden<br />
Betriebsinhaber sind nach InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV) verpflichtet, jede<br />
Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse<br />
nicht mehr mit ihren Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen,<br />
der zuständigen Stelle zu melden. Hierzu zählen nicht nur die klassische<br />
Hofübergabe auf die nachfolgende Generation, sondern auch die Gründung<br />
oder Auflösung einer Gesellschaft. Was zu tun und zu beachten ist, erläutern<br />
Claudia Rösel-Hausmanns und Peter Röhrig.<br />
In der Praxis erfolgen Betriebswechsel<br />
in der Regel bei Betriebsübernahme<br />
durch:<br />
▶ Vererbung oder Erbfolge / vorweggenommene<br />
Erbfolge; hierbei ist zu<br />
beachten, dass gegebenenfalls als<br />
Nachweis ein Erbschein des Nachlassgerichts<br />
oder ein Erbvertrag<br />
notwendig sein kann.<br />
▶ Langfristige Verpachtung in Form<br />
einer vorweggenommenen Erbfolge;<br />
hierbei ist unter langfristig ein<br />
BIC und IBAN angeben<br />
Da Banken künftig den Zahlungsverkehr vom bisherigen<br />
System der Bankleitzahl und Kontonummer auf das<br />
neue europaeinheitliche Verfahren anhand BIC und<br />
IBAN umstellen, müssen die Landwirte ihre BIC und<br />
IBAN mitteilen. Die BIC und IBAN ist in der Regel auf<br />
den Kontoauszügen vermerkt und kann bei der Hausbank<br />
nachgefragt werden. Viele Banken bieten zusätzlich<br />
an, die eigene BIC und IBAN im Internet nachzusehen.<br />
Da die Banken ihre Umstellung auf BIC und IBAN zu<br />
unterschiedlichen Zeitpunkten durchführen, ist es für<br />
eine Übergangszeit notwendig, neben BIC und IBAN<br />
auch weiterhin Bankleitzahl und Kontonummer zu nennen.<br />
Soweit bekannt, sind neben der Bankleitzahl und der<br />
Kontonummer auch die Angaben zur BIC und IBAN bereits<br />
im Mantelbogen der Antragsunterlagen angegeben.<br />
Diese Angaben sollten sie prüfen und gegebenenfalls<br />
korrigieren. Wenn diese Angaben im Antrag noch<br />
nicht vorgegeben sind, sind sie in jedem Fall zu ergänzen.<br />
Fehlende oder nicht korrekte Angaben zur Bankverbindung<br />
behindern eine termingerechte Auszahlung<br />
der Prämien.<br />
Roger Michalczyk<br />
Zeitraum von mindestens fünf Jahren<br />
zu verstehen.<br />
▶ Einbringung des Betriebes oder von<br />
Betriebsteilen in eine Gesellschaft<br />
oder Gründung einer Gesellschaft.<br />
▶ Kaufvertrag<br />
▶ Pachtvertrag, der sich auf den gesamten<br />
landwirtschaftlichen Betrieb<br />
erstreckt.<br />
▶ Sonstige Übertragung, wie zum Beispiel<br />
Betriebsteilung.<br />
Um den Wechsel des Betriebsinhabers<br />
der zuständigen Kreisstelle mitzuteilen,<br />
gibt es ein verbindliches Formular.<br />
Sie finden das Formular „InVeKoS<br />
allgemein – Anmeldung einer Unternehmernummer“<br />
unter www.landwirtschaftskammer.de<br />
im Bereich <strong>Förderung</strong><br />
unter der Rubrik Formulare. Ferner<br />
ist es bei der zuständigen Kreisstelle<br />
erhältlich. Mit diesem Formular<br />
melden Betriebsübergeber und Betriebsübernehmer<br />
den vorgesehenen<br />
Betriebswechsel im aktuellen Wirtschaftsjahr<br />
gemeinsam. Eine unterlassene<br />
oder verspätete Meldung eines<br />
Wechsels des Betriebsinhabers kann<br />
zum Verlust der Prämien führen.<br />
Findet ein Betriebswechsel auf Betrieben<br />
mit Tierhaltung statt, ist diese Betriebsübergabe<br />
zeitgleich der Tierseuchenkasse<br />
und der Kreisstelle zu melden.<br />
Die in der HIT-Datenbank genutzte<br />
Registriernummer ist überwiegend<br />
identisch mit der ZID-Registriernummer.<br />
Im Rahmen der Bearbeitung des Betriebswechsels<br />
hat die Kreisstelle das<br />
Vorliegen der erforderlichen Betriebsinhabereigenschaft<br />
für den übernehmenden<br />
Betriebsinhaber zu überprüfen.<br />
Betriebsinhaber kann eine natürliche<br />
oder juristische Person oder eine<br />
Vereinigung natürlicher oder juristischer<br />
Personen sein, die eine landwirtschaftliche<br />
Tätigkeit ausübt. Die Kreisstelle<br />
veranlasst je nach Art des gemeldeten<br />
Betriebswechsels auch die<br />
Übertragung der Zahlungsansprüche.<br />
▶ Ganz oder teilweise<br />
In NRW wird beim Wechsel des Betriebsinhabers<br />
aus förderungsrechtlicher<br />
Sicht zwischen einer vollständigen<br />
und teilweisen Betriebsübernahme<br />
unterschieden.<br />
Findet eine vollständige Betriebsübernahme,<br />
inklusive der Übertragung<br />
der Zahlungsansprüche, auf den<br />
Betriebsübernehmer statt, so wird in<br />
der Regel die bisherige ZID-Registriernummer<br />
des abgebenden Betriebsinhabers<br />
beibehalten. Es erfolgt<br />
in der ZID eine entsprechende Anpassung<br />
der Daten, beispielsweise die<br />
Änderung des Namens, aber auch die<br />
Umschreibung der gesamten Zahlungsansprüche<br />
vom Betriebsabgeber<br />
auf den Übernehmer. Der Abschluss<br />
dieser Arbeiten wird dem Betriebsübernehmer<br />
zur Information von der<br />
Zahlstelle zugeleitet.<br />
Im Falle einer Betriebsübernahme, bei<br />
der im Rahmen der Betriebsübergabe<br />
keine oder nur ein Teil der Zahlungsansprüche<br />
vom abgebenden Betriebsinhaber<br />
übernommen werden, wird aus<br />
Sicht der <strong>Förderung</strong> von einem teilweisen<br />
Betriebswechsel gesprochen. Der<br />
Betriebsübernehmer übernimmt in der<br />
Regel die ZID-Registriernummer vom<br />
Betriebsübergeber und es erfolgt in der<br />
ZID eine entsprechende Namensänderung.<br />
Der Betriebsübergeber erhält dagegen<br />
eine neue ZID-Registriernummer.<br />
Da der abgebende Betriebsinhaber zum<br />
Zeitpunkt der Betriebsübergabe noch<br />
Eigentümer der in der ZID gespeicherten<br />
Zahlungsansprüche ist, werden die-<br />
<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>