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Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

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ELAN NRW | 31<br />

lagen mit ELAN-NRW ein Teil der „Ausfüllarbeiten“<br />

entfällt. Die beantragten<br />

Flächen werden über die Flächenbindung<br />

im Flächenverzeichnis angegeben<br />

und erscheinen automatisch als Liste<br />

innerhalb der jeweiligen Anlage. Für<br />

die Anlage A gilt, dass im Flächenverzeichnis<br />

für fast alle Teilschläge die Anlage<br />

A vorgeblendet wird. Bei den Flächen,<br />

für die Sie keine Zahlungsansprüche<br />

aktivieren wollen oder können, löschen<br />

Sie die Bindung A im Flächenverzeichnis.<br />

Ergänzen Sie die Masken um<br />

die noch fehlenden Angaben.<br />

Wie Sie die Auszahlung bewilligter Agrarumweltmaßnahmen<br />

beantragen,<br />

wird auf Seite 44 erläutert.<br />

▶ Ständige Kontrolle<br />

ELAN-NRW führt zahlreiche Datenkontrollen<br />

durch. Schon während der Bearbeitung<br />

werden unplausible Angaben<br />

in einem für Fehlerhinweise vorgesehenen<br />

Fenster angegeben. Die<br />

einzelnen Fehlermeldungen weisen<br />

verschiedene Schweregrade auf. Fatale<br />

Fehler sind schwerwiegend und<br />

müssen vor dem Einreichen behoben<br />

werden. Die Fehlerkontrolle bezieht<br />

sich nur auf Ihren Antrag und die wichtigsten<br />

Fehler. Feldblock-Überläufe,<br />

die durch mehrere Landwirte ausgelöst<br />

werden, können beispielsweise<br />

erst an der Kreisstelle über eine allgemeine<br />

Prüfung festgestellt werden.<br />

Unter dem Menüpunkt „Dokumente“<br />

gibt es noch eine Funktion, mit der Sie<br />

Ihre gesamten Antragsdaten kontrollieren<br />

lassen können. Anhand dieser Liste<br />

können die festgestellten Fehler Schritt<br />

für Schritt abgearbeitet werden. Mit<br />

Klick auf das Lupensymbol öffnet sich<br />

das fehlerhafte Dokument an entsprechender<br />

Stelle, sodass die Fehlerquelle<br />

direkt zu sehen ist. Fehlerhafte Teilschläge<br />

im Flächenverzeichnis sind optisch<br />

an rosa- oder lilafarbener Zeilenfarbe<br />

erkennbar; korrekte Teilschläge<br />

erkennen Sie an türkisblauem oder<br />

weißem Zeilenhintergrund.<br />

▶ So den Antrag einreichen<br />

Der elektronische Antrag muss fristgerecht<br />

bei der <strong>Landwirtschaftskammer</strong><br />

NRW eingehen. Hierzu gehören einerseits<br />

die elektronische Datenübermittlung<br />

per Internet und andererseits das<br />

Einreichen des unterschriebenen Datenbegleitscheines.<br />

Haben Sie Ihren Antrag vollständig<br />

ausgefüllt und auf Richtigkeit kontrolliert,<br />

können Sie den Einreichvorgang<br />

über die Funktion „Dokumente einreichen“<br />

unter dem Menüpunkt „Einreichen“<br />

starten. Es erscheint ein Hinweisfenster,<br />

in dem alle Dokumente<br />

aufgeführt werden, die Sie bearbeitet<br />

haben und die an die <strong>Landwirtschaftskammer</strong><br />

elektronisch verschickt werden<br />

sollen. Kontrollieren Sie sorgfältig,<br />

ob diese Aufstellung vollständig ist,<br />

bevor Sie Ihre Daten absenden, da Sie<br />

sie mit ELAN-NRW nur ein einziges Mal<br />

einreichen können.<br />

Zum Einreichen der Daten ist eine eindeutige<br />

Identifizierung des Antragstellers<br />

notwendig. Geben Sie hierzu Ihre<br />

ZID- PIN an.<br />

▶ Datenbegleitschein nicht<br />

vergessen<br />

Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt<br />

übertragen. Wurden die Da-<br />

<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>

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