Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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22| FLÄCHENVERZEICHNIS<br />
Abbildung 5: In<br />
jedem Fall sind<br />
durch den Antragsteller<br />
die vorgegebenen<br />
Angaben<br />
aus dem Vorjahr<br />
zu den Feldblöcken<br />
und den<br />
Schlägen und Teilschlägen<br />
zu überprüfen<br />
und gegebenenfalls<br />
zu ändern.<br />
und 996) sind nur beihilfefähig, wenn<br />
diese Lagerplätze nur vorübergehend<br />
genutzt werden. Hierbei ist unter vorübergehend<br />
ein Zeitraum von einem<br />
Jahr zu verstehen, das heißt, um die<br />
Beihilfefähigkeit der Fläche zu erhalten,<br />
darf der Lagerplatz sich nicht länger<br />
als ein Jahr an derselben Stelle befinden.<br />
Wenn sich unbefestigte Lagerplätze<br />
länger als ein Jahr auf derselben<br />
Stelle befinden, werden diese Lagerplätze<br />
als dauerhaft angesehen und<br />
sind nicht im Flächenverzeichnis aufzuführen,<br />
vergleichbar mit befestigten<br />
Lagerplätzen, zum Beispiel Futtersilos<br />
auf einer Betonplatte.<br />
Bei den Flächen, die aus der Erzeugung<br />
genommen wurden (Fruchtarten 591<br />
und 592), ist mindestens einmal jährlich<br />
der Aufwuchs zu entfernen, entweder<br />
durch häckseln oder mulchen und<br />
einer ganzflächigen Verteilung oder<br />
durch mähen und abfahren des Mähgutes.<br />
Sollte das Mähgut genutzt werden,<br />
zum Beispiel durch Beweidung oder<br />
Verfütterung, so ist dies der Kreisstelle<br />
unverzüglich mitzuteilen, damit die<br />
Nutzungsangabe im Flächenverzeichnis<br />
geändert werden kann. Weitergehende<br />
Informationen zu „aus der Produktion<br />
genommenen Flächen“ können<br />
der CC-Broschüre für das Jahr <strong>2013</strong> und<br />
dem Merkblatt zum Sammelantrag<br />
<strong>2013</strong> entnommen werden.<br />
Für jeden Schlag ist auf Ebene des<br />
Teilschlages weiterhin die tatsächlich<br />
genutzte LF (in ha, ar) ohne Berücksichtigung<br />
der Größe der beantragten<br />
Landschaftselemente in Spalte 18 anzugeben.<br />
Da die Größen in Hektar und<br />
Ar angegeben werden, ist die kleinste<br />
beantragbare Größe auf 1 ar festgelegt.<br />
Auch bei dieser Flächenangabe<br />
wird kaufmännisch gerundet, wobei<br />
jedoch zu beachten ist, dass in der<br />
Summe nicht mehr Fläche beantragt<br />
werden kann, als die gesamte Feldblockgröße<br />
hergibt.<br />
Für jeden Teilschlag, gegebenenfalls<br />
unter Berücksichtigung von Landschaftselementen,<br />
ist eine Skizze im<br />
ELAN-Programm in der Maske GIS einzuzeichnen.<br />
Wenn die Skizze den Teilschlag<br />
erheblich zu klein oder zu groß<br />
widerspiegelt, wird sie im Kontrollbericht<br />
beanstandet und muss vor Antragstellung<br />
exakter eingezeichnet<br />
werden. Nähere Informationen zur Erstellung<br />
der Schlagskizzen sind auf<br />
Seite 24 zu finden.<br />
▶ So geht’s auf Papier<br />
Falls der Antrag auf Papier gestellt<br />
werden soll, sind die nachfolgenden<br />
Besonderheiten zu berücksichtigen:<br />
◾ Auf den Papierformularen sind die<br />
Vorjahresangaben vorgedruckt.<br />
◾ Die Hinweise und die Beispiele befinden<br />
sich in der Broschüre Hinweise<br />
und Merkblätter zum Flächenantrag<br />
<strong>2013</strong>.<br />
◾ Die Luftbildkarten umfassen nur jeweils<br />
einen Feldblock, die Feldblockbezeichung<br />
( FLIK) ist in der Legende<br />
eingedruckt.<br />
◾ Wird ein Schlag in mehrere Teilschläge<br />
aufgeteilt, so ist für jeden Teilschlag<br />
eine weitere neue Zeile auszufüllen,<br />
ohne jedoch die vorangestellten<br />
Angaben (Spalte 1 bis 8) wiederholen<br />
zu müssen.<br />
◾ Alle beantragten Teilschläge und alle<br />
beantragten oder gemeldeten Landschaftselemente<br />
sind einzeln in den<br />
Luftbildkarten zu skizzieren.<br />
◾ Teilschläge, mit denen keine Zahlungsansprüche<br />
aktiviert werden sollen,<br />
sind in der Anlage A ( Betriebsprämie-Auszahlungsantrag)<br />
unter Punkt 2<br />
einzutragen; hierbei kann auf die Angabe<br />
von Flächen mit nicht betriebsprämienfähigen<br />
Nutzungen verzichtet<br />
werden.<br />
◾ Werden neben den vorgedruckten<br />
Feldblöcken noch weitere Schläge in<br />
anderen, bisher nicht aufgeführten<br />
Feldblöcken bewirtschaftet, so sind<br />
diese auf einem Leerformular einzutragen.<br />
Foto: agrar-press<br />
◾ Werden Flächen in mehreren Bundesländern<br />
bewirtschaftet, so ist für<br />
jedes Bundesland eine neue Formularseite<br />
zu verwenden. Die Feldblöcke<br />
müssen nach Bundesländern getrennt<br />
aufgeführt werden.<br />
◾ Die Spalten 19 und 20 des Flächenverzeichnisses<br />
werden nur durch die<br />
Kreisstellen ausgefüllt.<br />
<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>