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Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

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22| FLÄCHENVERZEICHNIS<br />

Abbildung 5: In<br />

jedem Fall sind<br />

durch den Antragsteller<br />

die vorgegebenen<br />

Angaben<br />

aus dem Vorjahr<br />

zu den Feldblöcken<br />

und den<br />

Schlägen und Teilschlägen<br />

zu überprüfen<br />

und gegebenenfalls<br />

zu ändern.<br />

und 996) sind nur beihilfefähig, wenn<br />

diese Lagerplätze nur vorübergehend<br />

genutzt werden. Hierbei ist unter vorübergehend<br />

ein Zeitraum von einem<br />

Jahr zu verstehen, das heißt, um die<br />

Beihilfefähigkeit der Fläche zu erhalten,<br />

darf der Lagerplatz sich nicht länger<br />

als ein Jahr an derselben Stelle befinden.<br />

Wenn sich unbefestigte Lagerplätze<br />

länger als ein Jahr auf derselben<br />

Stelle befinden, werden diese Lagerplätze<br />

als dauerhaft angesehen und<br />

sind nicht im Flächenverzeichnis aufzuführen,<br />

vergleichbar mit befestigten<br />

Lagerplätzen, zum Beispiel Futtersilos<br />

auf einer Betonplatte.<br />

Bei den Flächen, die aus der Erzeugung<br />

genommen wurden (Fruchtarten 591<br />

und 592), ist mindestens einmal jährlich<br />

der Aufwuchs zu entfernen, entweder<br />

durch häckseln oder mulchen und<br />

einer ganzflächigen Verteilung oder<br />

durch mähen und abfahren des Mähgutes.<br />

Sollte das Mähgut genutzt werden,<br />

zum Beispiel durch Beweidung oder<br />

Verfütterung, so ist dies der Kreisstelle<br />

unverzüglich mitzuteilen, damit die<br />

Nutzungsangabe im Flächenverzeichnis<br />

geändert werden kann. Weitergehende<br />

Informationen zu „aus der Produktion<br />

genommenen Flächen“ können<br />

der CC-Broschüre für das Jahr <strong>2013</strong> und<br />

dem Merkblatt zum Sammelantrag<br />

<strong>2013</strong> entnommen werden.<br />

Für jeden Schlag ist auf Ebene des<br />

Teilschlages weiterhin die tatsächlich<br />

genutzte LF (in ha, ar) ohne Berücksichtigung<br />

der Größe der beantragten<br />

Landschaftselemente in Spalte 18 anzugeben.<br />

Da die Größen in Hektar und<br />

Ar angegeben werden, ist die kleinste<br />

beantragbare Größe auf 1 ar festgelegt.<br />

Auch bei dieser Flächenangabe<br />

wird kaufmännisch gerundet, wobei<br />

jedoch zu beachten ist, dass in der<br />

Summe nicht mehr Fläche beantragt<br />

werden kann, als die gesamte Feldblockgröße<br />

hergibt.<br />

Für jeden Teilschlag, gegebenenfalls<br />

unter Berücksichtigung von Landschaftselementen,<br />

ist eine Skizze im<br />

ELAN-Programm in der Maske GIS einzuzeichnen.<br />

Wenn die Skizze den Teilschlag<br />

erheblich zu klein oder zu groß<br />

widerspiegelt, wird sie im Kontrollbericht<br />

beanstandet und muss vor Antragstellung<br />

exakter eingezeichnet<br />

werden. Nähere Informationen zur Erstellung<br />

der Schlagskizzen sind auf<br />

Seite 24 zu finden.<br />

▶ So geht’s auf Papier<br />

Falls der Antrag auf Papier gestellt<br />

werden soll, sind die nachfolgenden<br />

Besonderheiten zu berücksichtigen:<br />

◾ Auf den Papierformularen sind die<br />

Vorjahresangaben vorgedruckt.<br />

◾ Die Hinweise und die Beispiele befinden<br />

sich in der Broschüre Hinweise<br />

und Merkblätter zum Flächenantrag<br />

<strong>2013</strong>.<br />

◾ Die Luftbildkarten umfassen nur jeweils<br />

einen Feldblock, die Feldblockbezeichung<br />

( FLIK) ist in der Legende<br />

eingedruckt.<br />

◾ Wird ein Schlag in mehrere Teilschläge<br />

aufgeteilt, so ist für jeden Teilschlag<br />

eine weitere neue Zeile auszufüllen,<br />

ohne jedoch die vorangestellten<br />

Angaben (Spalte 1 bis 8) wiederholen<br />

zu müssen.<br />

◾ Alle beantragten Teilschläge und alle<br />

beantragten oder gemeldeten Landschaftselemente<br />

sind einzeln in den<br />

Luftbildkarten zu skizzieren.<br />

◾ Teilschläge, mit denen keine Zahlungsansprüche<br />

aktiviert werden sollen,<br />

sind in der Anlage A ( Betriebsprämie-Auszahlungsantrag)<br />

unter Punkt 2<br />

einzutragen; hierbei kann auf die Angabe<br />

von Flächen mit nicht betriebsprämienfähigen<br />

Nutzungen verzichtet<br />

werden.<br />

◾ Werden neben den vorgedruckten<br />

Feldblöcken noch weitere Schläge in<br />

anderen, bisher nicht aufgeführten<br />

Feldblöcken bewirtschaftet, so sind<br />

diese auf einem Leerformular einzutragen.<br />

Foto: agrar-press<br />

◾ Werden Flächen in mehreren Bundesländern<br />

bewirtschaftet, so ist für<br />

jedes Bundesland eine neue Formularseite<br />

zu verwenden. Die Feldblöcke<br />

müssen nach Bundesländern getrennt<br />

aufgeführt werden.<br />

◾ Die Spalten 19 und 20 des Flächenverzeichnisses<br />

werden nur durch die<br />

Kreisstellen ausgefüllt.<br />

<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>

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