Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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ZWISCHENFRÜCHTE WASSERSCHUTZ | 55<br />
die Tiere in unterschiedlichen Stallsegmenten<br />
untergebracht sind.<br />
Die Zuwendungshöhe beträgt je berücksichtigungsfähiger<br />
GVE für Milch-/<br />
Mutterkühe sowie Aufzuchtrinder 37 €<br />
(30 €), für Mastrinder 167 € (134 €),<br />
für Mastschweine, Zuchtläufer und Absatzferkel<br />
115 € (92 €) und für Zuchtschweine<br />
146 € (117 €). Die Werte in<br />
Klammern gelten im Falle gleichzeitiger<br />
<strong>Förderung</strong> ökologischer Produktionsverfahren.<br />
Die Antragsformulare sind voraussichtlich<br />
ab Mitte Mai an allen Kreisstellen<br />
der <strong>Landwirtschaftskammer</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<br />
Westfalen und unter www.<br />
landwirtschaftskammer.de erhältlich.<br />
Die Antragsfrist für den Grundantrag<br />
endet am 30. Juni <strong>2013</strong>. Im Grundantrag<br />
ist anzugeben, wieviele GVE in jedem<br />
beantragten Betriebszweig ab<br />
Maßnahmenbeginn 1. Juli <strong>2013</strong> durchschnittlich<br />
im Jahr gehalten werden. Dabei<br />
ist zu beachten, dass die Bagatellgrenze<br />
von 300 € nicht unterschritten<br />
wird. Jeder Antragsteller sollte vor der<br />
Grundantragstellung prüfen, ob er die<br />
geforderten Haltungs- und Förderkriterien<br />
für volle fünf Jahre einhalten kann.<br />
▶ Nicht mit ELAN<br />
Mindestens 10 cm<br />
Stroh sind als<br />
Einstreumenge<br />
gefordert. Bei<br />
Schweinen darf<br />
das Stroh nicht<br />
gehäckselt sein.<br />
Foto: Landpixel<br />
zen, zum Beispiel geeignete Dämmung<br />
oder Beschattung; außerhalb der Hütte<br />
muss den Tieren der Aufenthalt im<br />
Schatten ermöglicht werden.<br />
● Allen Rindern muss ein Stall zur Verfügung<br />
gestellt werden, dessen tageslichtdurchlässige<br />
Fläche mindestens<br />
5 % der Stallgrundfläche beträgt. Bei<br />
Schweinen muss die tageslichtdurchlässige<br />
Fläche 3 % betragen.<br />
● Milch- und Mutterkühen, Mast und<br />
Aufzuchtrindern muss je Tier ein<br />
Grundfutterplatz zur Verfügung stehen<br />
oder im Falle der Vorratsfütterung darf<br />
das Tier-Fressplatz-Verhältnis bei<br />
Milch-/Mutterkühen und Aufzuchtrindern<br />
maximal 1,2:1 und bei Mastrindern<br />
maximal 1,5:1 betragen.<br />
● Für Rinder besteht die Verpflichtung,<br />
alle Tiere des beantragten Betriebszweiges<br />
zwischen dem 16. Dezember<br />
und dem 15. März im Stall zu<br />
halten.<br />
● Ein jährlicher Gesamtviehbesatz<br />
von maximal 2,0 Großvieheinheiten<br />
(GVE) je Hektar landwirtschaftlich genutzter<br />
Fläche (LF) muss eingehalten<br />
und darf nicht überschritten werden.<br />
● Ein Wechsel des Betriebszweiges ist<br />
zulässig, wenn dieser mit einem Änderungsantrag<br />
vor Beginn des Verpflichtungsjahres,<br />
für das erstmalig eine Zuwendung<br />
beantragt werden soll, gestellt<br />
wird.<br />
Sind auf einer Hofstelle unterschiedliche<br />
Unternehmer ansässig, so ist eine<br />
<strong>Förderung</strong> nur dann möglich, wenn hinsichtlich<br />
der Aufteilung der Tiere, der<br />
dafür notwendigen Stallungen, des Futters<br />
und der anfallenden Gülle sowie<br />
der bewirtschafteten Fläche eine eindeutige<br />
Aufteilung besteht. Die gemeinsame<br />
Haltung von Tieren in einem<br />
Stallgebäude durch zwei oder mehrere<br />
Betriebe ist im Sinne der <strong>Förderung</strong><br />
nicht zulässig, auch dann nicht, wenn<br />
<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong><br />
Zu beachten ist, dass die Nichteinhaltung<br />
eines einzelnen Förderkriteriums<br />
unmittelbar erhebliche Prämienkürzungen<br />
nach sich zieht. Sobald etwa<br />
der maximale Viehbesatz im Gesamtbetrieb<br />
geringfügig überschritten<br />
wird, wird die Prämie um 20 % gekürzt.<br />
Wird festgestellt, dass die Liegeflächen<br />
nicht gemäß den Anforderungen<br />
eingestreut sind, so erfolgt eine<br />
Kürzung der Zuwendung in diesem Betriebszweig<br />
um 50 %.<br />
Antragsteller, die über eine gültige Bewilligung<br />
in dieser Fördermaßnahme<br />
verfügen, das sind Grundantragsteller<br />
aus 2011 oder 2012, sollten den Auszahlungsantrag<br />
<strong>2013</strong> stellen. Es gilt zu<br />
beachten, dass der Auszahlungsantrag,<br />
nur in Papierform und nicht mit<br />
ELAN-NRW, bis zum 15. Juli <strong>2013</strong> zu<br />
stellen ist.<br />
Eine Erhöhung der bisher bewilligten<br />
GVE ist nur durch einen Änderungsantrag<br />
möglich. Dieser Änderungsantrag<br />
ist vor Beginn des Verpflichtungsjahres,<br />
für das erstmalig die Zuwendung<br />
gewährt werden soll, schriftlich zu<br />
stellen. In diesem Jahr also bis zum<br />
30. Juni. Eine Verringerung des bewilligten<br />
Bestandes ist nicht mit dem Änderungsantrag<br />
zu beantragen. ◀<br />
Zwischenfrüchte für den<br />
Wasserschutz<br />
Auf Flächen, die in der Förderkulisse mit besonderem Handlungsbedarf<br />
bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />
liegen, kann der Anbau von Zwischenfrüchten gefördert werden.<br />
Joachim Tichy erläutert die Bedingungen.<br />
Diese <strong>Förderung</strong> wird schon im vierten<br />
Jahr im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen<br />
angeboten. Es gilt zwingend<br />
eine fünfjährige Verpflichtungsdauer.<br />
Anträge zur Teilnahme an der Maßnahme<br />
können bis zum 30. Juni <strong>2013</strong> bei<br />
jeder Kreisstelle der <strong>Landwirtschaftskammer</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong>-Westfalen eingereicht<br />
werden. Die Antragsformulare<br />
werden voraussichtlich ab Mitte Mai<br />
zur Verfügung stehen.<br />
▶ Wo wird gefördert?<br />
Grundvoraussetzung zur Teilnahme<br />
ist, dass der antragstellende Betrieb<br />
Ackerflächen innerhalb der Förderkulisse<br />
bewirtschaftet. Diese Förderkulisse<br />
ist definiert auf der<br />
Grundlage der mit Nitrat belasteten<br />
Grundwasserkörper, allerdings<br />
ohne die Gebiete der Trinkwasserkooperationen<br />
und die Wasserschutzgebiete<br />
in den Flächenkooperationen.<br />
Am sinnvollsten ist es,<br />
sich zunächst über die<br />
Kreisstelle der <strong>Landwirtschaftskammer</strong><br />
an<br />
den zuständigen Berater für<br />
die Wasserrahmenrichtlinien<br />
zu wenden. Darüber hinaus<br />
steht die Förderkulisse im<br />
Foto: Landpixel