Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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CROSS-COMPLIANCE | 43<br />
es vorkommen, dass in der Prüfauswahl<br />
auch Betriebe wiederholt auftreten,<br />
die keine Verstöße aufweisen.<br />
▶ Informationsbroschüre gibt<br />
Klarheit<br />
Um die Landwirte über die bestehenden<br />
Verpflichtungen möglichst umfassend<br />
zu informieren, hat die <strong>Landwirtschaftskammer</strong><br />
den Antragstellern<br />
auch <strong>2013</strong> wieder eine Informationsbroschüre<br />
zusammengestellt. Sie finden<br />
Sie auf der ELAN-CD und im Internet.<br />
Gedruckt ist die Broschüre bei den<br />
Kreisstellen erhältlich. Bitte informieren<br />
Sie sich in der Broschüre über den<br />
vollständigen Text der Regelungen.<br />
▶ Landschaftselemente<br />
genau erfassen<br />
Landschaftselemente müssen wie<br />
auch in den vergangenen Jahren angegeben<br />
werden, wenn sie Relevanz für<br />
die Cross-Compliance-Regelung haben.<br />
Es liegt im Interesse des Antragstellers,<br />
seine Landschaftselemente so<br />
genau wie andere bewirtschaftete Flächen<br />
im Antrag zu erfassen und anzugeben.<br />
Die Erhaltung der Landschaftselemente<br />
ist eine Forderung der Verordnung,<br />
insbesondere aus Gründen des Vogelschutzes<br />
und des Artenschutzes. Nach<br />
wie vor gilt die Regel, dass die Zuständigkeit<br />
für ein Landschaftselement<br />
beim Bewirtschafter liegt. Handelt es<br />
sich um Pachtflächen, auf denen sich<br />
Landschaftselemente befinden, so ist<br />
der Pächter auch für diese Flächen<br />
verantwortlich, es sei denn die Landschaftselemente<br />
sind im Pachtvertrag<br />
ausdrücklich ausgeschlossen. Gibt ein<br />
Landwirt Landschaftselemente, die<br />
aufgrund von Art und Ausmaß die Kriterien<br />
der CC-Bestimmungen erfüllen<br />
und die auf den von ihm bewirtschafteten<br />
Flächen liegen, nicht an, so kann<br />
das im Prüfungsfall eine Beanstandung<br />
nach sich ziehen und damit zu<br />
negativen finanziellen Folgen führen.<br />
Die Behandlung und die Definitionen<br />
von Landschaftselementen wurden im<br />
Laufe der vergangenen Jahre angepasst,<br />
um den Ergebnissen diverser<br />
EU-Prüfungen in Deutschland gerecht<br />
zu werden. Bei der Angabe sollten die<br />
Anleitungen hierzu genau beachtet<br />
werden, siehe Seite 32.<br />
▶ Erosionsschutz<br />
Seit Juni 2010 gelten neue Anforderungen<br />
von Cross Compliance an den<br />
Erosionsschutz auf Ackerflächen. Die<br />
Anforderungen unterscheiden sich in<br />
Abhängigkeit davon, wie der Feldblock,<br />
in dem die Flächen liegen, bezüglich<br />
der Erosionsgefährdung durch<br />
Wasser und Wind eingestuft ist. Die<br />
aktualisierte Einstufung der einzelnen<br />
Feldblöcke hinsichtlich der Erosionsgefährdung<br />
wird mit den Antragsunterlagen<br />
<strong>2013</strong> wieder in einer gesonderten<br />
Spalte des Flächenverzeichnisses<br />
bekannt gegeben. Beachten Sie bitte<br />
diese Einteilung, da sich gegenüber<br />
dem Vorjahr durch Neuabgrenzung<br />
von Feldblöcken Änderungen ergeben<br />
haben können. Hinsichtlich der Bodenerosion<br />
durch Wasser bestehen zwei<br />
Gefährdungsklassen, 1 und 2, bezüglich<br />
der Bodenerosion durch Wind gibt<br />
es nur die Gefährdungsklasse 1.<br />
In Feldblöcken mit Erosionsgefährdung<br />
gelten bestimmte Bewirtschaftungseinschränkungen.<br />
In der Landeserosionsschutzverordnung<br />
von 2010<br />
sind Maßnahmen zum Schutz vor<br />
Wind- und Wassererosion geregelt.<br />
Hier sind insbesondere die acker- und<br />
pflanzenbaulichen Maßnahmen für<br />
Flächen in den von der Erosion betroffenen<br />
Gebieten festgelegt. So regelt<br />
die Verordnung die Ausnahmetatbestände<br />
vom generellen Pflugverbot innerhalb<br />
bestimmter Fristen. Sie beschreibt<br />
Ausnahmen bei Anwendung<br />
bestimmter erosionsmindernder Anbauverfahren<br />
und eröffnet die Ausnahmemöglichkeit,<br />
Grünstreifen zur Erosionsminderung<br />
anzulegen.<br />
Auch die Ausnahmeregelung für heterogene<br />
Feldblöcke, bei denen Schläge<br />
in unterschiedlichem Maße der Erosion<br />
ausgesetzt sind, ist in dieser Verordnung<br />
festgelegt. Hierzu hat die<br />
<strong>Landwirtschaftskammer</strong> bereits 2010<br />
ein Antragsverfahren in Gang gesetzt.<br />
Obwohl dieses Thema im Vorfeld äußerst<br />
hitzige Diskussionen ausgelöst<br />
▶ Abzüge bei der Betriebsprämie 2012<br />
aufgrund von CC-Verstößen in NRW<br />
Abzug bis … % Abzug € Fälle<br />
1 40 344 241<br />