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Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

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CROSS-COMPLIANCE | 43<br />

es vorkommen, dass in der Prüfauswahl<br />

auch Betriebe wiederholt auftreten,<br />

die keine Verstöße aufweisen.<br />

▶ Informationsbroschüre gibt<br />

Klarheit<br />

Um die Landwirte über die bestehenden<br />

Verpflichtungen möglichst umfassend<br />

zu informieren, hat die <strong>Landwirtschaftskammer</strong><br />

den Antragstellern<br />

auch <strong>2013</strong> wieder eine Informationsbroschüre<br />

zusammengestellt. Sie finden<br />

Sie auf der ELAN-CD und im Internet.<br />

Gedruckt ist die Broschüre bei den<br />

Kreisstellen erhältlich. Bitte informieren<br />

Sie sich in der Broschüre über den<br />

vollständigen Text der Regelungen.<br />

▶ Landschaftselemente<br />

genau erfassen<br />

Landschaftselemente müssen wie<br />

auch in den vergangenen Jahren angegeben<br />

werden, wenn sie Relevanz für<br />

die Cross-Compliance-Regelung haben.<br />

Es liegt im Interesse des Antragstellers,<br />

seine Landschaftselemente so<br />

genau wie andere bewirtschaftete Flächen<br />

im Antrag zu erfassen und anzugeben.<br />

Die Erhaltung der Landschaftselemente<br />

ist eine Forderung der Verordnung,<br />

insbesondere aus Gründen des Vogelschutzes<br />

und des Artenschutzes. Nach<br />

wie vor gilt die Regel, dass die Zuständigkeit<br />

für ein Landschaftselement<br />

beim Bewirtschafter liegt. Handelt es<br />

sich um Pachtflächen, auf denen sich<br />

Landschaftselemente befinden, so ist<br />

der Pächter auch für diese Flächen<br />

verantwortlich, es sei denn die Landschaftselemente<br />

sind im Pachtvertrag<br />

ausdrücklich ausgeschlossen. Gibt ein<br />

Landwirt Landschaftselemente, die<br />

aufgrund von Art und Ausmaß die Kriterien<br />

der CC-Bestimmungen erfüllen<br />

und die auf den von ihm bewirtschafteten<br />

Flächen liegen, nicht an, so kann<br />

das im Prüfungsfall eine Beanstandung<br />

nach sich ziehen und damit zu<br />

negativen finanziellen Folgen führen.<br />

Die Behandlung und die Definitionen<br />

von Landschaftselementen wurden im<br />

Laufe der vergangenen Jahre angepasst,<br />

um den Ergebnissen diverser<br />

EU-Prüfungen in Deutschland gerecht<br />

zu werden. Bei der Angabe sollten die<br />

Anleitungen hierzu genau beachtet<br />

werden, siehe Seite 32.<br />

▶ Erosionsschutz<br />

Seit Juni 2010 gelten neue Anforderungen<br />

von Cross Compliance an den<br />

Erosionsschutz auf Ackerflächen. Die<br />

Anforderungen unterscheiden sich in<br />

Abhängigkeit davon, wie der Feldblock,<br />

in dem die Flächen liegen, bezüglich<br />

der Erosionsgefährdung durch<br />

Wasser und Wind eingestuft ist. Die<br />

aktualisierte Einstufung der einzelnen<br />

Feldblöcke hinsichtlich der Erosionsgefährdung<br />

wird mit den Antragsunterlagen<br />

<strong>2013</strong> wieder in einer gesonderten<br />

Spalte des Flächenverzeichnisses<br />

bekannt gegeben. Beachten Sie bitte<br />

diese Einteilung, da sich gegenüber<br />

dem Vorjahr durch Neuabgrenzung<br />

von Feldblöcken Änderungen ergeben<br />

haben können. Hinsichtlich der Bodenerosion<br />

durch Wasser bestehen zwei<br />

Gefährdungsklassen, 1 und 2, bezüglich<br />

der Bodenerosion durch Wind gibt<br />

es nur die Gefährdungsklasse 1.<br />

In Feldblöcken mit Erosionsgefährdung<br />

gelten bestimmte Bewirtschaftungseinschränkungen.<br />

In der Landeserosionsschutzverordnung<br />

von 2010<br />

sind Maßnahmen zum Schutz vor<br />

Wind- und Wassererosion geregelt.<br />

Hier sind insbesondere die acker- und<br />

pflanzenbaulichen Maßnahmen für<br />

Flächen in den von der Erosion betroffenen<br />

Gebieten festgelegt. So regelt<br />

die Verordnung die Ausnahmetatbestände<br />

vom generellen Pflugverbot innerhalb<br />

bestimmter Fristen. Sie beschreibt<br />

Ausnahmen bei Anwendung<br />

bestimmter erosionsmindernder Anbauverfahren<br />

und eröffnet die Ausnahmemöglichkeit,<br />

Grünstreifen zur Erosionsminderung<br />

anzulegen.<br />

Auch die Ausnahmeregelung für heterogene<br />

Feldblöcke, bei denen Schläge<br />

in unterschiedlichem Maße der Erosion<br />

ausgesetzt sind, ist in dieser Verordnung<br />

festgelegt. Hierzu hat die<br />

<strong>Landwirtschaftskammer</strong> bereits 2010<br />

ein Antragsverfahren in Gang gesetzt.<br />

Obwohl dieses Thema im Vorfeld äußerst<br />

hitzige Diskussionen ausgelöst<br />

▶ Abzüge bei der Betriebsprämie 2012<br />

aufgrund von CC-Verstößen in NRW<br />

Abzug bis … % Abzug € Fälle<br />

1 40 344 241<br />

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