Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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INHABERWECHSEL | 13<br />
se von der Verwaltung auf die neue ZID-<br />
Registriernummer des Betriebsübergebers<br />
umgeschrieben. Auch in diesem<br />
Fall wird ein entsprechendes Informationsschreiben<br />
verschickt. Die<br />
Übertragung der Zahlungsansprüche ist<br />
bei Bedarf vom Betriebsübergeber via<br />
Internet in der ZID unter www.zi-daten.<br />
de selbst vorzunehmen oder von ihm<br />
gesondert zu veranlassen.<br />
▶ Wechsel rechtzeitig<br />
melden<br />
Die Bearbeitung des Betriebswechsels<br />
und die damit verbundene Übertragung<br />
von Zahlungsansprüchen verursacht<br />
bei der <strong>Landwirtschaftskammer</strong><br />
einiges an Arbeit. Daher ist es wichtig,<br />
die für das aktuelle Wirtschaftsjahr<br />
vorgesehene Betriebsübergabe rechtzeitig<br />
zu melden. Eine entsprechende<br />
Meldung sollte möglichst innerhalb<br />
der Antragsfrist erfolgen, sofern die<br />
Betriebsübergabe für das aktuelle<br />
Wirtschaftsjahr Gültigkeit hat.<br />
Einer zeitnahen Meldung der Betriebsübergabe<br />
kommt im Rahmen der elektronischen<br />
Antragstellung eine große<br />
Bedeutung zu. Die elektronische Antragstellung<br />
können ebenfalls Betriebsübernehmer<br />
nutzen, die rechtzeitig<br />
ihren Betriebswechsel der Kreisstelle<br />
gemeldet haben. Somit ist es für<br />
den Betriebsübernehmer innerhalb<br />
der Antragsfrist möglich, dass er als<br />
neuer Betriebsinhaber unter Rückgriff<br />
auf die Vorjahresdaten des Betriebsabgebers<br />
seinen Antrag mit ELAN stellen<br />
kann. Die gegebenenfalls notwendige<br />
Zuteilung der im ELAN-Verfahren<br />
benötigten PIN erfolgt durch die Tierseuchenkasse.<br />
Bei Betriebswechseln für das laufende<br />
Antragsjahr, die nach Ablauf der Antragsfrist<br />
gemeldet werden, besteht<br />
jedoch die Gefahr, dass sich die Bewilligung<br />
und Auszahlung der beantragten<br />
Prämien für das aktuelle Antragsjahr<br />
verzögern können.<br />
◀<br />
Wird ein Betriebswechsel<br />
zu spät<br />
oder gar nicht gemeldet,<br />
kann es<br />
zum Verlust der<br />
Prämie kommen.<br />
Foto: agrar-press<br />
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