Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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▶ Schläge in Feldblöcken<br />
skizzieren<br />
In die Feldblockkarte muss jeder Antragsteller<br />
seine Schläge und Teilschläge<br />
einzeichnen. Dieses gilt sowohl für<br />
das ELAN-Programm als auch für die<br />
Karten auf Papier. Zu beachten ist,<br />
dass jeder Schlag nur einem Feldblock<br />
zugeordnet werden kann. Die Skizze<br />
muss die genaue Lage der Schläge im<br />
Feldblock und die Umrisse des Schlages<br />
klar ersichtlich wiedergeben (siehe<br />
Abbildung). Diese Identifizierung<br />
eines Schlages ist als Antragsbestandteil<br />
verpflichtend.<br />
Im ELAN-Verfahren (siehe Seite 29)<br />
können die Schlagskizzen schnell und<br />
komfortabel mit der ELAN-GIS-Anwendung<br />
eingezeichnet werden. Diese<br />
Schlagskizzen stehen dann im folgenden<br />
Jahr bei der Antragstellung wieder<br />
zur Verfügung. Sofern der Antrag bereits<br />
im letzten Jahr mit ELAN gestellt<br />
wurde, sind die Schlagskizzen aus dem<br />
Vorjahr im Programm enthalten.<br />
In der ELAN-Anwendung<br />
Neu <strong>2013</strong> werden erstmalig in<br />
größerem Umfang die bei<br />
Vor-Ort-Kontrollen des Jahres<br />
2012 ermittelten Geometrien der<br />
geprüften Schläge verwendet. Wurden<br />
Schläge des Betriebes 2012 vor Ort<br />
kontrolliert, so werden im ELAN-Programm<br />
als Skizzenvorschlag für den<br />
Antrag <strong>2013</strong> nicht die in 2012 erstellte<br />
Schlagskizze, sondern die Geometrie<br />
des bei der Vor-Ort-Kontrolle geprüften<br />
Schlages dargestellt. Daneben werden<br />
auch die Geometrien, die im Rahmen<br />
der Fernerkundung in 2012 erzeugt<br />
wurden, als Skizzenvorschläge<br />
verwendet.<br />
Es ist zu überprüfen, ob sich an den<br />
bewirtschafteten Schlägen Änderungen<br />
ergeben haben und die Skizzen<br />
und Geometrien des letzten Jahres entsprechend<br />
der aktuellen Bewirtschaftungsverhältnisse<br />
zu korrigieren sind.<br />
Werden Schläge im ELAN-GIS-Editor in<br />
die Feldblock- Luftbildkarten eingezeichnet,<br />
sollten deren Grenzlinien die<br />
Feldblockgrenze nur überschreiten,<br />
wenn zu dem beantragten Schlag auch<br />
ein Landschaftselement beantragt<br />
werden soll. Die Schläge sind mit den<br />
Schlagnummern und Teilschlagbezeichnungen<br />
aus dem Flächenverzeichnis<br />
zu versehen. Wenn keine Teilschläge<br />
gebildet werden, muss der<br />
Schlag auf jeden Fall den Buchstaben<br />
„a“ führen. Muss die Feldblockgrenze<br />
verändert werden (siehe Seite 26), ist<br />
dies mittels der ELAN-Funktionalität<br />
des Hinweispunktes einzuzeichnen<br />
und zu kommentieren.<br />
▶ Landschaftselemente<br />
einzeichnen<br />
Die Skizzen für die Landschaftselemente<br />
sind beim Papierantrag in<br />
die Luftbildkarten so einzuzeichnen,<br />
dass der räumliche Zusammenhang eines<br />
Landschaftselementes zur bewirtschafteten<br />
Fläche deutlich gemacht<br />
wird, das heißt die Grenzen des Teilschlages<br />
sollten an die Grenzen des<br />
Landschaftselementes stoßen. Wird<br />
ein Element nur teilweise beantragt,<br />
ist dieser Anteil analog eines Schlages<br />
in der LE-Fläche zu skizzieren. Zudem<br />
sind Lage und Größe der bewirtschafteten<br />
Landschaftselemente zu überprüfen,<br />
Änderungen einzuzeichnen<br />
und zu kommentieren. Zu beachten<br />
sind die seit 2012 geltenden Abgrenzungen<br />
und Definitionen zu den Landschaftselementen<br />
(siehe Seite 32). Zur<br />
genaueren Erläuterung und Identifizierung<br />
der vorgedruckten Landschaftselemente<br />
ist das LE-Verzeichnis zur<br />
Hilfe zu nehmen.<br />
Noch nicht eingedruckte Landschaftselemente<br />
sind flächig in die Schlagskizze<br />
einzutragen (LE in Elan aufnehmen<br />
/ verifizieren, Seite 37). Auch diese<br />
LE sind in der Aufstellung der Landschaftselemente<br />
aufzunehmen. Zur<br />
Beantragung von Landschaftselementen<br />
unter ELAN sind die Schlagskizzen<br />
so einzuzeichnen, dass die Skizzen<br />
das zu beantragende Landschaftselement<br />
mit umfassen.<br />
▶ Darauf sollten<br />
Sie achten<br />
Wird der Antrag mit<br />
dem Papierformular<br />
gestellt, so sollten<br />
für die Eintragungen<br />
in die Feldblock-<br />
Luftbildkarten<br />
farbige Stifte<br />
genutzt werden.<br />
Zu beachten ist<br />
die Verwendung<br />
einer Farbe für<br />
die Schlageintragungen<br />
und die<br />
LE-Skizzen, die<br />
sich deutlich<br />
vom Kartenhintergrund<br />
abhebt.<br />
Noch<br />
deutlicher werden<br />
die Skizzen,<br />
wenn für<br />
die Schläge und die Landschaftselemente<br />
unterschiedliche Farben genutzt<br />
werden. Im ELAN-Verfahren entfällt<br />
diese Farbwahl, da dort gut erkennbare<br />
Farben bereits vorgegeben werden.<br />
Die Skizzen müssen eindeutig den zugrunde<br />
liegenden Feldblöcken und<br />
Landschaftselementen zugeordnet<br />
werden können. Alle Eintragungen in<br />
der Feldblockkarte müssen mit den<br />
Eintragungen im Flächenverzeichnis<br />
und im LE-Verzeichnis übereinstimmen.<br />
Deshalb sollten abschließend parallel<br />
das Flächenverzeichnis und das<br />
LE-Verzeichnis zeilenweise durchgegangen<br />
und die Eintragungen in den<br />
Feldblockkarten überprüft werden. Die<br />
Teilnehmer am ELAN-Verfahren werden<br />
dabei durch das Programm mittels<br />
Hinweismeldungen unterstützt.<br />
SCHLAGSKIZZEN | 25<br />
Was bedeutet eigentlich… ?<br />
Feldblock: Ein Feldblock ist eine landwirtschaftliche<br />
Fläche, die von relativ stabilen Abgrenzungen, zum Beispiel<br />
Straßen, Wegen, Flüssen oder Waldgrenzen, umgeben<br />
ist und nur eine Hauptbodennutzung aufweist.<br />
Hinsichtlich der Hauptnutzung wird zwischen Ackerland,<br />
Grünland, Forstflächen oder Dauerkultur unterschieden.<br />
In einem Feldblock können mehrere Landwirte<br />
Flächen bewirtschaften, zudem können gegebenenfalls<br />
mehrere unterschiedliche Nutzungen innerhalb<br />
der Feldblockfläche auftreten.<br />
Schlag: Unter einem Schlag wird eine zusammenhängende<br />
landwirtschaftlich genutzte Fläche eines Betriebsinhabers<br />
verstanden, die mit einer Kulturart bestellt,<br />
stillgelegt oder aus der Produktion genommen ist.<br />
Landschaftselement (LE): Als Landschaftselemente<br />
werden im Rahmen der <strong>Förderung</strong> diejenigen LE verstanden,<br />
die laut Code-Liste beihilfefähig sind (siehe<br />
Seite 34).<br />
Da die Feldblockkarten mit<br />
den vorgenommenen Eintragungen<br />
zwingender<br />
Bestandteil der Antragsunterlagen<br />
sind<br />
und nach der Antragsstellung<br />
bei<br />
der Kreisstelle<br />
verbleiben,<br />
sollten für die<br />
eigenen Unterlagen<br />
Kopien<br />
angefertigt<br />
werden,<br />
die beim<br />
ELAN-Verfahren<br />
natürlich<br />
entfallen<br />
können. ◀<br />
Falls der Antrag<br />
auf Papier gestellt<br />
wird, sind farbige<br />
Stifte für die Eintragungen<br />
in die<br />
Feldblock-Luftbildkarte<br />
Pflicht.<br />
<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>2013</strong>