Stadtanzeiger Januar 2013 - in der Stadt Oberlungwitz
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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 01/<strong>2013</strong> • AMTLICHER TEIL<br />
Die E<strong>in</strong>wohnermeldestelle <strong>in</strong>formiert<br />
Achten Sie auf das Ablaufdatum<br />
Ihres Personalausweises!<br />
Deutsche im S<strong>in</strong>ne des Artikel 116 Abs. 1<br />
des Grundgesetzes s<strong>in</strong>d verpflichtet, e<strong>in</strong>en<br />
Ausweis zu besitzen, sobald sie 16<br />
Jahre alt s<strong>in</strong>d und <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Meldepflicht<br />
unterliegen o<strong>der</strong>, ohne ihr zu unterliegen,<br />
sich überwiegend <strong>in</strong> Deutschland<br />
aufhalten.<br />
Ordnungswidrig handelt, wer nicht im Besitz<br />
e<strong>in</strong>es gültigen Personaldokumentes ist<br />
(§ 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG).<br />
Personalausweise werden für e<strong>in</strong>e Gültigkeitsdauer<br />
von 10 Jahren ausgestellt.<br />
Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt<br />
s<strong>in</strong>d, beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises<br />
sechs Jahre.<br />
Für die Antragstellung benötigen Sie e<strong>in</strong><br />
biometrisches Passfoto, den aktuellen<br />
Personalausweis und die Geburts- o<strong>der</strong><br />
Eheurkunde. Die antragstellende Person<br />
muss persönlich <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohnermeldestelle<br />
ersche<strong>in</strong>en.<br />
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen.<br />
Die Gebühr für den neuen Personalausweis<br />
beträgt 28,80 EUR, für Personen bis zur<br />
Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80<br />
EUR und ist bei Antragstellung zu entrichten.<br />
Schulze, Fachabt. Melde- und<br />
Personenstandswesen<br />
❐<br />
In <strong>der</strong> <strong>Oberlungwitz</strong>er Chronik geblättert<br />
Die Grenzen von <strong>Oberlungwitz</strong><br />
Die Bezeichnung „Landgraben“, die es <strong>in</strong><br />
Sachsen häufiger gibt, weist immer auf<br />
e<strong>in</strong>e Landesgrenze h<strong>in</strong>.<br />
Im Nordosten von <strong>Oberlungwitz</strong> war es<br />
e<strong>in</strong> Graben, <strong>der</strong> die Grenze zwischen <strong>der</strong><br />
Schönburgischen Herrschaft und dem<br />
ehemaligen Herzogtum Sachsen darstellte.<br />
Er bildete die Trennl<strong>in</strong>ie zu Mittelbach<br />
und verlief <strong>in</strong> Richtung Wüstenbrand. Bereits<br />
am 8. Juni 1455 soll Kunz von Kaufungen<br />
mit dem geraubten Pr<strong>in</strong>zen Albrecht<br />
hier geritten se<strong>in</strong>.<br />
1824 wurden die Wegeverhältnisse auf<br />
dem Landgraben geregelt und mit den<br />
Vorarbeiten zum Ausbau <strong>der</strong> Straße begonnen.<br />
Dabei mussten die <strong>Oberlungwitz</strong>er<br />
noch Frondienste leisten. Die Handbauern<br />
verrichteten die Hälfte <strong>der</strong> Arbeiten<br />
und die Fuhren, welche eigentlich den<br />
Pferdebauern zukamen. Die Hausbesitzer<br />
übernahmen die Handdienste.<br />
Im Jahre 1850 wurde an dieser Straße e<strong>in</strong><br />
Gasthaus errichtet, welches von 1898 bis<br />
1944 e<strong>in</strong>en eigenen Schießstand besaß.<br />
Es nannte sich damals „Schützenhaus<br />
Landgraben“ und hatte 250 Gartenplätze<br />
aufzuweisen. Die bekannte Gaststätte<br />
„Landgraben“ wird heute noch bewirtschaftet.<br />
Im Süden grenzte <strong>Oberlungwitz</strong> an das<br />
Kurfürstentum Sachsen. Diese Grenze<br />
wurde durch den Hirschgrundbach und<br />
den Querra<strong>in</strong> von Erlbach gebildet. Nachdem<br />
auch Abtei 1536 kurfürstlich geworden<br />
war, verlief die Landesgrenze <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Mitte des Lungwitzbaches.<br />
Von <strong>der</strong> Abteikirche nach Erlbach-Kirchberg<br />
führt <strong>der</strong> „Hirschgrund“. Se<strong>in</strong> Name<br />
weist darauf h<strong>in</strong>, dass damals hier Hochwild<br />
lebte. Die Flur war früher bis an den<br />
Bach Geme<strong>in</strong>deland und konnte von den<br />
Bauern aus Abtei und <strong>Oberlungwitz</strong> unentgeltlich<br />
als Viehweide genutzt werden.<br />
Das än<strong>der</strong>te sich im Jahre 1784. Die Geme<strong>in</strong>de<br />
gab die geme<strong>in</strong>schaftliche Nutzung<br />
und das Wei<strong>der</strong>echt auf und verkaufte<br />
das Land an die ersten neun Siedler,<br />
die noch im gleichen Jahr damit begannen,<br />
ihre Häuschen darauf zu errichten.<br />
Bei Bodengrabungen fanden sich die<br />
Spuren alter Besiedlung, die vermutlich<br />
noch aus <strong>der</strong> Zeit vor 1429/30 herrührten,<br />
denn nach dem Ende des Hussitenkrieges<br />
glich dieses Gelände e<strong>in</strong>er Wüste.<br />
Seit nunmehr reichlich 100 Jahren wird<br />
diese Landschaft als Tr<strong>in</strong>kwassere<strong>in</strong>zugsgebiet<br />
ausgewiesen und ist seit 1993 e<strong>in</strong><br />
400 ha großes Landschaftsschutzgebiet<br />
mit e<strong>in</strong>er Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten.<br />
Die östliche Ortsgrenze bildeten <strong>der</strong><br />
„Schafberg“ und die „Schaftreibe“, erstmals<br />
1561 erwähnt. Sie erstreckten sich<br />
von den „Herrschaftlichen Gärten“ bis an<br />
die Grenze zu Hohenste<strong>in</strong> und er<strong>in</strong>nern<br />
daran, dass e<strong>in</strong>st von <strong>der</strong> Herrschaft<br />
Schönburg <strong>in</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> Schafzucht<br />
betrieben wurde. Die „Herrschaftlichen<br />
Gärten“ oberhalb <strong>der</strong> Sankt Mart<strong>in</strong>skirche<br />
gehörten zum Postgut, welches von 1594<br />
bis 1728 im Besitz <strong>der</strong> Herrschaft Schönburg<br />
war. Das Areal wird heute landwirtschaftlich<br />
genutzt und ist zum Teil bebaut.<br />
Im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te waren Begrenzungen<br />
und Flur von <strong>Oberlungwitz</strong> großen<br />
Verän<strong>der</strong>ungen unterworfen.<br />
Rosemarie Müller<br />
❐<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)<br />
– Anstalt des öffentlichen Rechts – Löwenstr. 7a, 01099 Dresden<br />
Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />
bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer<br />
von Pferden, R<strong>in</strong><strong>der</strong>n, Schwe<strong>in</strong>en,<br />
Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen<br />
und Bienen zur Meldung und<br />
Beitragszahlung bei <strong>der</strong> Sächsischen<br />
Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren<br />
Tierbestand ist Vorrausetzung für e<strong>in</strong>e<br />
Entschädigung im Tierseuchenfall, für die<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Tierseuchenkasse an den<br />
Kosten für die Tierkörperbeseitigung und<br />
für Beihilfen im Falle <strong>der</strong> Teilnahme an<br />
Tiergesundheitsprogrammen.<br />
Meldestichtag zur Veranlagung des<br />
Tierseuchenkassenbeitrages für <strong>2013</strong> ist<br />
<strong>der</strong> 01.01.<strong>2013</strong>.<br />
Die Meldebögen wurden Ende Dezember<br />
12<br />
2012 an die uns bekannten Tierbesitzer<br />
versandt.<br />
Sollten Sie bis zum 01.01.<strong>2013</strong> ke<strong>in</strong>en<br />
Meldebogen erhalten haben, rufen Sie<br />
uns bitte an.<br />
Ihre Pflicht zur Meldung begründet<br />
sich auf § 16 des Sächsischen Ausführungsgesetzes<br />
zum Tierseuchengesetz<br />
(SächsAGTierSG) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
mit <strong>der</strong> Beitragssatzung <strong>der</strong> Sächsischen<br />
Tierseuchenkasse.<br />
Für die Meldung spielt es ke<strong>in</strong>e Rolle, ob<br />
die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich<br />
o<strong>der</strong> zu privaten Zwecken gehalten werden.<br />
Unabhängig von <strong>der</strong> Meldepflicht an die<br />
Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung<br />
bei dem für Sie zuständigen Veter<strong>in</strong>äramt<br />
angezeigt werden.<br />
Bitte unbed<strong>in</strong>gt beachten:<br />
Nähere Informationen erhalten Sie über<br />
das Informationsblatt, welches mit dem<br />
Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer<br />
Homepage unter www.tsk-sachsen.de.<br />
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere<br />
Informationen zur Melde- und Beitragspflicht,<br />
zu Leistungen <strong>der</strong> Tierseuchenkasse,<br />
sowie über die e<strong>in</strong>zelnen Tiergesundheitsdienste.<br />
Zudem können Sie,<br />
als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto<br />
(gemeldeter Tierbestand <strong>der</strong> letzten<br />
3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde,<br />
entsorgte Tiere usw.) e<strong>in</strong>sehen.<br />
Sächsische Tierseuchenkasse<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden<br />
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35<br />
E-Mail: <strong>in</strong>fo@tsk-sachsen.de<br />
Internet: www.tsk-sachsen.de ❐