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Stadtanzeiger Januar 2013 - in der Stadt Oberlungwitz

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 01/<strong>2013</strong> • AMTLICHER TEIL<br />

Die E<strong>in</strong>wohnermeldestelle <strong>in</strong>formiert<br />

Achten Sie auf das Ablaufdatum<br />

Ihres Personalausweises!<br />

Deutsche im S<strong>in</strong>ne des Artikel 116 Abs. 1<br />

des Grundgesetzes s<strong>in</strong>d verpflichtet, e<strong>in</strong>en<br />

Ausweis zu besitzen, sobald sie 16<br />

Jahre alt s<strong>in</strong>d und <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Meldepflicht<br />

unterliegen o<strong>der</strong>, ohne ihr zu unterliegen,<br />

sich überwiegend <strong>in</strong> Deutschland<br />

aufhalten.<br />

Ordnungswidrig handelt, wer nicht im Besitz<br />

e<strong>in</strong>es gültigen Personaldokumentes ist<br />

(§ 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG).<br />

Personalausweise werden für e<strong>in</strong>e Gültigkeitsdauer<br />

von 10 Jahren ausgestellt.<br />

Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt<br />

s<strong>in</strong>d, beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises<br />

sechs Jahre.<br />

Für die Antragstellung benötigen Sie e<strong>in</strong><br />

biometrisches Passfoto, den aktuellen<br />

Personalausweis und die Geburts- o<strong>der</strong><br />

Eheurkunde. Die antragstellende Person<br />

muss persönlich <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohnermeldestelle<br />

ersche<strong>in</strong>en.<br />

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen.<br />

Die Gebühr für den neuen Personalausweis<br />

beträgt 28,80 EUR, für Personen bis zur<br />

Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80<br />

EUR und ist bei Antragstellung zu entrichten.<br />

Schulze, Fachabt. Melde- und<br />

Personenstandswesen<br />

❐<br />

In <strong>der</strong> <strong>Oberlungwitz</strong>er Chronik geblättert<br />

Die Grenzen von <strong>Oberlungwitz</strong><br />

Die Bezeichnung „Landgraben“, die es <strong>in</strong><br />

Sachsen häufiger gibt, weist immer auf<br />

e<strong>in</strong>e Landesgrenze h<strong>in</strong>.<br />

Im Nordosten von <strong>Oberlungwitz</strong> war es<br />

e<strong>in</strong> Graben, <strong>der</strong> die Grenze zwischen <strong>der</strong><br />

Schönburgischen Herrschaft und dem<br />

ehemaligen Herzogtum Sachsen darstellte.<br />

Er bildete die Trennl<strong>in</strong>ie zu Mittelbach<br />

und verlief <strong>in</strong> Richtung Wüstenbrand. Bereits<br />

am 8. Juni 1455 soll Kunz von Kaufungen<br />

mit dem geraubten Pr<strong>in</strong>zen Albrecht<br />

hier geritten se<strong>in</strong>.<br />

1824 wurden die Wegeverhältnisse auf<br />

dem Landgraben geregelt und mit den<br />

Vorarbeiten zum Ausbau <strong>der</strong> Straße begonnen.<br />

Dabei mussten die <strong>Oberlungwitz</strong>er<br />

noch Frondienste leisten. Die Handbauern<br />

verrichteten die Hälfte <strong>der</strong> Arbeiten<br />

und die Fuhren, welche eigentlich den<br />

Pferdebauern zukamen. Die Hausbesitzer<br />

übernahmen die Handdienste.<br />

Im Jahre 1850 wurde an dieser Straße e<strong>in</strong><br />

Gasthaus errichtet, welches von 1898 bis<br />

1944 e<strong>in</strong>en eigenen Schießstand besaß.<br />

Es nannte sich damals „Schützenhaus<br />

Landgraben“ und hatte 250 Gartenplätze<br />

aufzuweisen. Die bekannte Gaststätte<br />

„Landgraben“ wird heute noch bewirtschaftet.<br />

Im Süden grenzte <strong>Oberlungwitz</strong> an das<br />

Kurfürstentum Sachsen. Diese Grenze<br />

wurde durch den Hirschgrundbach und<br />

den Querra<strong>in</strong> von Erlbach gebildet. Nachdem<br />

auch Abtei 1536 kurfürstlich geworden<br />

war, verlief die Landesgrenze <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Mitte des Lungwitzbaches.<br />

Von <strong>der</strong> Abteikirche nach Erlbach-Kirchberg<br />

führt <strong>der</strong> „Hirschgrund“. Se<strong>in</strong> Name<br />

weist darauf h<strong>in</strong>, dass damals hier Hochwild<br />

lebte. Die Flur war früher bis an den<br />

Bach Geme<strong>in</strong>deland und konnte von den<br />

Bauern aus Abtei und <strong>Oberlungwitz</strong> unentgeltlich<br />

als Viehweide genutzt werden.<br />

Das än<strong>der</strong>te sich im Jahre 1784. Die Geme<strong>in</strong>de<br />

gab die geme<strong>in</strong>schaftliche Nutzung<br />

und das Wei<strong>der</strong>echt auf und verkaufte<br />

das Land an die ersten neun Siedler,<br />

die noch im gleichen Jahr damit begannen,<br />

ihre Häuschen darauf zu errichten.<br />

Bei Bodengrabungen fanden sich die<br />

Spuren alter Besiedlung, die vermutlich<br />

noch aus <strong>der</strong> Zeit vor 1429/30 herrührten,<br />

denn nach dem Ende des Hussitenkrieges<br />

glich dieses Gelände e<strong>in</strong>er Wüste.<br />

Seit nunmehr reichlich 100 Jahren wird<br />

diese Landschaft als Tr<strong>in</strong>kwassere<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

ausgewiesen und ist seit 1993 e<strong>in</strong><br />

400 ha großes Landschaftsschutzgebiet<br />

mit e<strong>in</strong>er Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten.<br />

Die östliche Ortsgrenze bildeten <strong>der</strong><br />

„Schafberg“ und die „Schaftreibe“, erstmals<br />

1561 erwähnt. Sie erstreckten sich<br />

von den „Herrschaftlichen Gärten“ bis an<br />

die Grenze zu Hohenste<strong>in</strong> und er<strong>in</strong>nern<br />

daran, dass e<strong>in</strong>st von <strong>der</strong> Herrschaft<br />

Schönburg <strong>in</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> Schafzucht<br />

betrieben wurde. Die „Herrschaftlichen<br />

Gärten“ oberhalb <strong>der</strong> Sankt Mart<strong>in</strong>skirche<br />

gehörten zum Postgut, welches von 1594<br />

bis 1728 im Besitz <strong>der</strong> Herrschaft Schönburg<br />

war. Das Areal wird heute landwirtschaftlich<br />

genutzt und ist zum Teil bebaut.<br />

Im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te waren Begrenzungen<br />

und Flur von <strong>Oberlungwitz</strong> großen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen unterworfen.<br />

Rosemarie Müller<br />

❐<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)<br />

– Anstalt des öffentlichen Rechts – Löwenstr. 7a, 01099 Dresden<br />

Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />

bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer<br />

von Pferden, R<strong>in</strong><strong>der</strong>n, Schwe<strong>in</strong>en,<br />

Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen<br />

und Bienen zur Meldung und<br />

Beitragszahlung bei <strong>der</strong> Sächsischen<br />

Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren<br />

Tierbestand ist Vorrausetzung für e<strong>in</strong>e<br />

Entschädigung im Tierseuchenfall, für die<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Tierseuchenkasse an den<br />

Kosten für die Tierkörperbeseitigung und<br />

für Beihilfen im Falle <strong>der</strong> Teilnahme an<br />

Tiergesundheitsprogrammen.<br />

Meldestichtag zur Veranlagung des<br />

Tierseuchenkassenbeitrages für <strong>2013</strong> ist<br />

<strong>der</strong> 01.01.<strong>2013</strong>.<br />

Die Meldebögen wurden Ende Dezember<br />

12<br />

2012 an die uns bekannten Tierbesitzer<br />

versandt.<br />

Sollten Sie bis zum 01.01.<strong>2013</strong> ke<strong>in</strong>en<br />

Meldebogen erhalten haben, rufen Sie<br />

uns bitte an.<br />

Ihre Pflicht zur Meldung begründet<br />

sich auf § 16 des Sächsischen Ausführungsgesetzes<br />

zum Tierseuchengesetz<br />

(SächsAGTierSG) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit <strong>der</strong> Beitragssatzung <strong>der</strong> Sächsischen<br />

Tierseuchenkasse.<br />

Für die Meldung spielt es ke<strong>in</strong>e Rolle, ob<br />

die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich<br />

o<strong>der</strong> zu privaten Zwecken gehalten werden.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Meldepflicht an die<br />

Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung<br />

bei dem für Sie zuständigen Veter<strong>in</strong>äramt<br />

angezeigt werden.<br />

Bitte unbed<strong>in</strong>gt beachten:<br />

Nähere Informationen erhalten Sie über<br />

das Informationsblatt, welches mit dem<br />

Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer<br />

Homepage unter www.tsk-sachsen.de.<br />

Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere<br />

Informationen zur Melde- und Beitragspflicht,<br />

zu Leistungen <strong>der</strong> Tierseuchenkasse,<br />

sowie über die e<strong>in</strong>zelnen Tiergesundheitsdienste.<br />

Zudem können Sie,<br />

als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto<br />

(gemeldeter Tierbestand <strong>der</strong> letzten<br />

3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde,<br />

entsorgte Tiere usw.) e<strong>in</strong>sehen.<br />

Sächsische Tierseuchenkasse<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Löwenstr. 7a, 01099 Dresden<br />

Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@tsk-sachsen.de<br />

Internet: www.tsk-sachsen.de ❐

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