1) Einführung und Überblick - Limburg
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2 B I.1) Inventurarten<br />
Nach Art ihrer Durchführung unterscheidet man<br />
• körperliche Inventur<br />
• Buchinventur<br />
Die körperliche Inventur ist die mengen- <strong>und</strong> wertmäßige Aufnahme aller körperlichen<br />
(greifbaren) Vermögensgegenstände durch Zählen, Messen, Wiegen <strong>und</strong> notfalls durch<br />
Schätzen.<br />
Die Buchinventur ist die wertmäßige Aufnahme aller nichtkörperlichen Gegenstände<br />
(Forderungen, Bankguthaben, Schulden, Saldenbestätigungen bei Banken, Kreditoren <strong>und</strong><br />
Debitoren).<br />
Die Inventur des Anlagevermögens kann entfallen, wenn ordnungsgemäße Nebenbuchhaltung<br />
durchgeführt worden ist. In der Nebenbuchhaltung muß folgende Information erfasst sein:<br />
• genaue Gegenstandsbezeichnung<br />
• Tag der Anschaffung<br />
• Anschaffungswert<br />
• Nutzungsdauer<br />
• Abschreibungswert<br />
• Tag des Abgangs<br />
2 B I.2) Organisation der Inventur<br />
Eine Inventur muß vernünftig organisiert sein, d.h: sie muß geplant sein:<br />
1. Wer führt die Inventur durch ? (Person)<br />
2. Wo im Unternehmen sind die Bestände zu erfassen ? (Ort)<br />
3. Wann ist die Inventur durchzuführen ? (Zeit)<br />
Um verzögerungsfrei eine Inventur durchführen zu können, ist es sinnvoll die Personen mit<br />
einer Liste auszurüsten, in der die genaue Bezeichnung der Ware, die Abmessungen, der<br />
Standort im Lager <strong>und</strong> der Einzelpreis aufgeführt sind. Aus Gründen der sinkenden<br />
Arbeitsmotivation der Zähler ist es kritisch, die Buchmenge in diese Liste aufzunehmen.<br />
„Außerdem sollte man nicht nur die Kartons zählen...., sondern stichprobenartig auf Inhalt<br />
prüfen“.<br />
Alle Angaben ohne Gewähr Stand: 28.09.01 www.aipa.de Seite 14