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1) Einführung und Überblick - Limburg

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2 B I.1) Inventurarten<br />

Nach Art ihrer Durchführung unterscheidet man<br />

• körperliche Inventur<br />

• Buchinventur<br />

Die körperliche Inventur ist die mengen- <strong>und</strong> wertmäßige Aufnahme aller körperlichen<br />

(greifbaren) Vermögensgegenstände durch Zählen, Messen, Wiegen <strong>und</strong> notfalls durch<br />

Schätzen.<br />

Die Buchinventur ist die wertmäßige Aufnahme aller nichtkörperlichen Gegenstände<br />

(Forderungen, Bankguthaben, Schulden, Saldenbestätigungen bei Banken, Kreditoren <strong>und</strong><br />

Debitoren).<br />

Die Inventur des Anlagevermögens kann entfallen, wenn ordnungsgemäße Nebenbuchhaltung<br />

durchgeführt worden ist. In der Nebenbuchhaltung muß folgende Information erfasst sein:<br />

• genaue Gegenstandsbezeichnung<br />

• Tag der Anschaffung<br />

• Anschaffungswert<br />

• Nutzungsdauer<br />

• Abschreibungswert<br />

• Tag des Abgangs<br />

2 B I.2) Organisation der Inventur<br />

Eine Inventur muß vernünftig organisiert sein, d.h: sie muß geplant sein:<br />

1. Wer führt die Inventur durch ? (Person)<br />

2. Wo im Unternehmen sind die Bestände zu erfassen ? (Ort)<br />

3. Wann ist die Inventur durchzuführen ? (Zeit)<br />

Um verzögerungsfrei eine Inventur durchführen zu können, ist es sinnvoll die Personen mit<br />

einer Liste auszurüsten, in der die genaue Bezeichnung der Ware, die Abmessungen, der<br />

Standort im Lager <strong>und</strong> der Einzelpreis aufgeführt sind. Aus Gründen der sinkenden<br />

Arbeitsmotivation der Zähler ist es kritisch, die Buchmenge in diese Liste aufzunehmen.<br />

„Außerdem sollte man nicht nur die Kartons zählen...., sondern stichprobenartig auf Inhalt<br />

prüfen“.<br />

Alle Angaben ohne Gewähr Stand: 28.09.01 www.aipa.de Seite 14

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