1) Einführung und Überblick - Limburg
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2 A I) Die Finanzbuchhaltung als Teil des Rechnungswesens<br />
Aufgabe der Finanzbuchhaltung:<br />
1. Erfolgsermittlung, d.h. Ermittlung des periodenrichtigen Unternehmensergebnisses.<br />
2. Zeitpunktgenaue Ermittlung <strong>und</strong> Dokumentation von Vermögen <strong>und</strong> Schulden, sowie<br />
deren Veränderung.<br />
3. Gr<strong>und</strong>lage zur Berechnung von Steuern.<br />
4. Beweismittel bei / für Rechtsstreitigkeiten.<br />
5. Wertequelle für den Rechnungskreis 2 (KLR).<br />
Möglichkeiten der Finanzbuchhaltung:<br />
a) Führungsinstrument (Aufgaben 1,2,5)<br />
Im Eigeninteresse des Unternehmens zur Führung <strong>und</strong> Steuerung<br />
b) Besteuerungsgr<strong>und</strong>lage (Aufgabe 3)<br />
Jede Buchung hat den Charakter einer urk<strong>und</strong>lichen Feststellung. Verstöße gegen<br />
Gesetz <strong>und</strong> Norm der Buchführung kann dazu führen, daß der Steuersatz amtlich<br />
festgesetzt wird <strong>und</strong> ein Strafverfahren eingeleitet wird.<br />
c) Gläubiger- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsschutz (Aufgabe 4)<br />
Sorgfaltspflicht gegenüber Geschäftspartnern, auch zum eigenen Schutz.<br />
z.B: Laut Kreditwesengesetz muß die Bank vor Erlaß von Millionenkrediten Einsicht<br />
in die Bücher erhalten.<br />
Existenzbedingungen einer Unternehmung<br />
Es gilt das Prinzip der Liquidität <strong>und</strong> der Nicht-Überschuldung.<br />
Unter Illiquidität versteht man die Unfähigkeit seinen Zahlungen termin- <strong>und</strong> betragsgerecht<br />
nachzukommen. Dies führt zum Konkurs oder Vergleich. Unmittelbar nach Erkennung dieses<br />
Tatbestandes, hat die Geschäftsführung dies dem Amtsgericht mitzuteilen, sonst kann Sie<br />
haftbar gemacht werden.<br />
Eine genaue Buchführung ist also auch im Sinn der Geschäftsführung.<br />
2 A II) Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Handelsrecht HGB, Handelsgesetzbuch<br />
AktG, Aktiengesetz<br />
GmbHG, GmbH-Gesetz<br />
PublG, Publizitätsgesetz<br />
Steuerrecht AO, Abgabenordnung<br />
EStG, Einkommenssteuergesetz<br />
UStG, Umsatzsteuergesetz<br />
KStG, Körperschaftsteuergesetz<br />
GewStG, Gewerbesteuergesetz<br />
Zu jedem dieser Gesetze gibt es eine seitenweise DV (Durchführungverordnung), in der das<br />
jeweilige Gesetz ausgelegt bzw. spezifiziert ist.<br />
Alle Angaben ohne Gewähr Stand: 28.09.01 www.aipa.de Seite 8