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1) Einführung und Überblick - Limburg

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• Zur buchhalterischen Ermittlung der Zahllast wird das Konto „Vorsteuer“ über das Konto<br />

„Umsatzsteuer“ abgeschlossen.<br />

• Nach der Verrechnung zeigt der Saldo auf dem Konto „Umsatzsteuer“ den an das<br />

Finanzamt zu überweisenden Betrag: die Zahllast.<br />

• Bei einem Steuersatz von 15% beträgt der Rechnungs- bzw. Bruttobetrag stets 115%:<br />

Warennettobetrag (100%) + Umsatzsteuer (15%). Aus dem Bruttobetrag läßt sich der<br />

Anteil der USt. wie folgt ausrechnen: Anteil der USt.= Bruttobetrag *15 / 115<br />

Zum Bilanzstichtag ist im SBK<br />

• die Zahllast als „sonstige Verbindlichkeit“ auszuweisen (zu passivieren),<br />

• ein Vorsteuerüberhang als „sonstige Forderung“ zu aktivieren.<br />

Ein Tip: Buchen, buchen, buchen ....<br />

In Deutschland beträgt der Gesamtumsatz ca. 6 Billionen DM pro Jahr, der<br />

Umsatzsteueranteil liegt etwa bei 185 Millarden DM.<br />

2 B II.3e) Das Privatkonto<br />

Wir betrachten zunächst die Personengesellschaften (das EK ist hier variabel):<br />

• Überweisung einer Zahnarztrechnung<br />

• Schuhkauf zu Lasten des Geschäftskontos<br />

• Kühlschrank aus dem Lager für Zuhause entnommen<br />

• Einzahlung vom Lottogewinn auf das Geschäftskonto<br />

• Mit dem Geschäftswagen in Urlaub fahren<br />

Alle dies Bewegungen berühren Konten.<br />

Bestandskonten-Berührung:<br />

- Einzahlungen erhöhen das EK,<br />

- Entnahmen vermindern das EK.<br />

Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle sind Umsatzsteuerpflichtig:<br />

- Geschäftsauto privat nutzen,<br />

- Mitarbeiter privat einspannen,<br />

- Kühlschrank aus dem Lager entnehmen<br />

Aus Gründen der Transparenz sind wir verpflichtet das EK-Konto zu splitten.<br />

Wir bauen uns 2 zusätliche Konten:<br />

1. Privat<br />

2. Eigenverbrauch<br />

Das Konto „Privat“ beinhaltet lediglich die Geldentnahmen oder -einzahlungen, während das<br />

Konto „Eigenverbrauch“ die Entnahme oder Nutzung von Betriebsgegenständen bzw. die<br />

Inanspruchnahme von Betriebsleistungen usw. erfasst.<br />

Alle Angaben ohne Gewähr Stand: 28.09.01 www.aipa.de Seite 36

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