Juli/August 2013 - pharmaSuisse
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7-8 / <strong>2013</strong><br />
Mehr Sicherheit dank Rezept<br />
Sie haben ein Recht darauf!<br />
Wie soll man reagieren, wenn einem der Arzt eine Medikamentenpackung in die Hand<br />
drückt, statt ein Rezept auszustellen? Die Stiftung SPO Patientenschutz gibt Tipps.<br />
Angela Brunner, <strong>pharmaSuisse</strong><br />
Ein Rezept bringt viele Vorteile. Nach<br />
Möglichkeit kann der Apotheker dem<br />
Patienten ein günstigeres Generikum oder<br />
eine kleinere Packung vorschlagen. Falls<br />
hingegen die verschriebene Dosierung zu<br />
hoch ist oder gefährliche Wechselwirkungen<br />
bestehen, kontaktiert der Apotheker<br />
den behandelnden Arzt. Durch diese zusätzliche<br />
und fachlich qualifizierte Kontrolle<br />
gewinnt der Patient an Sicherheit.<br />
Wahlfreiheit<br />
Grundsätzlich hat jeder Patient die Wahlfreiheit,<br />
wo und wann er seine Medikamente<br />
beziehen möchte. In der Praxis wird<br />
diese jedoch durch verschiedene Faktoren<br />
eingeschränkt. Beispielsweise wenn für<br />
bestimmte Versicherungsmodelle die Auflage<br />
besteht, dass die Krankenkasse nur<br />
Leistungen von ihren Vertragsapotheken<br />
vergütet. Der Stiftung SPO Patientenschutz<br />
sind zudem mehrere Fälle bekannt, in denen<br />
sich der Arzt weigerte, ein entsprechendes<br />
Rezept auszustellen. Stattdessen<br />
drückte er dem Patienten eine Packung<br />
Medikamente aus seiner limitierten Apotheke<br />
in die Hand.<br />
Margrit Kessler, Stiftung SPO Patientenschutz<br />
Druck auf Patienten<br />
«Der Druck vom Arzt auf den Patienten<br />
wächst. Immer mehr Leute melden sich bei<br />
uns, weil sich ihr Arzt weigert, ein Rezept<br />
auszustellen», sagt Margrit Kessler von der<br />
Stiftung SPO Patientenschutz. Betroffen seien<br />
vor allem Personen in jenen Kantonen,<br />
in denen Ärzte Medikamente selbst verkaufen<br />
dürfen. Durch diese sogenannte Selbstdispensation<br />
(SD) erwirtschaften diese<br />
Ärzte einen lukrativen Zusatzverdienst. Auf<br />
der Strecke bleibt bei diesem System u. a.<br />
das bewährte 4-Augen-Prinzip bzw. die<br />
Sicherheitskontrolle durch den Apotheker.<br />
Ein Rezept bietet zusätzliche Sicherheit<br />
Recht auf Rezept<br />
Die Stiftung SPO Patientenschutz empfiehlt<br />
daher, vom Recht auf Wahlfreiheit<br />
Gebrauch zu machen und beim Arzt stets<br />
ein schriftliches Rezept zu verlangen. Dieses<br />
kann der Patient dann in seiner Apotheke<br />
einlösen. «Es ist wichtig, dass alle Fäden<br />
in der Stammapotheke zusammenlaufen»,<br />
sagt Kessler. Nur so hat die Stammapotheke<br />
den Überblick, welche Medikamente<br />
ihr Patient einnimmt – unabhängig davon,<br />
von welchem Arzt sie verschrieben werden.<br />
Dies hilft dem Apotheker, neu verschriebene<br />
Medikamente auf gefährliche<br />
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln<br />
zu prüfen und allfällige Risiken frühzeitig<br />
zu erkennen. «Der eigentliche Spezialist<br />
für Medikamente ist der Apotheker, nicht<br />
der Arzt», wie Margrit Kessler betont. Der<br />
einzelne Arzt verfüge weder über die notwendigen<br />
Informationen der möglichen<br />
Wechselwirkungen noch die entsprechende<br />
Ausbildung.<br />
Besser informiert<br />
Bei Bedarf Arzt wechseln<br />
Falls sich ein Arzt weigert, ein Rezept auszustellen,<br />
kann man dies der Stiftung SPO<br />
Patientenschutz oder dem Kantonsarzt<br />
melden. In derartigen Fällen rät die SPO<br />
meist, den Arzt zu wechseln. Eine Alternative<br />
in der Nähe zu finden, ist jedoch nicht<br />
immer einfach, da Hausärzte laut Kessler<br />
aufgrund des wachsenden Mangels an<br />
Fachpersonen mittlerweile zu einer «seltenen<br />
Spezies» gehören.<br />
Mehr Risiko statt Sicherheit?<br />
Gerade in SD-Gebieten wird dies zunehmend<br />
zum Problem. Erfahrungsgemäss<br />
würden sich viele Betroffene dem Druck des<br />
Arztes beugen und bei ihm Medikamente<br />
beziehen. Die SPO will die Verbreitung<br />
des SD-Modells beobachten und allenfalls<br />
eine gesetzliche Verankerung des Rechtes<br />
auf Wahlfreiheit fordern. Für Kessler ist klar:<br />
«Die Sicherheit des Patienten ist nicht mehr<br />
gewährleistet, wenn das 4-Augen-Prinzip<br />
nicht spielt.» Ihrer Meinung nach könnte es<br />
künftig zu mehr Zwischenfällen kommen,<br />
welche mit der bewährten Arbeitsteilung<br />
von Arzt und Apotheker vermeidbar gewesen<br />
wären.<br />
n<br />
Entscheiden Sie selbst, wo und wann Sie Ihre Medikamente beziehen<br />
möchten. Im Merkblatt der Stiftung SPO Patientenschutz erfahren Sie,<br />
welche Rechte Sie als Patient haben.<br />
Mehr Informationen finden Sie auf www.spo.ch und www.<strong>pharmaSuisse</strong>.org