Achtung, nAturgefAhr ! - Kanton Bern
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Risikostrategie des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
Ebene Politik<br />
Politisch definiert sind die allgemeinverbindlichen,<br />
nicht verhandelbaren<br />
Schutzziele, die mit<br />
geeigneten planerischen, baulichen<br />
oder organisatorischen<br />
Massnahmen zu erfüllen sind.<br />
Ebene Fachstellen<br />
Die Naturgefahren-Fachstellen<br />
formulieren Handlungsempfehlungen<br />
für den Einzelfall und<br />
definieren jene Fälle, bei denen<br />
kein Anspruch auf Schutzmassnahmen<br />
besteht.<br />
Ebene Projekt<br />
Lokalbehörden, Bauherrschaften,<br />
kantonale Fachstellen samt ausführenden<br />
Fachleuten definieren<br />
Projektziele in einem partizipativen<br />
Prozess.<br />
Wegen der dichter werdenden Besiedlung,<br />
des zunehmenden Verkehrs und der immer<br />
vielfältigeren Freizeitangebote nimmt auch<br />
im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> das Risiko zu, durch Lawinen,<br />
Hochwasser oder Massenbewegungen<br />
einen Schaden zu erleiden. Gleichzeitig werden<br />
von allen Seiten immer grössere Sicherheitsansprüche<br />
an die Behörden aller Stufen<br />
gestellt.<br />
Damit diese nie völlig überbrückbare Kluft<br />
zwischen den natürlichen Rahmenbedingungen<br />
und den gesellschaftlichen Ansprüchen<br />
nicht allzu gross wird, müssen Gemeindeund<br />
<strong>Kanton</strong>sbehörden allfällige Konfliktstellen<br />
rechtzeitig erkennen und angemessen<br />
darauf reagieren.<br />
Entscheidende Hinweise, um diese anspruchsvolle<br />
Aufgabe meistern zu können,<br />
geben aktuelle Ereignisse oder verdächtige<br />
Veränderungen der natürlichen Umwelt. Ein<br />
wichtiges Hilfsmittel sind inzwischen auch<br />
die Gefahrenkarten. Sie zeigen, wo sich<br />
Bauzonen, einzelne Bauten oder Infrastrukturen<br />
in Gebieten befinden, die durch gravitative<br />
Naturgefahren gefährdet sind.<br />
Die Gefahrenkarte zeigt aber nicht, welche<br />
Personen- oder Sachrisiken mit den dargestellten<br />
Gerinne- oder Hangprozessen<br />
verbunden sind und ob überhaupt Handlungsbedarf<br />
besteht. Dazu sind weitere Abklärungen<br />
notwendig. Im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> ist<br />
deshalb eine entsprechende Risikostrategie<br />
entwickelt worden (siehe unten). Sie macht<br />
Vorgaben zur Risikoanalyse und strebt im<br />
Einzelfall ein einheitliches Risikoniveau an,<br />
das sozial vertretbar, ökonomisch verhältnismässig<br />
und rechtlich zulässig ist.<br />
Oberstes Ziel der Sicherheitsanstrengungen<br />
gegenüber Naturgefahren ist der Schutz<br />
von Leib und Leben. Jede Einwohnerin, jeder<br />
Einwohner und alle anwesenden Gäste<br />
haben grundsätzlich den gleichen Anspruch<br />
auf eine angemessene Sicherheit und entsprechende<br />
planerische, bauliche oder organisatorische<br />
Vorkehrungen.<br />
Allerdings legt das schweizerische Rechtssystem<br />
nicht fest, welche Risiken maximal zulässig<br />
sind. Die Risikostrategie des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
orientiert sich deshalb an fachlichen Vorarbeiten<br />
auf nationaler Ebene und am Vorgehen<br />
anderer <strong>Kanton</strong>e.<br />
Zeitgemässe Schutzkonzepte stützen sich auf<br />
Schutzziele, welche akzeptable von nichtakzeptablen<br />
Risiken abgrenzen, allgemein<br />
verbindlich sind, auf verschiedene Schutzgüter<br />
(Menschen, Tiere, Gebäude, Anlagen,<br />
Einrichtungen) abzielen und gleichwertig für<br />
alle Arten von Naturgefahren gelten.<br />
Demnach können Schutzziele unterschiedlich<br />
festgelegt werden. Dort, wo Menschen<br />
betroffen sind, wird das Schutzziel höher angesetzt<br />
als dort, wo lediglich Sachschäden<br />
drohen. Einige Objekte oder Gebiete dürfen<br />
also oft, andere selten, wieder andere möglichst<br />
nie gefährdet werden.<br />
Die Festlegung der entsprechenden Grenzwerte<br />
ist ein Entscheid von grosser Tragweite.<br />
Zudem sind die im Zusammenhang<br />
mit Naturgefahren auftretenden Probleme<br />
so vielfältig, dass es nicht möglich und auch<br />
nicht sinnvoll ist, für die Risikoanalyse und<br />
Risikobewertung ein einziges, starres Prüfschema<br />
zu verwenden. Der Vielfalt kann nur<br />
entsprochen werden, wenn die nötigen Abklärungen<br />
den Besonderheiten jedes einzelnen<br />
Falles gerecht werden – wobei jeweils zu<br />
unterscheiden ist zwischen Personen- und<br />
Sachrisiken.<br />
16 |<br />
Gut zu lesen:<br />
Risikostrategie Naturgefahren des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong>:<br />
Umgang mit dem Risiko von Wasser-, Massenbewegungsund<br />
Lawinenereignissen (RRB Nr. 2632, 2005)<br />
Das schweizerische Rechtssystem legt keine quantitativen Sicherheitskriterien<br />
im Sinne maximal zulässiger Risiken fest. Deshalb hat der <strong>Kanton</strong><br />
<strong>Bern</strong> aus eigener Initiative einheitliche und nachvollziehbare Standards zur<br />
Risikoanalyse und Risikobewertung festgelegt. Sie basieren auf bereits<br />
vorhandenen Verwaltungsrichtlinien, Empfehlungen, Arbeitshilfen sowie<br />
Qualitätssicherungspapieren der AG NAGEF und der kantonalen Fachstellen.<br />
Download PDF: www.be.ch/naturgefahren > Publikationen<br />
Die Festlegung von Schutzzielen<br />
grenzt akzeptable Risiken<br />
gegenüber nichtakzeptablen<br />
Risiken (Foto rechts) ab<br />
und schafft eine verbindliche<br />
Arbeitsgrundlage, die sich an<br />
den rechtlichen, ethischen und<br />
ökonomischen Rahmenbedingungen<br />
sowie an der gesellschaftlichen<br />
Praxis orientiert.