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Achtung, nAturgefAhr ! - Kanton Bern

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Risikostrategie des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

Ebene Politik<br />

Politisch definiert sind die allgemeinverbindlichen,<br />

nicht verhandelbaren<br />

Schutzziele, die mit<br />

geeigneten planerischen, baulichen<br />

oder organisatorischen<br />

Massnahmen zu erfüllen sind.<br />

Ebene Fachstellen<br />

Die Naturgefahren-Fachstellen<br />

formulieren Handlungsempfehlungen<br />

für den Einzelfall und<br />

definieren jene Fälle, bei denen<br />

kein Anspruch auf Schutzmassnahmen<br />

besteht.<br />

Ebene Projekt<br />

Lokalbehörden, Bauherrschaften,<br />

kantonale Fachstellen samt ausführenden<br />

Fachleuten definieren<br />

Projektziele in einem partizipativen<br />

Prozess.<br />

Wegen der dichter werdenden Besiedlung,<br />

des zunehmenden Verkehrs und der immer<br />

vielfältigeren Freizeitangebote nimmt auch<br />

im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> das Risiko zu, durch Lawinen,<br />

Hochwasser oder Massenbewegungen<br />

einen Schaden zu erleiden. Gleichzeitig werden<br />

von allen Seiten immer grössere Sicherheitsansprüche<br />

an die Behörden aller Stufen<br />

gestellt.<br />

Damit diese nie völlig überbrückbare Kluft<br />

zwischen den natürlichen Rahmenbedingungen<br />

und den gesellschaftlichen Ansprüchen<br />

nicht allzu gross wird, müssen Gemeindeund<br />

<strong>Kanton</strong>sbehörden allfällige Konfliktstellen<br />

rechtzeitig erkennen und angemessen<br />

darauf reagieren.<br />

Entscheidende Hinweise, um diese anspruchsvolle<br />

Aufgabe meistern zu können,<br />

geben aktuelle Ereignisse oder verdächtige<br />

Veränderungen der natürlichen Umwelt. Ein<br />

wichtiges Hilfsmittel sind inzwischen auch<br />

die Gefahrenkarten. Sie zeigen, wo sich<br />

Bauzonen, einzelne Bauten oder Infrastrukturen<br />

in Gebieten befinden, die durch gravitative<br />

Naturgefahren gefährdet sind.<br />

Die Gefahrenkarte zeigt aber nicht, welche<br />

Personen- oder Sachrisiken mit den dargestellten<br />

Gerinne- oder Hangprozessen<br />

verbunden sind und ob überhaupt Handlungsbedarf<br />

besteht. Dazu sind weitere Abklärungen<br />

notwendig. Im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> ist<br />

deshalb eine entsprechende Risikostrategie<br />

entwickelt worden (siehe unten). Sie macht<br />

Vorgaben zur Risikoanalyse und strebt im<br />

Einzelfall ein einheitliches Risikoniveau an,<br />

das sozial vertretbar, ökonomisch verhältnismässig<br />

und rechtlich zulässig ist.<br />

Oberstes Ziel der Sicherheitsanstrengungen<br />

gegenüber Naturgefahren ist der Schutz<br />

von Leib und Leben. Jede Einwohnerin, jeder<br />

Einwohner und alle anwesenden Gäste<br />

haben grundsätzlich den gleichen Anspruch<br />

auf eine angemessene Sicherheit und entsprechende<br />

planerische, bauliche oder organisatorische<br />

Vorkehrungen.<br />

Allerdings legt das schweizerische Rechtssystem<br />

nicht fest, welche Risiken maximal zulässig<br />

sind. Die Risikostrategie des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

orientiert sich deshalb an fachlichen Vorarbeiten<br />

auf nationaler Ebene und am Vorgehen<br />

anderer <strong>Kanton</strong>e.<br />

Zeitgemässe Schutzkonzepte stützen sich auf<br />

Schutzziele, welche akzeptable von nichtakzeptablen<br />

Risiken abgrenzen, allgemein<br />

verbindlich sind, auf verschiedene Schutzgüter<br />

(Menschen, Tiere, Gebäude, Anlagen,<br />

Einrichtungen) abzielen und gleichwertig für<br />

alle Arten von Naturgefahren gelten.<br />

Demnach können Schutzziele unterschiedlich<br />

festgelegt werden. Dort, wo Menschen<br />

betroffen sind, wird das Schutzziel höher angesetzt<br />

als dort, wo lediglich Sachschäden<br />

drohen. Einige Objekte oder Gebiete dürfen<br />

also oft, andere selten, wieder andere möglichst<br />

nie gefährdet werden.<br />

Die Festlegung der entsprechenden Grenzwerte<br />

ist ein Entscheid von grosser Tragweite.<br />

Zudem sind die im Zusammenhang<br />

mit Naturgefahren auftretenden Probleme<br />

so vielfältig, dass es nicht möglich und auch<br />

nicht sinnvoll ist, für die Risikoanalyse und<br />

Risikobewertung ein einziges, starres Prüfschema<br />

zu verwenden. Der Vielfalt kann nur<br />

entsprochen werden, wenn die nötigen Abklärungen<br />

den Besonderheiten jedes einzelnen<br />

Falles gerecht werden – wobei jeweils zu<br />

unterscheiden ist zwischen Personen- und<br />

Sachrisiken.<br />

16 |<br />

Gut zu lesen:<br />

Risikostrategie Naturgefahren des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong>:<br />

Umgang mit dem Risiko von Wasser-, Massenbewegungsund<br />

Lawinenereignissen (RRB Nr. 2632, 2005)<br />

Das schweizerische Rechtssystem legt keine quantitativen Sicherheitskriterien<br />

im Sinne maximal zulässiger Risiken fest. Deshalb hat der <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Bern</strong> aus eigener Initiative einheitliche und nachvollziehbare Standards zur<br />

Risikoanalyse und Risikobewertung festgelegt. Sie basieren auf bereits<br />

vorhandenen Verwaltungsrichtlinien, Empfehlungen, Arbeitshilfen sowie<br />

Qualitätssicherungspapieren der AG NAGEF und der kantonalen Fachstellen.<br />

Download PDF: www.be.ch/naturgefahren > Publikationen<br />

Die Festlegung von Schutzzielen<br />

grenzt akzeptable Risiken<br />

gegenüber nichtakzeptablen<br />

Risiken (Foto rechts) ab<br />

und schafft eine verbindliche<br />

Arbeitsgrundlage, die sich an<br />

den rechtlichen, ethischen und<br />

ökonomischen Rahmenbedingungen<br />

sowie an der gesellschaftlichen<br />

Praxis orientiert.

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