Achtung, nAturgefAhr ! - Kanton Bern
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Verantwortungsbereiche<br />
BLS (Krattighalde, 18. März 2001)<br />
Keystone/Ulrich<br />
Weder die öffentliche Hand noch Betreiber<br />
von Verkehrsmitteln und Anlagen können<br />
oder müssen die Verantwortung für sämtliche<br />
Risiken übernehmen, die von gravitativen<br />
Naturgefahren ausgehen.<br />
Grundsätzlich gelten die definierten Schutzziele<br />
und Grenzwerte nur im öffentlichen<br />
Bereich. Dort dürfen die Betroffenen davon<br />
ausgehen, dass eine bestimmte Institution<br />
verantwortlich ist und das Risiko in Grenzen<br />
hält. Das trifft vorerst einmal für den Siedlungsbereich<br />
zu, wo die Gemeinden eine<br />
hohe Verantwortung zum Schutz von Bevölkerung<br />
und Gästen haben. Das gilt aber<br />
auch für öffentliche Verkehrswege. Deren<br />
Benutzerinnen und Benutzer sind nicht vertraut<br />
mit den lokal vorhandenen Risiken. Sie<br />
müssen sich deshalb darauf verlassen, dass<br />
die betreffende Bahn- oder Anlagebetreiberin<br />
die nötige Sicherheit gewährleistet.<br />
Völlig anders ist schliesslich die Situation bei<br />
freiwillig eingegangenen Risiken in Bereichen,<br />
die nicht öffentlich zugänglich gemacht<br />
werden. Dort besteht keine institutionelle<br />
Verantwortung, und somit liegt<br />
dort der Schutz vollständig und allein in der<br />
Eigenverantwortung der Beteiligten.<br />
Institutioneller<br />
Verantwortungsbereich<br />
Der öffentliche Bereich umfasst<br />
zum Beispiel Siedlungsgebiete,<br />
<strong>Kanton</strong>s- und Gemeindestrassen,<br />
öffentliche Verkehrsmittel, markierte<br />
Skipisten und Campingplätze.<br />
An solchen Orten kann davon<br />
ausgegangen werden, dass eine<br />
Institution – etwa Gemeindebehörden<br />
oder Anlagebetreiber –<br />
das Risiko begrenzt. Es ist den<br />
direkt Betroffenen aber auch in<br />
diesen Fällen zuzumuten, dass sie<br />
ihre Verletzlichkeit durch Objektschutz,<br />
geeignetes Verhalten oder<br />
andere Massnahmen eigenverantwortlich<br />
zu vermindern suchen.<br />
Individueller<br />
Verantwortungsbereich<br />
Bei Klettertouren, Skitouren,<br />
Höhlentouren, Kanutouren, aber<br />
auch bei Schneesportarten und<br />
Wanderungen abseits markierter<br />
Routen sowie beim Flugsport<br />
liegt der Schutz vor den Gefahren<br />
der Natur vollständig und allein<br />
in der Eigenverantwortung der<br />
Betroffenen: Sie können nicht<br />
davon ausgehen, dass eine Institution<br />
das Risiko für sie begrenzt.<br />
Keystone/Schneider (Thun, 25. August 2005)<br />
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Ein Spezialfall sind berufliche Tätigkeiten<br />
in Bereichen mit erhöhtem Risiko, etwa<br />
bei Rettungsdiensten, Forstdiensten, Pistendiensten<br />
und Unterhaltsequipen (Foto<br />
links). In diesem professionellen Verantwortungsbereich<br />
übernehmen die Beteiligten<br />
bewusst ein hohes Mass an Eigenverantwortung,<br />
indem sie eine berufliche oder<br />
vorübergehende Tätigkeit ausüben, die mit<br />
erhöhten Naturrisiken verbunden ist.