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Achtung, nAturgefAhr ! - Kanton Bern

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Verantwortungsbereiche<br />

BLS (Krattighalde, 18. März 2001)<br />

Keystone/Ulrich<br />

Weder die öffentliche Hand noch Betreiber<br />

von Verkehrsmitteln und Anlagen können<br />

oder müssen die Verantwortung für sämtliche<br />

Risiken übernehmen, die von gravitativen<br />

Naturgefahren ausgehen.<br />

Grundsätzlich gelten die definierten Schutzziele<br />

und Grenzwerte nur im öffentlichen<br />

Bereich. Dort dürfen die Betroffenen davon<br />

ausgehen, dass eine bestimmte Institution<br />

verantwortlich ist und das Risiko in Grenzen<br />

hält. Das trifft vorerst einmal für den Siedlungsbereich<br />

zu, wo die Gemeinden eine<br />

hohe Verantwortung zum Schutz von Bevölkerung<br />

und Gästen haben. Das gilt aber<br />

auch für öffentliche Verkehrswege. Deren<br />

Benutzerinnen und Benutzer sind nicht vertraut<br />

mit den lokal vorhandenen Risiken. Sie<br />

müssen sich deshalb darauf verlassen, dass<br />

die betreffende Bahn- oder Anlagebetreiberin<br />

die nötige Sicherheit gewährleistet.<br />

Völlig anders ist schliesslich die Situation bei<br />

freiwillig eingegangenen Risiken in Bereichen,<br />

die nicht öffentlich zugänglich gemacht<br />

werden. Dort besteht keine institutionelle<br />

Verantwortung, und somit liegt<br />

dort der Schutz vollständig und allein in der<br />

Eigenverantwortung der Beteiligten.<br />

Institutioneller<br />

Verantwortungsbereich<br />

Der öffentliche Bereich umfasst<br />

zum Beispiel Siedlungsgebiete,<br />

<strong>Kanton</strong>s- und Gemeindestrassen,<br />

öffentliche Verkehrsmittel, markierte<br />

Skipisten und Campingplätze.<br />

An solchen Orten kann davon<br />

ausgegangen werden, dass eine<br />

Institution – etwa Gemeindebehörden<br />

oder Anlagebetreiber –<br />

das Risiko begrenzt. Es ist den<br />

direkt Betroffenen aber auch in<br />

diesen Fällen zuzumuten, dass sie<br />

ihre Verletzlichkeit durch Objektschutz,<br />

geeignetes Verhalten oder<br />

andere Massnahmen eigenverantwortlich<br />

zu vermindern suchen.<br />

Individueller<br />

Verantwortungsbereich<br />

Bei Klettertouren, Skitouren,<br />

Höhlentouren, Kanutouren, aber<br />

auch bei Schneesportarten und<br />

Wanderungen abseits markierter<br />

Routen sowie beim Flugsport<br />

liegt der Schutz vor den Gefahren<br />

der Natur vollständig und allein<br />

in der Eigenverantwortung der<br />

Betroffenen: Sie können nicht<br />

davon ausgehen, dass eine Institution<br />

das Risiko für sie begrenzt.<br />

Keystone/Schneider (Thun, 25. August 2005)<br />

18 |<br />

Ein Spezialfall sind berufliche Tätigkeiten<br />

in Bereichen mit erhöhtem Risiko, etwa<br />

bei Rettungsdiensten, Forstdiensten, Pistendiensten<br />

und Unterhaltsequipen (Foto<br />

links). In diesem professionellen Verantwortungsbereich<br />

übernehmen die Beteiligten<br />

bewusst ein hohes Mass an Eigenverantwortung,<br />

indem sie eine berufliche oder<br />

vorübergehende Tätigkeit ausüben, die mit<br />

erhöhten Naturrisiken verbunden ist.

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