Download - Wolfgang Pramper
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Didaktik der Leistungsbeurteilung <strong>Wolfgang</strong> <strong>Pramper</strong>/PADL Seite 4<br />
Mündliche Übungen<br />
• Hiezu zählen z.B. Referate, Redeübungen u. dgl.<br />
• Das Thema ist spätestens 1 Woche vorher festzulegen.<br />
• Mündliche Übungen dürfen nur während der Unterrichtszeit durchgeführt werden.<br />
• Sie sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.<br />
Sinnvollerweise sind Thema und Termin einer Redeübung wesentlich länger vorher zu vereinbaren.<br />
Schüler sollen in die Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv<br />
einbezogen werden, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen<br />
übernehmen können.<br />
Auch Präsentationen die im Team (Partner- und Gruppenarbeit) entstanden sind, sollen Teil der<br />
Leistungsbeurteilung sein.<br />
Schriftliche Überprüfungen<br />
• Schriftliche Überprüfungen umfassen ein in sich abgeschlossenes kleineres Stoffgebiet.<br />
• Zulässig sind: Tests, Diktate in der Unterrichtssprache und in den lebenden Fremdsprachen.<br />
• In einem Gegenstand, in dem mehr als eine Schularbeit pro Semester vorgesehen ist,<br />
sind Tests nicht gestattet.<br />
• Schriftliche Überprüfungen sind spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekannt zu geben.<br />
• Die Arbeitszeit darf 15 Minuten nicht überschreiten.<br />
• Die Gesamtarbeitszeit aller schriftlichen Überprüfungen darf in jedem Unterrichtsgegenstand<br />
im Semester nicht mehr als 30 Minuten betragen.<br />
• Schriftliche Übungen dürfen nicht an einem unmittelbar auf mind. 3 aufeinanderfolgenden<br />
schulfreien Tagen oder mehrtägigen Schulveranstaltungen folgenden Tag durchgeführt<br />
werden.<br />
• An einem Schultag, an dem schon eine Schularbeit oder schriftliche Überprüfung<br />
stattfindet, darf keine zweite durchgeführt werden.<br />
• Die schriftliche Überprüfung ist im Klassenbuch zu vermerken.<br />
• Aufgabenstellungen sind in vervielfältigter Form vorzulegen.<br />
• Die schriftliche Überprüfungen sind innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt<br />
zurückzugeben (Begründete Ausnahme durch den Schulleiter). Den Erziehungsberechtigten<br />
ist Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben. (Ausnahme eigenberechtigte Schüler, getrennte<br />
Wohnorte Schüler/Eltern) [SCHUG]<br />
In Deutsch dürfen keine Tests durchgeführt werden, Leistungsfeststellungen in Grammatik<br />
können daher nur als Lernkontrollen ohne Benotung durchgeführt werden. Dennoch<br />
kann und soll der Lehrer im Bereich der Beobachtung der Mitarbeit aus allen<br />
Lernkontrollen letztlich eine Note bilden.