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Download - Wolfgang Pramper

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Didaktik der Leistungsbeurteilung <strong>Wolfgang</strong> <strong>Pramper</strong>/PADL Seite 4<br />

Mündliche Übungen<br />

• Hiezu zählen z.B. Referate, Redeübungen u. dgl.<br />

• Das Thema ist spätestens 1 Woche vorher festzulegen.<br />

• Mündliche Übungen dürfen nur während der Unterrichtszeit durchgeführt werden.<br />

• Sie sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.<br />

Sinnvollerweise sind Thema und Termin einer Redeübung wesentlich länger vorher zu vereinbaren.<br />

Schüler sollen in die Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv<br />

einbezogen werden, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen<br />

übernehmen können.<br />

Auch Präsentationen die im Team (Partner- und Gruppenarbeit) entstanden sind, sollen Teil der<br />

Leistungsbeurteilung sein.<br />

Schriftliche Überprüfungen<br />

• Schriftliche Überprüfungen umfassen ein in sich abgeschlossenes kleineres Stoffgebiet.<br />

• Zulässig sind: Tests, Diktate in der Unterrichtssprache und in den lebenden Fremdsprachen.<br />

• In einem Gegenstand, in dem mehr als eine Schularbeit pro Semester vorgesehen ist,<br />

sind Tests nicht gestattet.<br />

• Schriftliche Überprüfungen sind spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekannt zu geben.<br />

• Die Arbeitszeit darf 15 Minuten nicht überschreiten.<br />

• Die Gesamtarbeitszeit aller schriftlichen Überprüfungen darf in jedem Unterrichtsgegenstand<br />

im Semester nicht mehr als 30 Minuten betragen.<br />

• Schriftliche Übungen dürfen nicht an einem unmittelbar auf mind. 3 aufeinanderfolgenden<br />

schulfreien Tagen oder mehrtägigen Schulveranstaltungen folgenden Tag durchgeführt<br />

werden.<br />

• An einem Schultag, an dem schon eine Schularbeit oder schriftliche Überprüfung<br />

stattfindet, darf keine zweite durchgeführt werden.<br />

• Die schriftliche Überprüfung ist im Klassenbuch zu vermerken.<br />

• Aufgabenstellungen sind in vervielfältigter Form vorzulegen.<br />

• Die schriftliche Überprüfungen sind innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt<br />

zurückzugeben (Begründete Ausnahme durch den Schulleiter). Den Erziehungsberechtigten<br />

ist Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben. (Ausnahme eigenberechtigte Schüler, getrennte<br />

Wohnorte Schüler/Eltern) [SCHUG]<br />

In Deutsch dürfen keine Tests durchgeführt werden, Leistungsfeststellungen in Grammatik<br />

können daher nur als Lernkontrollen ohne Benotung durchgeführt werden. Dennoch<br />

kann und soll der Lehrer im Bereich der Beobachtung der Mitarbeit aus allen<br />

Lernkontrollen letztlich eine Note bilden.

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