Download - Wolfgang Pramper
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Didaktik der Leistungsbeurteilung <strong>Wolfgang</strong> <strong>Pramper</strong>/PADL Seite 6<br />
• Schularbeiten sind im Lehrplan vorgesehene schriftliche Arbeiten zum Zwecke der Leistungsfeststellung<br />
in der Dauer von einer Unterrichtsstunde, sofern im Lehrplan nicht anderes<br />
bestimmt ist. Für den Deutschunterricht sieht der Lehrplan:<br />
• Zeitrahmen für die Durchführung der Schularbeiten pro Schuljahr: insgesamt vier bis fünf<br />
Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs.<br />
• Es sind mindestens 2 Aufgaben mit voneinander unabhängigen Lösungen zu stellen. Dies<br />
gilt nicht für alle Deutschschularbeiten, z.B. Nacherzählung.<br />
Aus der vorgegebenen Schularbeitenanzahl und den dafür vorgesehenen Unterrichtsstunden ergibt<br />
sich, dass auch Schularbeiten in einer halben Unterrichtseinheit möglich sind und auch solche<br />
mit zwei Unterrichtseinheiten.<br />
Z. B. Sechs Schularbeiten im Jahr, zwei davon mit einer halben Unterrichtseinheit oder vier Schularbeiten,<br />
eine davon über zwei Einheiten. In der Regel wird man jedoch Schularbeiten mit einer<br />
Unterrichtseinheit geben.<br />
Von Seiten des Ministeriums gibt es diesbezüglich keine Empfehlungen. Es soll der pädagogischen<br />
Verantwortung des Klassenlehrers überlassen bleiben.<br />
1.2 Die Bildung der Zeugnisnote in Deutsch<br />
Die Zeugnisnote in Deutsch kann nicht aus dem Durchschnittswert der Schularbeiten und Diktaten<br />
gebildet werden. Denn „die Leistungsfeststellungen (Schularbeiten, Texts, Diktat) dürfen nie für<br />
sich allein oder gemeinsam die alleinige Grundlage einer Semester- bzw. Jahresbeurteilung<br />
sein“. „Alle Formen der Leistungsfeststellung (siehe unten) sind als gleichwertig anzusehen. Es<br />
sind jedoch Anzahl, stofflicher Umfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Leistungsfeststellungen<br />
mit zu berücksichtigen“. [SCHUG]<br />
Zum Zweck der Leistungsbeurteilung dienen:<br />
a) die Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht,<br />
b) besondere mündliche Leistungsfeststellungen<br />
mündliche Prüfungen, mündliche Übungen,<br />
c) besondere schriftliche Leistungsfeststellungen<br />
Schularbeiten, schriftliche Überprüfungen (Tests, Diktate),<br />
d) besondere praktische Leistungsfeststellungen,<br />
e) besondere graphische Leistungsfeststellungen. [SCHUG]<br />
Die Einbeziehung praktischer und graphischer Arbeitsformen, z.B. die Arbeit am Computer oder<br />
projektorientierte Arbeiten in mündliche und schriftliche Leistungsfeststellungen ist zulässig.<br />
[SCHUG]