Ãberwachung am Arbeitsplatz - Profiler24
Ãberwachung am Arbeitsplatz - Profiler24
Ãberwachung am Arbeitsplatz - Profiler24
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Unternehmensführung<br />
Haftungsentlastend ist es, wenn mehrere Geschäftsführer ein Unternehmen leiten,<br />
weil diese bei einem Schaden gemeins<strong>am</strong> verantwortlich gemacht werden<br />
können. Die Gesellschaft kann zwar trotzdem den Anspruch in vollem Umfang<br />
bei einem einzelnen Geschäftsführer geltend machen, dieser kann dann mit den<br />
anderen Co-Geschäftsführern einen Ausgleich vornehmen. Vorsicht: Haben die<br />
Geschäftsführer laut Vertrag bestimmte Zuständigkeiten im Unternehmen, haften<br />
immer alle Geschäftsführer für den Schaden, auch wenn sie sich in Unwissenheit<br />
wiegen. Deshalb ist es rats<strong>am</strong>, dafür zu sorgen, dass die Informationsfluss<br />
untereinander perfekt ist.<br />
Wer selbst eine GmbH gründet, muss oftmals Kredite in Anspruch nehmen.<br />
Das gilt auch für die St<strong>am</strong>meinlage der GmbH. Laut Gesetz muss das St<strong>am</strong>mkapital<br />
einer GmbH mindestens 12.500 Euro betragen. Bei der Gründung müssen<br />
die Gesellschafter mit Eintragung ins Handelsregister ein Viertel der Einlagen<br />
einzahlen, mindestens aber 6.250 Euro. Für den restlichen Differenzbetrag<br />
der Einlage haften die Gesellschafter. Bei der Ein-Mann-GmbH gibt es hier noch<br />
eine Sonderregelung: Der Firmengründer muss für den noch nicht eingezahlten<br />
Teil der Geldeinlage Sicherheiten vorweisen können, welche frei zur Verfügung<br />
stehen. Die meisten Ein-Mann-GmbH-Gründer greifen hier auf eine Bankbürgschaft<br />
zurück. Meldet die Firma dann jedoch Insolvenz an, ist das Privatvermögen<br />
fällig. Es ist deshalb wichtig, sofort mit der Bank zu verhandeln, wenn<br />
sich das Unternehmen etabliert hat.<br />
Die Gesetzgebung rund um die GmbH-Haftung ist kompliziert und umfangreich.<br />
Nur wenige Geschäftsführer haben hier den Überblick, für was sie wie haften<br />
müssen. Deshalb ist es hier sehr wichtig, sich 100-prozentig abzusichern. Wer<br />
sich auf einen Job als Geschäftsführer einlässt, sollte das keinesfalls blauäugig<br />
tun. Bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird, sollte man sich genau informieren<br />
und beraten lassen. Wichtig ist, genau zu wissen, welche Pflichten man<br />
hat und wie man das persönliche Haftungsrisiko mindern kann.<br />
Rechten und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers<br />
- Vergütung und Aufwendungsersatz: Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Vergütung<br />
- Anspruch auf Entlastung: Der Geschäftsführer hat Anspruch darauf, dass ihn die Gesellschafter<br />
entlasten, also seine Tätigkeiten billigen. D<strong>am</strong>it ist er aus der Haftung.<br />
- Informationsrechte: Er kann sich über alle Angelegenheiten der Gesellschaft informieren. Auch<br />
wenn mehrere Geschäftsführer ein Unternehmen leiten und deren Kompetenzen aufgeteilt sind,<br />
kann jeder Geschäftsführer von dem anderen verlangen, über wesentliche Vorgänge informiert<br />
zu werden. Das Informationsrecht kann jedoch durch die Satzung oder einen Gesellschafterbeschluss<br />
eingeschränkt werden.<br />
- Vertretungsmacht: Gegenüber Dritten ist die Vertretungsmacht inhaltlich unbeschränkt. Der<br />
Geschäftsführer übernimmt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Unternehmens.<br />
- Geschäftsführung: Der Geschäftsführer kann bestimmen, wie Unternehmensressourcen eingesetzt<br />
werden und Mitarbeitern sachliche und zeitliche Teilziele zur Vorgabe machen. Er darf,<br />
wenn die Satzung oder die Gesellschafter dies nicht eingeschränkt haben, gewöhnliche Rechtsgeschäfte<br />
machen.<br />
- Pflichten gegenüber den Gesellschaftern: Der Geschäftsführer muss den Gesellschaftern Auskünfte<br />
erteilen, diesen Einsicht in die Bücher gewähren und sie ausreichend informieren. Außerdem<br />
muss er eine Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung einberufen, wenn es im Interesse des Unternehmens<br />
notwendig ist.<br />
- Buchführung und Bilanzierung: Die Rechnungslegungspflicht umfasst nicht nur die Pflicht<br />
zu einer ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung, sondern auch die Erstellung des<br />
Jahresabschluss und des Lageberichts innerhalb der ersten drei Monate im Geschäftsjahr.<br />
- Steuer: Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass an das Finanz<strong>am</strong>t die monatlichen<br />
Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden sowie die Lohnsteuer der<br />
Arbeitnehmer und die Umsatzsteuer an das Finanz<strong>am</strong>t rechtzeitig überweisen wird. Er ist dafür<br />
verantwortlich, dass die Jahressteuererklärung termingerecht abgegeben wird.<br />
- Sozialversicherung: Der Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass die GmbH Arbeitnehmer<br />
bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie gegebenenfalls bei den Berufsgenossenschaften<br />
und der Unfallversicherung anmeldet und die Beiträge überwiesen werden.<br />
- Treuepflicht: Der Geschäftsführer muss wirtschaftliche und ideele Unternehmenswerte schützen<br />
und fördern. Dazu zählt auch die Verschwiegenheitspflicht. Der Geschäftsführer darf der<br />
GmbH keine Konkurrenz machen.<br />
- Handelsregister: Der Geschäftsführer ist verpflichtet, bestimmte Vorgänge beim Handelsregister<br />
anzumelden. Diese Pflicht besteht teilweise nur gegenüber der Gesellschaft.<br />
- Insolvenz: Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von drei<br />
Wochen einen Insolvenzantrag stellen.<br />
22